Tagesordnung - 37. Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: 37. Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mo, 17.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:10 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 15.06.2020
SI/2020/630  
Ö 2.2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 29.06.2020
SI/2020/799  
   
   
Ö 3     Beschlussvorlagen    
Ö 3.1  
Masterplan Stadtentwässerung - Bedarf und Szenarien
Enthält Anlagen
VO/2020/08664  
Ö 3.2  
Fortschreibung des Touristischen Entwicklungskonzeptes für Lübeck.Travemünde bis zum Jahr 2030 (TEK)
Enthält Anlagen
VO/2020/08959  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

 

 

Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können.

Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass

  1. die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
  2. die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
  3. für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).

 


 

Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen.

Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben.
 

 

   
    10.08.2020 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
    Ö 6.1 - unverändert beschlossen
   

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

   
    10.08.2020 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"
    Ö 5.1 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können.

 

 

 

Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass

  1. die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
  2. die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
  3. für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).

 

Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen.

 

Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben.

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,

gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

(14 Ja-Stimmen)

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 

   
    17.08.2020 - Bauausschuss
    Ö 3.2 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können.

Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass

  1. die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
  2. die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
  3. für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).

 


 

Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen.

Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben.
 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
 

 

   
    18.08.2020 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 5.1 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können.

Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass

  1. die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
  2. die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
  3. für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).

 

Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen.

Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben.
 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 

   
    25.08.2020 - Hauptausschuss
    Ö 5.4 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

 

 

Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können.

Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass

  1. die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
  2. die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
  3. für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).

 


 

Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen.

Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben.
 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

   
    27.08.2020 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 9.2 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

Es wird empfohlen, das beigefügte „Touristische Entwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030“ (TEK) künftig als verbindliche Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für tourismusspezifische Entwicklungen in Lübeck und Travemünde bereichs- und institutionenübergreifend anzuerkennen. Denn die stringente Umsetzung des TEK führt dazu, dass das Wirtschaftscluster Tourismus systematisch aufgebaut und nachhaltig für den Standort in Wert gesetzt wird. Die Anerkennung des TEK über einen positiven Beschluss in der Bürgerschaft ist zudem eine Vorgabe des Landes und stellt die Grundvoraussetzung dar, um Fördermittel in Anspruch nehmen bzw. beantragen zu können.

Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Bürgerschaft möge beschließen, dass

  1. die im TEK Lübeck.Travemünde 2030 formulierte Vision und Strategie sowie das strategische Handlungskonzept ab 2021 als verbindliche gesamtstädtische Handlungs- und Entscheidungsgrundlage gilt;
  2. die zur Umsetzung des Handlungskonzeptes ab 2021 erforderlichen Ressourcen innerhalb der haushälterischen Vorgaben bereichsspezifisch geordnet werden;
  3. für die ganzheitliche und umfassende Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen mit Federführung bei der LTM ist eine strukturelle Erhöhung des Zuschusses der Gesellschaft zu erwirken. Im Impulsjahr 2021 sind dies 558.000,00 EUR. Die Akquisition von Drittmitteln ist zu stärken (s. Tabelle Anlage 6 – Finanzielle Auswirkungen).

 

Signifikante Fortschritte in der nachhaltigen Lenkung und aktiven Ausgestaltung der Tourismusentwicklung sind nur mit einer Ressourcenaufstockung im Sinne einer Investition in eine der Leitbranchen der Stadt zu erreichen.

Das vollständige TEK für Lübeck und Travemünde ist Bestandteil dieser Vorlage und befindet sich in Anlage 1 (die dazugehörigen Teilkapitel befinden sich in Anlage 2 – 5). In der Begründung erfolgt eine Zusammenfassung zur Vorgehensweise bei der Erarbeitung und den wesentlichen Inhalten gegeben.
 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Mitgliedern der Bürgerschaft im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
 

 

Ö 3.3  
Projektfreigabe "Alte Turnhalle im Johanneum" - Erneuerung Sportboden, Modernisierung Hallenausstattung und Sanitärbereich Bei St. Johannis 1-3, 23552 Lübeck, über 175.000,00 Euro
Enthält Anlagen
VO/2020/08988  
Ö 3.4  
Skandinavienkai, LED-Beleuchtung, Ersatz von drei Hochmasten
Enthält Anlagen
VO/2020/09012  
Ö 3.5  
Ehrenbürgerschaften und Straßennamen in der Hansestadt Lübeck Umbenennung Lenardweg und Pfitznerstraße gemäß Bürgerschaftsbeschluss (VO/2018/06936)
VO/2019/08486  
Ö 3.6  
Freigabe zur Fortführung der Maßnahmen der Brandschutz- und Elektrosanierung im Liegenschaftsstandort E. Geibel-Schule über 175.000,00 EUR
Enthält Anlagen
VO/2020/09093  
Ö 3.7  
Beteiligung am Projektaufruf zum Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus": Neugestaltung der Beckergrube
VO/2020/09143  
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Bericht über den aktuellen Stand zur Aufstellung des Bebauungsplanes 01.77.00 Nördliche Wallhalbinsel (PIH-Konzept)
Enthält Anlagen
VO/2020/08879  
Ö 4.2  
Anzahl bezahlbarer Wohnungen im Bestand und bei Neubauten erhöhen
VO/2020/09014  
Ö 4.3  
Sachstand zum Bebauungsplanverfahren 06.12.00 - Am Waldsaum - (ehem. Volksfestplatz)
Enthält Anlagen
VO/2020/09022  
Ö 5     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 5.1     Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 5.1.1  
Antworten auf Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 5.2     Neue Anfragen    
Ö 5.2.1  
Anfrage AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Euronet Geldautomaten in Lübeck
VO/2020/09137  
Ö 5.2.2  
Anfrage AM Sascha Luetkens: Zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen - Nachfrage zur VO/2016/03626 (Ulrich Pluschkell, SPD)
VO/2016/03626-01  
Ö 5.2.3  
AM Pluschkell (SPD): Sicherheit für Fußgänger:innen an Hauptverkehrsstraßen
VO/2020/09201  
Ö 5.2.4  
Weitere mündliche Anfragen während der Sitzung:    
Ö 5.3  
Mitteilungen des Vorsitzenden    
Ö 5.4  
Sonstige Mitteilungen    
Ö 5.4.1  
Enthält Anlagen
Mündliche Mitteilung (5.610): TO des GBR am 03. und 04.09.2020    
Ö 5.4.2  
Enthält Anlagen
Mündliche Mitteilung (5.610): Aktueller Stand bei den B-Plänen (Übersicht)    
Ö 5.4.3  
Enthält Anlagen
Mündliche Mitteilung (5.610): Sachstand B-Plan: Neue Teutendorfer Siedlung    
Ö 5.4.4  
Mündliche Mitteilung (5.660) Umgang mit der Situation Kaiserallee in Travemünde    
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
Freie Wähler & GAL: Wohneigentumsquote in Lübeck steigern!
VO/2020/08669  
Ö 6.2  
Die Unabhängigen: Antrag zur VO/2019/08495 Wohnungsmarktbericht 2019
VO/2019/08495-03  
Ö 6.3  
Antrag AM Katjana Zunft (DIE LINKE) "Mehr Frauen wagen"
VO/2019/08257  
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
AM Carl Howe (GAL): Einrichtung einer sogenannten "pop-up lane" (Fahrradspur) entlang der Ratzeburger Allee
VO/2020/08872  
Ö 7.2  
AM Silke Mählenhoff (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Antrag zu VO/2019/07727-01: Solarenergie auf städtischen Gebäuden bis 2025
2019/07727-01-15  
Ö 7.3  
AM Arne-Matz Ramcke (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Ausbau der Elektromobilität in Lübeck
VO/2020/09044  
Ö 7.4  
Dringlichkeitsantrag des AM Frank Müller-Horn (Die Unabhängigen): Anteile von Wohnformen für den Geschosswohnungsbau in der Neuen Teutendorfersiedlung/Dreilingsberg
VO/2020/08932  
Ö 7.5  
AM Lengen (SPD): Dringlichkeitsantrag: "Radfahren in Grünanlagen erlauben"
VO/2020/09166  
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschrift      
N 10.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 15.06.2020      
N 10.2     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 29.06.2020      
N 11     Beschlussvorlagen und Anträge      
N 11.1     Anmietung Kohlmarkt 7 - 15, 23552 Lübeck für den Bereich 5.651 - Gebäudemanagement      
N 12     Berichte      
N 13     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 13.1     Antworten zu Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen      
N 13.2     Neue Anfragen      
N 13.2.1     AM Haltern (SPD): Bauvoranfrage aus der Liste 49/2019 laufenden Nummer 9 - meine Anfrage vom 03.02.2020 (VO/2020/08622)      
N 13.2.2     Weitere mündliche Anfragen während der Sitzung:      
N 13.3     Mitteilungen      
N 13.3.1     Mitteilung über Baugesuche (5.610):      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse