Auszug - Antwort auf die Anfrage des AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Einsatz von Recyclingbaustoffen  

53. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6.1.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 07.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 20:11 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2020/09549-01 Antwort auf die Anfrage des AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Einsatz von Recyclingbaustoffen
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna HagenBezüglich:
VO/2020/09549
Federführend:5.061 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Kaacksteen, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Anfrage:

 

 

 

Anfrage des AM Arne-Matz Ramcke in Abwesenheit des AM Silke Mählenhoff in der Sitzung des Bauausschusses am 07.12.2020 (VO/2020/09549):

 

  1. Werden bei Bauaufträgen der Hansestadt Lübeck Recyclingbaustoffe eingesetzt?
    Wenn ja, (a) welche, (b) in welchem Umfang und (c) für welche Art von Aufträgen?
    Wenn nein, warum nicht?
     
  2. Gibt es bei Vergaben / Ausschreibungen von Bauaufträgen der Hansestadt Lübeck Auflagen für den Einsatz von Recyclingbaustoffen bzw. Kriterien, die berücksichtigt werden?
     

 

Abschließende Antwort am 07.06.2021:

Beim Rückbau, Umbau oder der Sanierung von Gebäuden durch das Gebäudemanagement der Hansestadt Lübeck (GMHL) fallen Baustoffe an, dies zum Beispiel in Form von mineralischem Bauschutt (aus Beton und Mörtel, Kies, Sand und Split, Ziegel, Kalksandstein, Keramik usw.). Durch unterschiedlichste Aufbereitungsverfahren werden sie in differenzierte Gesteinskö-nungen abgetrennt und werden anschließend nach Möglichkeit wieder als Baustoffe eingesetzt. Sie finden u.a. im Straßenbau, im Erdbau, Garten- und Landschaftsbau, aber auch für die Herstellung von Beton ihre Anwendung. Im Sinne der Nachhaltigkeit (siehe Antwort zu VO/2020/09369 im Bauausschuss am 07.12.2020 unter TOP 6.1.11) wird durch den Bereich Stadtgrün und Verkehr Recyclingasphalt in neuen Asphaltschichten verwendet.

Hier kommt dem Recycling von bestehenden Befestigungen eine große Rolle zu. Für dieses Verfahren haben die Straßenbauverwaltungen vertragliche und technische Voraussetzungen geschaffen, die das Verwenden von ausgebautem Asphalt auf möglichst hohem Niveau sicherstellen. Damit wird auch den Forderungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes entsprochen, nach dem ausgebauter Asphalt in den Stoffkreislauf zurückzuführen ist. Dieses kann allerdings nur mit unbelasteten Rohstoffen erfolgen. r detaillierte Informationen sei hier auf das Regelwerk „Wiederverwenden von Asphalt“ vom DAV (Deutscher Asphaltverband e.V.) verwiesen .Aufgenommene Betongehwegbefestigungen werden zerkleinert z.B. im Straßenbau als Unterbau oder als Betonsplitt zur Herstellung von Frischbeton genutzt, was somit zur Ressourceneffizienz im Bauwesen beiträgt. Zunehmend werden durch den Bereich Stadtgrün und Verkehr bei der Ausstattung von Straßen und Plätzen Recyclingmaterialien als Ersatz für neue Kunststoffe oder Holz verwendet (z.B. Bänke). Darüber hinaus werden Altmetalle, wie z.B. Masten, Fahrradbügel oder Schilder auf den Bauhöfen gesammelt und dem Kreislauf zum Einschmelzen zugeführt, um dann aufbereitet als Rohstoff für eine neue Verwendung auch für die Ausstattung von Straßen und Plätzen zur Verfügung zu stehen. Bei Bauaufträgen der Lübeck Port Authority werden auch Recyclingbaustoffe eingesetzt. Beispielsweise werden bei der Hafenbahn Kunststoffschwellen aus Recyclingmaterialien verwendet. Zudem werden aufgearbeitete Materialien wie gebrauchte Schwellen, gebrauchte Schienen und gebrauchte Relaisschaltgruppen eingesetzt. Auch aufbereiteter Gleisschotter wird wieder eingebaut. Es gibt keine Vorgaben im Rahmen von Ausschreibungen hinsichtlich der Verwendung von Recycling-Baustoffen. Soweit technisch möglich und wirtschaftlich umsetzbar, setzen Auftragnehmer bei Ausschreibungen des GMHL Baustoffe und Bauprodukte unter Verwendung von Recycling-Bestandteile ein. Im möglichen Umfang erfolgen ‚interne Wiederverwertungen insbesondere bei Bauprodukten („2nd Life“). So werden z.B. noch funktionsfähige Sanitär-Armaturen, die im Rahmen von Generalsanierungen ausgebaut werden, nach Möglichkeit weiterverwendet. Denkmalgerechte Sanierungen führen ebenso oftmals zu zwingend notwendigen, ressourcenschonenden Ausführungen (Wiederverwendung von denkmalgeschützter Bausubstanz, wenn dies unter Wahrung der Verkehrssicherheitsanforderungen möglich ist, z.B. Dachziegel).In den Planungshinweisen zu Schulbaumaßnahmen des GMHL, die Planern und Ausführen-den als grundsätzliche Planungsvorgabe dienen, ist auf Seite 11 vermerkt:

Im Interesse einer optimierten Wiederverwertung (Recycling) und Abfallbeseitigung ist die Materialvielfalt zu begrenzen und die spätere Trennbarkeit der verarbeiteten Materialien zu berücksichtigen. Bei der Wahl von unterschiedlichen Baustoffen und -materialien ist die bauphysikalische Verträglichkeit zueinander sicherzustellen. Es sind möglichst langlebige, recyclinggerechte und leicht demontierbare Konstruktionen zu verwenden (Schrauben statt Kleben und Nageln). Dies gilt besonders für Griffgarnituren, Fußbodenleisten, Rohre, Kanäle und Leitungen. Die Demontage- und Entsorgungskosten sind beim Wirtschaftlichkeitsvergleich zu berücksichtigen.“


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum