Auszug - Bebauungsplan 04.40.00 - Einsiedelstraße / Roddenkoppel - Satzungsbeschluss  

21. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018)
TOP: Ö 6.2
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 17.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2015/03097 Bebauungsplan 04.40.00 - Einsiedelstraße / Roddenkoppel - Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: von Klonczynski, Stefanie
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

1

1.              Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die nach der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie die während der eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 04.40.00 - Einsiedelstraße / Roddenkoppel - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt.

Die Berichte zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der vorgenannten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen werden in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.              Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 04.40.00 - Einsiedelstraße / Roddenkoppel - in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

3.              Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Herr Schubert beantragt die Vertagung der Vorlagen 6.2 und 6.3, da wegen der Versendung nach dem Ladungstermin nicht alle Ausschussmitglieder die Vorlagen bis zur Sitzung haben lesen können. Frau Belchhaus macht auf eine gewisse Dringlichkeit der Vorlagen (TOP 6.2 und 6.3) aufmerksam und spricht sich dafür aus, die Vorlagen zu behandeln.

 

Der Ausschuss lehnt die Vertagung bei 3 - Jastimmen, 6 - Neinstimmen und
4 - Stimmenthaltungen mehrheitlich ab.

 

Auf Nachfrage von Herrn Martens über den Schwerpunkt der Vorlage antwortet Frau Belchhaus, dass es hauptsächlich um die Anpassung an die Anforderungen des Lärmschutzes und eine Verlagerung der abfallwirtschaftlichen Nutzung an periphere Standorte gehe.

 

Herr Mauritz verlässt aus einem dringenden Grund gegen 16:17 Uhr die Sitzung.

 

Herr Schubert lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Der Ausschuss empfiehlt bei 9 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 3 - Stimmenthaltungen

Der Ausschuss empfiehlt bei 9 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 3 - Stimmenthaltungen

einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.