Tagesordnung - 56. Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: 56. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Di, 24.01.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:23 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
Anlagen:
Handreichung Doppik Basiswissen
HA2017_01_24-TOP 3.8-Bericht i. S. Ostseestraße

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 06.12.2016
SI/2016/800  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Anfragen von BM Andreas Zander betr. Haushalt (Zurückgestellt am 06.12.16)
VO/2016/04436  
Ö 3.1.1  
Antworten auf Anfragen BM Andreas Zander betr. Haushalt (Vorlage 2016/04436) - Hauptausschuss 06.12.2016 (Die Vorlage liegt nunmehr vor und wird hiermit nachgereicht)
VO/2017/04484  
Ö 3.2  
Mündliche Antwort des FB 2 betr. Sachstand B-Plan-Verfahren Auf dem Baggersand/Anwendung Verbilligungsrichtlinie - (Anfrage von AM Christopher Lötsch am 06.12.16) (Ergänzend wird hierzu auf die Vorlage im nichtöffentlichen Teil verwiesen (TOP 13.4))    
Ö 3.3  
Mündliche Antwort des FB 5 betr. Erhöhung Parkgebühren - (Anfrage von AM Christopher Lötsch vom 06.12.16)    
Ö 3.4  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Anfrage zur Verwendung der Mittel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
VO/2017/04488  
Ö 3.5  
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Anfrage des Hauptausschussmitglieds André Kleyer zum Verkauf der Liegenschaft Dr.-Julius-Leber-Straße 75
VO/2017/04491  
Ö 3.6  
Anfrage BM Oliver Dedow: Werbung an Bushaltestellen
VO/2017/04509  
Ö 3.7  
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Anfrage des Ausschussmitglieds André Kleyer zu den Auswirkungen der Aufhebung der Wiederbesetzungssperre im FB 5 - Stabsstelle Strategische Planung - Metropolregion Hamburg und Abteilungsleitung Verkehrsplanung
VO/2017/04497  
Ö 3.8  
Enthält Anlagen
NEU: Mitteilung Herr Senator Schindler betr. Sachstand Neubau Gemeinschaftsunterkunft Ostseestraße    
Ö 3.9  
NEU: Anfrage BM Thomas Rathcke betr. Energiekosten für städtische Gebäude    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Konzessionsverträge der Hansestadt Lübeck betr. Wegenutzung zwecks Energie- und Wasserversorgung
VO/2016/04451  
Ö 4.2  
Kommunale, kooperative Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft für Lübeck bezüglich des interfraktionellen Ergänzungsantrages "Bündnis 90/Die Grünen" und BfL - VO/2016/03809
Enthält Anlagen
VO/2016/04290  
Ö 4.3  
Kommunale, kooperative Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft für Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2016/04295  
Ö 4.4  
Jahresbericht 2015 der Beauftragten für Menschen mit Behinderung in der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2016/04324  
Ö 4.5  
Austauschvorlage zu VO/2016/04437-Bildungsbericht; hier: Materialband Schulstatistik der allgemeinbildenden Schulen der Hansestadt Lübeck Schuljahr 2016/17
Enthält Anlagen
VO/2017/04511  
Ö 4.6  
Lübecker Schwimmbäder - Bericht als ergänzende Information zu denen in der Sitzung am 26.01.2017 zu entscheidenden Vorlagen über den Preistarif (VO/2016/04217) und Wirtschaftsplan 2017 (VO/2016/04223) der Lübecker Schwimmbäder
VO/2016/04466  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017
Enthält Anlagen
VO/2016/04452  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,   dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird ausgehend vom Entwurf gemäß VO/2016/04224 einschl. Anlagen mit den Veränderungen gemäß fortgeschriebener Nachmeldeliste               Anlage 1

              beschlossen.

 

2.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4 zur VO/2016/04224) werden zur Kenntnis         genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2017 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit         verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit           verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

3.Der Haushaltsbegleitbeschluss zur Haushaltssatzung wird in der als            Anlage 0
beigefügten Fassung der Konsolidierungsliste gefasst.

 

 

4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende
Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

780.532.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

814.849.300

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  34.316.800

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

758.667.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

766.515.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   93.352.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

 

149.858.700

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.(Stand: 9.12.2016)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

  28.871.500

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  62.664.400

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.349,041

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500 %

2.Gewerbesteuer                                                                                             450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2017 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

5. Stellenplan

Der Stellenplan 2016 (3.292,48 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2017 um die sich aus

der Veränderungsliste ergebenden Stellen ergänzt und in der sich daraus ergebenden

Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzt mit 3349,041 Planstellen.

 

 

 

   
    24.01.2017 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum
   

Beschluss:

 

1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,   dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird ausgehend vom Entwurf gemäß VO/2016/04224 einschl. Anlagen mit den Veränderungen gemäß fortgeschriebener Nachmeldeliste               Anlage 1

              beschlossen.

 

2.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4 zur VO/2016/04224) werden zur Kenntnis         genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten,  um die u.a. in dem Haushalt 2017 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit         verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit           verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

3.Der Haushaltsbegleitbeschluss zur Haushaltssatzung wird in der als            Anlage 0
beigefügten Fassung der Konsolidierungsliste gefasst.

 

 

4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende
Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

780.532.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

814.849.300

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  34.316.800

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

758.667.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

766.515.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   93.352.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

 

149.858.700

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.(Stand: 9.12.2016)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

  28.871.500

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  62.664.400

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.349,041

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                     500 %

2.Gewerbesteuer                                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2017 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

5. Stellenplan

Der Stellenplan 2016 (3.292,48 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2017 um die sich aus

der Veränderungsliste ergebenden Stellen ergänzt und in der sich daraus ergebenden

Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzt mit 3349,041 Planstellen.

 

 

 

 

Der Hauptausschuss leitet die Vorlage

einstimmig ohne Votum an die

Bürgerschaft weiter.

 

 

   
    26.01.2017 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.7 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,   dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird ausgehend vom Entwurf gemäß VO/2016/04224 einschl. Anlagen mit den Veränderungen gemäß fortgeschriebener Nachmeldeliste               Anlage 1

              beschlossen.

 

2.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4 zur VO/2016/04224) werden zur Kenntnis         genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten,  um die u.a. in dem Haushalt 2017 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit         verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit           verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

3.Der Haushaltsbegleitbeschluss zur Haushaltssatzung wird in der als            Anlage 0
beigefügten Fassung der Konsolidierungsliste gefasst.

 

 

4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende
Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

780.532.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

814.849.300

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  34.316.800

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

758.667.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

766.515.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   93.352.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

 

149.858.700

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.(Stand: 9.12.2016)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

  28.871.500

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  62.664.400

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.349,041

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

1.Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)            400 %

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                     500 %

2.Gewerbesteuer                                                                                                           450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2017 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

5. Stellenplan

Der Stellenplan 2016 (3.292,48 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2017 um die sich aus

der Veränderungsliste ergebenden Stellen ergänzt und in der sich daraus ergebenden

Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzt mit 3349,041 Planstellen.

 

 

 

 

Die Vorsitzende lässt über die Haushaltssatzung in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung abstimmen mit der Maßgabe bei Beschluss, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen TO-Punkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Annahme bei:

Ja-Stimmen:41

Nein-Stimmen:2

Enthaltungen: 4

 

 

 

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der

Niederschrift bei.

 

Ö 5.2  
Feststellung des Rechnungsergebnisses der SeniorInnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2015
Enthält Anlagen
VO/2016/04344  
Ö 5.3  
Gutachten zu der Wirtschaftlichkeit und zu den Organisationsstrukturen der Feuerwehren Lübeck und Kiel ? Zusammenfassender Ergebnisbericht ? (Zurückgestellt am 22.11.16)
Enthält Anlagen
VO/2016/03618  
Ö 5.4  
Änderung des Tarifs für die Benutzung und Besichtigung der Viermastbark "Passat" in Lübeck-Travemünde/Priwall bzgl. der Eheschließungen auf der Passat
Enthält Anlagen
VO/2016/04457  
Ö 5.5  
Fortschreibung Zukunftsorientierte Stadtentwicklung: "Lübeck 2030"
Enthält Anlagen
VO/2016/04152  
Ö 5.6  
Aufhebung eines im Finanzplan/ Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2016 bestehenden Sperrvermerkes für die Erweiterung, den Umbau und die Modernisierung der Albert-Schweitzer-Schule
VO/2016/04446  
Ö 5.7  
Aufhebung eines im Finanzplan/ Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2016 bestehenden Sperrvermerkes für Maßnahmen aus Brandschutzkonzept in der Gotthard-Kühl-Schule (ehm. Astrid-Lindgren-Schule)
VO/2017/04486  
Ö 5.8  
Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Flächenherrichtung im Bereich Anleger 8 am Skandinavienkai (5.691)
Enthält Anlagen
VO/2016/04460  
Ö 5.9  
Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Lübeck für das Jahr 2015
Enthält Anlagen
VO/2016/04464  
Ö 5.10  
Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN - Jahresprogramm 2017
Enthält Anlagen
VO/2016/04445  
Ö 5.11  
Spendenannahme einer Geldspende in Höhe von 7.000 EUR der Possehl-Stiftung für die Beschaffung von Schulmaterial für bilinguale Schulen
VO/2016/04342  
Ö 5.12  
Spendenannahme einer Sachspende in Höhe von 105.000 EUR für die Sanierung des Sekundarschulhofes der Schule am Meer vom Schulverein der Schule am Meer
Enthält Anlagen
VO/2016/04463  
Ö 5.13  
Annahme einer Spende der Possehl-Stiftung über 1.210.000 ? zugunsten des Lübecker Bildungsfonds für das Haushaltsjahr 2016
VO/2016/04375  
Ö 5.14  
Annahme einer Spende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck in Höhe von 200.000 ? zugunsten des Lübecker Bildungsfonds für das Haushaltsjahr 2016
VO/2016/04459  
Ö 5.15  
Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2010 der Hansestadt Lübeck (Die Vorlage wurde versehentlich zur Beratung im nichtöffentlichen Teil unter TOP 13.1 angemeldet. Sie wird daher neu unter TOP 5.15 in den öffentlichen Teil eingeordnet.)
Enthält Anlagen
VO/2016/04471  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 6.1  
Überweisungsantrag aus der Bürgerschaft vom 24.11.2016 an den Hauptausschuss; hier: Veröffentlichung des Haushaltes
VO/2016/04438  
Ö 7  
Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 8  
Verschiedenes    
Ö 9  
Ende des öffentlichen Teils    
N 10     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 06.12.2016      
N 11     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 11.1     NEU: Mitteilung Herr Senator Schindler betr. LTM GmbH      
N 11.2     NEU: Anfrage BM Antje Jansen betr. Baumpflege Linden An der Untertrave      
N 11.3     NEU: Anfrage BM André Kleyer betr. Nebentäigkeit eines ehemaligen städt. MA      
N 12     Berichte      
N 12.1     Herreninsel      
N 13     Beschlussvorlagen      
N 13.1     Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2010 der Hansestadt Lübeck      
N 13.2     Verkauf eines Grundstückes zur Sicherstellung der angemessenen Betreuung und Unterbringung von wohnungslosen Menschen in der Hansestadt Lübeck      
N 13.3     Bau einer Schulsportanlage für die Schule an der Wakenitz auf dem Ballspielplatz Wattstraße (5.660)      
N 13.4     Verkauf eines Grundstücks in Travemünde, Auf dem Baggersand      
N 14     Verschiedenes      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Handreichung Doppik Basiswissen (710 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich HA2017_01_24-TOP 3.8-Bericht i. S. Ostseestraße (13 KB)