| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 12.11.2013 |
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SI/2013/098 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Antwort FB 2 betr. Anzeigen der KWL (Gesamthafen)
(Nachfrage von AM Zander vom 29.10.13) (Zurückgestellt am 12.11.13.) |
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| Ö 3.2 |
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Fragenkatalog von AM Zander betr. Projekt "Kailine" (Zurückgestellt am 12.11.13.) |
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VO/2013/01020 |
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| Ö 3.2.1 |
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Antwort des FB 2 und des Koordinierungsbüros Wirtschaft in Lübeck GmbH (KWL)
(Zurückgestellt am 12.11.13.) |
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VO/2013/01047 |
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| Ö 3.3 |
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Antwort FB 5 betr. Werbeflächen; hier: Übersicht der bisherigen sowie neuen Standorte auf der Altstadtinsel
(Anfrage von AM Böhm vom 12.11.13) |
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| Ö 3.4 |
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Antwort FB 1 (Bereich POS) - Personalbericht 2013; Anfrage AM Herr Rottloff vom 29.10.13 zu Aufstiegen mD / gD; Abwanderungsbewegungen von Personal zu Umlandgemeinden |
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VO/2013/01064 |
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| Ö 3.5 |
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Antwort FB 5 betr. Vergabemitteilungen; hier: Aufträge über 25.000,-- EUR (Anfrage von AM Freitag vom 12.11.13) |
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| Ö 3.6 |
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Text der internen Stellenausschreibung "Leitung des Bereiches 2.500 - Soziale Sicherung" |
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VO/2013/01095 |
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| Ö 3.7 |
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Erhöhung der Vorhaltung im Rettungsdienst - Einstellung von 10 zusätzlichen Brandmeister-Anwärtern zur Besetzung eines zusätzlichen 24-Std. Rettungswagen an der Feuerwache 3 (Zur Information des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und des Hauptausschusses.) |
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VO/2013/01107 |
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| Ö 3.8 |
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Anfrage AM Lars Rottloff betr. Zinsderivate-VO/2013/01116 |
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| Ö 3.9 |
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Anfrage AM Lars Rottloff betr. Gewerbesteuer IKEA-VO/2013/01124 |
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| Ö 3.10 |
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Anfrage AM Marcel Niewöhner betr. Überlassung Dienstfahrzeugen zur privaten Nutzung bei den Stadtwerken - VO/2013/01115 |
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| Ö 3.11 |
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Anfrage AM Marcel Niewöhner betr. Haushaltsausgabereste |
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| Ö 3.12 |
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Anfrage AM Marcel Niewöhner betr. Weiterleitung einer Einladung des AsJ und MuVie an das Forum für Migrantinnen und Migranten |
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| Ö 3.13 |
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Anfrage AM Andreas Zander betr. Verlust eines Dienstsiegels |
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| Ö 3.14 |
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Anfrage AM Andreas Zander betr. Räumung eines Grundstücks in der Wielandstraße |
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| Ö 3.15 |
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Anfrage AM Andreas Zander betr. Erbpachtangelegenheit |
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| Ö 3.16 |
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Anfrage AM Andreas Zander betr. befristete Einstellung eines Bilanzbuchhalters/einer Bilanzbuchhalterin |
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| Ö 3.17 |
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Anfrage AM Anette Röttger betr. austretendes Sickerwasser Deponie Niemark |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Projektabschlussbericht NKF/Doppik (Zurückgestellt am 12.11.13.) |
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VO/2013/00900 |
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| Ö 4.2 |
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Zusammenlegungsmöglichkeiten der Gesellschaften KWL, WiFö, LTM und MuK |
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VO/2013/00987 |
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| Ö 4.3 |
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Unternehmensgegenstände und Marketingmaßnahmen städtischer Beteiligungsgesellschaften |
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VO/2013/00988 |
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| Ö 4.4 |
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Preiswerten Wohnraum erhalten |
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VO/2013/00966 |
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| Ö 4.5 |
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Entwicklung der Leerstände in den Kleingärten |
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VO/2013/00977 |
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| Ö 4.6 |
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Auswirkungen des Haushaltsbegleitbeschlusses 2012 auf die Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH |
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VO/2013/01012 |
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| Ö 4.7 |
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Neuordnung Gründungsviertel
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VO/2013/00734 |
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| Ö 4.8 |
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Mitteilung einer Eilentscheidung zur Aufhebung des Sperrvermerkes der Haushaltsmittel im Finanzplan 2012 ? Planungsleistungen für die Instandsetzung des Brückenbauwerkes sowie Instandsetzungsarbeiten Steuerstand und Ufermauer der Hafendrehbrücke (5.660) |
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VO/2013/00924 |
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| Ö 4.9 |
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Mitteilung über eine Eilentscheidung des Bgm. - Erteilung einer überplanmäßigen Bewilligung von Haushaltsmitteln für das Projekt "Umbau und Erweiterung Schule Tremser Teich" |
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VO/2013/01005 |
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| Ö 4.10 |
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Teilentwidmung des öffentlichen Hafengebietes der Hansestadt Lübeck für bestimmte radioaktive Stoffe |
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VO/2013/01015 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Haushaltssatzung 2014 mit Stellenplanänderungen 2014 (Zurückgestellt am 12.11.13.) |
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VO/2013/00991 |
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| Ö 5.2 |
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Hansestadt Lübeck als Gesellschafterin der Hamburg Marketing GmbH (HMG) (Zurückgestellt am 12.11.13.) |
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VO/2013/00950 |
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| Ö 5.3 |
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Preistarif für die Museen der Hansestadt Lübeck (Zurückgestellt am 12.11.13.) |
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VO/2013/00851 |
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| Ö 5.4 |
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Preistarif für die Nordischen Filmtage Lübeck (Zurückgestellt am 12.11.13.) |
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VO/2013/00945 |
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| Ö 5.5 |
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Erhöhung der Beteiligung der KWL GmbH an der Hochschulstadtteil-Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG); Beendigung des Geschäfts der HEG |
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VO/2013/00940 |
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| Ö 5.6 |
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Bestellung eines Rechnungsprüfers |
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VO/2013/00970 |
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| Ö 5.7 |
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Entwicklungskonzept Wissenschaftsmanagement Lübeck
- Schwerpunkte 2013 und 2014 -
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VO/2013/01010 |
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| Ö 5.8 |
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Haushaltspläne der Stiftungen für das Haushaltsjahr 2014
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VO/2013/01056 |
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| Ö 5.9 |
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INTERREG 5 A
hier: Beteiligung am INTERREG 5 A Programm |
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VO/2013/00969 |
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| Ö 5.10 |
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Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe für das Jahr 2012 |
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VO/2013/01017 |
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| Ö 5.11 |
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Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2014 |
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VO/2013/00952 |
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| Ö 5.12 |
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Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2014 |
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VO/2013/01021 |
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| Ö 5.13 |
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Hafenentwicklungsplan 2030 (5.691)
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VO/2013/00904 |
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VORLAGE |
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1Beschlussvorschlag - Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Prognosehorizont bis 2030 einen neuen Hafenentwicklungsplan (HEP) aufzustellen.
Hierbei sind folgende Zielsetzungen bei der Bearbeitung des HEP zu berücksichtigen: - Der neue HEP bildet die Grundlage für die räumliche, flächenmäßige und verkehrliche Entwicklung der Lübecker Häfen und sichert durch seine Planungen eine kontinuierliche Entwicklung der bestehenden und künftigen Hafenteile in der Hansestadt Lübeck. - Er liefert die fachlichen Voraussetzungen für Entscheidungen der Politik - und auch privater Investoren - und das sich anschließende Verwaltungshandeln. - Er sichert eine nachhaltige Hafenplanung, die auch die Ziele der Energie- und Flächeneinsparung, des Klima- und Lärmschutzes, der Luftreinhaltung, des Bodenschutzes, der Baggergutminimierung und der Naturverträglichkeit verfolgt. - Den Kunden des Hafens bietet und gewährleistet er verlässliche Rahmenbedingungen und zeigt Entwicklungspotenziale auf, um die Wettbewerbsfähigkeit des Lübecker Hafens zu sichern und auszubauen. - Er zeigt auf, inwieweit die Herausforderungen aus der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) für die Lübecker Häfen genutzt werden können. - Er leistet einen Beitrag zur Positionierung als integrierter Hafen- und Logistikstandort Lübeck 2030. - Bei der Aufstellung sind technologische, politische, rechtliche, ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingungen im Sinne des Nachhaltigkeitsbegriffs zu berücksichtigen.
- Der HEP dient auch als Masterplan für die Hafenentwicklung zwischen Seelandkai und Dänischburg.
- Neben Flächen für die Hafenentwicklung ist in Ergänzung zum vorliegenden Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GFEK) zu prüfen, ob und in welchem Umfang geeignete Logistikflächen in hafenbezogenen Gewerbegebieten auszuweisen sind.
- Eine Hafenbahnentwicklungsplanung ist in den HEP zu integrieren.
- Bei der Projektbearbeitung ist im Rahmen der Projektorganisation und -steuerung in geeigneter Weise durch einen öffentlichen und moderierten Prozess die Beteiligung von Politik, Wirtschaft, privaten Hafenbetreibern, Verwaltung, Verbänden und Öffentlichkeit sicherzustellen.
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21.10.2013 - Bauausschuss |
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Ö 3.1 - zurückgestellt |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: - Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Prognosehorizont bis 2030 einen neuen Hafenentwicklungsplan (HEP) aufzustellen.
Hierbei sind folgende Zielsetzungen bei der Bearbeitung des HEP zu berücksichtigen: - Der neue HEP bildet die Grundlage für die räumliche, flächenmäßige und verkehrliche Entwicklung der Lübecker Häfen und sichert durch seine Planungen eine kontinuierliche Entwicklung der bestehenden und künftigen Hafenteile in der Hansestadt Lübeck. - Er liefert die fachlichen Voraussetzungen für Entscheidungen der Politik - und auch privater Investoren - und das sich anschließende Verwaltungshandeln. - Er sichert eine nachhaltige Hafenplanung, die auch die Ziele der Energie- und Flächeneinsparung, des Klima- und Lärmschutzes, der Luftreinhaltung, des Bodenschutzes, der Baggergutminimierung und der Naturverträglichkeit verfolgt. - Den Kunden des Hafens bietet und gewährleistet er verlässliche Rahmenbedingungen und zeigt Entwicklungspotenziale auf, um die Wettbewerbsfähigkeit des Lübecker Hafens zu sichern und auszubauen. - Er zeigt auf, inwieweit die Herausforderungen aus der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) für die Lübecker Häfen genutzt werden können. - Er leistet einen Beitrag zur Positionierung als integrierter Hafen- und Logistikstandort Lübeck 2030. - Bei der Aufstellung sind technologische, politische, rechtliche, ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingungen im Sinne des Nachhaltigkeitsbegriffs zu berücksichtigen.
- Der HEP dient auch als Masterplan für die Hafenentwicklung zwischen Seelandkai und Dänischburg.
- Neben Flächen für die Hafenentwicklung ist in Ergänzung zum vorliegenden Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GFEK) zu prüfen, ob und in welchem Umfang geeignete Logistikflächen in hafenbezogenen Gewerbegebieten auszuweisen sind.
- Eine Hafenbahnentwicklungsplanung ist in den HEP zu integrieren.
- Bei der Projektbearbeitung ist im Rahmen der Projektorganisation und -steuerung in geeigneter Weise durch einen öffentlichen und moderierten Prozess die Beteiligung von Politik, Wirtschaft, privaten Hafenbetreibern, Verwaltung, Verbänden und Öffentlichkeit sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig auf den 18.11.2013.
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11.11.2013 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.2 - geändert beschlossen |
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Beschluss:Beschlussvorschlag: - Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Prognosehorizont bis 2030 einen neuen Hafenentwicklungsplan (HEP) aufzustellen.
Hierbei sind folgende Zielsetzungen bei der Bearbeitung des HEP zu berücksichtigen: - Der neue HEP bildet die Grundlage für die räumliche, flächenmäßige und verkehrliche Entwicklung der Lübecker Häfen und sichert durch seine Planungen eine kontinuierliche Entwicklung der bestehenden und künftigen Hafenteile in der Hansestadt Lübeck. - Er liefert die fachlichen Voraussetzungen für Entscheidungen der Politik - und auch privater Investoren - und das sich anschließende Verwaltungshandeln. - Er sichert eine nachhaltige Hafenplanung, die auch die Ziele der Energie- und Flächeneinsparung, des Klima- und Lärmschutzes, der Luftreinhaltung, des Bodenschutzes, der Baggergutminimierung und der Naturverträglichkeit verfolgt. - Den Kunden des Hafens bietet und gewährleistet er verlässliche Rahmenbedingungen und zeigt Entwicklungspotenziale auf, um die Wettbewerbsfähigkeit des Lübecker Hafens zu sichern und auszubauen. - Er zeigt auf, inwieweit die Herausforderungen aus der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) für die Lübecker Häfen genutzt werden können. - Er leistet einen Beitrag zur Positionierung als integrierter Hafen- und Logistikstandort Lübeck 2030. - Bei der Aufstellung sind technologische, politische, rechtliche, ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingungen im Sinne des Nachhaltigkeitsbegriffs zu berücksichtigen.
- Der HEP dient auch als Masterplan für die Hafenentwicklung zwischen Seelandkai und Dänischburg.
- Neben Flächen für die Hafenentwicklung ist in Ergänzung zum vorliegenden Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GFEK) zu prüfen, ob und in welchem Umfang geeignete Logistikflächen in hafenbezogenen Gewerbegebieten auszuweisen sind.
- Eine Hafenbahnentwicklungsplanung ist in den HEP zu integrieren.
- Bei der Projektbearbeitung ist im Rahmen der Projektorganisation und -steuerung in geeigneter Weise durch einen öffentlichen und moderierten Prozess die Beteiligung von Politik, Wirtschaft, privaten Hafenbetreibern, Verwaltung, Verbänden und Öffentlichkeit sicherzustellen.
Der Wirtschaftsausschuss und AusschussDer Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" nimmt den Antrag der CDU-Fraktion einstimmig an. Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" nimmt den Antrag des Ausschussmitgliedes Jörg Hundertmark einstimmig an. Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich, gemäß geändertem Beschlussvorschlag zu entscheiden. (12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)
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18.11.2013 - Bauausschuss |
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Ö 3.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorlage:Beschlussvorlage: - Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Prognosehorizont bis 2030 einen neuen Hafenentwicklungsplan (HEP) aufzustellen.
Hierbei sind folgende Zielsetzungen bei der Bearbeitung des HEP zu berücksichtigen: - Der neue HEP bildet die Grundlage für die räumliche, flächenmäßige und verkehrliche Entwicklung der Lübecker Häfen und sichert durch seine Planungen eine kontinuierliche Entwicklung der bestehenden und künftigen Hafenteile in der Hansestadt Lübeck. - Er liefert die fachlichen Voraussetzungen für Entscheidungen der Politik - und auch privater Investoren - und das sich anschließende Verwaltungshandeln. - Er sichert eine nachhaltige Hafenplanung, die auch die Ziele der Energie- und Flächeneinsparung, des Klima- und Lärmschutzes, der Luftreinhaltung, des Bodenschutzes, der Baggergutminimierung und der Naturverträglichkeit verfolgt. - Den Kunden des Hafens bietet und gewährleistet er verlässliche Rahmenbedingungen und zeigt Entwicklungspotenziale auf, um die Wettbewerbsfähigkeit des Lübecker Hafens zu sichern und auszubauen. - Er zeigt auf, inwieweit die Herausforderungen aus der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) für die Lübecker Häfen genutzt werden können. - Er leistet einen Beitrag zur Positionierung als integrierter Hafen- und Logistikstandort Lübeck 2030. - Bei der Aufstellung sind technologische, politische, rechtliche, ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingungen im Sinne des Nachhaltigkeitsbegriffs zu berücksichtigen.
- Der HEP dient auch als Masterplan für die Hafenentwicklung zwischen Seelandkai und Dänischburg.
- Neben Flächen für die Hafenentwicklung ist in Ergänzung zum vorliegenden Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GFEK) zu prüfen, ob und in welchem Umfang geeignete Logistikflächen in hafenbezogenen Gewerbegebieten auszuweisen sind.
- Eine Hafenbahnentwicklungsplanung ist in den HEP zu integrieren.
- Bei der Projektbearbeitung ist im Rahmen der Projektorganisation und -steuerung in geeigneter Weise durch einen öffentlichen und moderierten Prozess die Beteiligung von Politik, Wirtschaft, privaten Hafenbetreibern, Verwaltung, Verbänden und Öffentlichkeit sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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19.11.2013 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.2 - geändert beschlossen |
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Beschluss: - Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Prognosehorizont bis 2030 einen neuen Hafenentwicklungsplan (HEP) aufzustellen.
Hierbei sind folgende Zielsetzungen bei der Bearbeitung des HEP zu berücksichtigen: - Der neue HEP bildet die Grundlage für die räumliche, flächenmäßige und verkehrliche Entwicklung der Lübecker Häfen und sichert durch seine Planungen eine kontinuierliche Entwicklung der bestehenden und künftigen Hafenteile in der Hansestadt Lübeck. - Er liefert die fachlichen Voraussetzungen für Entscheidungen der Politik - und auch privater Investoren - und das sich anschließende Verwaltungshandeln. - Er sichert eine nachhaltige Hafenplanung, die auch die Ziele der Energie- und Flächeneinsparung, des Klima- und Lärmschutzes, der Luftreinhaltung, des Bodenschutzes, der Baggergutminimierung und der Naturverträglichkeit verfolgt. - Den Kunden des Hafens bietet und gewährleistet er verlässliche Rahmenbedingungen und zeigt Entwicklungspotenziale auf, um die Wettbewerbsfähigkeit des Lübecker Hafens zu sichern und auszubauen. - Er zeigt auf, inwieweit die Herausforderungen aus der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) für die Lübecker Häfen genutzt werden können. - Er leistet einen Beitrag zur Positionierung als integrierter Hafen- und Logistikstandort Lübeck 2030. - Bei der Aufstellung sind technologische, politische, rechtliche, ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingungen im Sinne des Nachhaltigkeitsbegriffs zu berücksichtigen.
- Der HEP dient auch als Masterplan für die Hafenentwicklung zwischen Seelandkai und Dänischburg.
- Neben Flächen für die Hafenentwicklung ist in Ergänzung zum vorliegenden Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GFEK) zu prüfen, ob und in welchem Umfang geeignete Logistikflächen in hafenbezogenen Gewerbegebieten auszuweisen sind.
- Eine Hafenbahnentwicklungsplanung ist in den HEP zu integrieren.
- Bei der Projektbearbeitung ist im Rahmen der Projektorganisation und -steuerung in geeigneter Weise durch einen öffentlichen und moderierten Prozess die Beteiligung von Politik, Wirtschaft, privaten Hafenbetreibern, Verwaltung, Verbänden und Öffentlichkeit sicherzustellen.
Der Ausschuss empfiehlt bei 10 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 5 - Stimmenthaltungen einstimmig, der Vorlage in der geänderten Form (Ergänzung Beschlussvorschlag) zuzustimmenDer Ausschuss empfiehlt bei 10 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 5 - Stimmenthaltungen einstimmig, der Vorlage in der geänderten Form (Ergänzung Beschlussvorschlag) zuzustimmen.
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26.11.2013 - Hauptausschuss |
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Ö 5.13 - geändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: - Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Prognosehorizont bis 2030 einen neuen Hafenentwicklungsplan (HEP) aufzustellen.
Hierbei sind folgende Zielsetzungen bei der Bearbeitung des HEP zu berücksichtigen: - Der neue HEP bildet die Grundlage für die räumliche, flächenmäßige und verkehrliche Entwicklung der Lübecker Häfen und sichert durch seine Planungen eine kontinuierliche Entwicklung der bestehenden und künftigen Hafenteile in der Hansestadt Lübeck. - Er liefert die fachlichen Voraussetzungen für Entscheidungen der Politik - und auch privater Investoren - und das sich anschließende Verwaltungshandeln. - Er sichert eine nachhaltige Hafenplanung, die auch die Ziele der Energie- und Flächeneinsparung, des Klima- und Lärmschutzes, der Luftreinhaltung, des Bodenschutzes, der Baggergutminimierung und der Naturverträglichkeit verfolgt. - Den Kunden des Hafens bietet und gewährleistet er verlässliche Rahmenbedingungen und zeigt Entwicklungspotenziale auf, um die Wettbewerbsfähigkeit des Lübecker Hafens zu sichern und auszubauen. - Er zeigt auf, inwieweit die Herausforderungen aus der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) für die Lübecker Häfen genutzt werden können. - Er leistet einen Beitrag zur Positionierung als integrierter Hafen- und Logistikstandort Lübeck 2030. - Bei der Aufstellung sind technologische, politische, rechtliche, ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingungen im Sinne des Nachhaltigkeitsbegriffs zu berücksichtigen.
- Der HEP dient auch als Masterplan für die Hafenentwicklung zwischen Seelandkai und Dänischburg.
- Neben Flächen für die Hafenentwicklung ist in Ergänzung zum vorliegenden Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GFEK) zu prüfen, ob und in welchem Umfang geeignete Logistikflächen in hafenbezogenen Gewerbegebieten auszuweisen sind.
- Eine Hafenbahnentwicklungsplanung ist in den HEP zu integrieren.
- Bei der Projektbearbeitung ist im Rahmen der Projektorganisation und -steuerung in geeigneter Weise durch einen öffentlichen und moderierten Prozess die Beteiligung von Politik, Wirtschaft, privaten Hafenbetreibern, Verwaltung, Verbänden und Öffentlichkeit sicherzustellen.
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag mit folgender Ergänzung zu entscheiden: Der Bürgermeister wird beauftragt, bei der Hafenwirtschaft mindestens € 25.000,-- Beteiligung einzuwerben. Sollte dies nicht möglich sein, soll der Hafenentwicklungsplan dem Hauptausschuss nochmals zur Beratung vorgelegt werden.“
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28.11.2013 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.6 - geändert beschlossen |
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Dieser TO-Punkt wurde gemeinsam mit der Haushaltssatzung TOP 10Dieser TO-Punkt wurde gemeinsam mit der Haushaltssatzung TOP 10.14 zu Beginn der Bürgerschaftssitzung nach TOP 4 Mitteilungen beraten. Beschluss: - Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Prognosehorizont bis 2030 einen neuen Hafenentwicklungsplan (HEP) aufzustellen.
Hierbei sind folgende Zielsetzungen bei der Bearbeitung des HEP zu berücksichtigen: - Der neue HEP bildet die Grundlage für die räumliche, flächenmäßige und verkehrliche Entwicklung der Lübecker Häfen und sichert durch seine Planungen eine kontinuierliche Entwicklung der bestehenden und künftigen Hafenteile in der Hansestadt Lübeck. - Er liefert die fachlichen Voraussetzungen für Entscheidungen der Politik - und auch privater Investoren - und das sich anschließende Verwaltungshandeln. - Er sichert eine nachhaltige Hafenplanung, die auch die Ziele der Energie- und Flächeneinsparung, des Klima- und Lärmschutzes, der Luftreinhaltung, des Bodenschutzes, der Baggergutminimierung und der Naturverträglichkeit verfolgt. - Den Kunden des Hafens bietet und gewährleistet er verlässliche Rahmenbedingungen und zeigt Entwicklungspotenziale auf, um die Wettbewerbsfähigkeit des Lübecker Hafens zu sichern und auszubauen. - Er zeigt auf, inwieweit die Herausforderungen aus der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) für die Lübecker Häfen genutzt werden können. - Er leistet einen Beitrag zur Positionierung als integrierter Hafen- und Logistikstandort Lübeck 2030. - Bei der Aufstellung sind technologische, politische, rechtliche, ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingungen im Sinne des Nachhaltigkeitsbegriffs zu berücksichtigen.
- Der HEP dient auch als Masterplan für die Hafenentwicklung zwischen Seelandkai und Dänischburg.
- Neben Flächen für die Hafenentwicklung ist in Ergänzung zum vorliegenden Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GFEK) zu prüfen, ob und in welchem Umfang geeignete Logistikflächen in hafenbezogenen Gewerbegebieten auszuweisen sind.
- Eine Hafenbahnentwicklungsplanung ist in den HEP zu integrieren.
- Bei der Projektbearbeitung ist im Rahmen der Projektorganisation und -steuerung in geeigneter Weise durch einen öffentlichen und moderierten Prozess die Beteiligung von Politik, Wirtschaft, privaten Hafenbetreibern, Verwaltung, Verbänden und Öffentlichkeit sicherzustellen.
BM Hundertmark beantragt Abstimmung in der Fassung des HauptausschussesBM Hundertmark beantragt Abstimmung in der Fassung des Hauptausschusses, die da lautet: Der Bürgermeister wird beauftragt mindestens € 25.000,-- Beteiligung bei der Hafenwirtschaft einzuwerben. Sollte dies nicht möglich sein, soll der HEP nochmals dem Hauptausschuss vorgelegt werden. BM Zander beantragt folgende Ergänzung zu Protokoll: „Bei der Hafenentwicklungsplanung soll möglichst auf die Entwicklung der Teerhofsinsel verzichtet werden.“ Es sprechen erneut BM Zander und BM Hundertmark sowie BM Howe. Abstimmungsergebnis über den Ergänzungsantrag : Mehrheitliche Ablehnung bei Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 43 Enthaltungen: 0 Abstimmungsergebnis in der Fassung des Hauptausschusses : Einstimmige Annahme Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem, Original der Niederschrift an.
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| Ö 5.14 |
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Bebauungsplan 22.55.08 ? Herrenholz Einkaufszentrum - Satzungsbeschluss
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VO/2013/00963 |
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| Ö 5.15 |
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Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.300.000,00 EUR (5.660) |
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VO/2013/01013 |
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| Ö 5.16 |
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Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein
Planstraße A zum IKEA-Fachmarkt und Aufweitung der Dänischburger Landstraße (5.660)
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VO/2013/01063 |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft (Es liegt nichts vor.) |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern (Es liegt nichts vor.) |
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| Ö 8 |
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Verschiedenes (Es liegt nichts vor.) |
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| Ö 8.1 |
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Anfrage AM Thomas Rathcke betr. Nachforderungen der FB zum Haushalt |
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| Ö 9 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 10 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 12.11.2013 |
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| N 11 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen (Es liegt nichts vor.) |
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| Ö 11.1 |
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Anfrage AM Andreas Zander betr. Unbefristete Niederschlagung: Vorlage: VO/2013/01008 Sitzung HA 12.11.2013 |
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| Ö 11.2 |
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Anfrage AM Andreas Zander betr. Gewerbesteuer IKEA |
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| Ö 11.3 |
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Anfrage AM Thomas Rathcke betr. Verkauf eines Erbpachtgrundstücks in der Kahlhorststraße |
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| N 12 |
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Berichte |
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| N 12.1 |
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Quartalsbericht III/2013 der städtischen Gesellschaften und Betriebe (Die angekündigte Anlage wird hiermit nachgereicht.) |
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| N 12.2 |
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Erbbaurechtsverträge |
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| N 12.3 |
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Mitteilung einer Eilentscheidung zum Beginn der Ausschreibung der Bauleistungen für den Ersatzneubau Possehlbrücke (5.660)
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| N 12.4 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert von 10.000,-- EUR bis 175.000,-- EUR netto |
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| N 13 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 13.1 |
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Gründung der "Trave Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG" und der "Trave Erneuerbare Energien Verwaltung GmbH" (Zurückgestellt am 12.11.13.) |
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| N 13.2 |
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Weiterbeschäftigung einer Bereichsleitung über die Regelaltersgrenze hinaus |
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| N 13.3 |
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Verkauf eines Erbbaurechtsgrundstückes; hier: Fahlenkampsweg |
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| N 13.4 |
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Verkauf eines Gewerbegrundstückes im Gewerbegebiet Genin |
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| N 13.5 |
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KAILINE - Vereinbarung zu den Baufeldern 3A und 5B in Lübeck, Nördliche Wallhalbinsel |
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| N 13.6 |
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Vergabe von Planungsleistungen zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Bereich Wakenitz/Dükerkananl/Kanaltrave (5.691) (Zurückgestellt am 12.11.13.) |
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| N 13.7 |
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Auftragsvergabe gemäß HOAI: topografische Vermessungen zur Ergänzung der "Digitalen Stadtgrundkarte" (DSGK) und für das Pavement-Management-System PMS (660) |
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| N 13.8 |
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Genehmigung der Ausschreibung der Bauleistungen für den Ersatzneubau Straßenbrücke Reecke sowie der zugehörigen Inge-nieurleistungen (5.660) |
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| N 13.9 |
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Vergabe von Planungsleistungen für die Erneuerung der Spundwand im Vorwerker Hafen, Anleger 4 (5.691) |
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| N 13.10 |
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Abschluss eines Geschäftsführer-Dienstvertrages (Es ist vorgesehen, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um diesen Punkt zu erweitern.) |
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| N 14 |
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Verschiedenes (Es liegt nichts vor.) |
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| Ö 15 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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