Auszug - Zustimmung des Kabinetts zum neuen Landesnaturschutzgesetz  

21. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018)
TOP: Ö 4.2.2
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 17.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Frau Hartmann teilt mit, dass die Kernpunkte des Gesetzentwurfes weiterhin ein Vorkaufsrecht des Landes für ökologisch besonders wertvolle Naturflächen, eine Erhöhung der miteinander zu verbindenden Vorrangflächen für Natur auf 15 Prozent und ein erweite

Frau Hartmann teilt mit, dass die Kernpunkte des Gesetzentwurfes weiterhin ein Vorkaufsrecht des Landes für ökologisch besonders wertvolle Naturflächen, eine Erhöhung der miteinander zu verbindenden Vorrangflächen für Natur auf 15 Prozent und ein erweiterter Schutz der Biotope seien. Außerdem werde das Betretungsrecht dem bundesweiten Standard angepasst. Der Gesetzentwurf sehe auch Änderungen im Landeswaldgesetz sowie im Landesjagdgesetz und in mehreren Verordnungen vor. So solle das Anlocken und Füttern von Wölfen verboten werden. Mit einer Änderung des Landeswaldgesetzes solle zudem die Errichtung von Windenergieanlagen in Wäldern untersagt werden. Die gesetzliche Ausweisung von neuen Naturwaldflächen werte die Wälder als ökologische Reservoire aus. Auch dürften Vereine ihre Grundstücke von der Jagd befreien lassen. Künftig sollen in Schleswig-Holstein neben Einzelpersonen auch rechtsfähige Vereine und Stiftungen das Recht erhalten, ihnen gehörende Grundstücke aus ethischen Gründen zum befriedeten Bezirk erklären zu lassen. Sie könnten die Jagd auf ihren Grundstücken aus ethischen Gründen ausschließen.

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.