Auszug - Einführung Section-Control
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Anfrage siehe USO 19.09.2017 TOP 10.1
Laut Herrn Ohlow ist die angefragte Einrichtung einer Geschwindigkeitsmessanlage vom Typ Section-Control derzeit nicht realisierbar. Für die auf einem 3 km langen Abschnitt der B 6 in Niedersachsen bereits im Jahr 2015 installierte Pilotanlage gebe es derzeit noch keine Zulassung für die Bundesrepublik Deutschland durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Ohne diese Zulassung dürfe der Probebetrieb nicht aufgenommen werden. Geplant sei dort nach der Zulassung ein 18-monatiger Betrieb. Grundsätzlich wäre eine derartige Anlage, die auf dem genannten Streckenabschnitt die Durchschnittsgeschwindigkeit der Fahrzeuge ermitteln und Verkehrsverstöße dokumentieren solle, auch an der B 75 denkbar. Da es sich um eine Bundesstraße in der Verwaltung des LBV handle und umfangreiche bauliche Maßnahmen erforderlich wären, sei mit einer zeitnahen Realisierung – unabhängig von der ausstehenden PTB-Zulassung – nicht zu rechnen.
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.