Vorlage - VO/2014/01596  

Betreff: "Bahnhaltepunkt Moisling" und "Regio-S-Bahn-Lübeck"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Drochner, Doris
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
02.06.2014 
Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
26.06.2014 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck /2013 - 2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschluss der Bürgerschaft vom 30

Beschlussvorschlag

Beschluss der Bürgerschaft vom 30.01.2014 (VO/2013/01188)

 

Die Bürgerschaft hat in Ihrer Sitzung am 30

Begründung

 

Die Bürgerschaft hat in Ihrer Sitzung am 30.01.2014 den nachfolgenden Beschluss gefasst:

 

 

„Der Bürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Vorarbeiten und die Sicherung der Finanzierung mit dem Ziel der Einrichtung eines neuen Bahnhaltepunktes in Lübeck-Moisling bis 2016 und Einrichtung einer Regio-S-Bahn Lübeck im 30-Minuten-Takt voran zu treiben.

Der Bürgerschaft ist rechtzeitig zu den Beratungen für den Haushalt 2015 über die tatsächlich erforderlichen baulichen Maßnahmen und deren Finanzierung zu berichten.

Im weiteren Verfahren sind auch Kinder- und Jugendliche gemäß § 47 ff GO zu beteiligen.“

 

Mit Schreiben vom 03.02.2014 wurde der vorstehende Beschluss der LVS zugesandt und um Beantwortung der nachstehenden Fragen gebeten:

  1. Kann der Haltepunkt-Moisling in die Planungsvereinbarung mit der Bahn aufgenommen werden?
  2. Wann könnte der Haltepunkt realisiert werden?
  3. Welche Kosten entstehen und wie kann eine Finanzierung gesichert werden?
  4. Welche weiteren Voraussetzungen für eine Realisierung der Regio-S-Bahn Lübeck im 30-Minuten-Takt müssen neben einer Berücksichtigung im Rahmen der neuen Ausschreibung des Netzes-Ost geschaffen werden?

 

Am 08.04.2014 hat die Verwaltung von der LVS folgende Sachstandsmeldung erhalten:

 

“Bezüglich des Haltepunktes Lübeck-Moisling stellt sich der Sachstand derzeit wie folgt dar:

 

  • Die DB AG arbeitet gerade an einer Stationsoffensive, mit der unter maßgeblicher finanzieller Beteiligung der DB AG neue Stationen an Aufkommensschwerpunkten errichtet werden sollen.
  • In Schleswig-Holstein und insbesondere im Bereich der Hansestadt Lübeck haben wir in den vergangenen Jahren unter maßgeblicher finanzieller Beteiligung des Landes bereits zahlreiche neue Stationen eröffnet. Daher gibt es für eine "Stationsoffensive" der DB AG in Schleswig-Holstein gar nicht mehr so viele mögliche Standorte, Lübeck-Moisling wäre hierfür aber ideal. Diesen Wunsch haben wir an die DB AG adressiert. Es soll in den kommenden Monaten ein erstes Gespräch hierzu geben.
  • Erst wenn feststehen wird, in welcher Form und Höhe eine finanzielle Beteiligung der DB AG aussehen wird, sind Prognosen über einen möglichen Inbetriebnahmezeitpunkt möglich.
  • Aufgrund der Unsicherheiten bei der weiteren Entwicklung der für den Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung stehenden Finanzmittel (Regionalisierungsmittel und GVFG-Mittel) wäre eine Finanzierung ohne nennenswerte Beiträge anderer Partner (z.B. der DB AG) zum heutigen Zeitpunkt nur schwer abbildbar.

 

Zur Regio-S-Bahn Lübeck gilt folgender Sachstand:

  • Eine Finanzierung der zusätzlichen Betriebsleistungen, die für die Regio-S-Bahn Lübeck erforderlich wären, ist nur nach einem erfolgreichen Ausschreibungsverfahren für das Netz Ost (vsl. ab Dezember 2019) der SPNV-Verkehr in Schleswig-Holstein möglich. Die zusätzlichen Leistungen für die Regio-S-Bahn Lübeck würden nach heutigem Stand als Option bei der Ausschreibung berücksichtigt werden. Wenn das Ausschreibungsverfahren entsprechende finanzielle Spielräume durch günstige Angebote eröffnen würde, wäre eine Umsetzung möglich (im LNVP im Szenario „Plus 50%“ enthalten)..
  • Auch hier gilt jedoch die Aussage, dass die sich abzeichnenden Finanzierungsdefizite aufgrund fehlender finanzieller Ausstattungen des Landes bzw. des Aufgabenträgers im SPNV (Regionalisierungs-/GVFG-Mittel) derzeit nur eine pessimistische Prognose zulassen und Erfolge bei einem Ausschreibungsverfahren dann eher in eine Absicherung des bestehenden Zugangebotes "investiert" werden würden.”

 

Der Fachbereich Planen und Bauen, Bereich Stadtplanung wird weiterhin in engem Kontakt mit der LVS bleiben und gegenüber dem Land Schleswig-Holstein eine kurzfristige Realisierung der beiden Projekte vertreten.

Bevor allerdings eine Finanzierung und damit Realisierung seitens des Landes nicht geklärt ist, sind weitere städtische Planungen zur Realisierung nicht sinnvoll. Entsprechend sind Anmeldungen für den Haushalt 2015 ff derzeit nicht möglich.

Ebenso wenig sinnvoll ist zum jetzigen Zeitpunkt die Beteiligung von Kindern- und Jugendlichen.

 

Der Bürgerschaftsbeschluss ist somit derzeit nicht umsetzbar.

 

Unabhängig von den obigen Ausführungen wird im Rahmen des Projektes „Soziale Stadt Moisling“ das Thema „Bahnhaltepunkt Moisling“ aufgegriffen.

Aktuell werden in Moisling im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt – Investitionen im Quartier“ vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB durchgeführt. Die vorbereitenden Untersuchungen sind Grundlage und Voraussetzung für eine weiterführende Umsetzung des Städtebauförderungsprogramms im Stadtteil und definieren übergeordnete Zielsetzungen für die Stadtteilentwicklung.

 

In den vorbereitenden Untersuchungen wird die Einrichtung eines Bahnhaltepunktes als ein Potenzial für die Stadtteilentwicklung herausgestellt und als Zielsetzung zur Verbesserung der regionalen und gesamtstädtischen Anbindung definiert.

Gegenüber dem Land Schleswig-Holstein bzw. der LVS werden nach Freigabe des Endberichtes die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchung für die Städtebauförderung zur Unterstützung und Bekräftigung als Argumentationsunterstützung zur Verfügung gestellt.

 

Unter Umständen wäre der nachrangige Einsatz von Städtebauförderungsmitteln möglich, beispielsweise für die Herstellung und Änderung von einzelnen kommunalen Erschließungsmaßnahmen im Zuge der Einrichtung eines Bahnhaltepunktes. Die Realisierung solcher Erschließungsmaßnahmen wäre im Einzelfall nach Maßgaben der geltenden Städtebauförderungsrichtlinien zu prüfen und grundsätzlich mit den generellen Zielsetzungen und weiteren vorgesehenen Einzelmaßnahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme abzustimmen.

 

Die Verwaltung wird die politischen Gremien über die aktuelle Entwicklung auf dem Laufenden halten und im Bauausschuss berichten, sobald es neue Erkenntnisse oder Sachstände gibt.

 

Keine

Anlagen

Keine