Vorlage - VO/2016/04464  

Betreff: Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Lübeck für das Jahr 2015
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Schmedemann, Stefan
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Werkausschuss EBL zur Vorberatung
19.01.2017 
36. Sitzung des Werkausschusses EBL unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.01.2017 
56. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.01.2017 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Entsorgungsbetriebe Lübeck_test. Abschluss_2015_FINALE

Beschlussvorschlag

Der Jahresabschluss 2015 der Entsorgungsbetriebe Lübeck wird

 

mit einer Bilanzsumme zum 31.12.2015 von EUR     477.900.160,13

mit einer Summe der Erträge vonEUR101.267.703,22

mit einer Summe der Aufwendungen von EUR86.261.890,56

und einem Jahresüberschuss von EUR15.005.812,66

 

festgestellt.

 

Der Jahresüberschuss von EUR 15.005.812,66 wird in die Bilanzposition Rücklage aus kalkulatorischen Einnahmen eingestellt.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:                            

 

1.203 – Beteiligungscontrolling                       

1.201 – Haushalt und Steuerung

3.030 – Fachbereichscontrolling

 

Ergebnis:                                                   

 

Kenntnisnahme

Kenntnisnahme

Kenntnisnahme

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: Gemeindeordnung (GO) 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Rechtliche Grundlage

Die Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) sind nach der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung. Das Unternehmen wird nach den Vorschriften der Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung, EigVO) geführt.

 

Der Jahresabschluss wurde daher unter Beachtung der Ansatz-, Gliederungs- und Bewertungsvorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften (§ 19 EigVO), der Eigenbetriebsverordnung und deren Ausführungsbestimmungen sowie der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein aufgestellt.

 

Der Jahresabschluss ist nach dem Kommunalprüfungsgesetz durch einen Wirtschaftprüfer zu prüfen. Die Zuständigkeit für die Beauftragung des Wirtschaftsprüfers liegt beim Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Landesrechnungshof Schleswig-Holstein (LRH). Dieser hat, handelnd im Namen und für Rechnung der Hansestadt Lübeck, die BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lübeck mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Entsorgungsbetriebe Lübeck beauftragt.

 

Nach § 5 EigVO fasst die Bürgerschaft einen Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Jahresergebnisses. Dem Werkausschuss der EBL ist nach § 8 der Betriebssatzung der EBL der Jahresabschluss vorzulegen.

 

 

Prüfung und Ergebnis

Mit der Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 wurde zeitgerecht begonnen. Allerdings kam es im Jahr 2015 aus verschiedenen Gründen zu Verzögerungen in der Bearbeitung. Die Prüfung erfolgte im Zeitraum von August 2016 bis Dezember 2016. Der Wirtschaftsprüfer BDO hat einen Bericht über die Prüfung erstellt, der neben den allgemeinen Prüfungsfeststellungen auch einzelne Hinweise auf zukünftige Handlungsbedarfe enthält.

 

Das Testat zum Jahresabschluss 2015 wird ohne Einschränkungen erteilt.

 

Der geprüfte Jahresabschluss 2015 und der Bericht über die Prüfung wurden dem Landesrechnungshof Schleswig-Holstein vorgelegt. Eine schriftliche Stellungnahme durch den Landesrechnungshof liegt noch nicht vor und wird ggf. nachgereicht.

 

 

Jahresabschluss 2015 der EBL

Die näheren Einzelheiten zum Jahresabschluss einschließlich Bewertung ergeben sich aus der anliegenden Dokumentation des Jahresabschlusses 2015, bestehend aus Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Bestätigungsvermerk, die die Mitglieder des Werkausschusses der Entsorgungsbetriebe Lübeck erhalten.

 

Vereinbarungsgemäß erhalten die Fraktionen jeweils ein Exemplar des ausführlichen „Berichts über die Prüfung Jahresabschlusses und Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015 der Entsorgungsbetriebe Lübeck“.

 

 

 

 

 

 

 

Nach § 24 Abs. 2 EigVO ist der Jahresabschluss wie folgt zu beschließen: Der Jahresabschluss 2015 der Entsorgungsbetriebe Lübeck wird

 

mit einer Bilanzsumme zum 31.12.2015 von EUR     477.900.160,13

mit einer Summe der Erträge vonEUR101.267.703,22

mit einer Summe der Aufwendungen von EUR86.261.890,56

und einem Jahresüberschuss von EUR15.005.812,66

 

festgestellt.

 

 

Behandlung des Jahresergebnisses

Ebenfalls nach § 24 Abs. 2 EigVO ist eigenständig über die Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen. Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss von EUR 15.005.812,66 in die Rücklage aus kalkulatorischen Einnahmen einzustellen.

 

Der Überschuss wird in die oben genannte Rücklage eingestellt und kommt damit dem Gebührenzahler zugute. Aus abgabenrechtlicher Sicht (§ 6 Abs 2 KAG SH) ist zuerst diese Rücklage, die in den Vorjahren unterdotiert wurde, zu bedienen.

 

 

Anlagen (für den Werkausschuss): Dokumentation des Jahresabschlusses 2015

 


Anlagen

Dokumentation des Jahresabschlusses 2015

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang
  • Lagebericht
  • Bestätigungsvermerk

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entsorgungsbetriebe Lübeck_test. Abschluss_2015_FINALE (114 KB)