Vorlage - VO/2024/13799
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Beschlussvorschlag
Der als Anlage beigefügte Entwurf des Lärmaktionsplans der Hansestadt Lübeck zur Mitteilung an die EU gem. § 47d Abs. 7 BImSchG wird beschlossen.
Verfahren
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen | x | Ja | |||||||||||||||||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: |
| Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | |||||||||||||||||||||||||
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| freiwillig | |||||||||||||||||||||||||
| x | vorgeschrieben durch: | |||||||||||||||||||||||||
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| Vorgabe EU-Kommission, in deutschem Recht in §47 d Abs. 7 BImSchG
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | |||||||||||||||||||||||||
| x | Nein |
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| x | Ja – Begründung: |
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| Teilweise synergetische Effekte durch Verkehrsverlagerung auf den Umweltverbund und Verstetigung von Verkehren im Stadtgebiet |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Begründung
Mit dem Beschluss des Lärmaktionsplanes soll der Lärm in Lübecks Straßen gezielt vermindert werden, um Menschen vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren und die Lebensqualität in lärmbelasteten Bereichen zu verbessern. Lärmschutz betrifft alle Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt und stellt deshalb eine zentrale Rolle im gemeinsamen Verwaltungshandeln dar. Der Beschluss ist wichtig, um möglichst viele Menschen in Lübeck vor Straßenlärm zu schützen. Erstmals wurden in diesem Lärmaktionplan (LAP) die gesundheitlichen Wirkungen von Lärm statistisch ermittelt. Über 50 000 Menschen in Lübeck sind allein tagsüber durch Straßenverkehrslärm betroffen, davon sind über 10 000 Menschen einer starken Belästigung ausgesetzt und mindestens 2500 Menschen leiden lärmbedingt unter Schlafstörungen (Kap 2.5 im LAP).
Der erste LAP wurde 2008 als Bericht von der Bürgerschaft zur Kenntnis genommen. In einem Turnus von 5 Jahren müssen die Lärmaktionspläne überarbeitet werden. Nach 2014 und 2019 wurde dieser LAP nun zum vierten Mal angepasst und wird im Jahr 2025 veröffentlicht. Die vierte Runde der Überarbeitung hat inhaltliche Neuerungen und neue Berechnungsmethoden mit sich gebracht. Hervorzuheben ist dabei der Wechsel von den vorläufigen Berechnungsmethoden zu europaweit harmonisierten Berechnungsmethoden für die unterschiedlichen Verkehrsträger.
Die Aufstellung des LAPs im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist gesetzlich verpflichtend und wird von den Kommunen umgesetzt. Der Lärmaktionsplan betrachtet ausschließlich Verkehrs- Gewerbe und Hafenlärm, entsprechende Karten sind auf den Seiten der Hansestadt Lübeck unter Lärmaktionsplan (Lärmaktionsplan der Hansestadt Lübeck)zu finden oder im Geoportal-Umgebungslärm (Geoportal Umgebungslärm mit Anleitung) des Landes Schleswig-Holstein
Der Lärmaktionsplan liegt in einer Kurz- und Langfassung vor. Die Kurzfassung (Anlage 1) ist ein Formblatt, das über das Land Schleswig-Holstein beim Bund und anschließend bei der EU eingereicht werden muss.
Der Lärmaktionsplan in der Langfassung (Anlage 2) wurde in der Entwurfsfassung ortüblich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Im Herbst 2023 wurde eine umfassende Bürger:innenbeteiligung (Bürger:innenbeteiligung LAP 2024) durchgeführt mit über 1600 Rückmeldungen zu Lärmproblemen (Anhang IV im LAP).
Aus den Lärmkarten (Anlage 3) wurden 22 lärmbelastete Straßenabschnitte untersucht und unterschiedliche lärmmindernde Möglichkeiten vorgeschlagen. Auch vor dem Hintergrund, dass eine sehr rasche Umstellung der Individualverkehre mit PKW und LKW auf geräuschärmere Antriebe im Betrachtungszeitraum nicht zu erwarten ist, liegt ein Schwerpunkt in der Berechnung von hypothetischen Geschwindigkeitsreduzierungen von Tempo 50 auf Tempo 30 innerhalb der Streckenabschnitte. Diese ergaben eine bis zu 80% ige Senkung der Anzahl von hoch lärmbelasteten Menschen (Anhang VII im LAP) Eine abschließende und bindende Prüfung ist von den zuständigen Behörden, insbesondere der Straßenverkehrsbehörde durchzuführen. Hierbei müssen die Belange gegeneinander abgewogen werden, um negative Auswirkungen auf den Verkehrsfluss, wie verlangsamte Buslinien oder ungünstige Verlagerungseffekte in Nebenstraßen zu prüfen.
Zur ganzheitlichen Lämminderungsstrategie gehören unter anderem der Neu- und Umbau von verkehrlicher Infrastruktur, z.B. der Bau und die Sanierung von Rad- und Fußwegen oder eine komplett neue Straßenraumgestaltung. Diese Maßnahmen sind von der Hansestadt Lübeck bereits in anderen Konzepten und Plänen vorbereitet und tragen ebenfalls zum Lärmschutz bei. Somit ergänzt der Lärmaktionsplan die bereits geplanten Maßnahmen um neue, gezielte Vorschläge, die Anzahl der Lärmbelasteten in Lübeck effektiv zu verringern.
Die Evaluierung der im Lärmaktionsplan genannten Maßnahmen auf lärmmindernde Wirkung wird in etwa 5 Jahren mit einer erneuten Überarbeitung durchgeführt.
Anlagen
Anlage 1: Kurzfassung des Lärmaktionsplans Versand an EU-Kommission
Anlage 2: Langfassung des Lärmaktionsplans Zur eigenen Verwendung
Anlage 3: Lärmkarten und Belastetenstatistiken Herunterladbar unter Lärmkarten für Lübeck
Hinweis! Anmerkungen zu den Anlagen:
Zu Anlage 2: Der Lärmaktionsplan als Entwurfsfassung mit Änderungen (Stand 20.12.2024)
Zu Anlage 3: Aufgrund der Größe des Kartenmaterials müssen die Anlage 3a und 3b verlinkt werden.
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1_Kurzversion_EU (625 KB) | ||
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2 | öffentlich | Laermaktionsplan_HL_2024_2025 (6966 KB) | ||
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3 | öffentlich | Anlage 3c Belastetenstatistik_Schienenverkehr (286 KB) | ||
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4 | öffentlich | Anlage 3dBelastetenstatistik_Verkehr&Gewerbe2022 (221 KB) | ||
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5 | öffentlich | Anlage 3e Industrie&GewerbelärmLDEN (3182 KB) | ||
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6 | öffentlich | Anlage 3f Industrie&GewerbelärmLNight (3162 KB) | ||
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7 | öffentlich | Anlage 3g SchienenverkehrLDEN (18019 KB) | ||
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8 | öffentlich | Anlage 3h SchienenverkehrLnight (18045 KB) |
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