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Auszug - Anfrage des AM Dedow zu Info-Ständen in der Lübecker Fußgängerzone  

39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013-2018)
TOP: Ö 9.2
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 21.11.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2017/05484 Anfrage des BM Oliver Dedow zu Info-Ständen in der Lübecker Fußgängerzone
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der BfL Fraktion Bearbeiter/-in: Zander, Anica
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Welche Voraussetzung und Auflagen bestehen für Verbände/Vereine/Organisationen wie z.B. Unicef, Ärzte ohne Grenzen, Welthungerhilfe usw., um in der Fußgängerzone der Lübecker Innenstadt für Mitglieder und auch Spenden zu werben? Werden evtl. ausgestellte Genehmigungen regelmäßig kontrolliert?

Die Herren Hinsen und Ohlow antworten, dass dafür eine Sondergenehmigung notwendig und hier die Straßenverkehrsbehörde des Fachbereichs 5 zuständig sei. Als Ordnungsbehörde könne man nur begrenzt eingreifen. Man habe mit dem FB 5 gesprochen und die Genehmigung zur Sondernutzung werde jetzt mit Auflagen verbunden. So sei u.a. das direkte Zugehen auf Passanten untersagt.

 

 

 

 


Der Ausschuss nimmt Kenntnis.