Vorlage - VO/2014/02212
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Beschlussvorschlag
Die Geldspende in Höhe von 25.000,00 EUR der Possehl-Stiftung für die Realisierung des „Lübecker Eiszaubers“ auf dem Rathausmarkt in der Zeit vom 16.01. – 22.02.2015 wird angenommen.
Verfahren
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 – Haushalt und Steuerung – Zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Es handelt sich lediglich um die Annahme einer Spende |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: § 76 Abs. 4 GO |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Begründung
Mit dem „Lübecker Eiszauber“ wird wieder ein attraktiver Besuchermagnet umgesetzt, der die Altstadtinsel in einer frequenzschwachen Zeit belebt und für Familien ein tolles Ausflugsziel unter freiem Himmel schafft. Durch die Förderung der Possehl-Stiftung in Höhe von 25.000,00 EUR ist die Realisierung dieses Besuchermagneten möglich.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 25.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2014 einen Gesamtwert von 7.232.709,99 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 25.000,00 Euro zuständig.
Anlagen
keine