| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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| Ö 2 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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| Ö 3 |
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Feststellung der Niederschrift (öffentlicher Teil) vom 19.09.2017 |
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SI/2017/096 |
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| Ö 4 |
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Mitteilungen |
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| Ö 4.1 |
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Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden |
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| Ö 4.1.1 |
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Sitzungstermine Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung 2018 |
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VO/2017/05319 |
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| Ö 4.2 |
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Mitteilungen der Fachbereichsleitung |
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| Ö 4.2.1 |
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Umweltbildungszentrum |
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| Ö 4.2.2 |
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Ergebnisse des 2. Zwischenberichts 2017 für den FB 3 |
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| Ö 4.2.3 |
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Umfrageergebnisse Walderlebnistag |
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| Ö 4.2.4 |
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Städtebaulicher Vertrag z. Umsetzung v. Ausgleichsmaßnahmen u. Beseitigung von Altlasten und Errichtung von Gründächern (B-Plan 05.42.00) |
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| Ö 4.2.5 |
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Dezentraler und Zielgruppenorientierter Bürgerservice
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| Ö 4.2.6 |
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Einsatz teilstationärer Geschwindigkeitsmessanlagen |
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| Ö 4.2.7 |
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Notfallsanitäterschule |
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| Ö 4.3 |
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Beantwortung von Anfragen |
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| Ö 4.3.1 |
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Behandlung von Fundtieren (siehe USO 19.09.2017 TOP 3.3.1) |
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| Ö 4.3.2 |
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Einführung Section-Control (siehe USO 19.09.2017 TOP 10.1) |
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| Ö 4.3.3 |
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Naturerlebnisräume / Stadtökologischer Pfad (siehe USO 19.09.2017 TOP 10.2) |
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| Ö 4.4 |
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Überweisungen aus der Bürgerschaft |
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| Ö 4.4.1 |
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Betrieb der Materialaufbereitungsanlage in Kücknitz ? Einberufung eines Runden Tisches - Überweisung aus der Bürgerschaft vom 29. Juni 2017 Antrag der Fraktion "Bündnis90/Die Grünen" VO 5030 (vertagt USO 18.07.2017/19.09.2017) |
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VO/2017/05142 |
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| Ö 4.4.2 |
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Betrieb der Materialaufbereitungsanlage in Kücknitz - Einberufung eines Runden Tisches, Mediationsverfahren zur Bauschutt-Aufbereitungsanlage an der Travemünder Allee - Überweisung aus der Bürgerschaft vom 29. Juni 2017 Antrag der GAL-Fraktion VO 5108 (vertagt USO 18.07.2017/19.09.2017) |
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VO/2017/05144 |
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| Ö 4.4.3 |
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Umweltauswirkungen des Mineralstoff-Aufbereitungszentrum (MAZ) der Firma Scheel-Erdbau GmbH an der Travemünder Landstraße - Überweisung aus der Bürgerschaft vom 29. Juni 2017 interfraktionellen Antrag der Fraktionen GAL und SPD VO 5119 (vertagt USO 18.07.2017/19.09.2017) |
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VO/2017/05145 |
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| Ö 4.4.4 |
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Umweltauswirkungen des Mineralstoff-Aufbereitungszentrums (MAZ) - Überweisung aus der Bürgerschaft vom 29. Juni 2017 Antrag der CDU-Fraktion VO 5121 (vertagt USO 18.07.2017/19.09.2017) |
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VO/2017/05146 |
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| Ö 5 |
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Anträge |
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| Ö 5.1 |
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AM Hans-Jürgen Schubert (GAL): Fortführung der Personalstelle Klimaschutzmanagement
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VO/2017/05526 |
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| Ö 6 |
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Vorlagen |
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| Ö 6.1 |
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Haushaltssatzung 2018 mit Stellenplanänderungen 2018 (Die Vorlage liegt nur in elektronischer Form vor.) |
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VO/2017/05378 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlagen 1 , 1a sowie 1b wird beschlossen. 2. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen Konsolidierungsvertrag Anlage 2 beschlossen. 3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 797.268.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 835.804.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 38.535.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 775.724.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 787.209.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 86.746.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 117.688.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 37.863.600 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 86.470.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.384,81 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2018 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.
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06.11.2017 - Bauausschuss |
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Ö 3.4 - zurückgestellt |
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Beschluss: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlage 1 und Anlage 1a wird beschlossen. 2. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen Konsolidierungsvertrag Anlage 2 beschlossen. 3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 797.268.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 835.804.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 38.535.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 775.724.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 787.209.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 86.746.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 117.688.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 37.863.600 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 86.470.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.384,81 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.
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07.11.2017 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 7.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlage 1 und Anlage 1a wird beschlossen. 2. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen Konsolidierungsvertrag Anlage 2 beschlossen. 3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 797.268.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 835.804.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 38.535.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 775.724.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 787.209.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 86.746.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 117.688.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 37.863.600 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 86.470.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.384,81 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.
Auf Antrag von Frau Menorca nimmt der Ausschuss den Beschlussvorschlag einstimmig ohne Votum zur Kenntnis.
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09.11.2017 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 6.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlage 1 und Anlage 1a wird beschlossen. 2. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen Konsolidierungsvertrag Anlage 2 beschlossen. 3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 797.268.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 835.804.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 38.535.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 775.724.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 787.209.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 86.746.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 117.688.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 37.863.600 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 86.470.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.384,81 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen. Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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13.11.2017 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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13.11.2017 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlagen 1 , 1a sowie 1b wird beschlossen. 2. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen Konsolidierungsvertrag Anlage 2 beschlossen. 3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 797.268.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 835.804.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 38.535.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 775.724.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 787.209.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 86.746.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 117.688.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 37.863.600 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 86.470.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.384,81 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2018 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.
Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen. (15 Ja-Stimmen)
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14.11.2017 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlage 1 und Anlage 1a wird beschlossen. 2. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen Konsolidierungsvertrag Anlage 2 beschlossen. 3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 797.268.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 835.804.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 38.535.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 775.724.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 787.209.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 86.746.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 117.688.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 37.863.600 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 86.470.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.384,81 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. ______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.
Der Hauptausschuss stellt die weitere Beratung bis zur nächsten Sitzung am 28.11.2017 einstimmig zurück.
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16.11.2017 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 5.5 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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20.11.2017 - Bauausschuss |
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Ö 3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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21.11.2017 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltung ohne Votum zur Kenntnis.
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28.11.2017 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlagen 1 , 1a sowie 1b wird beschlossen. 2. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen Konsolidierungsvertrag Anlage 2 beschlossen. 3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 797.268.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 835.804.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 38.535.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 775.724.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 787.209.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 86.746.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 117.688.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 37.863.600 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 86.470.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.384,81 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2018 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.
Der Hauptausschuss leitet die Vorlage einstimmig ohne Votum an die Bürgerschaft weiter.
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30.11.2017 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.12 - geändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: 1.Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten einschl. Nachmeldungen Anlagen 1 , 1a sowie 1b wird beschlossen. 2. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein geschlossen Konsolidierungsvertrag Anlage 2 beschlossen. 3.Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche Anlage 3 korrespondierend mit den Budgetübersichten Anlage 4 werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2018 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
4.Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 797.268.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 835.804.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 38.535.600 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 775.724.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 787.209.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 86.746.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 117.688.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt.(Stand: Entwurf 2018 per 29.9.2017) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 37.863.600 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 86.470.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.384,81 | |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2.Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2018 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2017 (3.337,02 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2018 um die sich aus der Anlage 5 ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 festgesetzt: 3384,81 Planstellen.
Abstimmungsergebnis in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung, mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen TO-Punkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird: Mehrheitliche Annahme: Ja-Stimmen: 41 Nein-Stimmen: 5 __________________________________________________________________________ Im Anschluss an die Haushaltsberatung erfolgt die Abendbrotpause von 18.27 bis 19.05 Uhr BM Schaffenberg meldet sich krankheitsbedingt aus der Sitzung ab.
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| Ö 6.1.1 |
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AM Hans-Jürgen Schubert (GAL): Antrag zur laufenden Nr. 8 des Haushaltsbegleitbeschlusses 2018, FB 3 Zuschüsse an Landwege e.V. Jugendnaturschutzhof und Dummersdorfer Ufer
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VO/2017/05527 |
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| Ö 6.2 |
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Satzungen für Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der freiwilligen Feuerwehren |
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VO/2017/05379 |
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| Ö 6.3 |
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2. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Benutzung des Rettungsdienstes (Rettungsdienstsatzung) vom 04.12.2003 |
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VO/2017/05437 |
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| Ö 7 |
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Berichte und Antworten |
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| Ö 7.1 |
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LÜBECK überMORGEN |
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VO/2017/05367 |
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| Ö 7.2 |
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Bebauungsplan 05.42.00 - Triftstraße /Georg-Kerschensteiner-Straße - Satzungsbeschlussvorlage: Information zum Vertrag über die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen, die Errichtung von Gründächern und das Monitoring sowie die Beseitigung von Altlasten |
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VO/2017/05477 |
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| Ö 8 |
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Zustimmung zu Wahlen / Wiederwahlen |
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| Ö 8.1 |
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Zustimmung zur Wahl der Stadtwehrführung der Freiwilligen Feuerwehren in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2017/05471 |
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| Ö 9 |
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Neue Anfragen und Verschiedenes |
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| Ö 9.1 |
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Anfrage der AM Zahn und Lengen zu Bahnlärm in der Straße "Auf der Höhe" |
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| Ö 9.2 |
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Anfrage des AM Dedow zu Info-Ständen in der Lübecker Fußgängerzone |
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VO/2017/05484 |
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| Ö 9.3 |
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Anfrage des AM Dedow zu bettelnden Personen in der Lübecker Innenstadt |
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VO/2017/05485 |
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| Ö 9.4 |
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Anfrage AM Schubert: Rückkehrberatung (zurückgezogen) |
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VO/2017/05504 |
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| Ö 9.5 |
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Verschiedenes Herr Röttger - Vermarktung umgestürzter Buchen Ehrenfriedhof |
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| N 10 |
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Feststellung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) vom 19.09.2017 (Es liegt keine nichtöffentliche Niederschrift vor.) |
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| N 11 |
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Mitteilungen (Es liegt nichts vor.) |
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| N 12 |
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Vorlagen (Es liegt nichts vor.) |
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| N 13 |
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Berichte und Antworten (Es liegt nichts vor.) |
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| N 14 |
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Neue Anfragen und Verschiedenes |
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| Ö 15 |
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Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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