| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.12.2024 (Zurückgestellt am 11.02.25) |
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SI/2024/543 |
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| Ö 2.2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 28.01.2025 (Zurückgestellt am 11.02.25) |
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SI/2025/751 |
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| Ö 2.3 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.02.2025 (Liegt vor) |
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SI/2025/752 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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AM Andreas Zander (CDU): Fragen zur Migration in Lübeck |
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VO/2025/13981 |
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| Ö 3.2 |
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AM Gregor Voht (FREIE WÄHLER): Verwendung von HVO100 Diesel in Fahrzeugen der Hansestadt Lübeck |
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VO/2025/13993 |
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| Ö 3.3 |
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AM Gregor Voht (FREIE WÄHLER): Bearbeitungsstand "Wasserstoff für Lübeck"
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VO/2025/13994 |
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| Ö 3.4 |
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Juleka Schulte-Ostermann (GAL), Anfrage zu: Entwicklung rechtsextremistischer Straftaten, Hasskriminalität und frauenfeindlicher Straftaten in Lübeck |
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VO/2025/14010 |
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| Ö 3.5 |
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NEU: Mündl. Mitteilung des Bürgermeisters: Umorganisation der Stiftungsverwaltung |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Umsetzungsstand der durch die Bürgerschaft beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen per 01.06.2024 |
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VO/2025/13846 |
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| Ö 4.2 |
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Bericht zum Änderungsantrag: Satzung zur Änderung der Hebesatzsatzung der Hansestadt Lübeck - Grundsteuer |
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2024/13645-02-01 |
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| Ö 4.3 |
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Beirat Lübeck Digital - Jahresbericht 2024 |
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VO/2021/09831-05 |
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| Ö 4.4 |
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Bestellung eines Erbbaurechtes für eine gastronomische Nutzung auf dem Priwall |
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VO/2025/13894 |
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| Ö 4.5 |
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Schulstatistik der allgemeinbildenden Schulen der Hansestadt Lübeck 2024/25 |
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VO/2024/13716 |
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| Ö 4.5.1 |
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Schulstatistik der allgemeinbildenden Schulen der Hansestadt Lübeck 2024/25 |
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VO/2024/13716-01 |
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| Ö 4.6 |
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Rahmenplan Innenstadt mit Mobilitätskonzept - Aktueller Stand zur Planung und Umsetzung
(Zurückgestellt am 11.02.25) |
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VO/2024/13609 |
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| Ö 4.7 |
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Finanzierung des Welterbe- und Gestaltungsbeirates der Hansestadt Lübeck |
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VO/2024/13822 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) für Investitionsmaßnahmen im Produkt 111029 |
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VO/2025/13920 |
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| Ö 5.2 |
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1. Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2025/13950 |
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| Ö 5.3 |
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1. Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck
2. Neufassung der Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck |
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VO/2025/13932 |
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| Ö 5.4 |
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Beauftragung einer Organisationsuntersuchung im Bereich Soziale Sicherung |
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VO/2025/13879 |
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| Ö 5.5 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Beim Stadthof |
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VO/2024/13795 |
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| Ö 5.6 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Waldhusener Weg |
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VO/2024/13798 |
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| Ö 5.7 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Moristeig |
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VO/2024/13800 |
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| Ö 5.8 |
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Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Lübeck für das Jahr 2023 |
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VO/2024/13815 |
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| Ö 5.9 |
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Lärmaktionsplan der Hansestadt Lübeck 2024 (Zurückgestellt am 28.01.25) |
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VO/2024/13799 |
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| Ö 5.10 |
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Kommunale Wärmeplanung |
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VO/2024/13808 |
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| Ö 5.11 |
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1. Lübecker Kulturentwicklungsplan (KEP) (Zurückgestellt am 10.12.24) |
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0/09394-01-01-05 |
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| Ö 5.12 |
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Einrichtung eines Erinnerungs- und Kulturstandortes in Behlendorf, Anwesen Günter und Ute Grass - Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie (Zurückgestellt am 11.02.25) |
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VO/2024/13747 |
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| Ö 5.13 |
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Abberufung der Werkleitung und Bestellung einer kommissarischen Werkleitung für die Lübecker Schwimmbäder |
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VO/2025/13916 |
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| Ö 5.14 |
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Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 100.000,00 Euro für Archäologische Untersuchungen im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Beckergrube |
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VO/2025/13922 |
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| Ö 5.15 |
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Fortführung der Maßnahme Ersatzbeschaffung Klappschute T11 und Z2 (Zurückgestellt am 11.02.25) |
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VO/2025/13849 |
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| Ö 5.16 |
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Beschluss zur Errichtung der "Interimsschule Kanalstraße" auf der Parkplatzfläche P1, Kanalstraße, 23552 Lübeck
Vorlage: VO/2025/13925 |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 6.1 |
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CDU, Bü90/DIE GRÜNEN, FDP: Konzept zur Beendigung des Personalnotstandes bei der Ausländerbehörde
(Überweisung mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft - Zurückgestellt am 11.02.25) |
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VO/2025/13897 |
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| Ö 6.2 |
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BM Tim Stüttgen (Unabhängige Volt-PARTEI) AT: Abriss-Moratorium (BA, SozA, HA (federf.) und zurück in die Bürgerschaft.) |
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VO/2024/13741-01 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet. Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen. Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen. Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat. |
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28.11.2024 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.12 - an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen |
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20.01.2025 - Bauausschuss |
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Ö 4.11 - zurückgestellt |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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17.02.2025 - Bauausschuss |
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Ö 4.6 - zurückgestellt |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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25.02.2025 - Hauptausschuss |
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Ö 6.2 - zurückgestellt |
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Antrag: Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet. Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen. Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen. Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig für die Vertagung der Beratung des Antrages.
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03.03.2025 - Bauausschuss |
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Ö 4.1 - zurückgestellt |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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04.03.2025 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 6.2 - zurückgestellt |
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Beschluss: Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet. Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen. Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen. Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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11.03.2025 - Hauptausschuss |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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Antrag: Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet. Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen. Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen. Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig für die Vertagung der Beratung des Antrages.
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17.03.2025 - Bauausschuss |
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Ö 4.1 - zurückgestellt |
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Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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25.03.2025 - Hauptausschuss |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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Antrag: Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet. Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen. Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen. Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig für die Vertagung der Beratung des Antrages.
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01.04.2025 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 6.1 - zurückgestellt |
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Beschluss:Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet. Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen. Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen. Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | X | Ohne Votum | |
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07.04.2025 - Bauausschuss |
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Ö 4.1 - abgelehnt |
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Antrag: Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet. Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen. Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen. Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.
Über den Antrag wurde in der geänderten Form unter TOP 4.1.1 abgestimmt.
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08.04.2025 - Hauptausschuss |
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Ö 6.1 - (offen) |
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Antrag: Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet. Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen. Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen. Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.
Abstimmungsergebnis (entfällt wegen der Ablehnung des Antrages unter TOP 6.1.1) | einstimmige Annahme | --- | einstimmige Ablehnung | --- | Ja-Stimmen | --- | Nein-Stimmen | --- | Enthaltungen | --- | Kenntnisnahme | --- | Vertagung | --- | Ohne Votum | --- |
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13.05.2025 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 6.2 - abgelehnt |
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Beschluss: Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet. Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen. Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen. Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 11 | Enthaltungen | 1 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich den Antrag abzulehnen.
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22.05.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.1 - abgelehnt |
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Beschluss: Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet. Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen. Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen. Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.
Abstimmungsergebnis BM Mauritz ist nicht anwesend | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 10 | Nein-Stimmen | 35 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 8 |
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Gleichstellung |
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| Ö 9 |
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Verschiedenes |
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| Ö 9.1 |
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NEU: Bitte des AM Dr. Flasbarth: Einladung der Geschäftsführung der SWL in den Hauptausschuss |
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| Ö 10 |
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|
Ende des öffentlichen Teils |
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| N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 11.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.12.2024 (Zurückgestellt am 11.02.25) |
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| N 11.2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 28.01.2025 (Zurückgestellt am 11.02.25) |
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| N 11.3 |
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|
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.02.2025 (Liegt vor) |
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| N 12 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 12.1 |
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AM Mandy Siegenbrink (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Anfrage zu Erstattungsverfahren Grundsicherung SGB XII - fachaufsichtliche Prüfung |
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| N 12.2 |
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NEU: Mündl. Anfrage des AM Zander: Sachstand Ratskeller |
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| N 13 |
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Berichte |
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| N 14 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 14.1 |
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Beamtenangelegenheiten, für die die Bürgerschaft die Entscheidung trifft; Anerkennung von ruhegehaltfähigen Dienstzeiten des Bürgermeisters |
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| N 14.2 |
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|
Gründung der Windpark Wesenstedt GmbH & Co. KG durch die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH |
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| N 14.3 |
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|
Start der Softwarevergabe zur Beschaffung einer ERP-Software |
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| N 14.4 |
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|
Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Dornbreite |
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| N 14.5 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Niendorfer Straße |
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| N 14.6 |
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|
Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Binnenland |
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| N 14.7 |
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|
Ersatzbeschaffung von Einsatzfahrzeugen des Rettungsdienstes sowie Beschaffung von beweglichen Ausstattungsgegenständen der Rettungsdienstfahrzeuge |
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| N 14.8 |
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|
Beauftragung Mitwirkung Neuaufstellung des Flächennutzungsplans sowie Durchführung strategische Umweltprüfung |
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| N 14.9 |
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|
Beschluss zur Errichtung der "Interimsschule Kanalstraße" auf der Parkplatzfläche P1, Kanalstraße, 23552 Lübeck |
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| N 15 |
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Verschiedenes |
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| Ö 16 |
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|
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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