Auszug - Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2014  

7. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.12
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 26.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 17:43 Anlass: Sitzung
Raum: Roter Saal
Ort: Rathaus
VO/2013/01021 Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2014
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Annette Borns
Federführend:4.041.7 - Lübecker Museen Bearbeiter/-in: Malner, Frank
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Keine Wortmeldungen

Keine Wortmeldungen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der

Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt festgesetzt

 

im Ergebnisplan mit

  • einem Gesamtbetrag der Erträge auf                                          1.888.000,00€
  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                            1.888.000,00€
  • einem Jahresüberschuss von                                                                     0,-- €
  • einem Jahresfehlbetrag von                                                                        0,-- €

 

im Finanzplan mit

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen                                          
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                          1.826.200,-- €
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                          1.738.000,--€
  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit          400,-- €
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit        6.600,-- €

 

Auf die Ausführung des Haushaltplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.