Vorlage - VO/2014/02212  

Betreff: Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung für den "Lübecker Eiszauber"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Sven Schindler
Federführend:2.000 - Fachbereichsleitung Bearbeiter/-in: Kuschmierz, Ralf
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
12.01.2015 
11. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
27.01.2015 
23. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.01.2015 
12. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Die Geldspende in Höhe von 25

Beschlussvorschlag

 

Die Geldspende in Höhe von 25.000,00 EUR der Possehl-Stiftung für die Realisierung des „Lübecker Eiszaubers“ auf dem Rathausmarkt in der Zeit vom 16.01. – 22.02.2015 wird angenommen.

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung –

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Es handelt sich lediglich um die Annahme einer Spende

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  § 76 Abs. 4 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Mit dem „Lübecker Eiszauber“ wird wieder ein attraktiver Besuchermagnet umgesetzt, der die Altstadtinsel in einer frequenzschwachen Zeit belebt und für Familien ein tolles Ausflugsziel unter freiem Himmel schafft

Begründung

Mit dem Lübecker Eiszauber wird wieder ein attraktiver Besuchermagnet umgesetzt, der die Altstadtinsel in einer frequenzschwachen Zeit belebt und für Familien ein tolles Ausflugsziel unter freiem Himmel schafft. Durch die Förderung der Possehl-Stiftung in Höhe von 25.000,00 EUR  ist die Realisierung dieses Besuchermagneten möglich.

 

Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 25.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2014 einen Gesamtwert von 7.232.709,99 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 25.000,00 Euro zuständig.

 

 

 

keine

Anlagen

keine