Vorlage - VO/2021/10074-01
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Beschlussvorschlag
3. Einen Monat nach Beginn der Öffentlichkeitskampagne wird der Ermessensspielraum bei der Duldung aufgesetzter bzw. völlig auf dem Bürgersteig parkender Kfz aufgehoben, wenn ein barrierefreies Durchkommen für zu Fuß gehende oder im Rollstuhl fahrende Menschen oder für Kinder auf Drei- oder Fahrrad nicht möglich ist. Dies gilt für das gesamte Stadtgebiet.
Begründung
Anlagen
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