Vorlage - VO/2016/04342
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Beschlussvorschlag
- Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 7.000 Euro für die Beschaffung von Schulmaterial für die bilingualen Schulen der Hansestadt Lübeck wird angenommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen | x | Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: |
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Begründung: |
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Die Maßnahme ist: | x | neu |
| x | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein |
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| Ja |
Begründung
Annahme einer Spende:
Bei der Spende durch die Possehl-Stiftung handelt es sich um eine Mehrfachspende.
Die Neuregelung des Spendenannahmeverfahrens gem. § 76 Abs. 4 GO und die damit verbundene Dienstanweisung vom 15.01.2014 über die Abwicklung von Spenden, Schenkungen u.ä. machen es erforderlich, dass im Falle der Possehl-Stiftung bei einer Spendensumme von 7.000 Euro die Bürgerschaft über die Spendenannahme entscheidet.
Leistet ein Geber im Laufe eines Haushaltsjahres mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spende zuständige Organ über die Annahme.
Die Spendensumme der Possehl-Stiftung einschließlich der 7.000 EUR Spende erreicht in 2016 den Wert von 3.059.690,00 EUR.
Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 7.000 EUR zuständig.
Bei der Spende handelt es sich um eine Geldspende über 7.000 Euro für die Beschaffung von Schulmaterial für die bilingualen Schulen der Hansestadt Lübeck.
Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und der Possehl-Stiftung, die einer Spendenannahme entgegen stehen.
Folgeaufwendungen entstehen nicht.
Anlagen