Vorlage - VO/2017/05484
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Beschlussvorschlag
Welche Voraussetzung und Auflagen bestehen für Verbände/Vereine/Organisationen wie z.B. Unicef, Ärzte ohne Grenzen, Welthungerhilfe usw., um in der Fußgängerzone der Lübecker Innenstadt für Mitglieder und auch Spenden zu werben?
Werden evtl. ausgestellte Genehmigungen regelmäßig kontrolliert?
Begründung
erfolgt mdl.
Anlagen