| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 06.12.2016 |
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SI/2016/800 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Anfragen von BM Andreas Zander betr. Haushalt (Zurückgestellt am 06.12.16) |
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VO/2016/04436 |
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| Ö 3.1.1 |
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Antworten auf Anfragen BM Andreas Zander betr. Haushalt (Vorlage 2016/04436) - Hauptausschuss 06.12.2016 (Die Vorlage liegt nunmehr vor und wird hiermit nachgereicht) |
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VO/2017/04484 |
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| Ö 3.2 |
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Mündliche Antwort des FB 2 betr. Sachstand B-Plan-Verfahren Auf dem Baggersand/Anwendung Verbilligungsrichtlinie - (Anfrage von AM Christopher Lötsch am 06.12.16) (Ergänzend wird hierzu auf die Vorlage im nichtöffentlichen Teil verwiesen (TOP 13.4)) |
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| Ö 3.3 |
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Mündliche Antwort des FB 5 betr. Erhöhung Parkgebühren - (Anfrage von AM Christopher Lötsch vom 06.12.16) |
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| Ö 3.4 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Anfrage zur Verwendung der Mittel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes |
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VO/2017/04488 |
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| Ö 3.5 |
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Anfrage des Hauptausschussmitglieds André Kleyer zum Verkauf der Liegenschaft Dr.-Julius-Leber-Straße 75 |
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VO/2017/04491 |
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| Ö 3.6 |
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Anfrage BM Oliver Dedow: Werbung an Bushaltestellen |
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VO/2017/04509 |
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| Ö 3.7 |
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Anfrage des Ausschussmitglieds André Kleyer zu den Auswirkungen der Aufhebung der Wiederbesetzungssperre im FB 5 - Stabsstelle Strategische Planung - Metropolregion Hamburg und Abteilungsleitung Verkehrsplanung |
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VO/2017/04497 |
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| Ö 3.8 |
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NEU: Mitteilung Herr Senator Schindler betr. Sachstand Neubau Gemeinschaftsunterkunft Ostseestraße |
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| Ö 3.9 |
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NEU: Anfrage BM Thomas Rathcke betr. Energiekosten für städtische Gebäude |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Konzessionsverträge der Hansestadt Lübeck betr. Wegenutzung zwecks Energie- und Wasserversorgung |
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VO/2016/04451 |
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| Ö 4.2 |
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Kommunale, kooperative Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft für Lübeck bezüglich des interfraktionellen Ergänzungsantrages "Bündnis 90/Die Grünen" und BfL - VO/2016/03809 |
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VO/2016/04290 |
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| Ö 4.3 |
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Kommunale, kooperative Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft für Lübeck |
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VO/2016/04295 |
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| Ö 4.4 |
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Jahresbericht 2015 der Beauftragten für Menschen mit Behinderung in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2016/04324 |
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| Ö 4.5 |
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Austauschvorlage zu VO/2016/04437-Bildungsbericht; hier: Materialband Schulstatistik der allgemeinbildenden Schulen der Hansestadt Lübeck Schuljahr 2016/17 |
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VO/2017/04511 |
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| Ö 4.6 |
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Lübecker Schwimmbäder - Bericht als ergänzende Information zu denen in der Sitzung am 26.01.2017 zu entscheidenden Vorlagen über den Preistarif (VO/2016/04217) und Wirtschaftsplan 2017 (VO/2016/04223) der Lübecker Schwimmbäder |
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VO/2016/04466 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Haushaltssatzung 2017 mit Stellenplanänderungen 2017
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VO/2016/04452 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird ausgehend vom Entwurf gemäß VO/2016/04224 einschl. Anlagen mit den Veränderungen gemäß fortgeschriebener Nachmeldeliste Anlage 1 beschlossen. 2.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4 zur VO/2016/04224) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2017 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 3.Der Haushaltsbegleitbeschluss zur Haushaltssatzung wird in der als Anlage 0 beigefügten Fassung der Konsolidierungsliste gefasst. 4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 780.532.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 814.849.300 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 34.316.800 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 758.667.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 766.515.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 93.352.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 149.858.700 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: 9.12.2016) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 28.871.500 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 62.664.400 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.349,041 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2017 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 5. Stellenplan Der Stellenplan 2016 (3.292,48 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2017 um die sich aus der Veränderungsliste ergebenden Stellen ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzt mit 3349,041 Planstellen. |
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24.01.2017 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird ausgehend vom Entwurf gemäß VO/2016/04224 einschl. Anlagen mit den Veränderungen gemäß fortgeschriebener Nachmeldeliste Anlage 1 beschlossen. 2.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4 zur VO/2016/04224) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2017 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 3.Der Haushaltsbegleitbeschluss zur Haushaltssatzung wird in der als Anlage 0 beigefügten Fassung der Konsolidierungsliste gefasst. 4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 780.532.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 814.849.300 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 34.316.800 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 758.667.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 766.515.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 93.352.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 149.858.700 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: 9.12.2016) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 28.871.500 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 62.664.400 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.349,041 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2017 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 5. Stellenplan Der Stellenplan 2016 (3.292,48 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2017 um die sich aus der Veränderungsliste ergebenden Stellen ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzt mit 3349,041 Planstellen.
Der Hauptausschuss leitet die Vorlage einstimmig ohne Votum an die Bürgerschaft weiter.
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26.01.2017 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.7 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird ausgehend vom Entwurf gemäß VO/2016/04224 einschl. Anlagen mit den Veränderungen gemäß fortgeschriebener Nachmeldeliste Anlage 1 beschlossen. 2.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4 zur VO/2016/04224) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2017 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 3.Der Haushaltsbegleitbeschluss zur Haushaltssatzung wird in der als Anlage 0 beigefügten Fassung der Konsolidierungsliste gefasst. 4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 780.532.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 814.849.300 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 34.316.800 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 758.667.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 766.515.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 93.352.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 149.858.700 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: 9.12.2016) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 28.871.500 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 62.664.400 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.349,041 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2017 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 5. Stellenplan Der Stellenplan 2016 (3.292,48 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2017 um die sich aus der Veränderungsliste ergebenden Stellen ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 festgesetzt mit 3349,041 Planstellen.
Die Vorsitzende lässt über die Haushaltssatzung in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung abstimmen mit der Maßgabe bei Beschluss, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen TO-Punkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Annahme bei: Ja-Stimmen:41 Nein-Stimmen:2 Enthaltungen: 4 Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.
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| Ö 5.2 |
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Feststellung des Rechnungsergebnisses der SeniorInnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck für das Jahr 2015 |
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VO/2016/04344 |
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| Ö 5.3 |
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Gutachten zu der Wirtschaftlichkeit und zu den Organisationsstrukturen der Feuerwehren Lübeck und Kiel ? Zusammenfassender Ergebnisbericht ? (Zurückgestellt am 22.11.16) |
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VO/2016/03618 |
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| Ö 5.4 |
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Änderung des Tarifs für die Benutzung und Besichtigung der Viermastbark "Passat" in Lübeck-Travemünde/Priwall bzgl. der Eheschließungen auf der Passat |
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VO/2016/04457 |
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| Ö 5.5 |
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Fortschreibung Zukunftsorientierte Stadtentwicklung: "Lübeck 2030" |
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VO/2016/04152 |
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| Ö 5.6 |
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Aufhebung eines im Finanzplan/ Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2016 bestehenden Sperrvermerkes für die Erweiterung, den Umbau und die Modernisierung der Albert-Schweitzer-Schule |
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VO/2016/04446 |
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| Ö 5.7 |
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Aufhebung eines im Finanzplan/ Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2016 bestehenden Sperrvermerkes für Maßnahmen aus Brandschutzkonzept in der Gotthard-Kühl-Schule (ehm. Astrid-Lindgren-Schule) |
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VO/2017/04486 |
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| Ö 5.8 |
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Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Flächenherrichtung im Bereich Anleger 8 am Skandinavienkai (5.691) |
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VO/2016/04460 |
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| Ö 5.9 |
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Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Lübeck für das Jahr 2015 |
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VO/2016/04464 |
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| Ö 5.10 |
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Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN - Jahresprogramm 2017 |
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VO/2016/04445 |
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| Ö 5.11 |
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Spendenannahme einer Geldspende in Höhe von 7.000 EUR der Possehl-Stiftung für die Beschaffung von Schulmaterial für bilinguale Schulen |
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VO/2016/04342 |
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| Ö 5.12 |
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Spendenannahme einer Sachspende in Höhe von 105.000 EUR für die Sanierung des Sekundarschulhofes der Schule am Meer vom Schulverein der Schule am Meer |
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VO/2016/04463 |
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| Ö 5.13 |
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Annahme einer Spende der Possehl-Stiftung über 1.210.000 ? zugunsten des Lübecker Bildungsfonds für das Haushaltsjahr 2016 |
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VO/2016/04375 |
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| Ö 5.14 |
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Annahme einer Spende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck in Höhe von 200.000 ? zugunsten des Lübecker Bildungsfonds für das Haushaltsjahr 2016 |
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VO/2016/04459 |
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| Ö 5.15 |
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Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2010 der Hansestadt Lübeck (Die Vorlage wurde versehentlich zur Beratung im nichtöffentlichen Teil unter TOP 13.1 angemeldet. Sie wird daher neu unter TOP 5.15 in den öffentlichen Teil eingeordnet.) |
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VO/2016/04471 |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 6.1 |
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Überweisungsantrag aus der Bürgerschaft vom 24.11.2016 an den Hauptausschuss; hier: Veröffentlichung des Haushaltes |
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VO/2016/04438 |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 8 |
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Verschiedenes |
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| Ö 9 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 10 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 06.12.2016 |
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| N 11 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 11.1 |
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NEU: Mitteilung Herr Senator Schindler betr. LTM GmbH |
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| N 11.2 |
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NEU: Anfrage BM Antje Jansen betr. Baumpflege Linden An der Untertrave |
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| N 11.3 |
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NEU: Anfrage BM André Kleyer betr. Nebentäigkeit eines ehemaligen städt. MA |
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| N 12 |
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Berichte |
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| N 12.1 |
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Herreninsel |
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| N 13 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 13.1 |
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Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2010 der Hansestadt Lübeck |
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| N 13.2 |
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Verkauf eines Grundstückes zur Sicherstellung der angemessenen Betreuung und Unterbringung von wohnungslosen Menschen in der Hansestadt Lübeck |
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| N 13.3 |
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Bau einer Schulsportanlage für die Schule an der Wakenitz auf dem Ballspielplatz Wattstraße (5.660) |
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| N 13.4 |
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Verkauf eines Grundstücks in Travemünde, Auf dem Baggersand |
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| N 14 |
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Verschiedenes |
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| Ö 15 |
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|
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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