Vorlage - VO/2016/04295  

Betreff: Kommunale, kooperative Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft für Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.021 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Mühleis, Michael
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Kenntnisnahme
06.12.2016 
28. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
24.01.2017 
56. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
26.01.2017 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag

 

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft bis Januar 2017 zu berichten, wie eine kommunale Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft in der Hansestadt Lübeck geschaffen werden kann. Ziel der Gesellschaft soll neben der (Fort-)Bildung und Beratung von Arbeitssuchenden auch das Angebot von konkreten Arbeits- und Beschäftigungsangeboten z. B. für Langzeitarbeitssuchende sein, um diese besser in den regulären (ersten) Arbeitsmarkt integrieren können. Im Rahmen der Prüfung sollen insbesondere folgende Ansätze geprüft werden:

 

 

-          Erweiterung der Berufsausbildungs- und Qualifizierungsagentur Lübeck GmbH (BQL)

-          Kooperationen mit möglichen Partnern

(Jobcenter, Handwerk, Wirtschaft, gemeinnützigen Trägern)

-          Mögliche Einbindung von Förderprogrammen von EU, Bund , Land

-          Mögliche Gesellschaftsformen

-          Rechtliche Rahmen Bedingungen / erforderliche Finanzmittel zur Errichtung bzw. Erweiterungen bestehender Gesellschaften

-          Mögliche Zielgruppen

(über Langzeitarbeitssuchende hinaus, wie z. B. Migrantinnen und Migranten)  

-          Mögliche Tätigkeitsfelder in der Kommune

-          Können Flüchtlinge als mögliche Zielgruppe berücksichtigt werden, wenn ja in welchen Bereichen und für welche Tätigkeiten


 

 

 


Begründung

  • Erweiterung der Berufsausbildungs- und Qualifizierungsagentur Lübeck GmbH (BQL)

    Die gewünschte Aufgabenerweiterung kann von der BQL wahrgenommen werden. Dies kann jedoch möglicherweise nicht ohne eine Änderung des Gesellschaftsvertrages und konkrete Beschlussfassungen der Bürgerschaft und der Durchführung eines Anzeigeverfahrens bei der Kommunalaufsicht erfolgen.
  • Kooperationen mit möglichen Partnern (Jobcenter, Handwerk, Wirtschaft, gemeinnützigen Trägern)

    Eine enge und langjährige Kooperation zwischen der BQL und dem Jobcenter bzw. der Bundesagentur für Arbeit, dem Handwerk und der Wirtschaft sowie anderen gemeinnützigen Trägern in- und außerhalb des JAW-Verbundes besteht bereits. Hier kann auf ein bewährtes und tragfähiges Netzwerk zurückgegriffen werden.
  • Mögliche Einbindung von Förderprogrammen von EU, Bund, Land

    Derzeit bestehen nur wenige - und zudem zeitlich befristete - Förderprogramme, die speziell für diesen Zweck in Anspruch genommen werden können. Einen neuen Vorstoß hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz mit Ihrem Positionspapier zur Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung (Prozessmodell) am 18./19.11.2015 gemacht, welches in Anlage beigefügt ist.
     
  • Mögliche Gesellschaftsformen

    Da eine Erweiterung der BQL in ihrer jetzigen Form als GmbH möglich ist, ist keine Veränderung der Gesellschaftsform erforderlich.
  • Rechtliche Rahmenbedingungen / erforderliche Finanzmittel zur Errichtung bzw. Erweiterungen bestehender Gesellschaften

    Da gesellschaftsrechtliche Erweiterungen/Veränderungen nicht vonnöten sind, ergibt sich kein zusätzlicher Bedarf an Finanzmitteln für eine Anpassung oder Umfirmierung
  • Mögliche Zielgruppen (über Langzeitarbeitssuchende hinaus, wie z.B. Migrantinnen und Migranten)

    Jugendliche, Alleinerziehende, …
  • Mögliche Tätigkeitsfelder der Kommune

    Nahtlos fortsetzbar wäre ein Einsatz in den Tätigkeitsfeldern Schule und Kita, der ja bereits im Modellprojekt Bürgerarbeit praktiziert wurde.
    Darüber hinaus wäre -je nach avisiertem Mengengerüst - ggf. eine verwaltungsweite Abfrage nach zusätzlichen Einsatzfeldern sinnvoll.
  • Können Flüchtlinge als mögliche Zielgruppe berücksichtigt werden,

        wenn ja in welchen Bereichen und für welche Tätigkeiten.

       Sobald ein Grundsprachniveau erreicht ist, gibt es kaum noch Einschrän-

       kungen hinsichtlich möglicher Einsatzfelder.  

 

Fazit

Die in der Anlage 1 zu diesem Bericht dargestellte Option der Einrichtung längerfristiger sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse in kommunaler Trägerschaft verursacht Kosten von rund 30.000 € pro Arbeitsplatz und Jahr (siehe hierzu Berechnung in Anlage 3). Damit kann die Forderung aus Ziffer 11 der VO/2016/04290, dass zur Aufgabenerfüllung keine städtischen Mittel eingesetzt werden dürfen, nicht erfüllt werden.


Anlagen

Anlage 1 – Konzept

Anlage 2 – Auszug ASK 2015-11

Anlage 3 – Berechnung AG-Brutto

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1- Konzept (27 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Auszug ASK 2015-11 (131 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Berechnung AG-Brutto (18 KB)