Vorlage - VO/2013/01107  

Betreff: Erhöhung der Vorhaltung im Rettungsdienst
Einstellung von 10 zusätzlichen Brandmeister-Anwärtern zur Besetzung eines zusätzlichen 24-Std. Rettungswagen an der Feuerwache 3
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Bernd Möller
Federführend:3.370 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Lüdtke, Rüdiger
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Kenntnisnahme
19.11.2013 
3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
26.11.2013 
7. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Sachverhalt

Vfg

Begründung

Vfg.

 

  1. Vermerk

 

Zur Abdeckung des Rettungsdienstes ist an der Feuerwache 3 der Berufsfeuerwehr ein weiterer „rund um die Uhr“ besetzter Rettungswagen (RTW) mit 168 Wochenstunden erforderlich. Das dafür benötigte Personal soll aus einem aktuell laufenden Einstellungsverfahren für Brandmeister-Anwärter gewonnen werden, um nach zweijähriger Ausbildung zur Besetzung dieses RTW zur Verfügung zu stehen. Zum nächsten Einstellungszeitpunkt, dem 01.03.2014, sollen hierfür zehn Brandmeister-Anwärter zusätzlich eingestellt werden.

 

Ausgangssituation

In Abstimmung mit den Kostenträgern im Rettungsdienst (Krankenkassenverbände) wurde die in der HL erforderliche Vorhaltung in der Notfallrettung und im Krankentransport gutachtlich überprüft. Das Gutachten zur Nachbemessung einer bedarfsgerechten Rettungsmittelvorhaltung vom 23.09.2013 bewirkt hauptsächlich aufgrund gestiegener Einsatzzahlen die Erhöhung um einen „rund um die Uhr“ zu besetzenden RTW. Für diese 24-Stunden-Besetzung mit zwei Funktionsstellen sind zehn weitere Mitarbeiter erforderlich.

 

Kostendeckung

§ 8 a des Rettungsdienstgesetzes (RDG Schl.-H.) sieht vor, dass die gesamten Kosten des Rettungsdienstes durch Benutzungsentgelte zu decken sind, die mit den Krankenkassenverbänden zu vereinbaren sind. Diese vollständige Kostendeckung beinhaltet auch die Kosten für den zusätzlichen RTW inkl. des zusätzlichen Personals. An der Notwendigkeit des zusätzlichen RTW bestehen aufgrund der mit den Krankenkassenverbänden abgestimmten Gutachtenerstellung keine Zweifel. Lediglich die Ausbildungskosten der Feuerwehrbeamten in Höhe von ca. 40.000 € pro Beamter (für zwei Jahre) werden derzeit nicht von den Krankenkassenverbänden getragen.

 

Umsetzung des Gutachtens / Durchführung durch Feuerwehrbeamte

Durch §§ 6 u. 7 RDG Schl.-H. ist die HL als Rettungsdienstträger zur bedarfsgerechten und leistungs­fähigen Sicherstellung von Notfallrettung und Krankentransport verpflichtet, somit auch zur Umsetzung der vom Gutachter ermittelten Rettungsmittelerhöhung, um ein mögliches Organisations­­verschulden der HL ausschließen zu können.

Gestaltungsspielraum besteht für die HL in der Durchführung dieser Rettungsdienstleistung. Der Rettungsdienst wird in Lübeck sowohl durch Feuerwehrbedienstete als auch durch Mitarbeiter der Hilfsorganisationen (Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz und Johanniter-Unfallhilfe) im Rahmen sehr alter bestehender Verträge durchgeführt.

Eine deutliche Erweiterung der von den Hilfsorganisationen durchzuführenden Leistungen oder eine Vergabe an weitere private Dritte ist ohne Durchführung einer Ausschrei­bung dieser Leistungen nach übereinstim­menden Aussagen des Bereichs Recht und des Deutschen Städtetages vergaberechtlich bedenk­lich. Um den Bestand der mit den Hilfsorganisationen geschlossenen Verträge nicht zu gefährden und ggf. sämtliche Leistungen des Rettungsdienstes neu ausschreiben zu müssen, sollte eine unkritische Besetzung dieses zusätzlichen RTW mit eigenem städtischem Personal erfolgen. Darüber hinaus können die Synergieeffekte aufgrund multifunktional ausgebildeter und dadurch flexibel einsetzbarer Feuerwehrbeamter im Brandschutz und im Rettungsdienst genutzt werden.

 

Einstellung aus dem laufenden Einstellungsverfahren

Aus dem derzeit laufenden Einstellungsverfahren für die Brandmeister-Anwärter (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt – ehem. mittlerer feurwehrtechnischer Dienst) zur Besetzung der durch Fluktuation freiwerdender Planstellen stehen ausreichend geeignete Bewerber auch für diese zehn zusätzlichen Nachwuchskräfte zur Verfügung.

Aktuell besteht eine starke Nachfrage nach Nachwuchskräften bei den Berufsfeuerwehren. Aufgrund einer Umstellung der rettungsdienstlichen Ausbildung verdoppelt sich künfitig die Ausbildungszeit. Dies hat zur Folge, dass es in den Jahren 2016 – 2018 einen Engpass an ausgebildeten Feuerwehrbeamten geben wird. Zur Zeit bemühen sich die Feuerwehren Hamburg, Kiel, Rostock, Bremen und Neumünster um die Einstellung von Brandmeister-Anwärter und bieten zum Teil durch Gewährung von Sonderzulagen bessere Einstellungskonditionen als die HL.

 

Die zum 01.03.2014 einzustellenden Brandmeister-Anwärter stehen zum 01.03.2016 als ausgebildete Feuerwehrbeamte zur Verfügung. Die ab diesem Zeitpunkt erforderlich werdenden Planstellen sind im nächst erreichbaren Stellenplanverfahren zu schaffen. Bis dahin erfolgt eine befristete Überbrückung durch die Hilfsorganisationen.

 

Die Fachbereichsleitung 3 und die Bereichsleitung der Feuerwehr empfehlen, um den notwendigen Bedarf im Rettungsdienst durch zehn zusätzliche Nachwuchskräfte aus dem laufenden Einstellungsverfahren decken zu können, den Bewerbern unverzüglich eine Einstellungszusage zu geben. Ansonsten besteht die begründete Gefahr, dass geeignete Bewerber aufgrund von Einstellungszusagen anderer Feuerwehren bei der HL absagen.

 

gez. Bernd Neumann

Bernd Neumann

 

  1. Herrn Senator Möller
    über
    3.030 – Fachbereichscontrolling

    zur Beratung im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und im Hauptausschuss.