Visuelle Assistenzsoftware öffnen. Mit der Tastatur erreichbar über ALT + 1

Vorlage - VO/2024/13800  

Betreff: Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Moristeig
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia SteinrückeAktenzeichen:LH 2061
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Bruhse, Kerstin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
10.02.2025 
13. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.02.2025 
28. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.02.2025 
13. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028      

Beschlussvorschlag

1. Das mit einem bis zum 31.12.2025 befristeten Erbbaurecht zugunsten von Frau Gabriele Herring belastete Grundstück in Lübeck, Moristeig 26 ist vorzeitig mit der Erbbauberechtigten um 99 Jahre zu verlängern.

 

2. Es wird ein wertgesicherter Erbbauzins in Höhe von 2 v.H. des Bodenwertes (Stand 01.01.2024) von 227.656,00 EUR (= 4.553,12 EUR p.a.) vertraglich vereinbart und grundbuchlich gesichert. Die schuldrechtliche Ermäßigung des Erbbauzinses gem. dem Bürgerschaftsbeschluss vom 30.03.2023 (VO-Nr. 2023/12072) ist in der Anlage 2 darstellt.


3. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Erbbaurechtsvertrages verbundenen
    Kosten einschl. der Grunderwerbsteuer sowie evtl. Erschließungskosten und Anschluss-
    beiträge, sind von der Erbbauberechtigten zu tragen.


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 Recht

keine rechtlichen Bedenken

5.610 - Stadtplanung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen hat nicht stattgefunden, da Auswirkungen auf Kinder/Jugendliche durch den Abschluss des Erbbaurechtsverlängerungsvertrages nicht gegeben sind.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

Die Erbbauberechtigte hat schriftlich erklärt (s. Anlage 6), dass sie eine Behandlung der Vorlage im öffentlichen Teil der Sitzung wünscht.

 

 

 


Begründung

Mit Schreiben vom 28.03.2024 wurde die Erbbauberechtigte gem. Bürgerschaftsbeschluss vom 30.03.2023 über die verschiedenen Möglichkeiten bezüglich des auslaufenden Erbbaurechts informiert.

 

Die Erbbauberechtigte erklärte am 18.10.2024, dass sie das Erbbaurecht um 99 Jahre und unter Anwendung des vorgenannten Bürgerschaftsbeschlusses verlängern will.

 

Unter Berücksichtigung des Bürgerschaftsbeschlusses vom 30.03.2023 (VO-Nr. 2023/12072) ist der Erbbaurechtsverlängerungsvertrag gem. den Eckpunkten der Anlage 2 zu schließen

.


Anlagen

Anlage 1 Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2 Eckpunkte des Erbbaurechtsverlängerungsvertrages

Anlage 3 Berechnungsbogen

Anlage 4 Lageplan mit Luftbild

Anlage 5 Lageplan

Anlage 6 Öffentlichkeit


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 6 1 öffentlich Anlage 1 - finanzielle Auswirkungen (104 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich Anlage 2_Eckpunkte des Erbbaurechtsvertrages (39 KB)    
Anlage 2 3 öffentlich Anlage 3_Berechnungsbogen (39 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4_Lageplan (342 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5_Lageplan mit Luftbild (2662 KB)    
Anlage 3 6 öffentlich Anlage 6_Öfffentlichkeit (27 KB)