Vorlage - VO/2016/04466  

Betreff: Lübecker Schwimmbäder
Bericht als ergänzende Information zu denen in der Sitzung am 26.01.2017 zu entscheidenden Vorlagen über den Preistarif (VO/2016/04217) und Wirtschaftsplan 2017 (VO/2016/04223) der Lübecker Schwimmbäder
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.525 - Lübecker Schwimmbäder Bearbeiter/-in: Graf, Eckhard
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
19.01.2017 
21. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013 - 2018) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.01.2017 
56. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.01.2017 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Beratung der Lübecker Bürgerschaft am 24.11.2016 über die Vorlagen über den Preistarif (VO/2016/04217) und den Wirtschaftsplan 2017 (VO/2016/04223) der Lübecker Schwimmbäder

 

 

 

 

 

 

 


Begründung

Die Lübecker Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 24.11.2016 beschlossen, den Entwurf des Wirtschaftsplans 2017 der Lübecker Schwimmbäder (VO/2016/04223) sowie die Vorlage zum Preistarif (VO/2016/04217) zurückzustellen. Die Verwaltung wurde gleichzeitig gebeten u.a. die Auswirkungen der Veränderungen des Preistarifs zum 01.01.2016 darzustellen.

Im Zuge der Berichterstattung wird ebenfalls der Wunsch des Werkausschusses aufgenommen, über den im Sportbad St. Lorenz bestehenden Sanierungsstau sowie über die Mietvertragssituation des „Therapiezentrums Am Behnckenhof“ detaillierter zu informieren.

 

  1. Auswirkungen der Veränderungen des Preistarifs zum 01.01.2016

 

Mit Beschluss der Lübecker Bürgerschaft vom 26.11.2015 wurde der Preistarif der Lübecker Schwimmbäder mit Wirkung zum 01.01.2016 geändert.

Anstelle von 12er-, Monats und Saisonkarten ist ein Bonussystem in den Bonusschritten 5%, 7,5% und 10%  eingeführt worden. Diese Bonus-Karten können als 25 Euro (5% Ersparnis), 50 Euro (7,5% Ersparnis) und als 100 Euro (10% Ersparnis) Geldwertkarten erworben werden.

 

Finanzielle Auswirkungen auf die Ertragslage durch die Umstellung auf das Bonussystem.

Bei der Betrachtung ist zu berücksichtigen, dass viele Kundinnen und Kunden sich noch vor der Umstellung des Preistarifes 12er- und Monatskarten zugelegt haben. Der wirtschaftliche Erfolg spiegelt sich im Jahresabschluss 2015 wider. Die Leistungserbringung erfolgte zeitversetzt in 2016. Insgesamt handelte es sich um ca. 19.600 Einlösungen. Mit einem durchschnittlichen Gegenwert von 3 Euro pro Einlösung beläuft sich dieser Gesamtertrag auf ca. 58.800 Euro. Der Umsatz 2015 mit dem alten Rabattsystem betrug ca. 211.000 Euro. Mit dem neuen Bonussystem lag der Umsatz bei ca. 208.000 Euro. In der beigefügten Tabelle sind die Erlöse detailliert aufgeführt.

Die Kundinnen und Kunden der Lübecker Schwimmbäder haben die Bonus-Karte mit ihren Vorteilen akzeptiert und nutzen diese genauso wie in den Jahren davor, die 12er- Monats- und Saisonkarten. Zu dem eröffnet das neue Bonussystem den Lübecker Schwimmbädern die Möglichkeit, zielgerecht mit den verschiedenen Angeboten auf die Kundinnen und Kunden zuzugehen.

Der wirtschaftliche Nutzen für die Lübecker Schwimmbäder zeigt sich besonders positiv in den Freibädern. Dort hat sich der Ertrag pro Besuch erhöht.

Freibad Schlutup: 2015 / 2016 von 2,24 Euro auf 2,46 Euro

Freibad Moisling:2015 / 2016 von 2,22 Euro auf 2,46 Euro

Umstellung auf das System der Lübeck–Card

Die sozialen Tarife der Lübecker Schwimmbäder wurden mit der Einführung der Lübeck-Card  zusammengeführt. Der Kreis der anspruchsberechtigten Lübecker Bürgerinnen und Bürger ist mit der Lübeck-Card erweitert worden. Mit der Gewährung von Vergünstigungen über die Lübeck-Card erfolgt eine Förderung des anspruchsberechtigten Personenkreises aus sozialpolitischen Erwägungen. Durch die Lübecker Schwimmbäder erfolgt eine Förderung in Höhe von 19.500 Euro (Stand November 2016) für das Wirtschaftsjahr 2016. Im Vergleich zum Vorjahr ist das eine Steigerung von ca. 9.000 Euro.

 

  1. Sanierungsstau im Sportbad St. Lorenz

 

Mit dem Entwurf des Wirtschaftsplans 2017 der Lübecker Schwimmbäder wird auf den im Sportbad St. Lorenz  bestehenden Sanierungsstau hingewiesen. In der beigefügten Tabelle wird dargestellt, aus welchen Einzelpositionen sich dieser Sanierungsstau zusammensetzt.

 

Aus der unten dargestellten Gesamtsumme wird deutlich, dass zur Auflösung des Sanierungsstaus Haushaltsmittel langfristig erwirtschaftet werden müssen, die dazu geeignet sind, um diesen Prozess ganz oder teilweise zu finanzieren. Ein wesentlicher Finanzierungsbeitrag besteht darin, in regelmäßigen und zumutbaren Abständen den Preistarif der Lübecker Schwimmbäder anzupassen. Die Prüfung seitens der Verwaltung hat ergeben, dass eine Anpassung, die mit der Vorlage (VO/2016/04217) der Bürgerschaft zu Entscheidung vorliegt, verhältnismäßig und angemessen und für die Kundinnen und Kunden der Lübecker Schwimmbäder zumutbar ist. Die Anpassung des Preistarifs findet ihre Entsprechung in der Vorlage (VO/2016/04223) zum Wirtschaftsplanentwurf 2017.

 

 

Grobkostenschätzung:

 

 

 

(Stand Januar 2015)

 

 

 

Bauvorhaben:     

Umbau und Sanierung des Sportbades St. Lorenz

 

 

 

 

 

Bauabschnitt:

Kosten - Gruppe:

Kostenart:

GP-Netto:

II. BA:  Sanierung Schwimmhalle

200

Herrichten und Erschließen

25.086,00 €

- Sportbecken

300

Baukonstruktion

201.259,00 €

 

400

Technische Anlagen

293.000,00 €

 

500

Außenanlagen

35.300,00 €

 

600

Ausstattung

0,00 €

 

700

Baunebenkosten

121.999,90 €

 

 

Summe:

676.644,90 €

Bauabschnitt:

Kosten - Gruppe:

Kostenart:

GP-Netto:

III. BA:  Sanierung Schwimmhalle

200

Herrichten und Erschließen

52.462,00 €

- Lehr-/Nichtschwimmerbecken

300

Baukonstruktion

295.366,00 €

 

400

Technische Anlagen

1.008.500,00 €

 

500

Außenanlagen

0,00 €

 

600

Ausstattung

8.000,00 €

 

700

Baunebenkosten

298.392,16 €

 

 

Summe:

1.662.720,16 €

Bauabschnitt:

Kosten - Gruppe:

Kostenart:

GP-Netto:

IV. BA: Umbau Umkleiden, Sanitärtrakt

200

Herrichten und Erschließen

54.250,00 €

 

300

Baukonstruktion

652.933,50 €

 

400

Technische Anlagen

825.000,00 €

 

500

Außenanlagen

0,00 €

 

600

Ausstattung

0,00 €

 

700

Baunebenkosten

337.080,37 €

 

 

Summe:

1.869.263,87 €

Bauabschnitt:

Kosten - Gruppe:

Kostenart:

GP-Netto:

Keller

200

Herrichten und Erschließen

15.000,00 €

Technikbereich/technische Anlagen

300

Baukonstruktion

151.000,00 €

 

400

Technische Anlagen

1.033.000,00 €

 

500

Außenanlagen

35.200,00 €

 

600

Ausstattung

0,00 €

 

700

Baunebenkosten

271.524,00 €

 

 

Summe:

1.505.724,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Umbau und Sanierung                             des Sportbades St. Lorenz

KG 200 - 600

        Bauabschnitt I Hülle (fertiggestellt 12_2015)

0,00 €

 

KG 200 - 600

Bauabschnitt II Sportbeckenhalle        

554.454,00 €

 

KG 200 - 600

Bauabschnitt III - Lehrschwimmbecken

1.356.328,00 €

 

KG 200 - 600

Bauabschnitte IV Umkleide

1.532.183,50 €

 

KG 200 - 600

Bauabschnitt Keller

1.505.724,00 €

 

KG 200 - 600

Summe netto:

4.948.689,50 €

 

KG  700

Nebenkosten Zuschlag:

1.088.711,69 €

 

KG 200 - 700

Summe netto:

6.037.401,19 €

 

 

Mehrwertsteuer 19%

1.353.065,16 €

 

KG 200 - 700

Summe Brutto:

7.390.466,35 €

 

 

 

 

 

 

  1. Mietvertrag „Therapiezentrum Am Behnckenhof“

Die Lübecker Bürgerschaft hat am 06.11.2003 beschlossen, den ehemaligen Therapietrakt des Alten- und Pflegeheims „Am Behnckenhof“ zum 01.04.2004 vom damaligen Bereich 2.502 Senioreneinrichtungen auf den damaligen Bäderbetrieb der Hansestadt Lübeck zu übertragen.

Damit wurde ein Bürgerschaftsbeschluss vom 28.02.2002 umgesetzt, der zum Inhalt hatte, den Therapietrakt, der betriebswirtschaftlich immer unrentabler geworden war, vor einer Schließung zu bewahren. Mit dieser Beschlussfassung wurde der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass der damalige Bäderbetrieb durch gezielte Management-Maßnahmen eine bessere wirtschaftliche Basis für die Fortsetzung des Therapiezentrums findet.

Durch die Beschlussfassung der Bürgerschaft hat der Bäderbetrieb u.a. die vertraglichen Verpflichtungen des Therapiezentrums gegenüber dem Vermieter in Form des Abschlusses eines Untermietverhältnisses mit den Senioreneinrichtungen der Hansestadt Lübeck übernommen. Mit dem Untermietvertrag wurde in Ziffer 2 festgelegt, dass eine Kündigung des Untermietvertrages durch den Untermieter mit der Begründung der Schließung des Therapie- und Bäderbetriebes im Altenpflegeheim Am Behnckenhof vom Untermieter nicht beabsichtigt und nicht möglich ist. Damit ist der bis zum 31.12.2027 befristete Mietvertrag, der zwischen den Senioreneinrichtungen der Hansestadt Lübeck und den Heimstätten (damaliger Eigentümer) geschlossene Mietvertrag auch für das Untermietverhältnis bindend.

Am 31.12.2014 wurde das Therapiezentrum geschlossen. Um den Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietvertrag bis 2027 nachzukommen, haben die Lübecker Schwimmbäder eine Rückstellung in Höhe von 238.875 Euro gebildet.

Im Ergebnis wurde mit der Verlagerung des Therapiezentrums am Behnckenhof das betriebswirtschaftliche Risiko vom Fachbereich 2 auf den Fachbereich 4 dauerhaft verlagert. Aus gesamtstädtischer Sicht ist die Frage der Zuordnung, zu welchem Fachbereich die betriebswirtschaftlichen „Altlasten“ des Therapiezentrums zugeordnet werden, unerheblich.

 


Anlagen

keine