Vorlage - VO/2014/02213
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Beschlussvorschlag
Die 4. Änderung der Wahlordnung für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck wird beschlossen (Anlage 1)
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
1.102.2 – Logistik, Statistik und Wahlen
1.300 – Recht
1.160 - Frauenbüro
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| Ergebnis:
Keine rechtlichen Bedenken
Zustimmend
Siehe Stellungnahme
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Keine Relevanz |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Keine |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Die Wahlordnung für die Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren der Hansestadt Lübeck ist aus nachfolgenden Gründen zu ändern:
- § 1 Absatz 1 Satz 3 der Wahlordnung wird wie folgt geändert und um Satz 4 ergänzt:
Abweichend von S.1 beträgt für die Wahl im Jahr 2015 die Wahlzeit 3 Jahre. Ab dem Jahr 2018 beträgt die Wahlzeit 5 Jahre.
Begründung: Beschluss der Bürgerschaft am 27.11.2014.
- § 1 Abs. 2 der Wahlordnung erhält folgende Fassung:
Der Wahltag findet zeitgleich mit der Kommunalwahl Schleswig-Holstein statt.
Begründung: Beschluss der Bürgerschaft am 27.11.2014.
- § 5 Absatz 1 Satz 1 der Wahlordnung erhält folgende Fassung und wird um Satz 2 ergänzt:
Analog der Bürgermeisterwahl und der Europawahl wird das Gesamtstadtgebiet als ein Wahlkreis für die Wahl zugrunde gelegt. Es sind 21 Seniorinnen/Senioren als Mitglieder in den Beirat zu wählen.
Begründung: Die angegebenen Landkreiswahlkreise bestehen seit der Neugliederung nicht mehr. Die aktuellen Landtagswahlkreise wurden mit Veröffentlichung vom 27.05.2011 bekannt gegeben. Das Stadtgebiet Lübeck wird von den Wahlkreisen 32,33 und 19 erfasst. Mit der Besonderheit , dass der Wahlkreis 19 auch einen Teil des Kreises Ostholstein beinhaltet. Eine reine Umbenennung der Wahlkreise in der Wahlordnung kann nicht erfolgen, da die Wahlkreise für die Seniorenbeiratswahl ungleich groß wären. Aus praktischen Gründen wurde daher das Gesamtstadtgebiet als ein Wahlkreis gewählt.
- § 5 Absatz 2 wird durch folgenden Text ersetzt:
Jeder/r Wahlberechtigte hat bis zu drei Stimmen, von denen nur jeweils eine Stimme einer Kandidatin oder einem Kandidaten gegeben werden kann.
Begründung: Der Beirat für Seniorinnen und Senioren hat diese Änderung gewünscht und als Vorschlag eingebracht, da diese Regelung den Wählerwillen deutlicher abbildet.
- § 5 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt geändert und um Satz 3 ergänzt:
Zu den Mitgliedern des Beirates sind diejenigen Kandidatinnen / Kandidaten gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben.
In der Reihenfolge der Stimmenzahl bilden die übrigen Kandidaten/innen eine Nachrückliste.
Begründung: Diese Änderungen werden durch die Änderungen in den Absätzen 1 und 2 des § 5 der Wahlordnung erforderlich.
- § 5 Absatz 4 Satz 1, 2 und 3 werden wie folgt geändert und in zwei Sätzen zusammengefasst.:
Scheidet ein Mitglied des Beirates aus, rückt eine Kandidatin / ein Kandidat des mit der höchsten Stimmenzahl auf der Nachrückliste nach. Enthält die Liste keine Kandidaten mehr, bleibt der Sitz bis zum Ablauf der Wahlzeit unbesetzt.
Begründung: Diese Änderungen werden durch die Änderungen in den Absätzen 1 und 2 des § 5 der Wahlordnung erforderlich
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Stellungnahme 1.160 Frauenbüro
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Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
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1 | öffentlich | Anlage 1 Wahlordnung Seniorenbeirat (17 KB) | ||
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2 | öffentlich | Anlage 2.Synopse Wahlordnung (16 KB) | ||
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3 | öffentlich | Vorschlag Frauenbüro Wahl Beirat SeniorInnen (18 KB) |