1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11
Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -
beschlossen.
1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2016 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als
Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.
3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
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1. | im Ergebnisplan mit | | |
| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 737.759.900 | EUR |
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 805.294.700 | EUR |
| einen Jahresüberschuss von | | |
| einen Jahresfehlbetrag von | 67.534.800 | EUR |
| | | |
2. | im Finanzplan mit | | |
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 725.897.200 | EUR |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 785.072.400 | EUR |
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 65.286.400 | EUR |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 99.195.200 | EUR |
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festgesetzt. (Stand: 10.11.2015 )
§ 2
Es werden festgesetzt: | | |
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 33.768.200 | EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 31.835.000 | EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.276,65 | Stand: 11/2015 |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 %
2. Gewerbesteuer 450 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.
§ 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:
| 2016/EUR |
1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.902.400 |
| | die Aufwendungen auf | 26.072.900 |
| | der Jahresverlust auf | 2.170.500 |
| | | |
.2. | im Vermögensplan | die Einzahlungen auf | 264.000 |
| | die Auszahlungen auf | 264.000 |
| | | |
3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 |
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4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 |
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5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.475.000 |
§ 6
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.
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Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.
(Ende des Satzungstextes)
4. Stellenplan
Der Stellenplan 2015 (3.205,06 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2016 um die sich aus den Anlagen 5a und 5b ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzt (3.276,65 Planstellen).
Herr Möller stellt den Haushalt 2016 für den Fachbereich 3 anhand einer Präsentation näher dar.[1] Dabei geht er auf die Nachmeldungen ein, die aufgrund höherer Personal- und Sachkosten durch die Flüchtlingslage, des erhöhten Ausgleichsbedarfs der Staffeltarife 2012 und der Anpassung der internen Leistungsabrechnung notwendig wären. Weiterführend geht Herr Möller auf die nicht einvernehmlichen Kürzungen im Investitionshaushalt und die damit verbundene Kürzung bei der Fahrzeugbeschaffung bei der Berufsfeuerwehr und den Freiwilligen Feuerwehren ein. Hierzu werde in einer der nächsten Sitzungen, gemeinsam mit dem Wirtschaftlichkeitsgutachten der Berufsfeuerwehr gesondert berichtet. Um einen einheitlichen Sachstand der Gremien in den beiden Städten zu gewährleisten, sei eine Behandlung für Anfang des nächsten Jahres vorgesehen. Zum Thema sprechen die Damen Menorca, Metzner sowie die Herren Radtke, Neumann und Müller. Die Fragestellung von Herrn Müller, ob und wann die Feuerwehr aufgrund der Fahrzeugsituation nicht mehr voll leistungsfähig sei, könne nach Aussage von Herrn Möller dann in der angekündigten Sitzung mitbehandelt werden.
Die Frage von Frau Wind-Olßon, ob es sich aufgrund der Flüchtlingslage um befristete Stellen handle beantwortet Herr Möller insoweit, dass die Stellen weitestgehend intern besetzt würden. Zusätzlich kündigt er ca. 835.000,00 € an weiteren Nachmeldungen für die Vorhaltung und den Betrieb einer Notunterkunft für Transitflüchtlinge an. Fragen von Frau Menorca (Aufnahmedauer, Registrierung) und Herrn Wegner (Kapazitäten) beantwortet Herr Möller.
Herr Friedrichsen bezieht sich auf die Reduzierung der Sicherheitswachen und einen Rückgang der brandschutztechnischen Stellungsnahmen um ca. 50% und fragt nach den Gründen. Herr Hopp antwortet, dass die Reduzierung der Sicherheitswachen auf eine geringere Anzahl von Veranstaltungen und der Rückgang der Stellungnahmen auf eine Anpassung an die Ist-Zahlen zurückzuführen seien.
Die Frage von Frau Metzner, ob durch die Beschaffung von Kassenautomaten ein bargeldloser Zahlungsverkehr mit EC-Karten möglich sei, bejaht Herr Möller.
Frau Metzner beantragt, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen.
Herr Schubert lässt über den Antrag abstimmen.