Tagesordnung - 21. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018)  

Bezeichnung: 21. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018)
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
Datum: Di, 17.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung    
Ö 3  
Feststellung der Niederschrift (öffentlicher Teil) vom 15.09.2015
SI/2015/633  
Ö 4     Mitteilungen    
Ö 4.1  
Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden    
Ö 4.1.1  
Sitzungstermine Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung 2016
VO/2015/03017  
Ö 4.2     Mitteilungen der Fachbereichsleitung    
Ö 4.2.1  
Informationsveranstaltung der IAG für Fachausschussmitglieder der Lübecker Bürgerschaft    
Ö 4.2.2  
Zustimmung des Kabinetts zum neuen Landesnaturschutzgesetz    
Ö 4.2.3  
Zwischenbericht 2/2015 über Veränderungen gegenüber dem Produkthaushaltsplan 2015    
Ö 4.2.4  
Bäderregelung Travemünde    
Ö 4.2.5  
Petition Fischtreppe    
Ö 4.3  
Beantwortung von Anfragen (Es liegt nichts vor.)    
Ö 4.4  
Überweisungen aus der Bürgerschaft (Es liegt nichts vor.)    
Ö 5  
Anträge (Es liegt nichts vor.)    
Ö 6     Vorlagen    
Ö 6.1  
Enthält Anlagen
Haushaltssatzung 2016 mit Stellenplanänderungen 2016
Enthält Anlagen
VO/2015/03069  
Ö 6.2  
Bebauungsplan 04.40.00 - Einsiedelstraße / Roddenkoppel - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/2015/03097  
Ö 6.3  
Bebauungsplan 32.01.04 Travemünde Strandpromenade Maritim- ehem. Aqua Top - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/2015/03098  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag

1.              Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die nach der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie die während der eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 32.01.04 Travemünde Strandpromenade Maritim -ehem. Aqua Top– abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt.

Die Berichte zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der vorgenannten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen werden in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.              Auf Grund des §§ 10 Abs. 1 und 172 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 32.01.04 Travemünde Strandpromenade – Maritim ehem. Aqua Top– in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

3.              Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

   
    16.11.2015 - Bauausschuss
    Ö 2.2 - unverändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1.              Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die nach der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie die während der eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 32.01.04 Travemünde Strandpromenade Maritim -ehem. Aqua Top– abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt.

Die Berichte zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der vorgenannten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen werden in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.              Auf Grund des §§ 10 Abs. 1 und 172 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 32.01.04 Travemünde Strandpromenade – Maritim ehem. Aqua Top– in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

3.              Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

   
    17.11.2015 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
    Ö 6.3 - unverändert beschlossen
    Der Ausschuss empfiehlt bei 9 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 4 - Stimmenthaltungen

Der Ausschuss empfiehlt bei 9 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 4 - Stimmenthaltungen

einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.  

 

   
    24.11.2015 - Hauptausschuss
    Ö 5.27 - unverändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.              Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die nach der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie die während der eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 32.01.04 Travemünde Strandpromenade Maritim -ehem. Aqua Top– abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt.

Die Berichte zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der vorgenannten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen werden in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.              Auf Grund des §§ 10 Abs. 1 und 172 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 32.01.04 Travemünde Strandpromenade – Maritim ehem. Aqua Top– in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

3.              Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.

             

   
    26.11.2015 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.48 - unverändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die nach der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie die während der eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 32.01.04 Travemünde Strandpromenade Maritim -ehem. Aqua Top– abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt.

Die Berichte zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der vorgenannten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen werden in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Auf Grund des §§ 10 Abs. 1 und 172 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 32.01.04 Travemünde Strandpromenade – Maritim ehem. Aqua Top– in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.

 

Ö 6.4  
Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung über EUR 10.000 für das Projekt "Hanse-Obst"
Enthält Anlagen
VO/2015/03107  
Ö 7     Berichte und Antworten    
Ö 7.1  
Stellungnahme der Hansestadt Lübeck betref. Vereinbarung zur regionalen Entsorgung freigegebener Abfälle aus Kernkraftwerken
Enthält Anlagen
VO/2015/03103  
Ö 8     Neue Anfragen und Verschiedenes    
Ö 8.1  
Enthält Anlagen
Anfrage des Mitglieds Dr. Marek Lengen: Landschaftsschutzgebiet Kücknitz
VO/2015/03133  
Ö 8.2  
Enthält Anlagen
Anfrage des Mitglieds Silke Mählenhoff - Fischaufstiegsanlage/ Fischtreppe an der Wakenitz
Enthält Anlagen
VO/2015/03136  
Ö 8.3  
Anfrage Herr Martens - Transitflüchtlinge    
Ö 8.4  
Anfrage Herr Dr. Lengen - Trendsport Slacklining in Grünanlagen (Gefahr für Bäume?)    
Ö 8.5  
Anfrage Herr Müller - Polizeieinsätze Erstaufnahmeeinrichtung    
Ö 8.6  
Anfrage Herr Müller - Verwüstungen von Wildschweinen im Außenbereich    
N 9     Feststellung der Niederschrift (nichtöffentlicher Teil) vom 15.09.2015      
N 10     Mitteilungen (Es liegt nichts vor.)      
N 11     Vorlagen (Es liegt nichts vor.)      
N 12     Berichte und Antworten (Es liegt nichts vor.)      
N 13     Neue Anfragen und Verschiedenes      
N 13.1     Anfrage Herr Wegner - Kleinkläranlage Kronsforde      
N 13.2     Verschiedenes Herr Möller - Erstaufnahmeeinrichtung Volksfestplatz      
Ö 14  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse