Visuelle Assistenzsoftware öffnen. Mit der Tastatur erreichbar über ALT + 1

Vorlage - VO/2017/05477  

Betreff: Bebauungsplan 05.42.00 - Triftstraße /Georg-Kerschensteiner-Stra-ße - Satzungsbeschlussvorlage:
Information zum Vertrag über die Durchführung von Ausgleichs-maßnahmen, die Errichtung von Gründächern und das Monitoring sowie die Beseitigung von Altlasten
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Glogau
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Cosack, Friederike
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
20.11.2017 
Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme
21.11.2017 
39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013-2018) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag

Kritische Diskussion über die fehlende Festsetzung von Gründächern im Bauausschuss am 18.09. und im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung am 19.09.2017

 


Begründung

Zur Beratung der Satzungsbeschlussvorlage des o. a. Bebauungsplans hat der Bauausschuss am 18.09.2017 die fehlende Festsetzung von Gründächern kritisch diskutiert.

Ein entsprechender Antrag, Gründächer in den Bebauungsplan als verbindliche Festsetzung aufzunehmen, wurde mit 9 Stimmen gegen 6 abgelehnt.

 

Zur Beratung ebendieser Vorlage hat der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung am 19.09.2017  der Bürgerschaft einstimmig mit 15 Stimmen empfohlen aufzunehmen, dass Gründächer verbindlich festzusetzten sind.

 

Wäre die Bürgerschaft dieser Empfehlung gefolgt, hätte dies eine erneute beschränkte Beteiligung zum geänderten Bebauungsplanentwurf mit erneuter Satzungsbeschlussvorlage zur Folge gehabt.

Die bis Oktober terminierte Rechtskraft des B-Plans hätte nicht erreicht werden können und die Umsetzung des Projektes wäre verzögert.

 

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung hat die Anregungen aus den Ausschüssen aufgegriffen und mit dem Vorhabenträger erörtert, auf vertraglicher Grundlage Gründächer zu errichten.

Der Vorhabenträger hat sich bereit erklärt, die Gründächer auf den drei neu zu errichtenden Geschossbauten zu errichten, dies betrifft ca. 2.500 m² Dachfläche.

 

Diese Selbstverpflichtung wurde vor Satzungsbeschluss in den öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 27.09.2017 über die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen, die Errichtung von Gründächern und das Monitoring sowie die Beseitigung von Altlasten aufgenommen.

 

Auszug aus dem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB:

 

§ 2 Errichtung von Gründächern

 

Der Vorhabenträger verpflichtet sich zur Errichtung von Gründächern (extensive Dachbegrünung) unter Berücksichtigung einer Mindestsubstrathöhe von 5 cm auf den Dächern der geplanten Geschosswohnungsbauten innerhalb des im Bebauungsplan festgesetzten Teilgebiets WA 1. Dabei sind die Dächer vollflächig als Gründach herzustellen. Ausgenommen von dieser Regelung sind erforderliche Flächen für technische Anlagen, wie Aufzugschächte, Schornsteine und Antennen. Die diesbezüglichen Auszüge des Bauantrages sind in Kopie der Abteilung städtebauliche Projekte und Bebauungsplanung, z. Hd. Frau Cosack, zuzuleiten.

 


Anlagen