Tagesordnung - 12. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018  

Bezeichnung: 12. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
Datum: Do, 29.01.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:01 - 21:11 Anlass: Sitzung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung    
Ö 2  
Einwohnerfragestunde    
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 27.11.2014
SI/2014/450  
Ö 4  
Mitteilungen der Stadtpräsidentin    
Ö 5  
Anträge der Fraktionen    
Ö 5.1  
Die PARTEI-PIRATEN - "Essbare Stadt" ZURÜCKGEZOGEN (Überweisungsauftrag aus der Bürgerschaft vom 26.06.2014. Die Unterlagen liegen bereits vor.)
VO/2014/01455  
Ö 5.1.1  
Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zum Antrag der Fraktion Die Partei-Piraten - "Essbare Stadt" - (Sitzung der Bürgerschaft am 26. Juni 2014, VO/2014/01455) ZURÜCKGEZOGEN
Enthält Anlagen
VO/2014/01988  
Ö 5.1.2  
Im Bauausschuss wurde der Antrag VO/2014/01455 von der Fraktion "Die PARTEI-PIRATEN" zurückgezogen.    
Ö 5.2  
DIE LINKE - Sport JA - Olympia NEIN! (Diese Vorlage ist in der Sitzung vom 18.09.2014 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.)
VO/2014/01909  
Ö 5.2.1  
Bündnis90/DIEGRÜNEN - Antrag zu TOP 5.2 DIE LINKE "Sport JA - Olympia NEIN!" - VO 2014/01909 Bürgerinnen bei Olympia mitnehmen - Bürgerentscheid einleiten
VO/2015/02315  
Ö 5.3  
Bündnis90/DIEGRÜNEN - Bebauung Falkenstraße- Austauschvorlage zu VO/2014/02137 (Die VO/2014/02137 ist in der Sitzung vom 27.11.2014 vertagt worden.)
VO/2015/02273  
Ö 5.3.1  
DIE LINKE - Änderungsantrag zu Vorlage - VO/2015/02273 Bebauung Falkenstraße-Austauschvorlage zu VO/2014/02137
VO/2015/02303  
Ö 5.4  
CDU - Nutzungskonzept Katharinenkirche
VO/2015/02228  
Ö 5.5  
SPD - Tag des offenen Rathauses
VO/2015/02242  
Ö 5.6  
Bündnis90/DIEGRÜNEN - Bündnis gegen Homophobie
VO/2015/02246  
Ö 5.7  
Bündnis90/DIEGRÜNEN - Austauschantrag zu VO/2015/02247 Fracking
VO/2015/02310  
    VORLAGE
    Die Bürgerschaft fordert die Landesregierung auf:

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft fordert die Landesregierung auf:

1. Die mittelbar und unmittelbar betroffenen Kommunen, Kreise und öffentlichen

Wasserversorger bereits vor der Erteilung von bergrechtlichen Genehmigungen unter

vollständigem Zugang zu allen Akten zu beteiligen. Erteilte Erlaubnisse und

Genehmigungen sind unverzüglich elektronisch frei zugänglich zu veröffentlichen.

2. Die Wasserbehörden anzuweisen, den wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatz

uneingeschränkt zu beachten. Der Wasserschutz muss höchste Priorität behalten.

3. Die Möglichkeiten des Abfallrechtes und des Bodenschutzes bei bergrechtlichen

Genehmigungen vollumfänglich auszuschöpfen, um Umweltgefährdungen zu

vermeiden.

4. Für entstehende Schäden als Auflage eine Beweislastumkehr vorzusehen. Daher

sind vor der Betriebsplangenehmigung alle gefährdeten Gebäude, Trinkwasser-,

Abwasser- und Regenwasserleitungen sowie sonstige gefährdete Bauwerke in ihrem

derzeitigen Zustand zu dokumentieren. Nach seismischen Ereignissen gilt das

gleiche für nicht einsehbare Bauwerke. Die Kosten trägt der

Antragsteller/Rechteinhaber.

5. Bei zukünftigen bergrechtlichen Genehmigungen eine ausreichende

Sicherheitsleistung von den Antragstellern zu fordern (§ 56 Abs. 2 BBergG). Als

ausreichend wird z.B. eine Bankgarantie oder Versicherung angesehen, die sowohl

mögliche Schäden an der Infrastruktur, wegfallende Steuereinnahmen und Gebühren

sowie die Wiederherstellung beschädigter Gebäude, Gewässer und Landschaften

vollständig ersetzen kann.

6. Für alle Antragsteller bergrechtlicher Genehmigungsverfahren eine

Wirtschaftlichkeitsprüfung durchführen zu lassen und solchen Antragstellern jedwede

Genehmigung zu verweigern oder zu entziehen, die weder über ausreichendes

Eigenkapital verfügen, um etwaige Schäden beseitigen zu können, noch eine

ausreichende Sicherheitsleistung erbracht haben.

Seite: 2/3

7. Fracking in jeder Form so lange zu verbieten, bis ein wissenschaftlicher und

technischer Stand erreicht ist, der Gefahren durch diese Technik sicher ausschließen

kann. Hierzu muss die Gesetzgebungskompetenz des Landes in den Bereichen

Wasserrecht und Verwaltungsverfahrensrecht genutzt werden, um den Einsatz der

Fracking-Technologie so weit wie möglich landesrechtlich zu verhindern.

8. Antragstellern von Betriebsplänen jedwede Genehmigung zu verweigern oder

wieder zu entziehen, die in den letzten drei Jahren für Unfälle bei Tiefenbohrungen,

undichte Bohrlöcher, auslaufendes Flow-back oder Formationswasser verantwortlich

sind. Hier ist die notwendige Zuverlässigkeit und Fachkunde offensichtlich nicht

gegeben. Die fachliche Zuverlässigkeit von Subunternehmern ist gesondert zu

prüfen.

9. Für jede Bergbautätigkeit in Schleswig-Holstein über den gesamten Zeitraum und

eine angemessene Nachbeobachtungszeit eine umfassende, unabhängige,

wissenschaftliche Überwachung anzuordnen (§ 66 Abs. 5 BBergG).

10. Keine Genehmigungen für das Verpressen von Flow-back und Formationswasser

in den Untergrund zu erteilen. Bereits erteilte Genehmigungen sind, soweit zulässig,

zu widerrufen.

Keinesfalls dürfen derartige Genehmigungen verlängert oder erweitert werden.

11. Nachdem das MELUR auch für Bergrecht zuständig ist, soll das LLUR

zuständiges Bergamt werden, um eine Überwachung der Bergbautätigkeiten in

Schleswig-Holstein zu ermöglichen. Hierfür ist es entsprechend auszustatten.

Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird beauftragt und ermächtigt

a) die Landesregierung für alle Schäden im Zusammenhang mit bergrechtlichen

Genehmigungen in Haftung zu nehmen, wenn die Gemeinde nicht im vollen

Umfang nach Recht und Gesetz im Vorwege beteiligt wurde oder

Genehmigungen unter Verstoß gegen geltendes Recht erteilt wurden;

b) über das Land Schleswig-Holstein auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass

das Wasser- und Bergrecht aufeinander abgestimmt werden und das Bergrecht

modernisiert wird;

c) keinerlei Flächen für die Aufsuchung oder Gewinnung von Kohlenwasserstoffen

zur Verfügung stellen, solange Fracking nicht rechtsverbindlich ausgeschlossen

wurde;

d) diese Interessen der Hansestadt Lübeck gegenüber der Landesregierung und

dem Bergamt auch auf gerichtlichem Wege zu vertreten.

Der Bürgermeister möge berichten.

 

 

 

   
    29.01.2015 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 5.7 - abgelehnt
    Beschluss:

Beschluss:

Die Bürgerschaft fordert die Landesregierung auf:

1. Die mittelbar und unmittelbar betroffenen Kommunen, Kreise und öffentlichen

Wasserversorger bereits vor der Erteilung von bergrechtlichen Genehmigungen unter

vollständigem Zugang zu allen Akten zu beteiligen. Erteilte Erlaubnisse und

Genehmigungen sind unverzüglich elektronisch frei zugänglich zu veröffentlichen.

2. Die Wasserbehörden anzuweisen, den wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatz

uneingeschränkt zu beachten. Der Wasserschutz muss höchste Priorität behalten.

3. Die Möglichkeiten des Abfallrechtes und des Bodenschutzes bei bergrechtlichen

Genehmigungen vollumfänglich auszuschöpfen, um Umweltgefährdungen zu

vermeiden.

4. Für entstehende Schäden als Auflage eine Beweislastumkehr vorzusehen. Daher

sind vor der Betriebsplangenehmigung alle gefährdeten Gebäude, Trinkwasser-,

Abwasser- und Regenwasserleitungen sowie sonstige gefährdete Bauwerke in ihrem

derzeitigen Zustand zu dokumentieren. Nach seismischen Ereignissen gilt das

gleiche für nicht einsehbare Bauwerke. Die Kosten trägt der

Antragsteller/Rechteinhaber.

5. Bei zukünftigen bergrechtlichen Genehmigungen eine ausreichende

Sicherheitsleistung von den Antragstellern zu fordern (§ 56 Abs. 2 BBergG). Als

ausreichend wird z.B. eine Bankgarantie oder Versicherung angesehen, die sowohl

mögliche Schäden an der Infrastruktur, wegfallende Steuereinnahmen und Gebühren

sowie die Wiederherstellung beschädigter Gebäude, Gewässer und Landschaften

vollständig ersetzen kann.

6. Für alle Antragsteller bergrechtlicher Genehmigungsverfahren eine

Wirtschaftlichkeitsprüfung durchführen zu lassen und solchen Antragstellern jedwede

Genehmigung zu verweigern oder zu entziehen, die weder über ausreichendes

Eigenkapital verfügen, um etwaige Schäden beseitigen zu können, noch eine

ausreichende Sicherheitsleistung erbracht haben.

Seite: 2/3

7. Fracking in jeder Form so lange zu verbieten, bis ein wissenschaftlicher und

technischer Stand erreicht ist, der Gefahren durch diese Technik sicher ausschließen

kann. Hierzu muss die Gesetzgebungskompetenz des Landes in den Bereichen

Wasserrecht und Verwaltungsverfahrensrecht genutzt werden, um den Einsatz der

Fracking-Technologie so weit wie möglich landesrechtlich zu verhindern.

8. Antragstellern von Betriebsplänen jedwede Genehmigung zu verweigern oder

wieder zu entziehen, die in den letzten drei Jahren für Unfälle bei Tiefenbohrungen,

undichte Bohrlöcher, auslaufendes Flow-back oder Formationswasser verantwortlich

sind. Hier ist die notwendige Zuverlässigkeit und Fachkunde offensichtlich nicht

gegeben. Die fachliche Zuverlässigkeit von Subunternehmern ist gesondert zu

prüfen.

9. Für jede Bergbautätigkeit in Schleswig-Holstein über den gesamten Zeitraum und

eine angemessene Nachbeobachtungszeit eine umfassende, unabhängige,

wissenschaftliche Überwachung anzuordnen (§ 66 Abs. 5 BBergG).

10. Keine Genehmigungen für das Verpressen von Flow-back und Formationswasser

in den Untergrund zu erteilen. Bereits erteilte Genehmigungen sind, soweit zulässig,

zu widerrufen.

Keinesfalls dürfen derartige Genehmigungen verlängert oder erweitert werden.

11. Nachdem das MELUR auch für Bergrecht zuständig ist, soll das LLUR

zuständiges Bergamt werden, um eine Überwachung der Bergbautätigkeiten in

Schleswig-Holstein zu ermöglichen. Hierfür ist es entsprechend auszustatten.

Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird beauftragt und ermächtigt

a) die Landesregierung für alle Schäden im Zusammenhang mit bergrechtlichen

Genehmigungen in Haftung zu nehmen, wenn die Gemeinde nicht im vollen

Umfang nach Recht und Gesetz im Vorwege beteiligt wurde oder

Genehmigungen unter Verstoß gegen geltendes Recht erteilt wurden;

b) über das Land Schleswig-Holstein auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass

das Wasser- und Bergrecht aufeinander abgestimmt werden und das Bergrecht

modernisiert wird;

c) keinerlei Flächen für die Aufsuchung oder Gewinnung von Kohlenwasserstoffen

zur Verfügung stellen, solange Fracking nicht rechtsverbindlich ausgeschlossen

wurde;

d) diese Interessen der Hansestadt Lübeck gegenüber der Landesregierung und

dem Bergamt auch auf gerichtlichem Wege zu vertreten.

Der Bürgermeister möge berichten.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitliche Ablehnung bei

Ja-Stimmen:              12

Nein-Stimmen:              33

Enthaltungen:              0

Ö 5.8  
Bündnis90/DIEGRÜNEN - Hansestadt Lübeck wird Unterzeichnerin der Charta der Vielfalt VERTAGT
VO/2015/02258  
Ö 5.9  
Die PARTEI-PIRATEN - Beleuchtung entlang des Kanals Überweisung zur abschließenden Beratung in den Bauausschuss
VO/2015/02251  
Ö 5.10  
Die PARTEI-PIRATEN - Tanz in der Abendbrotpause der Bürgerschaftssitzungen
Enthält Anlagen
VO/2015/02250  
Ö 5.11  
BfL - Abberufung der Stadtpräsidentin
VO/2015/02261  
Ö 5.12  
CDU - Verlässlichkeit auf der Herreninsel
VO/2015/02241  
Ö 5.13  
Interfraktionell SPD und CDU - Austauschblatt zu 5.13 VO/2015/02269 Herreninsel als Wohngebiet
VO/2015/02329  
Ö 5.14  
BFL - Anwohnerparken an der Drehbrücke
VO/2015/02263  
Ö 5.15  
SPD - Einführung einer 3%-Klausel bei den Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein VERTAGT
VO/2015/02265  
Ö 5.16  
Interfraktionell SPD und CDU - Austauschantrag TOP 5.16 VO/2015/02266 Lübeck wächst - Baugebiete zügig ausweisen
VO/2015/02327  
Ö 5.16.1  
Bündnis90/DIEGRÜNEN - Antrag zu TOP 5.16 SPD "Lübeck wächst: Baugebiete zügig ausweisen" - VO/2015/02266 Prüfung Wohnbauflächen
VO/2015/02323  
Ö 5.16.2  
DIE LINKE - Ergänzungsantrag zur Vorlage - VO/2015/02327 - Austauschantrag TOP 5.16 VO/2015/02266 Lübeck wächst - Baugebiete zügig ausweisen
VO/2015/02331  
Ö 5.17  
SPD - Aufklärung und Prävention statt religiösem Extremismus
VO/2015/02268  
Ö 5.18  
Interfraktionell SPD und CDU - Austauschblatt TOP VO/2015/02270 5.18 Erstattung von Erbpachtzinsen sicherstellen
VO/2015/02328  
Ö 5.19  
Interfraktionell CDU und Bündnis90/DIEGRÜNEN - Austauschantrag zu VO/2015/02274 Denkmalgeschützte Hubbrücke
VO/2015/02324  
Ö 5.20  
CDU - Vermarktung des Grundstücks Dankwartsgrube 14 VERTAGT
VO/2015/02275  
Ö 5.21  
CDU - Erhalt des Universitäts- und Klinikstandortes ZURÜCKGEZOGEN
VO/2015/02276  
Ö 5.22  
DIE LINKE - Kurbetrieb Travemünde: Jahresfehlbetrag überwinden
VO/2015/02277  
Ö 5.23  
DIE LINKE - Koordinierungsstelle Begrüßungskultur ÜBERWEISUNG zur abschließenden Beratung in den Ausschuss für Soziales
VO/2015/02278  
Ö 5.24  
DIE LINKE - Eintrittsgelder Schwimmhallen überprüfen
VO/2015/02279  
Ö 5.25  
BM Bruno Böhm - Dringlichkeitsantrag - Parkausweis für Gastronomen in der Innenstadt (Es ist vorgesehen, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um diesen Tagesordnungspunkt zu erweitern (2/3 Mehrheit))
VO/2015/02313  
Ö 5.26  
DIE LINKE - Dringlichkeitsantrag - Schulcontainer für Grundschule Niendorf (Es ist vorgesehen, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um diesen Tagesordnungspunkt zu erweitern (2/3 Mehrheit))
VO/2015/02317  
Ö 6  
Anträge / Berichte der Ausschüsse    
Ö 7  
Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern    
Ö 7.1  
BM Oliver Dedow - Leerstehende Gebäude und Räume und nicht genutzte Grundstücke der HL - Anfrage gem. § 16 GeschO der Bürgerschaft zur Sitzung am 26.06.2014 (Die Vorlage liegt bereits aus der Sitzung vom 26.06.2014 vor.)
VO/2014/01601  
Ö 7.1.1  
Antwort auf Anfrage gem. § 16 GeschO des BM Oliver Dedow betr. leerstehender Gebäude und nicht genutzter Grundstücke
Enthält Anlagen
VO/2014/02194  
Ö 8  
Berichte    
Ö 8.1  
Thematischer Landschaftsplan "Klimawandel in Lübeck" (Der Entwurf Thematischer Landschaftsplan in Papierform liegen den jeweiligen Fraktionsbüros vor. Die Vorlage ist in der Sitzung vom 27.11.2014 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor. )
Enthält Anlagen
VO/2014/01943  
Ö 8.2  
Bildungsbericht hier: Materialband Schulstatistik der allgemeinbildenden Schulen der Hansestadt Lübeck Schuljahr 2014/2015
Enthält Anlagen
VO/2014/02199  
Ö 9  
Wahlen / Benennungen / Besetzungen    
Ö 9.1  
Wahl einer Schiedsfrau im Bereich der Hansestadt Lübeck
VO/2014/02210  
Ö 9.2  
Bündnis90/DIEGRÜNEN - Wahl in den Bauausschuss
VO/2015/02257  
Ö 9.3  
Wahl in den Hauptausschuss    
Ö 9.3.1  
SPD - Wahl in den Hauptausschuss
VO/2015/02262  
Ö 9.3.2  
SPD - Wahl in den Hauptausschuss
VO/2015/02264  
Ö 9.4  
Wahl in den Ausschuss für Soziales    
Ö 9.4.1  
SPD - Wahl in den Ausschuss für Soziales
VO/2015/02260  
Ö 9.4.2  
SPD - Wahl in den Ausschuss für Soziales
VO/2015/02271  
Ö 10  
Beschlussvorlagen    
Ö 10.1  
Vorbereitende Untersuchung Städtebauförderprogramm "Städtebaulicher Denkmalschutz" (5.610)
Enthält Anlagen
VO/2014/02153  
Ö 10.2  
Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung für den "Lübecker Eiszauber"
VO/2014/02212  
Ö 10.3  
4. Änderung der Wahlordnung für den Beirat für Seniorinnen und Senioren der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2014/02213  
Ö 10.4  
3. Satzung zur Änderung der Satzung für den Beirat für Seniorinnen und Senioren der Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2014/02214  
N 11     Genehmigung der Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 27.11.2014      
N 12     Anträge der Fraktionen      
N 13     Anfragen / Mitteilungen / Antworten von Bürgerschaftsmitgliedern      
N 14     Berichte      
N 15     Beschlussvorlagen      
N 15.1     Verkauf eines Grundstücks in Travemünde, Am Fahrenberg (Die Vorlage ist in der Sitzung vom 27.11.2014 vertagt worden. Die Unterlagen liegen bereits vor.)      
N 15.1.1     Interfraktionell SPD und CDU - Antrag zu 15.1 VO/2014/01858 Verkauf eines Grundstücks in Travemünde, Am Fahrenberg      
N 15.2     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse