Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mo, 02.06.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:26 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Allgemeiner Teil    
Ö 1.1  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 1.2  
Anträge und Beschlussfassung zur Tagesordnung    
Ö 1.3     Niederschriften, öffentlich vom 19.05.2014      
Ö 2     Satzungen / Widmungen / Veränderungssperren    
Ö 2.1  
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 04.40.00 ? Katharinenstraße/ Roddenkoppel - Satzungsbeschluss über die Verlängerung der Geltungsdauer -
Enthält Anlagen
VO/2014/01578  
Ö 2.2  
Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungs-planes 09.29.00 ? Stadtteilzentrum Wirth-Center / Ratzeburger Allee ?
Enthält Anlagen
VO/2014/01588  
Ö 2.3  
Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 - Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 2 - Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
VO/2014/01600  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag

1.               Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB), der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 - Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 2 - Satzungsbeschluss – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

             

              a) berücksichtigt werden Stellungnahmen von:

 

- Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 08.05.2014, zu Ziffer 1.8,

- Behörde Nr.2, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Umweltschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 2.1

-              Behörde Nr. 4, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,

              vorgebracht mit Schreiben vom 17.04.2013 und 12.06.2013 zu Ziffer 4.9

-              Behörde Nr. 5, Beirat für Naturschutz,

              vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012, 17.04.2013 und 22.05.2013 zu Ziffer 5.16,

 

              b) teilweise berücksichtigt werden Stellungnahmen von:

 

-              Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 1.4,

-              Behörde Nr.2, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Umweltschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 2.2

-              Behörde Nr. 3, Bereich Stadtgrün und Verkehr – Straßenverkehrsbehörde,

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013

-              Behörde Nr.6, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Naturschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 28.05.2013, zu Ziffer 6.5,

-              Behörde Nr.7, Industrie und Handelskammer,

              vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012, 19.04.2013 und 23.05.2013, zu Ziffer 7.1,

 

 


c) zur Kenntnis genommen werden Stellungnahmen von:

 

-              Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 1.6 und 1.7,

-              Behörde Nr. 4, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,

              vorgebracht mit Schreiben vom 17.04.2013 und 12.06.2013 zu Ziffer 4.7 und 4.8,

-              Behörde Nr. 5, Beirat für Naturschutz,

              vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012, 17.04.2013 und 22.05.2013 zu Ziffer 5.5, 5.13

 

d) nicht berücksichtigt werden Stellungnahmen von:

 

-              Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 1.1, 1.2, 1.3 und 1.5,

-              Behörde Nr.2, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Umweltschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 2.3,

-              Behörde Nr. 4, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,

              vorgebracht mit Schreiben vom 17.04.2013 und 12.06.2013 zu Ziffer 4.1, 4.2, 4.3, 4.4, 4.5 und 4.6

-              Behörde Nr. 5, Beirat für Naturschutz,

              vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012, 17.04.2013 und 22.05.2013 zu Ziffer 5.1, 5.2, 5.3, 5.4, 5.6, 5.7, 5.8, 5.9, 5.10, 5.11, 5.12, 5.14, 5.15 und 5.17

-              Behörde Nr.6, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Naturschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 28.05.2013, zu Ziffer 6.1, 6.2, 6.3 und 6.4,

-              Behörde Nr.7, Industrie und Handelskammer,

              vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012, 19.04.2013 und 23.05.2013, zu Ziffer 7.2,

 

Die als Anlage 1 beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich Abwägungsempfehlung wird gebilligt.

 

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.               Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 - Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 2 – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.

 

3.              Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

 

4.               Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

   
    02.06.2014 - Bauausschuss
    Ö 2.3 - zurückgestellt
    Beschluss:

 

   
    10.06.2014 - Hauptausschuss
    Ö 5.11 - zurückgestellt
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.               Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB), der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 - Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 2 - Satzungsbeschluss – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

             

              a) berücksichtigt werden Stellungnahmen von:

 

- Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 08.05.2014, zu Ziffer 1.8,

- Behörde Nr.2, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Umweltschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 2.1

-              Behörde Nr. 4, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,

              vorgebracht mit Schreiben vom 17.04.2013 und 12.06.2013 zu Ziffer 4.9

-              Behörde Nr. 5, Beirat für Naturschutz,

              vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012, 17.04.2013 und 22.05.2013 zu Ziffer 5.16,

 

              b) teilweise berücksichtigt werden Stellungnahmen von:

 

-              Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 1.4,

-              Behörde Nr.2, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Umweltschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 2.2

-              Behörde Nr. 3, Bereich Stadtgrün und Verkehr – Straßenverkehrsbehörde,

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013

-              Behörde Nr.6, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Naturschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 28.05.2013, zu Ziffer 6.5,

-              Behörde Nr.7, Industrie und Handelskammer,

              vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012, 19.04.2013 und 23.05.2013, zu Ziffer 7.1,

 

 


c) zur Kenntnis genommen werden Stellungnahmen von:

 

-              Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 1.6 und 1.7,

-              Behörde Nr. 4, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,

              vorgebracht mit Schreiben vom 17.04.2013 und 12.06.2013 zu Ziffer 4.7 und 4.8,

-              Behörde Nr. 5, Beirat für Naturschutz,

              vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012, 17.04.2013 und 22.05.2013 zu Ziffer 5.5, 5.13

 

d) nicht berücksichtigt werden Stellungnahmen von:

 

-              Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 1.1, 1.2, 1.3 und 1.5,

-              Behörde Nr.2, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Umweltschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 2.3,

-              Behörde Nr. 4, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,

              vorgebracht mit Schreiben vom 17.04.2013 und 12.06.2013 zu Ziffer 4.1, 4.2, 4.3, 4.4, 4.5 und 4.6

-              Behörde Nr. 5, Beirat für Naturschutz,

              vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012, 17.04.2013 und 22.05.2013 zu Ziffer 5.1, 5.2, 5.3, 5.4, 5.6, 5.7, 5.8, 5.9, 5.10, 5.11, 5.12, 5.14, 5.15 und 5.17

-              Behörde Nr.6, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Naturschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 28.05.2013, zu Ziffer 6.1, 6.2, 6.3 und 6.4,

-              Behörde Nr.7, Industrie und Handelskammer,

              vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012, 19.04.2013 und 23.05.2013, zu Ziffer 7.2,

 

Die als Anlage 1 beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich Abwägungsempfehlung wird gebilligt.

 

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.               Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 - Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 2 – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.

 

3.              Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

 

4.               Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung

Vor Eintritt in die Tagesordnung
einstimmig vertagt.

 

             

   
    16.06.2014 - Bauausschuss
    Ö 2.3 - unverändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1.               Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB), der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 – Fackenburger Allee / Stadtgraben / Teilbereich 2 – Satzungsbeschluss - abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

             

              a) berücksichtigt werden Stellungnahmen von:

 

- Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 08.05.2014, zu Ziffer 1.8,

- Behörde Nr.2, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Umweltschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 2.1

-              Behörde Nr. 4, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,

              vorgebracht mit Schreiben vom 17.04.2013 und 12.06.2013 zu Ziffer 4.9

-              Behörde Nr. 5, Beirat für Naturschutz,

              vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012, 17.04.2013 und 22.05.2013 zu Ziffer 5.16,

 

              b) teilweise berücksichtigt werden Stellungnahmen von:

 

-              Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 1.4,

-              Behörde Nr.2, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Umweltschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 2.2

-              Behörde Nr. 3, Bereich Stadtgrün und Verkehr – Straßenverkehrsbehörde,

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013

-              Behörde Nr.6, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Naturschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 28.05.2013, zu Ziffer 6.5,

-              Behörde Nr.7, Industrie und Handelskammer,

              vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012, 19.04.2013 und 23.05.2013, zu Ziffer 7.1,

 

 


c) zur Kenntnis genommen werden Stellungnahmen von:

 

-              Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 1.6 und 1.7,

-              Behörde Nr. 4, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,

              vorgebracht mit Schreiben vom 17.04.2013 und 12.06.2013 zu Ziffer 4.7 und 4.8,

-              Behörde Nr. 5, Beirat für Naturschutz,

              vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012, 17.04.2013 und 22.05.2013 zu Ziffer 5.5, 5.13

 

d) nicht berücksichtigt werden Stellungnahmen von:

 

-              Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 1.1, 1.2, 1.3 und 1.5,

-              Behörde Nr.2, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Umweltschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 2.3,

-              Behörde Nr. 4, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,

              vorgebracht mit Schreiben vom 17.04.2013 und 12.06.2013 zu Ziffer 4.1, 4.2, 4.3, 4.4, 4.5 und 4.6

-              Behörde Nr. 5, Beirat für Naturschutz,

              vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012, 17.04.2013 und 22.05.2013 zu Ziffer 5.1, 5.2, 5.3, 5.4, 5.6, 5.7, 5.8, 5.9, 5.10, 5.11, 5.12, 5.14, 5.15 und 5.17

-              Behörde Nr.6, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Naturschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 28.05.2013, zu Ziffer 6.1, 6.2, 6.3 und 6.4,

-              Behörde Nr.7, Industrie und Handelskammer,

              vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012, 19.04.2013 und 23.05.2013, zu Ziffer 7.2,

 

Die als Anlage 1 beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich Abwägungsempfehlung wird gebilligt.

 

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.               Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 – Fackenburger Allee / Stadtgraben / Teilbereich 2 – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.

 

3.              Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

 

4.               Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

   
    24.06.2014 - Hauptausschuss
    Ö 5.20 - unverändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.               Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB), der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 - Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 2 - Satzungsbeschluss – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

             

              a) berücksichtigt werden Stellungnahmen von:

 

- Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 08.05.2014, zu Ziffer 1.8,

- Behörde Nr.2, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Umweltschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 2.1

-              Behörde Nr. 4, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,

              vorgebracht mit Schreiben vom 17.04.2013 und 12.06.2013 zu Ziffer 4.9

-              Behörde Nr. 5, Beirat für Naturschutz,

              vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012, 17.04.2013 und 22.05.2013 zu Ziffer 5.16,

 

              b) teilweise berücksichtigt werden Stellungnahmen von:

 

-              Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 1.4,

-              Behörde Nr.2, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Umweltschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 2.2

-              Behörde Nr. 3, Bereich Stadtgrün und Verkehr – Straßenverkehrsbehörde,

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013

-              Behörde Nr.6, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Naturschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 28.05.2013, zu Ziffer 6.5,

-              Behörde Nr.7, Industrie und Handelskammer,

              vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012, 19.04.2013 und 23.05.2013, zu Ziffer 7.1,

 

 


c) zur Kenntnis genommen werden Stellungnahmen von:

 

-              Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 1.6 und 1.7,

-              Behörde Nr. 4, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,

              vorgebracht mit Schreiben vom 17.04.2013 und 12.06.2013 zu Ziffer 4.7 und 4.8,

-              Behörde Nr. 5, Beirat für Naturschutz,

              vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012, 17.04.2013 und 22.05.2013 zu Ziffer 5.5, 5.13

 

d) nicht berücksichtigt werden Stellungnahmen von:

 

-              Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 1.1, 1.2, 1.3 und 1.5,

-              Behörde Nr.2, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Umweltschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 2.3,

-              Behörde Nr. 4, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,

              vorgebracht mit Schreiben vom 17.04.2013 und 12.06.2013 zu Ziffer 4.1, 4.2, 4.3, 4.4, 4.5 und 4.6

-              Behörde Nr. 5, Beirat für Naturschutz,

              vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012, 17.04.2013 und 22.05.2013 zu Ziffer 5.1, 5.2, 5.3, 5.4, 5.6, 5.7, 5.8, 5.9, 5.10, 5.11, 5.12, 5.14, 5.15 und 5.17

-              Behörde Nr.6, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Naturschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 28.05.2013, zu Ziffer 6.1, 6.2, 6.3 und 6.4,

-              Behörde Nr.7, Industrie und Handelskammer,

              vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012, 19.04.2013 und 23.05.2013, zu Ziffer 7.2,

 

Die als Anlage 1 beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich Abwägungsempfehlung wird gebilligt.

 

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.               Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 - Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 2 – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.

 

3.              Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

 

4.               Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.

 

   
    26.06.2014 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
    Ö 10.11 - unverändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1.               Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs nach § 3 (2) des Baugesetzbuches (BauGB), der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zum Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 - Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 2 - Satzungsbeschluss – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck mit folgendem Ergebnis geprüft:

             

              a) berücksichtigt werden Stellungnahmen von:

 

- Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 08.05.2014, zu Ziffer 1.8,

- Behörde Nr.2, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Umweltschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 2.1

-              Behörde Nr. 4, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,

              vorgebracht mit Schreiben vom 17.04.2013 und 12.06.2013 zu Ziffer 4.9

-              Behörde Nr. 5, Beirat für Naturschutz,

              vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012, 17.04.2013 und 22.05.2013 zu Ziffer 5.16,

 

              b) teilweise berücksichtigt werden Stellungnahmen von:

 

-              Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 1.4,

-              Behörde Nr.2, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Umweltschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 2.2

-              Behörde Nr. 3, Bereich Stadtgrün und Verkehr – Straßenverkehrsbehörde,

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013

-              Behörde Nr.6, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Naturschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 28.05.2013, zu Ziffer 6.5,

-              Behörde Nr.7, Industrie und Handelskammer,

              vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012, 19.04.2013 und 23.05.2013, zu Ziffer 7.1,

 

 


c) zur Kenntnis genommen werden Stellungnahmen von:

 

-              Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 1.6 und 1.7,

-              Behörde Nr. 4, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,

              vorgebracht mit Schreiben vom 17.04.2013 und 12.06.2013 zu Ziffer 4.7 und 4.8,

-              Behörde Nr. 5, Beirat für Naturschutz,

              vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012, 17.04.2013 und 22.05.2013 zu Ziffer 5.5, 5.13

 

d) nicht berücksichtigt werden Stellungnahmen von:

 

-              Einwender Nr. 1, vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 1.1, 1.2, 1.3 und 1.5,

-              Behörde Nr.2, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Umweltschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 23.05.2013, zu Ziffer 2.3,

-              Behörde Nr. 4, Naturschutzbund Schleswig-Holstein,

              vorgebracht mit Schreiben vom 17.04.2013 und 12.06.2013 zu Ziffer 4.1, 4.2, 4.3, 4.4, 4.5 und 4.6

-              Behörde Nr. 5, Beirat für Naturschutz,

              vorgebracht mit Schreiben vom 24.10.2012, 17.04.2013 und 22.05.2013 zu Ziffer 5.1, 5.2, 5.3, 5.4, 5.6, 5.7, 5.8, 5.9, 5.10, 5.11, 5.12, 5.14, 5.15 und 5.17

-              Behörde Nr.6, Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (Naturschutz)

              vorgebracht mit Schreiben vom 28.05.2013, zu Ziffer 6.1, 6.2, 6.3 und 6.4,

-              Behörde Nr.7, Industrie und Handelskammer,

              vorgebracht mit Schreiben vom 16.11.2012, 19.04.2013 und 23.05.2013, zu Ziffer 7.2,

 

Die als Anlage 1 beigefügte Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen einschließlich Abwägungsempfehlung wird gebilligt.

 

Der Bereich Stadtplanung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.               Aufgrund des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 - Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 2 – in der vorliegenden Fassung als Satzung beschlossen.

 

3.              Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.

 

4.               Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme

 

 

 

 

 

 

 

Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem, Original der Niederschrift an.

 

Ö 2.4  
Bebauungsplan 10.03.00 - Blankensee/ Gewerbepark Flughafen TB I - Satzungsbeschluss -
Enthält Anlagen
VO/2014/01386  
Ö 3     Sonstige Beschlussvorlagen    
Ö 3.1  
Lärmaktionsplan der Hansestadt Lübeck 2013/2014
Enthält Anlagen
VO/2014/01474  
Ö 3.2  
Herstellung baureifer Grundstücke im Gründungsviertel und Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages zu deren Vermarktung
Enthält Anlagen
VO/2014/01607  
Ö 4     Mitteilungen und Berichte    
Ö 4.1  
Mitteilungen des Vorsitzenden    
Ö 4.2     Sonstige Mitteilungen und Berichte    
Ö 4.2.1  
Liniennetzoptimierung
Enthält Anlagen
VO/2014/01543  
Ö 4.2.2  
Enthält Anlagen
Bericht 5.610 - Motel One (Architektenplanung)    
Ö 4.2.3  
"Bahnhaltepunkt Moisling" und "Regio-S-Bahn-Lübeck"
VO/2014/01596  
Ö 4.3  
Enthält Anlagen
Berichte über Verlauf und Ergebnis von Öffentlichkeitsbeteiligungen    
Ö 4.4     Eilentscheidungen des Bürgermeisters    
Ö 5     Anfragen, Anregungen, Anträge und Verschiedenes    
Ö 5.1  
Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 5.2  
Neue Anfragen    
Ö 5.3     Anträge    
Ö 5.3.1  
Antrag der SPD-Fraktion: Antrag zur Sanierung der Schule an der Wakenitz
VO/2014/01653  
N 6     Niederschriften, Mitteilungen und Berichte      
N 6.1     Niederschriften, nicht öffentlich vom 19.05.2014      
N 6.2     Mitteilungen      
N 6.3     Berichte      
N 6.4     Eilentscheidungen des Bürgermeisters      
N 7     Vergaben von 10.000 ? bis 175.000 ?      
N 7.1     Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert von 10.000,-- EUR bis 175.000,-- EUR netto      
N 8     Ausschreibungen und Vergaben über 175.000 ?      
N 8.1     Vergabe des Bauauftrags für den Ersatzneubau der Straßenbrücke Reecke (5.660)      
N 9     Aufträge von 5.000 ? bis 25.000 ?      
N 9.1     Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge mit Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen im Wert von 5.000,- EUR bis 25.000,- EUR netto      
N 10     Aufträge über 25.000 ?      
N 10.1     Vergabe von restauratorischen Planungsleistungen über 25.000,- EUR für das Projekt "Sanierung der Katharinenkirche / UNESCO"      
N 10.2     Aufstellung des Hafenentwicklungsplans 2030 - Vergabe von Planungs- und Beratungsleistungen zu den Entwicklungstendenzen im Ostseeverkehr und der Ermittlung der aktuellen Terminalkapazitäten (5.691)      
N 11     Sonstige Beschlussvorlagen      
N 12     Anfragen, Anregungen und Verschiedenes      
N 12.1     Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen      
N 12.2     Neue Anfragen      
N 12.3     Anregungen und Verschiedenes      
Ö 13  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse