Projekte – Stufe 1 | Planungsstand | Nächster Schritt |
1_Schlüsselprojekt Beckergrube Vorlagen/Beschlüsse: VO/2019/08101 VO/2020/09143 VO/2020/09577 VO/2020/09577-01 VO/2021/10328 VO/2022/10933 VO/2023/12723 VO/2024/12959 VO/2024/13219 | Dem Projekt wurde ein umfassender und intensiver Verkehrsversuch in den Jahren 2020/21 zugrunde gelegt. Zur Umsetzung gelang die Aufnahme in das Förderprogramm Nationale Projekte des Städtebaus in 2021. Hierdurch konnte die Umsetzung eingeleitet und ein Wettbewerb in 2022 durchgeführt werden. Daran hat sich eine intensive und herausfordernde Entwurfs- und Ausführungsplanung angeschlossen, in der eine Vielzahl technischer Belange mit gestalterischen Belangen zu vereinen waren. Um den vorgegebenen Zeitplan des Fördermittelgebers halten zu können, wurde schon während der Planungsphase ab Anfang 2023 mit vorbereitenden Baumaßnahmen durch die Archäologie, die EBL und TraveNetz begonnen. Nach erfolgreich durchgeführter Ausschreibung konnte Mitte September eine Baufirma beauftragt werden. Diese startete Anfang Oktober 2024 mit der Umsetzung der Baumaßnahme. Hinweis: Einsatz von 3,5 Mio. € Fördermitteln aus d. Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus | Ein Kommunikationsbüro wird eingesetzt, das den Beirat Beckergrube begleitet und gemeinsam mit den Geschäftsleuten vor Ort Ideen entwickelt, die Bauphase positiv zu gestalten. Parallel erfolgt die Begleitung und Abwicklung des Förderprogramms. Ein Abschluss der Umsetzung des 1. BA ist in 2026 geplant. Noch in diesem Jahr ist vorgesehen, die Vorplanung zum 2. BA anzugehen. |
2_Schlüsselprojekt Rathaus-/Marienumfeld Vorlagen/Beschlüsse: VO/2019/08079 | Erste Gespräche insbesondere auch mit der Kirche als weitere Grundstückseigentümerin fanden statt. Die Umsetzung steht räumlich in Abhängigkeit mit den Baumaßnahmen im Gründungsviertel, in der Mengstraße und Breiten Straße sowie des Buddenbrookhauses. Hinweis: Einsatz von Städtebaufördermitteln ist für die öffentlichen Flächen grds. möglich, in Abhängigkeit des Landeshaushaltes i. V. m. den konkreten Zuweisungen an die Kommunen sowie der Haushaltsplanung der HL, nicht jedoch für die Flächen im kirchlichen Eigentum. Gegenwärtig stehen keine Mittel zur Verfügung. | Vorgesehen ist, 2025 in vertiefende Gespräche mit der Kirche einzutreten, um die Rahmenbedingungen für einen freiraumplanerischen Wettbewerb zu forcieren. Unabhängig hierzu erfolgen gegenwärtig Planungen zur barrierefreien Gestaltung des Marktes. |
3_Fahrradstraße Vorlagen/Beschlüsse: VO/2023/12437-02-01 | Mit einer Bestandsaufnahme zu den Innenstadtstraßen wurden die unterschiedlichen Abschnitte der Fahrradstraße in Steckbriefen aufgenommen. Mit der Entwicklung von Gestaltungsgrundsätzen und der Erarbeitung des Eckpunktepapiers Parken ist eine erste Diskussionsgrundlage für die Sanierung und Umgestaltung sowie die Neusortierung des Verkehrs in der Fahrradstraße geschaffen worden. Auch haben erste Fachgespräche bzgl. möglicher Arbeiten am Kanalnetz stattgefunden. Hinweis: Eine Sondierung von Fördermöglichkeiten erfolgt. | Beauftragung einer Befahrung des Kanals in der St.-Annen-Straße zur Erfassung des Zustands und der erforderlichen Maßnahmen durch die EBL. Einleitung eines Planungs- und Beteiligungsprozesses unter Hinzunahme von externen Büros. |
4_Burgtor | Ein Abbiegen für Radfahrer:innen von der Burgtorbrücke in die Fahrradstraße wurde im Jahr 2020 durch eine entsprechende Beschilderung ermöglicht. | Mit der Sanierung der Fahrradstraße (Projekt 3) wird diese Anschlussstelle ggf. geprüft und mitgeplant. |
5_Stadtgrabenbrücke Vorlagen/Beschlüsse: VO/2018/06794 VO/2020/09510 VO/2021/09678-01 VO/2021/09678-02 VO/2021/09678-03 VO/2022/11662 | Der Neubau der Stadtgrabenbrücke für den Fuß- und Radverkehr wird in 2024 umgesetzt. Im Rahmen des Planungsprozesses wurde der Welterbe- und Gestaltungsbeirat eingebunden; es erfolgte eine öffentliche Vorstellung. Hinweis: Mittel (3.015.050,40 €) aus dem Sonderprogramm "Stadt und Land" | Die Fertigstellung der Brücke einschließlich Anbindung an die Willy-Brandt-Allee und vorläufiger Führung des Radverkehrs zur Beckergrube (s. Punkt 9) ist für Anfang 2025 geplant. |
6_Kohlmarkt | Für die Einführung eines „Shared Space“ ist in S-H keine rechtl. Grundlage vorhanden. Aus der Erfahrung Verkehrsversuch Beckergrube und dem engen Austausch mit dem Senior:innenbeirat, dem Beirat für Menschen mit Behinderung und den Vertreter:innen von seheingeschränkten Menschen wurde sich gegen die Abschaffung der Lichtsignalanlagen ausgesprochen, solange diese Verbindung eine Hauptroute des Busverkehrs bleibt. | Eine Befassung mit diesem Projekt erfolgt, wenn das Projekt Holstenstraße angegangen wird. |
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Projekte – Stufe 2 | Planungsstand | Nächster Schritt |
7_Königstraße | Die zukünftige Funktion der Königstraße wurde insbesondere im Kontext der Entwicklung des Haus B als Mixed-Use-Bildungshaus und der Planung für eine Parkgarage am Schrangen betrachtet. Ein Zwei-Richtungs-Radverkehr in der Königstraße ist aufgrund des engen Straßenquerschnitts und den auch in Zukunft erforderlichen Funktionsbereichen (Seitenstreifen für Anlieferung, Haltestellen für Linienbusse) nicht ohne weitgehende Einschränkungen für ÖPNV, Lieferverkehr und Fußverkehr möglich und wird derzeit nicht weiterverfolgt. Im Rahmen der Aufstellung des VEP wird gesondert überprüft werden, ob in der Königstraße in Zukunft andere verkehrliche Funktionalitäten denkbar wären. | In der Planungsphase für das Mixed-Use-Bildungshaus mit Parkgarage am Schrangen werden mögliche Verkehrsführungen für Radfahrende, insbesondere für die Schüler:innen der Altstadtgymnasien, aufgezeigt. |
8_Koberg | Mit temporären Maßnahmen, wie Bäumen, Pflanzgefäßen, urbanen Sitzmöbeln und Ausstellungscontainern erfolgt eine Bespielung des Kobergs seit 2020. Mit dem Projekt ÜBERGANGSWEISE konnte der Koberg das dritte Jahr in Folge mit dem ÜBERGANGSGARTEN zu einem liebgewonnenen und von der Stadtgesellschaft gut genutzten innerstädtischen Ort transformiert werden. Befragungen und Quartiersgespräche geben ein durchgehend positives Feedback. Hinweis: Einsatz von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm “Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren” | Es finden weitere Raumbeobachtungen und Befragungen statt. Anknüpfend ist aufzuzeigen und politisch zu beraten, inwiefern eine gewisse Verstetigung des Ansatzes der Intervention im öffentlichen Raum konzeptionell und finanziell abbildbar ist sowie inwiefern bauliche Maßnahmen abgeleitet werden können. |
9_An der Untertrave | Aus Gründen der Baustellenerreichbarkeit und des Verkehrsflussmanagements ist die Fertigstellung anderer Baumaßnahmen (Gründungsviertel, Beckergrube, Mengstraße, Breite Straße) erforderlich. Von daher ist eine Wiederaufnahme der Planung noch nicht erfolgt. Hinweis: Die Bewerbung für Fördermittel für die Neugestaltung des Knotenpunkts Beckergrube/An der Untertrave musste zurückgezogen werden, da der vorgegebene Zeitplan des EFRE-Programms aufgrund der erforderlichen vorbereitenden Baumaßnahmen u.a. am Kanalnetz nicht einzuhalten ist. Allgemein dürfte sich eine Bewerbung um Fördermittel aufgrund der Projekthistorie (Zurückgabe von Fördermitteln nach Planungsstop in 2016) schwierig zeigen. | Der Knotenpunkt An der Untertrave/ Beckergrube wird im Zuge des 2. BA Projekt Beckergrube neugestaltet. Im ersten Schritt erfolgen umfangreiche Kanalarbeiten der EBL voraussichtlich in 2027/28. |
10_Schlüsselprojekt Wahmstraße/Krähenstraße | Aus Gründen der Baustellenerreichbarkeit und des Verkehrsflussmanagements ist vorab die Fertigstellung anderer Baumaßnahmen (östliche Beckergrube und Mühlentorbrücke) erforderlich, da der Busverkehr über Rehderbrücke-Wahmstraße-Krähenstraße umgeleitet wird. Um Einschränkungen durch Vollsperrung möglichst gering zu halten, empfiehlt es sich, die Neugestaltung des Stadtraums inkl. Platz mit dem Neubau der Rehderbrücke anzugehen. Hinweis: Einsatz von Städtebaufördermitteln grds. möglich, in Abhängigkeit des Landeshaushaltes i. V. m. den konkreten Zuweisungen an die Kommunen sowie der Haushaltsplanung der HL. Gegenwärtig stehen keine Mittel zur Verfügung. | In diesem Bereich der Altstadt sind umfangreiche vorbereitende Baumaßnahmen im Kanalnetz erforderlich. |
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Instrumente | Stand | Nächster Schritt |
Gestaltungskanon für die Straßenräume der Altstadt Vorlagen/Beschlüsse: VO/2023/12649 | Im Zusammenwirken mit einem Architekturbüro erfolgte eine Bestandsaufnahme der Innenstadtstraßen. Nach umfänglichen Abstimmungen wurden Grundsätze und Prinzipien für die künftige Gestaltung der Stadträume herausgearbeitet. Diese wurden im Zuge der Planung zur Großen Kiesau bereits erprobt. | Der Entwurf des Gestaltungskanons soll in 2025 vorgestellt werden. |
Erhaltungssatzung zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (FeWos) | Der Bürgerschaftsbeschluss zur Erhaltungssatzung zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung ist seit dem 05.04.2020 rechtswirksam. Die Bürgerschaft hatte bezüglich einer Zweckentfremdungsverbotssatzung 2018 den Bürgermeister beauftragt, auf Landesebene auf eine entsprechende Gesetzesgrundlage hinzuwirken. | Gegenwärtig wird der Erlass einer Zweckentfremdungsverbotssatzung auf Grundlage des am 05.07.2024 in Kraft getretenen schleswig-holsteinischen Wohnraumschutzgesetzes geprüft. Wohnraum dürfte dann nur mit städtischer Genehmigung überwiegend anderen als Wohnzwecken, also z.B. einer Nutzung für gewerbliche Ferienwohnungen, Praxen, Kanzleien oder sonstige Dienstleistungen, zugeführt werden. |
Förderung des Stadtdialogs | Mit dem Projekt ÜBERGANGSWEISE wurde ein umfassender Stadt- und Fachdialog zu den Themen der Innenstadtentwicklung eingeleitet, in dessen Zuge eine hohe Aktivierung von Akteur:innen erfolgte. Der Dialog wurde aufbauend auf den Empfehlungen und Zielen des Rahmenplans Innenstadt, des TEK 2030 und des Masterplans der Wirtschaftsförderung mit Instrumenten des immobilienwirtschaftlichen Dialogs (Immobiliengipfel und Quartiersgespräche) erfolgreich eingesetzt. Mit der Einrichtung der DENKBAR als offenes Planungs- und Prozessbüro für die Innenstadt wurde ein niedrigschwelliger Zugang zu Themen der Stadtplanung und Stadtentwicklung als auch Wirtschafts- und Tourismusförderung etabliert. Zudem haben unterschiedliche Veranstaltungs- und digitale Beteiligungsformate stattgefunden: LÜBECK überMORGEN, Planungswerkstätten, Gründung eines Beirats. Für die Begleitung von künftigen Baumaßnahmen mit weiträumigen Auswirkungen auf den Verkehr werden Kommunikationsagenturen wie bei der Bahnhofsbrücke und Beckergrube unterstützend hinzugezogen. Hinweis: Einsatz von Fördermitteln aus dem Bundesprogramms “Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren” seit Ende 2022 und Nationale Projekte des Städtebaus | Maßnahmenbezogen ist der Dialog mit der Fachwelt und Öffentlichkeit fester Bestandteil von Planung. Entsprechende Mittel und Kapazitäten sind in den jeweiligen Projekten mit zu planen. Zu beantworten ist, in welcher Form der die Themen und Projekte verbindende Stadt- und Fachdialog konzeptionell sowie finanziell verstetigt werden kann. |
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Ziele | Maßnahmen | Nächster Schritt |
Radverkehr sichtbar fördern Vorlagen/Beschlüsse: VO/2024/13000 VO/2024/13351 | Die Verwaltung prüft weiter die Realisierbarkeit eines (ggf. öffentlichen) Fahrradparkhauses unter dem Schrangen. Seit 2021 wurden 127 Fahrradbügel und 9 Fahrradbügel für Lastenräder für insgesamt 272 Fahrräder auf der Altstadtinsel eingebaut. Die Angebote an den Altstadtschulen und im öffentlichen Raum wurden mit mobilen Anlagen für 144 Fahrräder erweitert. Damit sind insgesamt Fahrradabstellanlagen für 398 Fahrräder entstanden. Die mobilen Fahrradabstellanlagen werden zusätzlich für Veranstaltungen wie die Hansekulturtage genutzt. Hinweis: Mittel (19.100 €) aus dem Sonderprogramm "Stadt und Land" | Eine Machbarkeitsuntersuchung bzgl. einer Fahrradparkgarage am Schrangen soll im Ende 2024 vorliegen. |
Wirtschaftsverkehr – Citylogistik vorantreiben Vorlagen/Beschlüsse: VO/2023/11770 | Zwischen 2020 und 2023 hat die HL das Projekt „Mikro-Depot“ in der Falkenstraße initiiert, geplant und im Kostenrahmen umgesetzt. Seit September 2023 ist der Betrieb offiziell gestartet. Bis heute (September 23 bis Juni 24) wurden über 620.000 Sendungen über das Mikro-Depot abgewickelt. Die Unternehmen sind bisher ca. 6.500 km gefahren. Hinweis: Einsatz von Mitteln (523.136,00 €) aus der Bundesförderrichtlinie „Städtische Logistik“ | Das Projekt wird für mindestens vier weitere Jahre am Standort fortgesetzt. Danach steht es der HL frei, ob das Mikro-Depot auch an anderen Standorten im Stadtgebiet erprobt werden soll. |
ÖPNV altstadtverträglich gestalten Vorlagen/Beschlüsse: VO/2024/13416 VO/2021/10678-01 | Im Ausbauprogramm der Haltestellen wird eine Barrierefreiheit angestrebt. Auf Einzellinien ist die Taktung verbessert und sind Taktlücken geschlossen worden. Des Weiteren wurde zum vergangenen Fahrplanwechsel der Pulkverkehr in Teilen entzerrt. Die Linienführungen auf der Altstadt-insel sowie die weitere Auflösung des Pulkverkehrs werden im Zuge des 5. Regionalen Nahverkehrsplans (RNVP) ganzheitlich geprüft und ggf. angepasst. | Ein Beschluss wird noch in 2024 angestrebt. |
Ruhenden Verkehr reduzieren Vorlagen/Beschlüsse: VO/2021/10150 VO/2023/11836 VO/2019/07727-01 | Das Eckpunktepapier Parken ist als Diskussionsgrundlage für die Stadtgesellschaft und Politik erarbeitet worden. Es wurden Standorte identifiziert, die sich für eine Umnutzung von Parkplätzen besonders eignen. Abgewogen wurde hinsichtlich der Entfernung zur nächsten Parkmöglichkeit (Parkplatz, Parkhaus) und des Nutzungsdrucks (Fahrradparken, Außengastronomie). Es sind 14 Parkplätze in der östlichen Beckergrube auf Höhe des Parkhauses entfallen, 5 Parkplätze in der Breiten Straße für Fahrradbügel und Parkplätze für Menschen mit Behinderung, weitere 9 Parkplätze für Fahrradbügel am Ende der Rippenstraßen zur Königstraße sowie 6 Parkplätze in der Großen Burgstraße für Außengastronomie. Mit dem Gründungviertel entsteht ein autoarmes Quartier. Bei der Neuplanung der Straßen, die nach der Beendigung der Bautätigkeiten umgesetzt werden soll, wird weitestgehend auf Parkmöglichkeiten im Straßenraum verzichtet. Ladezonen zum Be- und Entladen sollen jedoch Bestandteil der Planungen sein, die zu gegebener Zeit auch den Anwohnenden vorgestellt werden. | Weitere Reduzierung von Parkplätzen im Rahmen anstehender Sanierungs- und Baumaßnahmen bei gleichzeitiger Einrichtung von Ladezonen und Attraktivierung des Stadtraums. Schrittweise Umsetzung und Anwendung der Inhalte aus dem Eckpunktepapier Parken. |
Angebot an Carsharing-plätzen erhöhen Vorlagen/Beschlüsse: VO/2024/12971 VO/2024/12971-01 VO/2021/10404 VO/2021/10075 | Nach Aussage von StattAuto eG stehen aktuell insgesamt 41 Carsharing-Fahrzeuge (Innenstadt inkl. MuK) zur Verfügung. Im Jahr 2018 standen 22 Carsharing-Fahrzeuge bereit. Die Suche nach und Abstimmung von Standorten wurde intensiv begleitet. | Ausweisung weiterer Carsharing-Standorte in der Innenstadt, z. B. im 2. BA Beckergrube. |
Strukturwandel begegnen Vorlagen/Beschlüsse: VO/2023/12276 VO/2022/11465 VO/2021/09711 VO/2020/08959 | Seit 2019 ist bei der WiFö ein Innenstadt- und Leerstandsmanagement angesiedelt, im Zuge dessen u.a. ein regelmäßiges Erfassen und Monitoring der Erdgeschossnutzungen (Einzelhandel, Gastronomie, Leerstände und Wechsel der Nutzungen), eine flächendeckende laserbasierte Passantenfrequenzmessung, immobilienwirtschaftliche Dialoge (Immobiliengipfel und Quartiersgespräche) und aktives Ansiedlungsmanagement sowie Unterstützung bei Zwischennutzungen, z.B. durch Kulturschaffende („Kulturfunken“) ermöglicht wird. Die LTM ist u. a. für das Flächen- und Veranstaltungsmanagement sowie das City-/Stadtmarketing der HL zuständig und profiliert die Stadt erfolgreich im Wettbewerb. Das in 2020 fortgeschriebene Touristische Entwicklungskonzept 2030 (TEK) bestätigt den qualitätsorientierten Weg und forciert die weitere touristische Profilierung durch die Steigerung der Erlebnisqualität der Innenstadt, um die positiven ökonomischen, aber auch sozialen Effekte dieser Wirtschaftsbranche für die HL nachhaltig zu sichern. Um den Wandel zu einer zukunftsorientierten, urban ausgestalteten Innenstadt positiv zu begleiten, wurde im Zusammenwirken von Stadtplanung, GMHL, WiFö und LTM der Prozess ÜBERGANGSWEISE angestoßen. Mit den Teilprojekten des Projekts, die gezielt auf eine Aktivierung von Leerständen sowie Impulse und Interventionen im öffentlichen Raum abstellen und in einen umfassenden Stadt- und Fachdialog eingebettet sind, konnte Fehlentwicklungen begegnet werden. Die Innenstadt zeigt sich trotz der weitgreifenden Krisen und gleichzeitig hohen Sanierungsaufgaben als attraktiver Wohn- und Arbeitsstandort sowie gut besuchter Ort für Besucher:innen und Tourist:innen. Dies ist als Indiz dahingehend zu bewerten, dass die Anstrengungen, die die HL für die Entwicklung der Innenstadt ergreift, in Summe positive Effekte zum Ergebnis haben. Zugleich ergeht die Einschätzung, dass in den anstehenden Jahren die vielfachen Transformationsprozesse weiterhin einer größeren Aufmerksamkeit bedürfen sowie vielfache private und öffentliche Investitionen erfordern, die die baukulturellen Werte der Lübecker Altstadt aufgreifen und auf dem Nachhaltigkeitsgedanken im Bauen, in der Nutzung sowie einer ablesbaren Identifikation mit dem Standort basieren. Hinweis: Einsatz von Fördermitteln aus dem Bundesprogramms “Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren” seit Ende 2022 | Angestrebt wird die Installation eines „Innenstadtbüros“, welches die zuständigen Fachstellen der Hansestadt Lübeck (Stadtplanung und Bauordnung, WiFö, LTM, Kulturbüro etc.) weiter zusammenführt, um Projekte und Entwicklungen in der Innenstadt im Prozess konzentrierter zu begleiten. Als interdisziplinärer Ansprechpartner wäre es so möglich, u.a. Netzwerke weiter aufzubauen und zu pflegen, die gezielte Akquise für Fördermöglichkeiten zu übernehmen oder Finanzierungs- und Beteiligungsmodelle bspw. für die Verstetigung der Ansätze zur Aktivierung von Leerständen oder Interventionen im öffentlichen Raum aufzustellen. |
Freiraumprogramm Teil 2: „Freiraumentwicklungsplan mit Maßnahmen“ fertigstellen Vorlagen/Beschlüsse: VO/2019/07070 | Der Freiraumentwicklungsplan hat für das gesamte Stadtgebiet unterversorgte Bereiche identifiziert. Außerdem wurden für die Freiräume der gesamten Stadt vier Leitbilder und darauf basierend 18 grundsätzliche Maßnahmen erarbeitet. Im nächsten Schritt wurden die drei unterversorgten Bereiche, u.a. die Altstadt, priorisiert. Dazu wurden die 18 allgemeinen Maßnahmen in diesen Schwerpunktbereichen beispielhaft konkretisiert. Es entstanden daraus drei Maßnahmenkarten und 12 Steckbriefe. Derzeit läuft eine Bereichsbeteiligung. | Beschlussfassung im 1. Quartal 2025 geplant. |