Vorlage - VO/2016/04464
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Beschlussvorschlag
Der Jahresabschluss 2015 der Entsorgungsbetriebe Lübeck wird
mit einer Bilanzsumme zum 31.12.2015 von EUR 477.900.160,13
mit einer Summe der Erträge vonEUR101.267.703,22
mit einer Summe der Aufwendungen von EUR86.261.890,56
und einem Jahresüberschuss von EUR15.005.812,66
festgestellt.
Der Jahresüberschuss von EUR 15.005.812,66 wird in die Bilanzposition Rücklage aus kalkulatorischen Einnahmen eingestellt.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
1.203 – Beteiligungscontrolling 1.201 – Haushalt und Steuerung 3.030 – Fachbereichscontrolling |
| Ergebnis:
Kenntnisnahme Kenntnisnahme Kenntnisnahme |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: Gemeindeordnung (GO) |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Rechtliche Grundlage
Die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) sind nach der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung. Das Unternehmen wird nach den Vorschriften der Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung, EigVO) geführt.
Der Jahresabschluss wurde daher unter Beachtung der Ansatz-, Gliederungs- und Bewertungsvorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften (§ 19 EigVO), der Eigenbetriebsverordnung und deren Ausführungsbestimmungen sowie der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein aufgestellt.
Der Jahresabschluss ist nach dem Kommunalprüfungsgesetz durch einen Wirtschaftprüfer zu prüfen. Die Zuständigkeit für die Beauftragung des Wirtschaftsprüfers liegt beim Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Landesrechnungshof Schleswig-Holstein (LRH). Dieser hat, handelnd im Namen und für Rechnung der Hansestadt Lübeck, die BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lübeck mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Entsorgungsbetriebe Lübeck beauftragt.
Nach § 5 EigVO fasst die Bürgerschaft einen Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Jahresergebnisses. Dem Werkausschuss der EBL ist nach § 8 der Betriebssatzung der EBL der Jahresabschluss vorzulegen.
Prüfung und Ergebnis
Mit der Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 wurde zeitgerecht begonnen. Allerdings kam es im Jahr 2015 aus verschiedenen Gründen zu Verzögerungen in der Bearbeitung. Die Prüfung erfolgte im Zeitraum von August 2016 bis Dezember 2016. Der Wirtschaftsprüfer BDO hat einen Bericht über die Prüfung erstellt, der neben den allgemeinen Prüfungsfeststellungen auch einzelne Hinweise auf zukünftige Handlungsbedarfe enthält.
Das Testat zum Jahresabschluss 2015 wird ohne Einschränkungen erteilt.
Der geprüfte Jahresabschluss 2015 und der Bericht über die Prüfung wurden dem Landesrechnungshof Schleswig-Holstein vorgelegt. Eine schriftliche Stellungnahme durch den Landesrechnungshof liegt noch nicht vor und wird ggf. nachgereicht.
Jahresabschluss 2015 der EBL
Die näheren Einzelheiten zum Jahresabschluss einschließlich Bewertung ergeben sich aus der anliegenden Dokumentation des Jahresabschlusses 2015, bestehend aus Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Bestätigungsvermerk, die die Mitglieder des Werkausschusses der Entsorgungsbetriebe Lübeck erhalten.
Vereinbarungsgemäß erhalten die Fraktionen jeweils ein Exemplar des ausführlichen „Berichts über die Prüfung Jahresabschlusses und Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015 der Entsorgungsbetriebe Lübeck“.
Nach § 24 Abs. 2 EigVO ist der Jahresabschluss wie folgt zu beschließen: Der Jahresabschluss 2015 der Entsorgungsbetriebe Lübeck wird
mit einer Bilanzsumme zum 31.12.2015 von EUR 477.900.160,13
mit einer Summe der Erträge vonEUR101.267.703,22
mit einer Summe der Aufwendungen von EUR86.261.890,56
und einem Jahresüberschuss von EUR15.005.812,66
festgestellt.
Behandlung des Jahresergebnisses
Ebenfalls nach § 24 Abs. 2 EigVO ist eigenständig über die Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen. Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss von EUR 15.005.812,66 in die Rücklage aus kalkulatorischen Einnahmen einzustellen.
Der Überschuss wird in die oben genannte Rücklage eingestellt und kommt damit dem Gebührenzahler zugute. Aus abgabenrechtlicher Sicht (§ 6 Abs 2 KAG SH) ist zuerst diese Rücklage, die in den Vorjahren unterdotiert wurde, zu bedienen.
Anlagen (für den Werkausschuss): Dokumentation des Jahresabschlusses 2015
Anlagen
Dokumentation des Jahresabschlusses 2015
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang
- Lagebericht
- Bestätigungsvermerk
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Entsorgungsbetriebe Lübeck_test. Abschluss_2015_FINALE (114 KB) |