Auszug - Hafenentwicklungsplan 2030 (5.691)   

7. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.13
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 26.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:43 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
VO/2013/00904 Hafenentwicklungsplan 2030 (5.691)



   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Siemensen, Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Hundertmark beantragt, die Vorlage wie folgt zu ergänzen:

Herr Hundertmark beantragt, die Vorlage wie folgt zu ergänzen:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt mindestens € 25.000,-- Beteiligung bei der Hafenwirtschaft einzuwerben. Sollte dies nicht möglich sein, soll der HEP nochmals dem Hauptausschuss vorgelegt werden.

 

Herr Lötsch geht auf den Vermerk des Bereichs Recht vom 25.11.2013 ein, nach dem dieser einen Ausschluss der Teerhofsinsel aus dem HEP, wie in den Ausschüssen seinerzeit beantragt, nicht empfiehlt. Er beantragt daher, die Vorlage wie folgt zu ergänzen:

Die Teerhofsinsel solle möglichst aus dem HEP ausgeschlossen werden.

 

Hierzu spricht Herr Rathcke.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Lötsch abstimmen.

 

 

Der Hauptausschuss lehnt

den Antrag auf Ergänzung

der Vorlage mehrheitlich

(6 Gegenstimmen) ab.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Hundertmark abstimmen.

 

 

Der Hauptausschuss beschließt einstimmig

die vorgeschlagene Ergänzung.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Prognosehorizont bis 2030 einen neuen Hafenentwicklungsplan (HEP) aufzustellen.

 

              Hierbei sind folgende Zielsetzungen bei der Bearbeitung des HEP zu berücksichtigen:

 

-          Der neue HEP bildet die Grundlage für die räumliche, flächenmäßige und verkehrliche Entwicklung der Lübecker Häfen und sichert durch seine Planungen eine kontinuierliche Entwicklung der bestehenden und künftigen Hafenteile in der Hansestadt Lübeck.

 

-          Er liefert die fachlichen Voraussetzungen für Entscheidungen der Politik - und auch privater Investoren - und das sich anschließende Verwaltungshandeln.

 

-          Er sichert eine nachhaltige Hafenplanung, die auch die Ziele der Energie- und Flächeneinsparung, des Klima- und Lärmschutzes, der Luftreinhaltung, des Bodenschutzes, der Baggergutminimierung und der Naturverträglichkeit verfolgt.

 

-          Den Kunden des Hafens bietet und gewährleistet er verlässliche Rahmenbedingungen und zeigt Entwicklungspotenziale auf, um die Wettbewerbsfähigkeit des Lübecker Hafens zu sichern und auszubauen.

 

-          Er zeigt auf, inwieweit die Herausforderungen aus der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) für die Lübecker Häfen genutzt werden können.

 

-          Er leistet einen Beitrag zur Positionierung als integrierter Hafen- und Logistikstandort Lübeck 2030.

 

  1. Bei der Aufstellung sind technologische, politische, rechtliche, ökonomische, soziale und ökologische Rahmenbedingungen im Sinne des Nachhaltigkeitsbegriffs zu berücksichtigen.

 

  1. Der HEP dient auch als Masterplan für die Hafenentwicklung zwischen Seelandkai und Dänischburg.

 

  1. Neben Flächen für die Hafenentwicklung ist in Ergänzung zum vorliegenden Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GFEK) zu prüfen, ob und in welchem Umfang geeignete Logistikflächen in hafenbezogenen Gewerbegebieten auszuweisen sind.

 

  1. Eine Hafenbahnentwicklungsplanung ist in den HEP zu integrieren.

 

  1. Bei der Projektbearbeitung ist im Rahmen der Projektorganisation und -steuerung in geeigneter Weise durch einen öffentlichen und moderierten Prozess die Beteiligung von Politik, Wirtschaft, privaten Hafenbetreibern, Verwaltung, Verbänden und Öffentlichkeit sicherzustellen.

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,

gemäß Beschlussvorschlag mit folgender Ergänzung zu

entscheiden:

Der Bürgermeister wird beauftragt, bei der Hafenwirtschaft

mindestens € 25.000,-- Beteiligung einzuwerben. Sollte

dies nicht möglich sein, soll der Hafenentwicklungsplan

dem Hauptausschuss nochmals zur Beratung vorgelegt

werden.“