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Vorlage - VO/2016/04342  

Betreff: Spendenannahme einer Geldspende in Höhe von 7.000 EUR der Possehl-Stiftung für die Beschaffung von Schulmaterial für bilinguale Schulen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Wussow, Manja
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
19.01.2017 
21. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013 - 2018) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.01.2017 
56. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.01.2017 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag

  1. Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 7.000 Euro für die Beschaffung von Schulmaterial für die bilingualen Schulen der Hansestadt Lübeck wird angenommen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

x

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja

 


Begründung

Annahme einer Spende:

Bei der Spende durch die Possehl-Stiftung handelt es sich um eine Mehrfachspende.

Die Neuregelung des Spendenannahmeverfahrens gem. § 76 Abs. 4 GO und die damit verbundene Dienstanweisung vom 15.01.2014 über die Abwicklung von Spenden, Schenkungen u.ä. machen es erforderlich, dass im Falle der Possehl-Stiftung bei einer Spendensumme von 7.000 Euro die Bürgerschaft über die Spendenannahme entscheidet.

Leistet ein Geber im Laufe eines Haushaltsjahres mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spende zuständige Organ über die Annahme.

Die Spendensumme der Possehl-Stiftung einschließlich der 7.000 EUR Spende erreicht in 2016 den Wert von 3.059.690,00 EUR.

Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 7.000 EUR zuständig.

Bei der Spende handelt es sich um eine Geldspende über 7.000 Euro für die Beschaffung von Schulmaterial für die bilingualen Schulen der Hansestadt Lübeck.

Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und der Possehl-Stiftung, die einer Spendenannahme entgegen stehen.

Folgeaufwendungen entstehen nicht.

 

 


Anlagen