Auszug - Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2014  

7. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.11
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 26.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:43 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
VO/2013/00952 Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2014
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.491 - Archäologie und Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Waschkau, Karin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Keine Wortmeldungen

Keine Wortmeldungen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:

 

Im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                           8.100,-- Euro
  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                             8.100,-- Euro
  • einem Jahresüberschuss von                                                                0,-- Euro
  • einem Jahresfehlbetrag von                                                                0,-- Euro

 

Im Finanzplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                           3.600,-- Euro

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                           8.100,-- Euro

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit       0,-- Euro

  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit       0,-- Euro

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

 

 

 

 

 

Der Hauptausschuss nimmt die

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.