Vorlage - VO/2016/04446  

Betreff: Aufhebung eines im Finanzplan/ Investitionstätigkeiten im Haushaltsjahr 2016 bestehenden Sperrvermerkes für die Erweiterung, den Umbau und die Modernisierung der Albert-Schweitzer-Schule
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Schellenberger, Rainer
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
16.01.2017 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
24.01.2017 
56. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.01.2017 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der beim nachfolgend aufgeführten Produktsachkonto im Haushaltsjahr 2016 bestehende Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik wird aufgehoben.

Produktsachkonto: 111029.269.7851000 GMHL / A.-Schw.-Schule / Umbau / Erweiterung / Hochbaumaßnahme. Die Haushaltsmittel in Höhe von 500.000,- EUR werden gleichzeitig freigegeben.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

X

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: § 12 Abs. 2 GemHVO 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja

 


Begründung

Bei der Albert-Schweitzer-Schule handelt es sich um eine Grund- und Gemeinschaftsschule aus dem Jahr 1956.

Die Schule befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand, zudem steht die Albert-Schweitzer-Schule unter einem Veränderungsdruck, da im Zuge der Umwandlung von einer Grund- und Hauptschule in eine Grund- und Gemeinschaftsschule zusätzliche Flächen und Räume benötigt werden. Um diesen Flächenbedarf zu decken, wurden bereits zum Beginn des Schuljahres 2014 Unterrichtscontainer aufgestellt. Mit der bevorstehenden Erweiterung wird der derzeitige Fehlbedarf an Räumen behoben: fehlende Klassen- / Differenzierungsräume und Fachräume, sowie eine bisher fehlende Mensa werden errichtet. Die hochbaulichen und haustechnischen Missstände am Bestandsgebäude werden im Zuge der Erstellung der Erweiterungsbauten behoben.

Als Projektmodell einer „zukunftsorientierten Schule von Morgen“ wurden in den Jahren 2013-2016 die Inhalte und Planungen für die Baumaßnahmen in der Albert-Schweitzer-Schule erarbeitet, die in der Abgabe der haushalterisch anzuerkennende EW-Bau Anfang November 2016 mündeten.

Mit Vorlage der EW-Bau vom 02.11.2016 beim Bereich Haushalt und Steuerung kann der Sperrvermerk aufgehoben werden. Die Maßnahme schließt mit Gesamtkosten in Höhe von 12,9 Mio. EUR ab. Die haushaltsmäßige Ordnung ist entsprechend dem weiteren Planungs- und Baufortschritt wie folgt vorgesehen:

 

2013   270.000,- EUR

2014   500.000,- EUR

2015   500.000,- EUR

2016Kein Urbudget, nur Haushaltsrest aus den Jahren 2013 bis 2015, hiervon Sperrvermerk in Höhe von 500.000,- EUR

2017   500.000,- EUR

20184.500.000,- EUR

20195.000.000,- EUR

20201.400.000,- EUR

2021   230.000,- EUR

 

Gesamt12.900.000,- EUR

 

Der weiterführende Planungs- und Projektablauf mit vorbereitender Planungsphase bis Ende 2017 und einem frühestem Baubeginn ab März 2018 sieht, mit voraussichtlicher 3-jähriger Bauzeit in mehreren Teilabschnitten unter laufendem Schulbetrieb, eine Fertigstellung der Baumaßnahme im Jahr 2021 vor.

 

Im Haushalt 2016 stehen für das Projekt Albert-Schweitzer-Schule / Umbau / Erweiterung / Hochbaumaßnahme unter dem Produktsachkonto 111029.269.7851000 1.179.444,- EUR zur Verfügung. Für die Beauftragung der Fachingenieure wurden 679.444,- EUR freigegeben, die restlichen Haushaltsmittel in Höhe von 500.000,- EUR wurden gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik mit einem Sperrvermerk belegt.

Die Umsetzung der weiterführenden Planungen – Erstellung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung – ist erst nach Aufhebung des gem. § 12 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik bestehenden Sperrvermerkes gewährleistet.

 

Hiermit wird die Aufhebung des Sperrvermerkes und gleichzeitige Freigabe der Mittel im Finanzplan 2016 in Höhe von 500.000,- EUR für die Erweiterung, den Umbau und die Modernisierung der Albert-Schweitzer-Schule beantragt.

 


Anlagen

keine