TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift |
|
|
|
Ö 2.1 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 15.06.2020 |
|
SI/2020/630 |
|
Ö 2.2 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 29.06.2020 |
|
SI/2020/799 |
|
|
|
|
|
|
Ö 3 |
|
|
Beschlussvorlagen |
|
|
|
Ö 3.1 |
|
|
Masterplan Stadtentwässerung - Bedarf und Szenarien |
|
VO/2020/08664 |
|
Ö 3.2 |
|
|
Fortschreibung des Touristischen Entwicklungskonzeptes für Lübeck.Travemünde bis zum Jahr 2030 (TEK) |
|
VO/2020/08959 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Beschlussvorschlag Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können. Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass - die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
- die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
- für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).
Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen. Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben. |
|
|
|
|
10.08.2020 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
|
|
Ö 6.1 - unverändert beschlossen |
|
|
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
|
|
|
|
|
10.08.2020 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
|
|
Ö 5.1 - unverändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können. Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass - die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
- die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
- für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).
Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen. Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden. (14 Ja-Stimmen) Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | X | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 14 | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
|
|
|
|
|
17.08.2020 - Bauausschuss |
|
|
Ö 3.2 - unverändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können. Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass - die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
- die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
- für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).
Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen. Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 14 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
|
|
|
|
|
18.08.2020 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
|
|
Ö 5.1 - unverändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können. Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass - die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
- die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
- für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).
Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen. Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
|
|
|
|
|
25.08.2020 - Hauptausschuss |
|
|
Ö 5.4 - unverändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können. Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass - die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
- die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
- für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).
Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen. Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
|
|
|
|
|
27.08.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
|
|
Ö 9.2 - unverändert beschlossen |
|
|
Beschluss: Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können. Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass - die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
- die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
- für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).
Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen. Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | x | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Die Vorlage wurde den Mitgliedern der Bürgerschaft im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
|
Ö 3.3 |
|
|
Projektfreigabe "Alte Turnhalle im Johanneum" - Erneuerung Sportboden, Modernisierung Hallenausstattung und Sanitärbereich
Bei St. Johannis 1-3, 23552 Lübeck, über 175.000,00 Euro |
|
VO/2020/08988 |
|
Ö 3.4 |
|
|
Skandinavienkai, LED-Beleuchtung, Ersatz von drei Hochmasten
|
|
VO/2020/09012 |
|
Ö 3.5 |
|
|
Ehrenbürgerschaften und Straßennamen in der Hansestadt Lübeck
Umbenennung Lenardweg und Pfitznerstraße gemäß Bürgerschaftsbeschluss (VO/2018/06936) |
|
VO/2019/08486 |
|
Ö 3.6 |
|
|
Freigabe zur Fortführung der Maßnahmen der Brandschutz- und Elektrosanierung im Liegenschaftsstandort E. Geibel-Schule über 175.000,00 EUR |
|
VO/2020/09093 |
|
Ö 3.7 |
|
|
Beteiligung am Projektaufruf zum Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus": Neugestaltung der Beckergrube |
|
VO/2020/09143 |
|
Ö 4 |
|
|
Berichte |
|
|
|
Ö 4.1 |
|
|
Bericht über den aktuellen Stand zur Aufstellung des Bebauungsplanes 01.77.00 Nördliche Wallhalbinsel (PIH-Konzept) |
|
VO/2020/08879 |
|
Ö 4.2 |
|
|
Anzahl bezahlbarer Wohnungen im Bestand und bei Neubauten erhöhen |
|
VO/2020/09014 |
|
Ö 4.3 |
|
|
Sachstand zum Bebauungsplanverfahren 06.12.00 - Am Waldsaum - (ehem. Volksfestplatz) |
|
VO/2020/09022 |
|
Ö 5 |
|
|
Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
|
|
|
Ö 5.1 |
|
|
Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
|
|
|
Ö 5.1.1 |
|
|
Antworten auf Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
|
|
|
Ö 5.2 |
|
|
Neue Anfragen |
|
|
|
Ö 5.2.1 |
|
|
Anfrage AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Euronet Geldautomaten in Lübeck |
|
VO/2020/09137 |
|
Ö 5.2.2 |
|
|
Anfrage AM Sascha Luetkens: Zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen - Nachfrage zur VO/2016/03626 (Ulrich Pluschkell, SPD) |
|
VO/2016/03626-01 |
|
Ö 5.2.3 |
|
|
AM Pluschkell (SPD): Sicherheit für Fußgänger:innen an Hauptverkehrsstraßen |
|
VO/2020/09201 |
|
Ö 5.2.4 |
|
|
Weitere mündliche Anfragen während der Sitzung: |
|
|
|
Ö 5.3 |
|
|
Mitteilungen des Vorsitzenden |
|
|
|
Ö 5.4 |
|
|
Sonstige Mitteilungen |
|
|
|
Ö 5.4.1 |
|
|
Mündliche Mitteilung (5.610):
TO des GBR am 03. und 04.09.2020 |
|
|
|
Ö 5.4.2 |
|
|
Mündliche Mitteilung (5.610):
Aktueller Stand bei den B-Plänen (Übersicht) |
|
|
|
Ö 5.4.3 |
|
|
Mündliche Mitteilung (5.610):
Sachstand B-Plan: Neue Teutendorfer Siedlung |
|
|
|
Ö 5.4.4 |
|
|
Mündliche Mitteilung (5.660)
Umgang mit der Situation Kaiserallee in Travemünde |
|
|
|
Ö 6 |
|
|
Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
|
|
|
Ö 6.1 |
|
|
Freie Wähler & GAL: Wohneigentumsquote in Lübeck steigern! |
|
VO/2020/08669 |
|
Ö 6.2 |
|
|
Die Unabhängigen: Antrag zur VO/2019/08495 Wohnungsmarktbericht 2019 |
|
VO/2019/08495-03 |
|
Ö 6.3 |
|
|
Antrag AM Katjana Zunft (DIE LINKE) "Mehr Frauen wagen" |
|
VO/2019/08257 |
|
Ö 7 |
|
|
Anträge von Ausschussmitgliedern |
|
|
|
Ö 7.1 |
|
|
AM Carl Howe (GAL): Einrichtung einer sogenannten "pop-up lane" (Fahrradspur) entlang der Ratzeburger Allee |
|
VO/2020/08872 |
|
Ö 7.2 |
|
|
AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Antrag zu VO/2019/07727-01: Solarenergie auf städtischen Gebäuden bis 2025 |
|
2019/07727-01-15 |
|
Ö 7.3 |
|
|
AM Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Ausbau der Elektromobilität in Lübeck |
|
VO/2020/09044 |
|
Ö 7.4 |
|
|
Dringlichkeitsantrag des AM Frank Müller-Horn (Die Unabhängigen): Anteile von Wohnformen für den Geschosswohnungsbau in der Neuen Teutendorfersiedlung/Dreilingsberg |
|
VO/2020/08932 |
|
Ö 7.5 |
|
|
AM Lengen (SPD): Dringlichkeitsantrag: "Radfahren in Grünanlagen erlauben" |
|
VO/2020/09166 |
|
Ö 8 |
|
|
Verschiedenes |
|
|
|
Ö 9 |
|
|
Ende des öffentlichen Teils |
|
|
|
N 10 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift |
|
|
|
N 10.1 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 15.06.2020 |
|
|
|
N 10.2 |
|
|
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 29.06.2020 |
|
|
|
N 11 |
|
|
Beschlussvorlagen und Anträge |
|
|
|
N 11.1 |
|
|
Anmietung Kohlmarkt 7 - 15, 23552 Lübeck für den Bereich 5.651 - Gebäudemanagement |
|
|
|
N 12 |
|
|
Berichte |
|
|
|
N 13 |
|
|
Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
|
|
|
N 13.1 |
|
|
Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen |
|
|
|
N 13.2 |
|
|
Neue Anfragen |
|
|
|
N 13.2.1 |
|
|
AM Haltern (SPD): Bauvoranfrage aus der Liste 49/2019 laufenden Nummer 9 - meine Anfrage vom 03.02.2020 (VO/2020/08622) |
|
|
|
N 13.2.2 |
|
|
Weitere mündliche Anfragen während der Sitzung: |
|
|
|
N 13.3 |
|
|
Mitteilungen |
|
|
|
N 13.3.1 |
|
|
Mitteilung über Baugesuche (5.610): |
|
|
|
N 14 |
|
|
Verschiedenes |
|
|
|
Ö 15 |
|
|
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|