Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Anfrage zur Verwendung der Mittel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes  

56. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.4
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 24.01.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:23 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2017/04488 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Anfrage zur Verwendung der Mittel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Klöckner, Hilde
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen stellt mit der Vorlage 2017/04488 folgende Anfrage:

 

„Lübeck gehört zu den Städten und Gemeinden, denen Geld aus dem Topf des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz zusteht: 3,79 Mio. Euro für Kitas und 12,29 Mio. Euro für die energetische Sanierung von Schulen. Einem Bericht der Landesregierung (Drucksache 18/6662) war zu entnehmen, dass bis zum 10. Oktober 2016  2,5 Mio. Euro für Kitas und 0 Euro für Schulen bewilligt wurden.

Um einen aktuellen Überblick über die Verwendung der Mittel zu bekommen, bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Welche Summe wurde bereits investiert und für welche Projekte?
  2. Welche Mittel sind bereits fest gebunden und für welche Projekte?
  3. Gibt es weitere Planungen, für welche Projekte die Mittel eingesetzt werden sollen?
  4. Bestehen grundsätzlich Bedarfe im Bereich der Bildungsinvestitionen?
  5. Besteht der Wunsch, dass die Förderbereiche erweitert werden? Wenn ja, in welchen Bereichen bestehen konkret Bedarfe?

 

Herr Senator Boden führt aus, dass Maßnahmen zur energetischen Sanierung und Optimierung förderfähig seien und für die HL Fördermittel in Höhe von insgesamt 12,3 Mio Euro (ohne Kitas) vorgesehen seien. Nach Abstimmung mit den Bereichen sei geplant, mit diesen Fördermitteln zwei Maßnahmen zu finanzieren. Für die geplante Maßnahme Carl-Jacob-Burckhardt-Gymnasium mit einer Gesamtfinanzierungssumme in Höhe von 14,5 Mio Euro in 7 BA seien 3,293 Mio Fördergelder bewilligt, der Förderbescheid wurde bereits erteilt. Für Zusammenlegung zweier Schulstandorte an der Grund- und Gemeinschaftsschule St. Jürgen werden 13,7 Mio Euro aufgewendet, darin enthalten seien 9 Mio Euro bereits zugesagte Fördermittel. Bislang galt die vom Bund festgesetzte Regelung, dass Fördermittel nur unter der Voraussetzung bewilligt werden, dass die Fördermaßnahmen bis Ende 2018 beendet seien. Nunmehr sei aber beschlossen worden, die Frist bis zum Jahr 2020 zu verlängern. Hierzu habe der Landtag SH noch eine gesetzliche Regelung zu schaffen, danach werde ein entsprechender Förderbescheid ergehen.

 

Frau Kramm ergänzt, dass Fördermittel in Höhe von insgesamt 1,5 Mio Euro für 7 KiTa-Maßnahmen beantragt wurden. Es handele sich um 3 städtische KiTa und 4 KiTa freier Träger. Vier Maßnahmen seien bereits bewilligt, drei Maßnahmen befinden sich noch im Verfahren. Mit der Umsetzung der bewilligten Maßnahmen konnte jedoch noch nicht begonnen werden, da die kommunalen Komplementärmittel wegen des noch nicht verabschiedeten Haushalts noch nicht bereitstehen.

 

Eine Nachfrage von Herrn Rathcke, ob die HL alle Fördermaßnahmen ausschöpfe und ob alle Fördermittel dem beantragten Zweck zugeführt werden, wird von Herrn Bürgermeister Saxe vollinhaltlich bestätigt.

Zu Frage 4 teilt Herr Bürgermeister Saxe mit, dass für eine Reihe von Schule Instandhaltungsbedarf bestehe, außerdem werde derzeit geprüft, ob aufgrund wachsender Bevölkerung ggf. Bedarf an der Einrichtung von zusätzlichen Grundschulen bestehe. Zu Frage 5 führt er aus, dass Fördermittelnehmer grundsätzlich Interesse daran haben, einen möglichst breiten Förderbereich zu erhalten, der alle Bedarfe abdecke. Fördermittelgeber dagegen möchten Fördergelder in der Regel auf bestimmte Förderzwecke beschränken, insofern bestehe hier ein natürlicher Interessenkonflikt.


 


Der Hauptausschuss nimmt die Anfrage

und die Antworten zur Kenntnis.