Vorlage - VO/2016/04324
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Beschlussvorschlag
Allgemeine Vorbemerkung:
Der vorliegende Bericht betrifft den Zuständigkeitsbereich der Beauftragten für Menschen mit Behinderung in der Hansestadt Lübeck.
Da die Beauftragte für Menschen mit Behinderung in der Hansestadt Lübeck keine eigenen Berichte in die Gremien der Hansestadt Lübeck einbringen kann und dieses nur dem Fachbereich möglich ist, wird der Bericht formal über den Fachbereich Wirtschaft und Soziales eingebracht.
Der Fachbereich Wirtschaft und Soziales weist darauf hin, dass für Inhalte und Umfang der Antworten ausschließlich die Beauftragte für Menschen mit Behinderung in der Hansestadt Lübeck selbst verantwortlich ist.
Der Fachbereich Wirtschaft und Soziales wird zu den einzelnen Anfragen bzw. Berichten nur dann eine eigene Anmerkung verfassen, wenn auch städtische Verwaltungseinheiten von gestellten Fragen betroffen sind und zu den Mitteilungen entsprechende Ergänzungen notwendig sind.
Begründung
Begründung:
Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 30.09.2010 mit der Richtlinie der Hansestadt Lübeck für die Beauftragte/den Beauftragten für Menschen mit Behinderung in § 1 Abs. 7 beschlossen: „Die/der Beauftragte erstattet der Bürgerschaft einmal jährlich einen
Tätigkeitsbericht.“ Der Jahresbericht ist in der Anlage beigefügt.
Anlagen
Jahresbericht 2015 der Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Hansestadt Lübeck.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Jahresbericht Behindertenbeauftragte 2015 (96 KB) |