Vorlage - VO/2016/04375  

Betreff: Annahme einer Spende der Possehl-Stiftung über 1.210.000 ? zugunsten des Lübecker Bildungsfonds für das Haushaltsjahr 2016
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Rettner, Janina
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
19.01.2017 
21. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013 - 2018) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.01.2017 
56. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.01.2017 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Spende der Possehl-Stiftung für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 1.210.000 € zugunsten des Lübecker Bildungsfonds wird angenommen.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung
zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Spendenannahme an sich löst keine Beteiligungsnotwendigkeit aus

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  § 76 Abs. 4 GO für das Spendenannahmeverfahren

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Der Lübecker Bildungsfonds existiert seit 2009 und wird zu einem sehr großen Teil aus  Mitteln der Lübecker Stiftungen gespeist. Der Verbund der Lübecker Stiftungen hat für die Zeit ab 2015 neben den staatlichen Quellen des Bildungs- und Teilhabepaketes eine finanzielle Beteiligung in erheblicher Höhe in Aussicht gestellt. Hierzu trug die Possehl-Stiftung im Haushaltsjahr 2016 mit einem Betrag von 1.210.000 € bei. Dies hat sie der Hansestadt Lübeck mit Schreiben vom 11. Oktober 2016 mitgeteilt.

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende. Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet eine Geberin in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

 

Mit der Spende über 1.210.000 € erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahre 2016 einen Gesamtwert von 3.052.690 €. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft für die Annahme der Einzelspende über 1.210.000 € zuständig.

 


Anlagen