Vorlage - VO/2025/13916  

Betreff: Abberufung der Werkleitung und Bestellung einer kommissarischen Werkleitung für die Lübecker Schwimmbäder
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.040 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Ohlsen, Mirjam
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
13.02.2025 
14. Sitzung des Schul- und Sportausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
25.02.2025 
28. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

1. Herr Björn Hoppe wird als Werkleitung der Lübecker Schwimmbäder zum 01.03.2025 abberufen.

2. Herr Wolfgang Mattke wird ab 01.03.2025 befristet bis zur endgültigen Bestellung einer:eines Direktor:in der Lübecker Schwimmbäder im Sinne der Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein zum kommissarischen Direktor als Werkleitung der Lübecker Schwimmbäder bestellt.

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.110 Personal

zustimmend

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

 

Nein- Begründung: Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 2 Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein i.v.m. der Betriebssatzung der Lübecker Schwimmbäder

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein, die Personalkosten werden im Rahmen des Wirtschaftsplans der Lübecker Schwimmbäder zur Verfügung gestellt

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Das Beschäftigungsverhältnis mit dem bisherigen Direktor der Lübecker Schwimmbäder, Herrn Björn Hoppe, endet mit Ablauf des 28.02.2025, damit endet zeitgleich seine Aufgabe als Werkleitung der Lübecker Schwimmbäder. Die Werkleitung wird nach § 65 Gemeindeordnung i.V.m. der Hauptsatzung bestellt und abberufen.

Das Stellenbesetzungsverfahren für die erforderliche Wiederbesetzung wurde eingeleitet (siehe VO/2024/13726). Aufgrund der Verfahrensdauer kann die Bestellung einer:eines neuen Direktor:in als Werkleitung zeitlich nicht zum 01.03.2025 erfolgen.

Die Lübecker Schwimmbäder werden gemäß ihrer von der Bürgerschaft beschlossenen Betriebssatzung nach den für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften geführt.

Nach der Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein ist eine Werkleitung zu bestellen. Ein Verzicht auf eine vorübergehende Bestellung einer kommissarischen Werkleitung bis zur Wiederbesetzung der Planstelle ist rechtlich nicht zulässig.

Auch ein Rückgriff auf die Vertretungsregelungen in der Betriebssatzung der Lübecker Schwimmbäder ist nicht ausreichend, da es sich bei der dort vorgesehenen ständigen Vertretung lediglich um eine Abwesenheitsvertretung für eine vorhandene Werkleitung handelt.

Herr Wolfgang Mattke ist technischer Leiter bei den Lübecker Schwimmbädern und hat sich bereit erklärt, die Funktion der Werkleitung kommissarisch wahrzunehmen.

Das Wiederbesetzungsverfahren für die Stelle der Werkleitung hat bereits begonnen.

Gemäß §2 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung und § 8 Betriebssatzung der Lübecker Schwimmbäder ist der Hauptausschuss zuständig für die Bestellung und Abberufung der Werkleitung. Der Werkausschuss ist vor der Bestellung zu beteiligen.


 


Anlagen

keine