Auszug - Bündnis90/DIEGRÜNEN - Antrag zu TOP 5.2 DIE LINKE "Sport JA - Olympia NEIN!" - VO 2014/01909 Bürgerinnen bei Olympia mitnehmen - Bürgerentscheid einleiten  

12. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018
TOP: Ö 5.2.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 29.01.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:01 - 21:11 Anlass: Sitzung
VO/2015/02315 Antrag zu TOP 5.2 DIE LINKE "Sport JA - Olympia NEIN!" - VO 2014/01909
Bürgerinnen bei Olympia mitnehmen - Bürgerentscheid einleiten
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Klöckner, Hilde
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BM Fürter gibt folgende Änderung zu Protokoll:

BM Fürter gibt folgende Änderung zu Protokoll:

 

Vor einer endgültigen Entscheidung über die Teilnahme Lübecks an einer möglichen Olympiabewerbung Hamburgs soll hierüber ein Bürgerentscheid gemäß § 16g Abs. 1 Gemeindeordnung durchgeführt werden.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zur Februar März-Sitzung der Bürgerschaft zu berichten und ein Konzept vorzulegen, das mindestens folgende Voraussetzungen erfüllt:

 

- Angaben zur Anschlussverwendung von evtl. neu geschaffenen oder sanierten Sportanlagen

- Angaben zur Umweltverträglichkeit der Durchführung der Wettbewerbe und evtl. hiermit zusammenhängender Bauvorhaben

- Ein Finanzierungskonzept, das ohne Belastung für den städtischen Haushalt auskommt

- Schritte zur Information der Bürgerinnen und Bürger über das beabsichtigte Vorhaben

 

Nach Vorlage des vorgenannten Konzepts wird die Bürgerschaft in der Sitzung im Februar März die Durchführung des Bürgerentscheid formell beschließen.

 

Ferner gibt BM Fürter folgende Ergänzung zu Protokoll:

Der Bürgerentscheid ist nur dann durchzuführen, wenn Hamburg den Zuschlage erhält.

Beschluss:

Beschluss:

Vor einer endgültigen Entscheidung über die Teilnahme Lübecks an einer möglichen Olympiabewerbung Hamburgs soll hierüber ein Bürgerentscheid gemäß § 16g Abs. 1 Gemeindeordnung durchgeführt werden.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zur Februar-Sitzung der Bürgerschaft zu berichten und ein Konzept vorzulegen, das mindestens folgende Voraussetzungen erfüllt:

 

- Angaben zur Anschlussverwendung von evtl. neu geschaffenen oder sanierten Sportanlagen

- Angaben zur Umweltverträglichkeit der Durchführung der Wettbewerbe und evtl. hiermit zusammenhängender Bauvorhaben

- Ein Finanzierungskonzept, das ohne Belastung für den städtischen Haushalt auskommt

- Schritte zur Information der Bürgerinnen und Bürger über das beabsichtigte Vorhaben

 

Nach Vorlage des vorgenannten Konzepts wird die Bürgerschaft in der Sitzung im Februar die Durchführung des Bürgerentscheid formell beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis in ergänzter Fassung:

Einstimmige Annahme