Vorlage - VO/2024/13609  

Betreff: Rahmenplan Innenstadt mit Mobilitätskonzept - Aktueller Stand zur Planung und Umsetzung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Matzka, Alexander
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
20.01.2025 
26. Sitzung des Bauausschusses      
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
28.01.2025    26. Sitzung des Hauptausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Karte zum Rahmenplan Innenstadt

Beschlussvorschlag

 

Bezogen auf den Beginn der Bauarbeiten zum Schlüsselprojekt Beckergrube und der bevorstehenden Fertigstellung der Stadtgrabenbrücke gibt die Verwaltung einen ersten Zwischenbericht zur Umsetzung des Rahmenplans Innenstadt mit Mobilitätskonzept. Hierbei wird zugleich Bezug genommen auf die politischen Anfragen aus der Hauptausschusssitzung am 26. März 2024 unter TOP 5.8 und der Bauausschusssitzung am 06. Mai.

 


Begründung

 

Mit dem Rahmenplan Innenstadt mit Mobilitätskonzept (VO/2019/07798) kann die Hansestadt Lübeck auf eine zukunftsfähige und integrierte Strategie für die Stärkung einer lebendigen Altstadt verweisen. Die Inhalte geben Auskunft über Prioritäten und Ausgestaltungsmöglichkeiten zentraler Funktionen, wie Wohnen und Arbeiten, Einzelhandel und Gewerbe, Tourismus, Bildung und Kultur, die weiteren Planungen zugrunde gelegt werden. Es wurden damit frühzeitig in 2019 Ansätze für eine resiliente städtebauliche Entwicklung formuliert, die Bezug nimmt auf komplexe Herausforderungen wie u. a. die Mobilitätswende, den innerstädtischen Strukturwandel, den Klimawandel oder die Baukultur.

Die Umsetzung des Rahmenplans bedarf qualifizierender Planungs- und Beteiligungsverfahren, einer projektspezifischen Einbettung in den städtischen Haushalt in Verbindung mit einer Zuordnung personeller Kapazitäten sowie einer stetigen Fortsetzung des Fachdialogs und der Einbeziehung der Öffentlichkeit.

Nach Beschlussfassung gelang es, verschiedene Förderprogramme für die Hansestadt Lübeck zu gewinnen, um notwendige Projektfinanzierungen sicherzustellen. Neben der Aufnahme in die Programmförderungen Nationale Projekte des Städtebaus (Projekt Beckergrube) und Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren (Projekt ÜBERGANGSWEISE) wurden Förderungen zur Stärkung des Radverkehrs (Stadtgrabenbrücke) und Wirtschaftsverkehrs/ der City Logistik (Mikro-Depot) aktiviert. Ein weiteres Förderinstrument kann die Städtebauförderung (städtebauliche Gesamtmaßnahme Altstadt) sein. Auf Landesebene wurden in den vergangenen Jahren jährlich gut 20 Mio. € zur landesweiten Verteilung bereitgestellt, dem gegenüber steht allerdings eine zunehmende Anzahl zu fördernder Gesamtmaßnahmen. Zum Sachstand Städtebauförderung wird aktuell ein gesonderter Bericht vorbereitet.

 

Insgesamt konnte (Stand Herbst 2024) eine Vielzahl von Projekten begonnen und/oder umgesetzt und Instrumente erarbeitet werden. Die untenstehende tabellarische Übersicht gibt einen maßnahmenbezogenen Sachstand über die begonnenen Projekte. Eine umfassende Evaluation erscheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfrüht. Zugleich lassen sich erste wichtige Erkenntnisse wie folgt zusammenfassen:

-          Die Inhalte des Rahmenplans haben auch in 2024 eine hohe Gültigkeit. Die Zielsetzungen einer expliziten urbanen Entwicklung, die alle innerstädtischen Funktionen gleichermaßen stärkt und eine Priorisierung des öffentlichen Raums vornimmt sowie das Forcieren einer aktiven Mobilitätswende fordert. Es besteht eine hohe Akzeptanz in der Stadtgesellschaft, die nicht zuletzt zurückgeht auf den intensiven Beteiligungsprozess in 2018. Auch entspricht die inhaltliche Ausrichtung den bundesweiten und landesweiten Zielsetzungen und hat damit wesentlich zur Aufnahme in Förderprogramme beigetragen.

-          Mit der Einbindung einer Phase 0 in Planungsprozesse gelingt es, die für die Lübecker Innenstadt anerkannte Planungs- und Baukultur positiv weiterzuentwickeln. Herauszuheben ist der politisch geforderte „Verkehrsversuch“ Beckergrube, der ein spürbares Interesse bei den an der Planung beteiligten Akteur:innen geweckt hat und aus dem heraus sich Initiativen und der Beirat Beckergrube gründeten. Der Ansatz wurde im Zuge weiterer Planungsprozesse verstetigt (z. B. Planungen zum ÜBERGANGSHAUS (ehem. Karstadt Haus B) in der Königstraße). Eine nicht zu unterschätzende Aufgabe ist die Projektkommunikation, die bis zur finalen baulichen Umsetzung zu gewährleisten ist. Regelmäßig wird daher das Hinzuschalten von Fachleuten bzw. hierauf spezialisierter Büros erforderlich.

-          Die Umsetzung der Projekte und Instrumente des Rahmenplans wirken sich positiv auf die Ansiedlungspolitik von Unternehmen, die Entwicklung von Immobilien, aber auch auf die touristischen und kulturellen Bereiche aus. So ist zu beobachten, dass bspw. in der Beckergrube und Breiten Straße neue private Entwicklungen angestoßen werden. Eine signifikante Leerstandentwicklung zeigt sich gegenwärtig nicht (s. Einzelhandelsmonitor der Wirtschaftsförderung). Bedeutung kommt hierbei dem Projekt ÜBERGANGSWEISE zu, mit dem zumindest in Teilen „gegengesteuert“ werden konnte. Die städtische Transformation des ehemaligen Karstadt-Gebäudes in der Königstraße (ÜBERGANGSHAUS) wird ebenso, wie der Bau der Stadtgrabenbrücke von Investoren positiv zur Kenntnis genommen. Das proaktive Handeln der Hansestadt Lübeck wird in der Stadtgesellschaft, bei Unternehmen und Investoren wertgeschätzt und ermöglicht eine positive Sichtweise auf den Transformationsprozess der Innenstadt. Dies ist ein wichtiger Aspekt, der sich auch positiv auf das Image der Hansestadt Lübeck im Stadt-/Standortwettbewerb auswirkt.

-          Die konkrete Umsetzung städtebaulicher Projekte erfordert aufgrund zunehmend komplexer werdender Aufgabenstellungen (u. a. Brandschutz auf privaten Flächen, Vergaberecht, Anforderungen Klimawandel/-anpassung), aber auch durch die zwischenzeitliche „Zuspitzung“ im Bausektor teilweise spürbare längere Prozesse sowie einen hohen Personaleinsatz durch die Verwaltung und hinzugezogene Planungsbüros. Die Projekte stehen ferner maßgeblich in Abhängigkeit zum Sanierungsstau der technischen Infrastruktur sowie zu bau- und verkehrslogistischen Aspekten, die bedingt durch organisatorische Optimierungsprozesse (Installation Verkehrsflussmanagement, Einsetzen von Projektgruppen etc.) zu kompensieren sind. Gerade auf der Altstadtinsel ist durch die Notwendigkeit umfassender Arbeiten am Kanalsystem sowie an den Medien in Verbindung mit der Beachtung des Inneren Grabungsschutzgebiets und dem Brückenbauprogramm der Hansestadt Lübeck weiterhin von längeren Planungs- und Bauzeiträumen auszugehen. Ebenso ist bei der Umsetzung aller Maßnahmen im öffentlichen Raum zu berücksichtigen, dass dies unter Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzvorschriften erfolgt. Die meisten Baumaßnahmen können deshalb nur unter Vollsperrung erfolgen. Die hierfür notwendigen Umleitungsstrecken müssen folglich bei der Planung anderer Maßnahmen berücksichtigt bzw. sogar zuvor ertüchtigt werden.

-          Neben den langfristig geplanten städtischen Maßnahmen ist zu berücksichtigen, dass in der Innenstadt weitere Einschränkungen durch teils kurzfristig notwendige Arbeiten aufgrund von unerwartet auftretenden Schäden oder notwendiger Ausbesserungsmaßnahmen entstehen. Weitere Einschränkungen im öffentlichen Raum werden in den kommenden Jahren auch die für die umfassende Sanierung der im städtischen Eigentum befindlichen Gebäude (z. B. Rathaus, Theater, Buddenbrookhaus, ÜBERGANGSHAUS (ehem. Karstadt Haus B), Domschule, Oberschule zum Dom, Johanneum, Salzspeicher, Verwaltungsgebäude Fischstraße) notwendigen Baustelleneinrichtungen mit sich bringen. Darüber hinaus wird das Straßennetz für eine Vielzahl von Veranstaltungen (Weihnachtsmärkte, Laufveranstaltungen, Volksfestumzug) benötigt.

-          Mit den angestoßenen Versuchen (u. a. verkehrliche Neuregelung Beckergrube, Erweiterung Außengastronomie Große Burgstraße und Fleischhauerstraße) und Interventionen im Öffentlichen Raum (u. a. Koberg, Schrangen) agiert die Hansestadt Lübeck im nationalen Vergleich durchaus in einer gewissen Vorreiterrolle. Neben der hohen Akzeptanz in der Stadtgesellschaft erlauben die Maßnahmen, auf Veränderungen schnell zu reagieren, da weiterführende und kostenintensive Baumaßnahmen vermieden werden, und es gelingt, gesellschaftliche Veränderungsprozesse positiv erlebbar zu machen. Das Instrument der Intervention sollte aus Sicht der Verwaltung zu einem auch haushalterischen „festen“ Baustein dynamischer städtebaulicher Prozesse werden und kann investive Projekte sinnvoll ergänzen und/oder begleiten.

-          Im Kontext von Förderprogrammen, insbesondere im städtebaulichen Bereich, sind erweiterte Anforderungen wie Antragstellungen, Sachstandsberichte etc. in Prozessabläufe zu integrieren. In Gesprächen mit den zuständigen Stellen im Land und Bund wurden entsprechende Hinweise platziert, die Bedeutung der Stärkung der Programm- und Städtebauförderung unterstrichen sowie eine Mitwirkungsbereitschaft zur „Verschlankung“ von Richtlinien etc. angeboten. Aus Sicht der Verwaltung ist es zudem angeraten, dass im politischen Raum entsprechend klare Signale und Impulse formuliert werden. Ziel muss es sein, die Zusammenarbeit von Kommune, Land und Bund effektiv und zielorientiert zu gestalten und weiter zu verbessern. 

-          Die Entwicklung der Lübecker Innenstadt stößt in der Fachwelt und Fachöffentlichkeit auf eine spürbare Resonanz, was eine Vielzahl an Anfragen für Publikationen, Konferenzen und sonstiger Berichterstattungen belegt. Die Projekte Verkehrsversuch Beckergrube (Deutscher Verkehrsplanungspreis 2022) und ÜBERGANGSWEISE wurden darüber hinaus politisch wie fachlich mit Auszeichnungen versehen.

Im Folgenden wird ein Überblick über die erfolgten und anstehenden Schritte in den begonnenen Projekten des Rahmenplans Innenstadt mit Mobilitätskonzept (VO/2019/07798, VO/2019/07798-01) und erforderliche Instrumente und deren Planungsstand gegeben:

 

Rahmenplan Innenstadt mit Mobilitätskonzept

Aktueller Stand zur Planung und Umsetzung

 

Projekte Stufe 1

Planungsstand

chster Schritt

1_Schlüsselprojekt Beckergrube

 

Vorlagen/Beschlüsse:

VO/2019/08101

VO/2020/09143

VO/2020/09577

VO/2020/09577-01

VO/2021/10328

VO/2022/10933

VO/2023/12723

VO/2024/12959

VO/2024/13219

Dem Projekt wurde ein umfassender und intensiver Verkehrsversuch in den Jahren 2020/21 zugrunde gelegt. Zur Umsetzung gelang die Aufnahme in das Förderprogramm Nationale Projekte des Städtebaus in 2021. Hierdurch konnte die Umsetzung eingeleitet und ein Wettbewerb in 2022 durchgeführt werden. Daran hat sich eine intensive und herausfordernde Entwurfs- und Ausführungsplanung angeschlossen, in der eine Vielzahl technischer Belange mit gestalterischen Belangen zu vereinen waren.

Um den vorgegebenen Zeitplan des Fördermittelgebers halten zu können, wurde schon während der Planungsphase ab Anfang 2023 mit vorbereitenden Baumaßnahmen durch die Archäologie, die EBL und TraveNetz begonnen. Nach erfolgreich durchgeführter Ausschreibung konnte Mitte September eine Baufirma beauftragt werden. Diese startete Anfang Oktober 2024 mit der Umsetzung der Baumaßnahme.

 

Hinweis: Einsatz von 3,5 Mio. €rdermitteln aus d. Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus

 

Ein Kommunikationsbüro wird eingesetzt, das den Beirat Beckergrube begleitet und gemeinsam mit den Geschäftsleuten vor Ort Ideen entwickelt, die Bauphase positiv zu gestalten. Parallel erfolgt die Begleitung und Abwicklung des Förderprogramms. Ein Abschluss der Umsetzung des 1. BA ist in 2026 geplant. Noch in diesem Jahr ist vorgesehen, die Vorplanung zum 2. BA anzugehen.

2_Schlüsselprojekt Rathaus-/Marienumfeld

 

Vorlagen/Beschlüsse: VO/2019/08079

Erste Gespräche insbesondere auch mit der Kirche als weitere Grundstückseigentümerin fanden statt. Die Umsetzung steht räumlich in Abhängigkeit mit den Baumaßnahmen im Gründungsviertel, in der Mengstraße und Breiten Straße sowie des Buddenbrookhauses.

 

Hinweis: Einsatz von Städtebaufördermitteln ist für die öffentlichen Flächen grds. möglich, in Abhängigkeit des Landeshaushaltes i. V. m. den konkreten Zuweisungen an die Kommunen sowie der Haushaltsplanung der HL, nicht jedoch für die Flächen im kirchlichen Eigentum. Gegenwärtig stehen keine Mittel zur Verfügung.

 

 

Vorgesehen ist, 2025 in vertiefende Gespräche mit der Kirche einzutreten, um die Rahmenbedingungen für einen freiraumplanerischen Wettbewerb zu forcieren.

Unabhängig hierzu erfolgen gegenwärtig Planungen zur barrierefreien Gestaltung des Marktes.

3_Fahrradstraße

 

Vorlagen/Beschlüsse: VO/2023/12437-02-01

 

Mit einer Bestandsaufnahme zu den Innenstadtstraßen wurden die unterschiedlichen Abschnitte der Fahrradstraße in Steckbriefen aufgenommen.

Mit der Entwicklung von Gestaltungsgrundsätzen und der Erarbeitung des Eckpunktepapiers Parken ist eine erste Diskussionsgrundlage für die Sanierung und Umgestaltung sowie die Neusortierung des Verkehrs in der Fahrradstraße geschaffen worden.

Auch haben erste Fachgespräche bzgl. möglicher Arbeiten am Kanalnetz stattgefunden.

 

Hinweis: Eine Sondierung von Fördermöglichkeiten erfolgt.

 

Beauftragung einer Befahrung des Kanals in der St.-Annen-Straße zur Erfassung des Zustands und der erforderlichen Maßnahmen durch die EBL.

Einleitung eines Planungs- und Beteiligungsprozesses unter Hinzunahme von externen Büros.

4_Burgtor

Ein Abbiegen für Radfahrer:innen von der Burgtorbrücke in die Fahrradstraße wurde im Jahr 2020 durch eine entsprechende Beschilderung ermöglicht.

 

Mit der Sanierung der Fahrradstraße (Projekt 3) wird diese Anschlussstelle ggf. geprüft und mitgeplant.

5_Stadtgrabenbrücke

 

Vorlagen/Beschlüsse: VO/2018/06794

VO/2020/09510 VO/2021/09678-01

VO/2021/09678-02

VO/2021/09678-03

VO/2022/11662

Der Neubau der Stadtgrabenbrücke für den Fuß- und Radverkehr wird in 2024 umgesetzt.

Im Rahmen des Planungsprozesses wurde der Welterbe- und Gestaltungsbeirat eingebunden; es erfolgte eine öffentliche Vorstellung.

 

Hinweis: Mittel (3.015.050,40 ) aus dem Sonderprogramm "Stadt und Land"

 

Die Fertigstellung der Brücke einschließlich Anbindung an die Willy-Brandt-Allee und vorufiger Führung des Radverkehrs zur Beckergrube (s. Punkt 9) ist für Anfang 2025  geplant.

6_Kohlmarkt

r die Einführung eines „Shared Space“ ist in S-H keine rechtl. Grundlage vorhanden. Aus der Erfahrung Verkehrsversuch Beckergrube und dem engen Austausch mit dem Senior:innenbeirat, dem Beirat für Menschen mit Behinderung und den Vertreter:innen von seheingeschränkten Menschen wurde sich gegen die Abschaffung der Lichtsignalanlagen ausgesprochen, solange diese Verbindung eine Hauptroute des Busverkehrs bleibt.

 

Eine Befassung mit diesem Projekt erfolgt, wenn das Projekt Holstenstraße angegangen wird.

 

Projekte Stufe 2

Planungsstand

chster Schritt

7_Königstraße

Die zukünftige Funktion der Königstraße wurde insbesondere im Kontext der Entwicklung des Haus B als Mixed-Use-Bildungshaus und der Planung für eine Parkgarage am Schrangen betrachtet.

Ein Zwei-Richtungs-Radverkehr in der Königstraße ist aufgrund des engen Straßenquerschnitts und den auch in Zukunft erforderlichen Funktionsbereichen (Seitenstreifen für Anlieferung, Haltestellen für Linienbusse) nicht ohne weitgehende Einschränkungen für ÖPNV, Lieferverkehr und Fußverkehr möglich und wird derzeit nicht weiterverfolgt. Im Rahmen der Aufstellung des VEP wird gesondert überprüft werden, ob in der nigstraße in Zukunft andere verkehrliche Funktionalitäten denkbar wären.

 

In der Planungsphase für das Mixed-Use-Bildungshaus mit Parkgarage am Schrangen werden mögliche Verkehrsführungen für Radfahrende, insbesondere für die Schüler:innen der Altstadtgymnasien, aufgezeigt.  

 

8_Koberg

Mit temporären Maßnahmen, wie Bäumen, Pflanzgefäßen, urbanen Sitzmöbeln und Ausstellungscontainern erfolgt eine Bespielung des Kobergs seit 2020. Mit dem Projekt ÜBERGANGSWEISE konnte der Koberg das dritte Jahr in Folge mit dem ÜBERGANGSGARTEN zu einem liebgewonnenen und von der Stadtgesellschaft gut genutzten innerstädtischen Ort transformiert werden. Befragungen und Quartiersgespräche geben ein durchgehend positives Feedback.

 

Hinweis: Einsatz von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm “Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren”

 

Es finden weitere Raumbeobachtungen und Befragungen statt. Anknüpfend ist aufzuzeigen und politisch zu beraten, inwiefern eine gewisse Verstetigung des Ansatzes der Intervention im öffentlichen Raum konzeptionell und finanziell abbildbar ist sowie inwiefern bauliche Maßnahmen abgeleitet werden können.

9_An der Untertrave

 

 

Aus Gründen der Baustellenerreichbarkeit und des Verkehrsflussmanagements ist die Fertigstellung anderer Baumaßnahmen (Gründungsviertel, Beckergrube, Mengstraße, Breite Straße) erforderlich. Von daher ist eine Wiederaufnahme der Planung noch nicht erfolgt.

 

Hinweis: Die Bewerbung für Fördermittel für die Neugestaltung des Knotenpunkts Beckergrube/An der Untertrave musste zurückgezogen werden, da der vorgegebene Zeitplan des EFRE-Programms aufgrund der erforderlichen vorbereitenden Baumaßnahmen u.a. am Kanalnetz nicht einzuhalten ist. Allgemein dürfte sich eine Bewerbung um rdermittel aufgrund der Projekthistorie (Zurückgabe von Fördermitteln nach Planungsstop in 2016) schwierig zeigen.

 

Der Knotenpunkt An der Untertrave/ Beckergrube wird im Zuge des 2. BA Projekt Beckergrube neugestaltet. Im ersten Schritt erfolgen umfangreiche Kanalarbeiten der EBL voraussichtlich in 2027/28.

10_Schlüsselprojekt Wahmstraße/Krähenstraße

 

 

Aus Gründen der Baustellenerreichbarkeit und des Verkehrsflussmanagements ist vorab die Fertigstellung anderer Baumaßnahmen (östliche Beckergrube und Mühlentorbrücke) erforderlich, da der Busverkehr über Rehderbrücke-Wahmstraße-Krähenstraße umgeleitet wird.

Um Einschränkungen durch Vollsperrung möglichst gering zu halten, empfiehlt es sich, die Neugestaltung des Stadtraums inkl. Platz mit dem Neubau der Rehderbrücke anzugehen.

 

Hinweis: Einsatz von Städtebaufördermitteln grds. möglich, in Abhängigkeit des Landeshaushaltes i. V. m. den konkreten Zuweisungen an die Kommunen sowie der Haushaltsplanung der HL. Gegenwärtig stehen keine Mittel zur Verfügung.

 

In diesem Bereich der Altstadt sind umfangreiche vorbereitende Baumaßnahmen im Kanalnetz erforderlich.

 

Instrumente

Stand

chster Schritt

Gestaltungskanon für die Straßenräume der Altstadt

 

Vorlagen/Beschlüsse: VO/2023/12649

 

 

Im Zusammenwirken mit einem Architekturbüro erfolgte eine Bestandsaufnahme der Innenstadtstraßen. Nach umfänglichen Abstimmungen wurden Grundsätze und Prinzipien für die künftige Gestaltung der Stadträume herausgearbeitet. Diese wurden im Zuge der Planung zur Großen Kiesau bereits erprobt.

 

Der Entwurf des Gestaltungskanons soll in 2025 vorgestellt werden.

Erhaltungssatzung zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (FeWos)

Der Bürgerschaftsbeschluss zur Erhaltungssatzung zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung ist seit dem 05.04.2020 rechtswirksam.

Die Bürgerschaft hatte bezüglich einer Zweckentfremdungsverbotssatzung 2018 den Bürgermeister beauftragt, auf Landesebene auf eine entsprechende Gesetzesgrundlage hinzuwirken.

 

Gegenwärtig wird der Erlass einer Zweckentfremdungsverbotssatzung auf Grundlage des am 05.07.2024 in Kraft getretenen schleswig-holsteinischen Wohnraumschutzgesetzes geprüft. Wohnraum dürfte dann nur mit städtischer Genehmigung überwiegend anderen als Wohnzwecken, also z.B. einer Nutzung für gewerbliche Ferienwohnungen, Praxen, Kanzleien oder sonstige Dienstleistungen, zugeführt werden.

rderung des Stadtdialogs

Mit dem Projekt ÜBERGANGSWEISE wurde ein umfassender Stadt- und Fachdialog zu den Themen der Innenstadtentwicklung eingeleitet, in dessen Zuge eine hohe Aktivierung von Akteur:innen erfolgte. Der Dialog wurde aufbauend auf den Empfehlungen und Zielen des Rahmenplans Innenstadt, des TEK 2030 und des Masterplans der Wirtschaftsförderung mit Instrumenten des immobilienwirtschaftlichen Dialogs (Immobiliengipfel und Quartiersgespräche) erfolgreich eingesetzt. Mit der Einrichtung der DENKBAR als offenes Planungs- und Prozessbüro für die Innenstadt wurde ein niedrigschwelliger Zugang zu Themen der Stadtplanung und Stadtentwicklung als auch Wirtschafts- und Tourismusförderung etabliert. Zudem haben unterschiedliche Veranstaltungs- und digitale Beteiligungsformate stattgefunden: LÜBECK überMORGEN, Planungswerkstätten, Gründung eines Beirats. 

r die Begleitung von künftigen Baumaßnahmen mit weiträumigen Auswirkungen auf den Verkehr werden Kommunikationsagenturen wie bei der Bahnhofsbrücke und Beckergrube unterstützend hinzugezogen.

 

Hinweis: Einsatz von Fördermitteln aus dem Bundesprogramms “Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren” seit Ende 2022 und Nationale Projekte des Städtebaus

 

Maßnahmenbezogen ist der Dialog mit der Fachwelt und Öffentlichkeit fester Bestandteil von Planung. Entsprechende Mittel und Kapazitäten sind in den jeweiligen Projekten mit zu planen.

Zu beantworten ist, in welcher Form der die Themen und Projekte verbindende Stadt- und Fachdialog konzeptionell sowie finanziell verstetigt werden kann.

 

Ziele

Maßnahmen

chster Schritt

Radverkehr sichtbar fördern

 

Vorlagen/Beschlüsse: VO/2024/13000 VO/2024/13351

 

Die Verwaltung prüft weiter die Realisierbarkeit eines (ggf. öffentlichen) Fahrradparkhauses unter dem Schrangen.

Seit 2021 wurden 127 Fahrradbügel und 9 Fahrradbügel für Lastenräder für insgesamt 272 Fahrräder auf der Altstadtinsel eingebaut. Die Angebote an den Altstadtschulen und im öffentlichen Raum wurden mit mobilen Anlagen für 144 Fahrräder erweitert. Damit sind insgesamt Fahrradabstellanlagen für 398 Fahrräder entstanden. Die mobilen Fahrradabstellanlagen werden zusätzlich für Veranstaltungen wie die Hansekulturtage genutzt.

 

Hinweis: Mittel (19.100 ) aus dem Sonderprogramm "Stadt und Land"

 

Eine Machbarkeitsuntersuchung bzgl. einer Fahrradparkgarage am Schrangen soll im Ende 2024 vorliegen.

 

 

Wirtschaftsverkehr Citylogistik vorantreiben

 

Vorlagen/Beschlüsse: VO/2023/11770

Zwischen 2020 und 2023 hat die HL das Projekt „Mikro-Depot“ in der Falkenstraße initiiert, geplant und im Kostenrahmen umgesetzt. Seit September 2023 ist der Betrieb offiziell gestartet.

Bis heute (September 23 bis Juni 24) wurden über 620.000 Sendungen über das Mikro-Depot abgewickelt. Die Unternehmen sind bisher ca. 6.500 km gefahren.

 

Hinweis: Einsatz von Mitteln (523.136,00 €) aus der Bundesförderrichtlinie „Städtische Logistik“

 

Das Projekt wird für mindestens vier weitere Jahre am Standort fortgesetzt. Danach steht es der HL frei, ob das Mikro-Depot auch an anderen Standorten im Stadtgebiet erprobt werden soll.

ÖPNV altstadtverträglich gestalten

 

Vorlagen/Beschlüsse: VO/2024/13416

VO/2021/10678-01

 

 

Im Ausbauprogramm der Haltestellen wird eine Barrierefreiheit angestrebt. Auf Einzellinien ist die Taktung verbessert und sind Taktlücken geschlossen worden. Des Weiteren wurde zum vergangenen Fahrplanwechsel der Pulkverkehr in Teilen entzerrt.

Die Linienführungen auf der Altstadt-insel sowie die weitere Auflösung des Pulkverkehrs werden im Zuge des 5. Regionalen Nahverkehrsplans (RNVP) ganzheitlich geprüft und ggf. angepasst.

 

Ein Beschluss wird noch in 2024 angestrebt.

 

Ruhenden Verkehr reduzieren

 

Vorlagen/Beschlüsse: VO/2021/10150

VO/2023/11836

VO/2019/07727-01

Das Eckpunktepapier Parken ist als Diskussionsgrundlage für die Stadtgesellschaft und Politik erarbeitet worden.

Es wurden Standorte identifiziert, die sich für eine Umnutzung von Parkplätzen besonders eignen. Abgewogen wurde hinsichtlich der Entfernung zur nächsten Parkmöglichkeit (Parkplatz, Parkhaus) und des Nutzungsdrucks (Fahrradparken, Außengastronomie).

Es sind 14 Parkplätze in der östlichen Beckergrube auf Höhe des Parkhauses entfallen, 5 Parkplätze in der Breiten Straße für Fahrradbügel und Parkplätze für Menschen mit Behinderung, weitere 9 Parkplätze für Fahrradbügel am Ende der Rippenstraßen zur Königstraße sowie 6 Parkplätze in der Großen Burgstraße für Außengastronomie.

Mit dem Gründungviertel entsteht ein autoarmes Quartier. Bei der Neuplanung der Straßen, die nach der Beendigung der Bautätigkeiten umgesetzt werden soll, wird weitestgehend auf Parkmöglichkeiten im Straßenraum verzichtet. Ladezonen zum Be- und Entladen sollen jedoch Bestandteil der Planungen sein, die zu gegebener Zeit auch den Anwohnenden vorgestellt werden.

 

Weitere Reduzierung von Parkplätzen im Rahmen anstehender Sanierungs- und Baumaßnahmen bei gleichzeitiger Einrichtung von Ladezonen und Attraktivierung des Stadtraums.

 

Schrittweise Umsetzung und Anwendung der Inhalte aus dem Eckpunktepapier Parken.

Angebot an Carsharing-plätzen erhöhen

 

Vorlagen/Beschlüsse: VO/2024/12971

VO/2024/12971-01

VO/2021/10404

VO/2021/10075

Nach Aussage von StattAuto eG stehen aktuell insgesamt 41 Carsharing-Fahrzeuge (Innenstadt inkl. MuK) zur Verfügung. Im Jahr 2018 standen 22 Carsharing-Fahrzeuge bereit. Die Suche nach und Abstimmung von Standorten wurde intensiv begleitet.

 

Ausweisung weiterer Carsharing-Standorte in der Innenstadt, z. B. im 2. BA Beckergrube.

Strukturwandel begegnen

 

Vorlagen/Beschlüsse: VO/2023/12276

VO/2022/11465

VO/2021/09711

VO/2020/08959

 

 

Seit 2019 ist bei der WiFö ein Innenstadt- und Leerstandsmanagement angesiedelt, im Zuge dessen u.a. ein regelmäßiges Erfassen und Monitoring der Erdgeschossnutzungen (Einzelhandel, Gastronomie, Leerstände und Wechsel der Nutzungen), eine flächendeckende laserbasierte Passantenfrequenzmessung, immobilienwirtschaftliche Dialoge (Immobiliengipfel und Quartiersgespräche) und aktives Ansiedlungsmanagement sowie Unterstützung bei Zwischennutzungen, z.B. durch Kulturschaffende („Kulturfunken“) ermöglicht wird.

Die LTM ist u. a. für das Flächen- und Veranstaltungsmanagement sowie das City-/Stadtmarketing der HL zuständig und profiliert die Stadt erfolgreich im Wettbewerb. Das in 2020 fortgeschriebene Touristische Entwicklungskonzept 2030 (TEK) bestätigt den qualitätsorientierten Weg und forciert die weitere touristische Profilierung durch die Steigerung der Erlebnisqualität der Innenstadt, um die positiven ökonomischen, aber auch sozialen Effekte dieser Wirtschaftsbranche für die HL nachhaltig zu sichern.

Um den Wandel zu einer zukunftsorientierten, urban ausgestalteten Innenstadt positiv zu begleiten, wurde im Zusammenwirken von Stadtplanung, GMHL, WiFö und LTM der Prozess ÜBERGANGSWEISE angestoßen. Mit den Teilprojekten des Projekts, die gezielt auf eine Aktivierung von Leerständen sowie Impulse und Interventionen im öffentlichen Raum abstellen und in einen umfassenden Stadt- und Fachdialog eingebettet sind, konnte Fehlentwicklungen begegnet werden. Die Innenstadt zeigt sich trotz der weitgreifenden Krisen und gleichzeitig hohen Sanierungsaufgaben als attraktiver Wohn- und Arbeitsstandort sowie gut besuchter Ort für Besucher:innen und Tourist:innen. Dies ist als Indiz dahingehend zu bewerten, dass die Anstrengungen, die die HL für die Entwicklung der Innenstadt ergreift, in Summe positive Effekte zum Ergebnis haben. Zugleich ergeht die Einsctzung, dass in den anstehenden Jahren die vielfachen Transformationsprozesse weiterhin einer größeren Aufmerksamkeit bedürfen sowie vielfache private und öffentliche Investitionen erfordern, die die baukulturellen Werte der Lübecker Altstadt aufgreifen und auf dem Nachhaltigkeitsgedanken im Bauen, in der Nutzung sowie einer ablesbaren Identifikation mit dem Standort basieren.

 

Hinweis: Einsatz von Fördermitteln aus dem Bundesprogramms “Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren” seit Ende 2022

 

Angestrebt wird die Installation eines „Innenstadtbüros“, welches die zuständigen Fachstellen der Hansestadt Lübeck (Stadtplanung und Bauordnung, WiFö, LTM, Kulturbüro etc.) weiter zusammenführt, um Projekte und Entwicklungen in der Innenstadt im Prozess konzentrierter zu begleiten. Als interdisziplinärer Ansprechpartner wäre es so möglich, u.a. Netzwerke weiter aufzubauen und zu pflegen, die gezielte Akquise für Fördermöglichkeiten zu übernehmen oder Finanzierungs- und Beteiligungsmodelle bspw. für die Verstetigung der Ansätze zur Aktivierung von Leerständen oder Interventionen im öffentlichen Raum aufzustellen.

 

 

 

Freiraumprogramm Teil 2:
Freiraumentwicklungsplan mit Maßnahmen“ fertigstellen

 

Vorlagen/Beschlüsse: VO/2019/07070

Der Freiraumentwicklungsplan hat für das gesamte Stadtgebiet unterversorgte Bereiche identifiziert. Außerdem wurden für die Freiräume der gesamten Stadt vier Leitbilder und darauf basierend 18 grundsätzliche Maßnahmen erarbeitet. Im nächsten Schritt wurden die drei unterversorgten Bereiche, u.a. die Altstadt, priorisiert. Dazu wurden die 18 allgemeinen Maßnahmen in diesen Schwerpunktbereichen beispielhaft konkretisiert. Es entstanden daraus drei Maßnahmenkarten und 12 Steckbriefe.

Derzeit läuft eine Bereichsbeteiligung.

 

Beschlussfassung im 1. Quartal 2025 geplant.

 

Eine Planung zu den Projekten aus der dritten Umsetzungsstufe wie z. B. das Kirchenumfeld St. Aegidien und der Pergamentmachergang wurde noch nicht begonnen.

Durch die Umsetzung der vorgenannten Projekte sind die Kapazitäten der ausführenden Bereiche noch gebunden. Auch ist eine Finanzierung derzeit nicht in Aussicht. 


 


Anlagen


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Karte zum Rahmenplan Innenstadt (1469 KB)