Vorlage - VO/2016/04375
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Beschlussvorschlag
Die Spende der Possehl-Stiftung für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 1.210.000 € zugunsten des Lübecker Bildungsfonds wird angenommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Die Spendenannahme an sich löst keine Beteiligungsnotwendigkeit aus |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: § 76 Abs. 4 GO für das Spendenannahmeverfahren |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Der Lübecker Bildungsfonds existiert seit 2009 und wird zu einem sehr großen Teil aus Mitteln der Lübecker Stiftungen gespeist. Der Verbund der Lübecker Stiftungen hat für die Zeit ab 2015 neben den staatlichen Quellen des Bildungs- und Teilhabepaketes eine finanzielle Beteiligung in erheblicher Höhe in Aussicht gestellt. Hierzu trug die Possehl-Stiftung im Haushaltsjahr 2016 mit einem Betrag von 1.210.000 € bei. Dies hat sie der Hansestadt Lübeck mit Schreiben vom 11. Oktober 2016 mitgeteilt.
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende. Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet eine Geberin in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 1.210.000 € erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahre 2016 einen Gesamtwert von 3.052.690 €. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft für die Annahme der Einzelspende über 1.210.000 € zuständig.
Anlagen