Auszug - Haushaltssatzung 2016 mit Stellenplanänderungen 2016   

21. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2013 - 2018)
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 17.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2015/03069 Haushaltssatzung 2016 mit Stellenplanänderungen 2016
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd SaxeAktenzeichen:20.21.2016.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

1

1.              Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und     Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt.               Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11                           

              Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 -

 

              beschlossen.

 

1a.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2016 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

 

 

2.              Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als

              Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt.              

 

 

3.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

737.759.900

 

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

805.294.700

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  67.534.800

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

725.897.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

785.072.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

   65.286.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

   99.195.200

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.                                          (Stand: 10.11.2015 )

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

33.768.200

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  31.835.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

450.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.276,65

Stand:

11/2015

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

              1.              Grundsteuer

                            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                            400 %

                            b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                     500 %

              2.              Gewerbesteuer                                                                                                           450 %

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

 

 

§ 5

 

Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt:

 

   2016/EUR

1.

im Erfolgsplan

die Erträge auf

23.902.400

 

 

die Aufwendungen auf

26.072.900

 

 

der Jahresverlust auf

  2.170.500

 

 

 

 

.2.

im Vermögensplan

die Einzahlungen auf

     264.000

 

 

die Auszahlungen auf

     264.000

 

 

 

 

3.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

                0

 

 

 

4.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

                0

 

 

 

5.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

   3.475.000

 

 

§ 6

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

4. Stellenplan

     Der Stellenplan 2015 (3.205,06 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2016 um die sich aus den Anlagen 5a und 5b ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste)   ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzt (3.276,65 Planstellen).

 

 


Herr Möller stellt den Haushalt 2016 für den Fachbereich 3 anhand einer Präsentation näher dar.[1] Dabei geht er auf die Nachmeldungen ein, die aufgrund höherer Personal- und Sachkosten durch die Flüchtlingslage, des erhöhten Ausgleichsbedarfs der Staffeltarife 2012 und der Anpassung der internen Leistungsabrechnung notwendig wären. Weiterführend geht Herr Möller auf die nicht einvernehmlichen Kürzungen im Investitionshaushalt und die damit verbundene Kürzung bei der Fahrzeugbeschaffung bei der Berufsfeuerwehr und den Freiwilligen Feuerwehren ein. Hierzu werde in einer der nächsten Sitzungen, gemeinsam mit dem Wirtschaftlichkeitsgutachten der Berufsfeuerwehr gesondert berichtet. Um einen einheitlichen Sachstand der Gremien in den beiden Städten zu gewährleisten, sei eine Behandlung für Anfang des nächsten Jahres vorgesehen. Zum Thema sprechen die Damen Menorca, Metzner sowie die Herren Radtke, Neumann und Müller. Die Fragestellung von Herrn Müller, ob und wann die Feuerwehr aufgrund der Fahrzeugsituation nicht mehr voll leistungsfähig sei, könne nach Aussage von Herrn Möller dann in der angekündigten Sitzung mitbehandelt werden.

 

Die Frage von Frau Wind-Olßon, ob es sich aufgrund der Flüchtlingslage um befristete Stellen handle beantwortet Herr Möller insoweit, dass die Stellen weitestgehend intern besetzt würden. Zusätzlich kündigt er ca. 835.000,00 € an weiteren Nachmeldungen für die Vorhaltung und den Betrieb einer Notunterkunft für Transitflüchtlinge an. Fragen von Frau Menorca (Aufnahmedauer, Registrierung) und Herrn Wegner (Kapazitäten) beantwortet Herr Möller.

 

Herr Friedrichsen bezieht sich auf die Reduzierung der Sicherheitswachen und einen Rückgang der brandschutztechnischen Stellungsnahmen um ca. 50% und fragt nach den Gründen. Herr Hopp antwortet, dass die Reduzierung der Sicherheitswachen auf eine geringere Anzahl von Veranstaltungen und der Rückgang der Stellungnahmen auf eine Anpassung an die Ist-Zahlen zurückzuführen seien.

 

Die Frage von Frau Metzner, ob durch die Beschaffung von Kassenautomaten ein bargeldloser Zahlungsverkehr mit EC-Karten möglich sei, bejaht Herr Möller.

 

Frau Metzner beantragt, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen.

 

Herr Schubert lässt über den Antrag abstimmen.

 

 

 

 


[1] Anlage 1 Die Anlagen zur Niederschrift sind im Ratsinformationssystem abrufbar.

Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und

Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und
0 - Stimmenthaltungen ohne Votum zur Kenntnis.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 (559 KB)