| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.12.2024 (Zurückgestellt am 11.02.25) |
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SI/2024/543 |
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| Ö 2.2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 28.01.2025 (Zurückgestellt am 11.02.25) |
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SI/2025/751 |
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| Ö 2.3 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.02.2025 (Liegt vor) |
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SI/2025/752 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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AM Andreas Zander (CDU): Fragen zur Migration in Lübeck |
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VO/2025/13981 |
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| Ö 3.2 |
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AM Gregor Voht (FREIE WÄHLER): Verwendung von HVO100 Diesel in Fahrzeugen der Hansestadt Lübeck |
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VO/2025/13993 |
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| Ö 3.3 |
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AM Gregor Voht (FREIE WÄHLER): Bearbeitungsstand "Wasserstoff für Lübeck"
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VO/2025/13994 |
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| Ö 3.4 |
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Juleka Schulte-Ostermann (GAL), Anfrage zu: Entwicklung rechtsextremistischer Straftaten, Hasskriminalität und frauenfeindlicher Straftaten in Lübeck |
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VO/2025/14010 |
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| Ö 3.5 |
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NEU: Mündl. Mitteilung des Bürgermeisters: Umorganisation der Stiftungsverwaltung |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Umsetzungsstand der durch die Bürgerschaft beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen per 01.06.2024 |
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VO/2025/13846 |
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| Ö 4.2 |
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Bericht zum Änderungsantrag: Satzung zur Änderung der Hebesatzsatzung der Hansestadt Lübeck - Grundsteuer |
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2024/13645-02-01 |
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| Ö 4.3 |
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Beirat Lübeck Digital - Jahresbericht 2024 |
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VO/2021/09831-05 |
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| Ö 4.4 |
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Bestellung eines Erbbaurechtes für eine gastronomische Nutzung auf dem Priwall |
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VO/2025/13894 |
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| Ö 4.5 |
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Schulstatistik der allgemeinbildenden Schulen der Hansestadt Lübeck 2024/25 |
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VO/2024/13716 |
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| Ö 4.5.1 |
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Schulstatistik der allgemeinbildenden Schulen der Hansestadt Lübeck 2024/25 |
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VO/2024/13716-01 |
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| Ö 4.6 |
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Rahmenplan Innenstadt mit Mobilitätskonzept - Aktueller Stand zur Planung und Umsetzung
(Zurückgestellt am 11.02.25) |
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VO/2024/13609 |
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| Ö 4.7 |
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Finanzierung des Welterbe- und Gestaltungsbeirates der Hansestadt Lübeck |
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VO/2024/13822 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln gem. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) für Investitionsmaßnahmen im Produkt 111029 |
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VO/2025/13920 |
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| Ö 5.2 |
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1. Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Hansestadt Lübeck |
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VO/2025/13950 |
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| Ö 5.3 |
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1. Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck
2. Neufassung der Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck |
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VO/2025/13932 |
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| Ö 5.4 |
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Beauftragung einer Organisationsuntersuchung im Bereich Soziale Sicherung |
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VO/2025/13879 |
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| Ö 5.5 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Beim Stadthof |
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VO/2024/13795 |
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| Ö 5.6 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Waldhusener Weg |
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VO/2024/13798 |
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| Ö 5.7 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Moristeig |
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VO/2024/13800 |
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| Ö 5.8 |
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Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe Lübeck für das Jahr 2023 |
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VO/2024/13815 |
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| Ö 5.9 |
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Lärmaktionsplan der Hansestadt Lübeck 2024 (Zurückgestellt am 28.01.25) |
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VO/2024/13799 |
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| Ö 5.10 |
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Kommunale Wärmeplanung |
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VO/2024/13808 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1. Das als Anlage 1 beiliegende Fachgutachten zur kommunalen Wärme- und Kälteplanung (KWP) wird beschlossen und ist strategische Grundlage für die Wärmewende in Lübeck. 2. Die Ziele der KWP sind bei allen planerischen, infrastrukturellen und baulichen Aktivitäten zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die städtischen Beteiligungen: Der Bürgermeister als städtischer Gesellschaftervertreter wirkt auf die Berücksichtigung der Ziele hin. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planungen der Energieversorgungsinfrastrukturen im Stadtgebiet auf der Basis des kommunalen Wärmeplans zügig weiter zu entwickeln. Hierzu werden den zuständigen Gremien notwendige Beschlussfassungen entgegengebracht. Zum Start der KWP-Umsetzung werden die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH beauftragt, bis zum Sommer 2025 einen Zeitplan für bereits bestehende Transformations- und Ausbauplanungen ihrer Wärmenetze vorzulegen sowie eine Priorisierung der in der KWP genannten Fernwärmeeignungsgebiete nach aussagekräftigen Kriterien aufzuzeigen. 4. Die KWP wird in Kooperation mit dem Begleitgremium kontinuierlich an neue Entwicklungen angepasst und fortgeschrieben. Jährlich berichtet die Klimaleitstelle über vorzunehmende Aktualisierungen. 5. Die in der Anlage 1 aufgelisteten Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der genannten Priorisierung und der zeitlichen Vorgaben, überwacht und durch ein Monitoring umgesetzt.
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17.02.2025 - Bauausschuss |
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Ö 3.4 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Das als Anlage 1 beiliegende Fachgutachten zur kommunalen Wärme- und Kälteplanung (KWP) wird beschlossen und ist strategische Grundlage für die Wärmewende in Lübeck. 2. Die Ziele der KWP sind bei allen planerischen, infrastrukturellen und baulichen Aktivitäten zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die städtischen Beteiligungen: Der Bürgermeister als städtischer Gesellschaftervertreter wirkt auf die Berücksichtigung der Ziele hin. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planungen der Energieversorgungsinfrastrukturen im Stadtgebiet auf der Basis des kommunalen Wärmeplans zügig weiter zu entwickeln. Hierzu werden den zuständigen Gremien notwendige Beschlussfassungen entgegengebracht. Zum Start der KWP-Umsetzung werden die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH beauftragt, bis zum Sommer 2025 einen Zeitplan für bereits bestehende Transformations- und Ausbauplanungen ihrer Wärmenetze vorzulegen sowie eine Priorisierung der in der KWP genannten Fernwärmeeignungsgebiete nach aussagekräftigen Kriterien aufzuzeigen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Gebiete, in denen voraussichtlich keine dezentrale klima-neutrale Versorgung möglich ist, eine hohe Priorisierung erhalten. 4. Die KWP wird in Kooperation mit dem Begleitgremium kontinuierlich an neue Entwicklungen angepasst und fortgeschrieben. Jährlich berichtet die Klimaleitstelle über vorzunehmende Aktualisierungen. 5. Die in der Anlage 1 aufgelisteten Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der genannten Priorisierung und der zeitlichen Vorgaben, überwacht und durch ein Monitoring umgesetzt. 6. Für die weitere Betrachtung der Fernwärmeeignungsgebiete wird als Ziel festgesetzt, dass Fernwärmenetze aktuell nur dort weiterverfolgt werden sollen, wo die weitere Analyse ergibt, dass die Fernwärmeversorgung für die Bürger:innen mit hoher Sicherheit eine wirtschaftlich attraktive Lösung darstellt oder keine dezentrale klimaneutrale Versorgung möglich ist. 7. Der Bürgermeister wird beauftragt, wenn neue Erkenntnisse insbesondere zur Nichteignung von Gebieten unter diesen Voraussetzungen vorliegen, eine schnellstmögliche und transparente Kommunikation an die betroffenen Bürger:innen sicherzustellen, damit diese rechtzeitig Planungssicherheit haben. 8. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zum Sommer 2025 (zeitgleich mit der Transformations- und Ausbauplanung der Stadtwerke) ein rechtssicheres Konzept vorzulegen, dass sicherstellt, dass die zukünftig zu errichtenden Fernwärmenetze eine für die Bürger:innen dauerhaft wirtschaftlich attraktive Lösung darstellen. In diesem Konzept soll - unter Berücksichtigung der finanziellen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Stadtwerke geprüft werden, welche Maßnahmen erforderlich und möglich sind, um die Realisierung der netzgebundenen Wärmewende sicherzustellen. Das Konzept soll auch auflisten, welche Satzungen geändert werden müssen, um rechtliche Hürden für die Wärmewende zu beseitigen und einen Fahrplan für die Umsetzung enthalten.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | X | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 14 | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß ergänztem Beschlussvorschlag zu beschließen
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18.02.2025 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 5.2 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Das als Anlage 1 beiliegende Fachgutachten zur kommunalen Wärme- und Kälteplanung (KWP) wird beschlossen und ist strategische Grundlage für die Wärmewende in Lübeck. 2. Die Ziele der KWP sind bei allen planerischen, infrastrukturellen und baulichen Aktivitäten zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die städtischen Beteiligungen: Der Bürgermeister als städtischer Gesellschaftervertreter wirkt auf die Berücksichtigung der Ziele hin. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planungen der Energieversorgungsinfrastrukturen im Stadtgebiet auf der Basis des kommunalen Wärmeplans zügig weiter zu entwickeln. Hierzu werden den zuständigen Gremien notwendige Beschlussfassungen entgegengebracht. Zum Start der KWP-Umsetzung werden die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH beauftragt, bis zum Sommer 2025 einen Zeitplan für bereits bestehende Transformations- und Ausbauplanungen ihrer Wärmenetze vorzulegen sowie eine Priorisierung der in der KWP genannten Fernwärmeeignungsgebiete nach aussagekräftigen Kriterien aufzuzeigen. 4. Die KWP wird in Kooperation mit dem Begleitgremium kontinuierlich an neue Entwicklungen angepasst und fortgeschrieben. Jährlich berichtet die Klimaleitstelle über vorzunehmende Aktualisierungen. 5. Die in der Anlage 1 aufgelisteten Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der genannten Priorisierung und der zeitlichen Vorgaben, überwacht und durch ein Monitoring umgesetzt.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 13 | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | 2 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich gemäß geänderten und ergänztem Beschlussvorschlag zu beschließen.
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25.02.2025 - Hauptausschuss |
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Ö 5.10 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: 1. Das als Anlage 1 beiliegende Fachgutachten zur kommunalen Wärme- und Kälteplanung (KWP) wird beschlossen und ist strategische Grundlage für die Wärmewende in Lübeck. 2. Die Ziele der KWP sind bei allen planerischen, infrastrukturellen und baulichen Aktivitäten zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die städtischen Beteiligungen: Der Bürgermeister als städtischer Gesellschaftervertreter wirkt auf die Berücksichtigung der Ziele hin. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planungen der Energieversorgungsinfrastrukturen im Stadtgebiet auf der Basis des kommunalen Wärmeplans zügig weiter zu entwickeln. Hierzu werden den zuständigen Gremien notwendige Beschlussfassungen entgegengebracht. Zum Start der KWP-Umsetzung werden die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH beauftragt, bis zum Sommer 2025 einen Zeitplan für bereits bestehende Transformations- und Ausbauplanungen ihrer Wärmenetze vorzulegen sowie eine Priorisierung der in der KWP genannten Fernwärmeeignungsgebiete nach aussagekräftigen Kriterien aufzuzeigen. 4. Die KWP wird in Kooperation mit dem Begleitgremium kontinuierlich an neue Entwicklungen angepasst und fortgeschrieben. Jährlich berichtet die Klimaleitstelle über vorzunehmende Aktualisierungen. 5. Die in der Anlage 1 aufgelisteten Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der genannten Priorisierung und der zeitlichen Vorgaben, überwacht und durch ein Monitoring umgesetzt.
Abstimmungsergebnis | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | X |
Der Hauptausschuss stimmt einstimmig für die Weitergabe der Beschlussvorlage ohne Votum an die Bürgerschaft.
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27.02.2025 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.17 - geändert beschlossen |
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Beschluss in ergänzter Fassung gemäß TOP 9.17.1: 1. Das als Anlage 1 beiliegende Fachgutachten zur kommunalen Wärme- und Kälteplanung (KWP) wird beschlossen und ist strategische Grundlage für die Wärmewende in Lübeck. 2. Die Ziele der KWP sind bei allen planerischen, infrastrukturellen und baulichen Aktivitäten zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die städtischen Beteiligungen: Der Bürgermeister als städtischer Gesellschaftervertreter wirkt auf die Berücksichtigung der Ziele hin. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planungen der Energieversorgungsinfrastrukturen im Stadtgebiet auf der Basis des kommunalen Wärmeplans zügig weiter zu entwickeln. Hierzu werden den zuständigen Gremien notwendige Beschlussfassungen entgegengebracht. Zum Start der KWP-Umsetzung werden die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH beauftragt, bis zum Sommer 2025 einen Zeitplan für bereits bestehende Transformations- und Ausbauplanungen ihrer Wärmenetze vorzulegen sowie eine Priorisierung der in der KWP genannten Fernwärmeeignungsgebiete nach aussagekräftigen Kriterien aufzuzeigen. 4. Die KWP wird in Kooperation mit dem Begleitgremium kontinuierlich an neue Entwicklungen angepasst und fortgeschrieben. Jährlich berichtet die Klimaleitstelle über vorzunehmende Aktualisierungen. 5. Die in der Anlage 1 aufgelisteten Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der genannten Priorisierung und der zeitlichen Vorgaben, überwacht und durch ein Monitoring umgesetzt.
Abstimmungsergebnis in ergänzter Fassung gem. TOP 9.17.1 | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 40 | Nein-Stimmen | 5 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
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| Ö 5.11 |
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1. Lübecker Kulturentwicklungsplan (KEP) (Zurückgestellt am 10.12.24) |
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0/09394-01-01-05 |
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| Ö 5.12 |
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Einrichtung eines Erinnerungs- und Kulturstandortes in Behlendorf, Anwesen Günter und Ute Grass - Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie (Zurückgestellt am 11.02.25) |
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VO/2024/13747 |
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| Ö 5.13 |
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Abberufung der Werkleitung und Bestellung einer kommissarischen Werkleitung für die Lübecker Schwimmbäder |
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VO/2025/13916 |
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| Ö 5.14 |
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Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 100.000,00 Euro für Archäologische Untersuchungen im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Beckergrube |
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VO/2025/13922 |
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| Ö 5.15 |
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Fortführung der Maßnahme Ersatzbeschaffung Klappschute T11 und Z2 (Zurückgestellt am 11.02.25) |
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VO/2025/13849 |
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| Ö 5.16 |
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Beschluss zur Errichtung der "Interimsschule Kanalstraße" auf der Parkplatzfläche P1, Kanalstraße, 23552 Lübeck
Vorlage: VO/2025/13925 |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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| Ö 6.1 |
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CDU, Bü90/DIE GRÜNEN, FDP: Konzept zur Beendigung des Personalnotstandes bei der Ausländerbehörde
(Überweisung mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft - Zurückgestellt am 11.02.25) |
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VO/2025/13897 |
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| Ö 6.2 |
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BM Tim Stüttgen (Unabhängige Volt-PARTEI) AT: Abriss-Moratorium (BA, SozA, HA (federf.) und zurück in die Bürgerschaft.) |
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VO/2024/13741-01 |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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| Ö 8 |
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Gleichstellung |
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| Ö 9 |
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Verschiedenes |
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| Ö 9.1 |
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NEU: Bitte des AM Dr. Flasbarth: Einladung der Geschäftsführung der SWL in den Hauptausschuss |
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| Ö 10 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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| N 11.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.12.2024 (Zurückgestellt am 11.02.25) |
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| N 11.2 |
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|
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 28.01.2025 (Zurückgestellt am 11.02.25) |
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| N 11.3 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.02.2025 (Liegt vor) |
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| N 12 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| N 12.1 |
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AM Mandy Siegenbrink (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Anfrage zu Erstattungsverfahren Grundsicherung SGB XII - fachaufsichtliche Prüfung |
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| N 12.2 |
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NEU: Mündl. Anfrage des AM Zander: Sachstand Ratskeller |
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| N 13 |
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Berichte |
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| N 14 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 14.1 |
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Beamtenangelegenheiten, für die die Bürgerschaft die Entscheidung trifft; Anerkennung von ruhegehaltfähigen Dienstzeiten des Bürgermeisters |
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| N 14.2 |
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Gründung der Windpark Wesenstedt GmbH & Co. KG durch die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH |
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| N 14.3 |
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Start der Softwarevergabe zur Beschaffung einer ERP-Software |
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| N 14.4 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Dornbreite |
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| N 14.5 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Niendorfer Straße |
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| N 14.6 |
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Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Binnenland |
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| N 14.7 |
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Ersatzbeschaffung von Einsatzfahrzeugen des Rettungsdienstes sowie Beschaffung von beweglichen Ausstattungsgegenständen der Rettungsdienstfahrzeuge |
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| N 14.8 |
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Beauftragung Mitwirkung Neuaufstellung des Flächennutzungsplans sowie Durchführung strategische Umweltprüfung |
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| N 14.9 |
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Beschluss zur Errichtung der "Interimsschule Kanalstraße" auf der Parkplatzfläche P1, Kanalstraße, 23552 Lübeck |
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| N 15 |
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Verschiedenes |
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| Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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