Vorlage - VO/2015/02328  

Betreff: Austauschblatt TOP VO/2015/02270 5.18 Erstattung von Erbpachtzinsen sicherstellen
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion
Bearbeiter/-in: Otte, Christine   
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.01.2015 
12. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die Fraktionen von SPD und CDU beantragen, die Bürgerschaft möge beschließen:

Beschlussvorschlag

Die Fraktionen von SPD und CDU beantragen, die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert, sicherzustellen, dass allen Erbbaurechtsnehmern, die auf Basis des BGH-Urteils vom 18.11.2011 Anspruch auf die Rückzahlung der Erbpachtzinsen ab dem 4. Quartal 2006 seitens der Hansestadt Lübeck haben, angeschrieben werden und auf ihr Recht auf Rückzahlung hingewiesen werden.

Vergleichbare Regelungen wie die in der o

Begründung

Vergleichbare Regelungen wie die in der o. g. BGH Entscheidung beschrieben, gibt es in rund 4.500 Verträgen der Hansestadt Lübeck in ca. 25% der Fälle wird der Erbbauzins unter Vorbehalt gezahlte, bzw. wurde der teilweise geleisteten Erhöhungen widersprochen und der „alte“ Erbbauzins weiter gezahlt. Die über das Maß der Landgerichtlichen Entscheidung hinausgehende Beträge sind in diesen Fällen zurück zu erstatten.


Anlagen

 

Stammbaum:
VO/2015/02328   Austauschblatt TOP VO/2015/02270 5.18 Erstattung von Erbpachtzinsen sicherstellen   Geschäftsstelle der SPD Fraktion   interfraktioneller Antrag
VO/2015/02659   Zuführung zu Rückstellungen für die Rückzahlung von Erbbauzinsen für die Haushaltsjahre 2013 und 2014   2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften   Beschlussvorlage öffentlich