Allgemeines
Der Mobilbagger TW190 wird für die Unterhaltungsarbeiten an der Wakenitz und den Gewässern 2. Ordnung im Lübecker Stadtgebiet eingesetzt. Es ist ein für den Straßenverkehr zugelassener 20 t Mobilbagger, der sich flexibel ohne Transportfahrzeug und Sondergenehmigung im Stadtgebiet zu den einzelnen Baustellen bewegen kann. Er ist hauptsächlich erforderlich und ausgelegt für den Betrieb mit einer Vibrationsramme für die Herstellung von Ufersicherungen und Pfahlrammungen. Die Besonderheit des Baggers liegt in der hohen hydraulischen Leistung, die erforderlich ist für den Betrieb des Rammgerätes in Verbindung mit einem geringen und auf den Trägerponton abgestimmten Gewicht mit passenden Schwerpunkten. Die Einheit aus Bagger und Trägerponton ist neben der Schwimmstabilität auch auf die speziellen Anforderungen des Einsatzgebietes insbesondere im Hinblick auf die Brückendurchfahrtshöhen abgestimmt.
Der Mobilbagger wurde in 2009 angeschafft. Die übliche Nutzungsdauer derartiger Geräte liegt bei 8-10 Jahren. Durch den überwiegenden Einsatz als Rammgeräteträger ist ein überdurchschnittlicher Abnutzungszustand festgestellt worden, der in den kommenden Jahren erhebliche Instandsetzungskosten erforderlich macht. Durch intensive Pflege konnte die Nutzungsdauer noch auf 12 Jahre verlängert werden, so dass im Jahr 2021 die wirtschaftliche Nutzungsdauer des vorhandenen Baggers überschritten wird.
Ein weiterer Betrieb des Baggers über diesen Zeitpunkt hinaus würde dann nur noch mit erheblichem personellen und finanziellen Aufwand möglich sein und führt durch Geräteausfall zu Sperrungen von Uferabschnitten sowie Nichtsicherstellung des schadlosen Wasserabflusses.
Um eine wirtschaftliche Ersatzbeschaffung sicherzustellen, wurden die erforderlichen Mittel für 2021 angemeldet.
Chancen und Risiken
Die Gewässerunterhaltung an der Wakenitz und an den Gewässern 2. Ordnung im Stadtgebiet von Lübeck ist eine gesetzliche Aufgabe, die im Interesse der Allgemeinheit zu erfüllen ist. Sie ist notwendig, um Siedlungsflächen bewohnbar und Flächen der Land- und Forstwirtschaft nutzbar zu halten. Nicht abfließendes Wasser schränkt die Nutzbarkeit betroffener Flächen unter Umständen erheblich ein. Die Einstellung der Unterhaltung des Gewässers scheidet damit als Alternative zur Beschaffung aus.
Mögliche Alternativen zur Beschaffung des Baggers wären eine Fremdvergabe der Leistungen oder die Anmietung eines entsprechenden Gerätes.
Fremdvergabe der Leistung
Als mögliche Vergabeart der Leistung käme ein Rahmenvertrag in Frage, mit dem dann über ein gesondertes Service-Level-Agreement die schnelle Verfügbarkeit des Auftragnehmenden zur Störungsbeseitigung gewährleistet wäre. Da im Umkreis um Lübeck kein Markt für diese Leistungen besteht, gibt es derzeit in der Region keine Unternehmen, die diese Leistungen anbieten und derartige Geräte vorhalten.
Damit müsste die LPA einen überregionalen Markt für diese Leistungen ansprechen. Dabei ist aufgrund des geringen Leistungsumfangs mit erheblichen Kosten für Antransport und Gerätevorhaltung zu rechnen, der insbesondere bei kurzfristigen Instandsetzungsarbeiten nach Starkregen- und Hochwasserereignissen aufgrund der Unplanbarkeit und des sofortigen Handlungserfordernisses zu Buche schlägt. Bei planbaren Instandhaltungsarbeiten könnte diesem Kostenfaktor durch Bündelung der Maßnahmen entgegengewirkt werden.
Da es sich hierbei jedoch um einen Rahmenvertrag handelt, besteht darüber hinaus das Risiko, dass die angefragten Firmen zum Zeitpunkt der geplanten Leistung nicht zur Verfügung stehen, so dass das Risiko der Verfügbarkeit auftritt.
Vor diesem Hintergrund hat die LPA die Fremdvergabe der Leistungen als nicht zielführend ausgeschlossen.
Anmietung
Ein Mobilbagger mit der erforderlichen Sonderausstattung und den für den Schwimmponton erforderlichen technischen Abmessungen ist über den Mietpark der Baugerätevermietungen aus folgenden Gründen nicht zu mieten:
- Für die Bedienung des Rammgerätes ist der Einbau einer aufwendigen Steuerung im Führerhaus erforderlich, die von Gerätevermietungen aufgrund der Seltenheit nicht angeboten wird.
- Die Kombination der für den Ponton zugelassenen Baggergröße, einer hohen Hydraulikleistung für das Rammgerät und befüllt mit biologisch abbaubaren Hydrauliköl, ist so speziell und selten.
- Für die Baggereinheit (Bagger + Schwimmponton) muss ein geprüfter Stabilitätsnachweis erstellt werden, der nur für den geprüften Baggertyp gültig ist. Die Erstellung eines solchen Nachweises ist zeit- und kostenaufwendig und müsste für jeden (Bagger-)Typ neu erstellt werden.
- Seitens der LPA wird die Gerätekombination auch für die kurzfristige Einsatzbereitschaft im Schadensfall zur Sicherstellung der Gewässerfunktionen und Gefahrenabwehr vorgehalten.
Sollte der Bagger nicht ersetzt werden, können die erforderlichen Unterhaltungsarbeiten nicht mehr zeitnah und wirtschaftlich durchgeführt werden. Es kommt durch deutlich erhöhten Reparaturbedarf zu erheblichen Ausfallzeiten. Der sichere Wasserabfluss ist dann nicht mehr zu gewährleisten, da es aufgrund von schadhaften Ufersicherungen zu Verlandungen im Gewässerbett und damit bei Starkregenereignissen zu erheblichem Rückstau der Gewässer und der dadurch verbundenen Schäden führen kann. Zudem kommt es zu Absperrungen von Uferabschnitten mit Wanderwegen und Gewässerabschnitten.
Projektzeitplan zur Umsetzung der Maßnahme
Ziel ist es, nach Freigabe durch die Gremien, die Beschaffungsmaßnahme ab Juni 2021 auszuschreiben und das Vergabeverfahren zu starten.
Vergabeverfahren: Juni 2021 – August 2021
Lieferung: August 2021 – Dezember 2021
Kosten und haushaltsmäßige Ordnung
Aktuelle Marktbeobachtungen haben einen Beschaffungswert von 220.000 EUR netto für das Jahr 2021 ergeben. Dies deckt sich auch mit den Beschaffungskosten von 2009 inkl. Preissteigerung.
Im Rahmen des investiven Gesamtbudgets der LPA stehen die Mittel in Höhe von 220.000 Euro unter dem Produktsachkonto 552001 091.7831000 – Wasser und Hafen, Ersatzbeschaffung Mobilbagger TW 190 zur Verfügung.