Auszug - Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 - Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 2 - Satzungsbeschluss  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 02.06.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:26 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2014/01600 Bebauungsplan 03.02.00 TB 2 - Fackenburger Allee/Stadtgraben/Teilbereich 2 - Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Koretzky, Christine
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Howe

Herr Lötsch teilt mit, dass diese Vorlage im BA nicht zur Kenntnisnahme, sonder zur Vorberatung sei.

 

Herr Howe spricht den 5. Absatz des Zusatzblattes der Vorlage an („Im Ergebnis täuscht…“) und möchte wissen, ob dies eine Behauptung sei oder ob dies auch nachlesbar ist.

 

Frau Koretzky erklärt, dass sie den gesamten Text auf Basis einer ausführlichen Abhandlung zu diesem Thema zusammengefasst habe. Es handelt sich tatsächlich um eine Abhandlung aus dem Fragen- und Antwortkatalog 2012 des Erfahrungsaustausches Bauleitplanung des Deutschen Instituts für Stadt und Raum. Bei der Recherche im Internet lässt sich nachvollziehen, dass sich auch andere Kommunen mit dem Thema befasst haben und letztendlich wie auch hier vorgeschlagen lediglich unter Hinweise auf das Energiefachrecht verweisen.

 

Herr Howe möchte wissen, ob er den gesamten Text haben könne und nicht nur die hier angebotene gekürzte Version.

Es wird zugesagt, dass alle BA-Mitglieder die gesamte Fassung des Textes (290 Seiten) als pdf-Datei zugesandt bekommen.

 

Herr Freitag spricht die Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde bezüglich ausreichender Stellplätze an. Insbesondere die Abweichung vom Stellplatzerlass der LBO. Herr Freitag möchte wissen, wie viele Stellplätze übrig blieben.

Frau Koretzky erläutert dass es sich hierbei nur um das Grundstück südlich der Werner-Kock-Straße handele und dort auch der Stellplatznachweis erbracht werden müsse.

 

Herr Lötsch weist darauf hin, dass es nicht abschätzbar sei, wie viel Spielraum die Verwaltung bezüglich der Stellplätze gäbe.

Herr Schröder erklärt, dass in einem B-Plan allgemeine Rahmenbedingungen festgelegt werden. In diesem Fall ist die Nähe des Bahnhofs und der City mit zu betrachten. Eine konkrete Regelung findet später im Baugenehmigungsverfahren statt.

 

Herr Lötsch möchte wissen, ob es Erfahrungen mit Stellplätzen bei anderen ähnlichen Projekten gäbe.

Herr Schröder führt u.a. das Gründerviertel an und verweist auf andere Städte bei denen es in der Innenstadt mittlerweile keinen Stellplatznachweis mehr bedürfe. Weiterhin verweist Herr Schröder auf die LBO-SH, in der ein Heruntersetzen der Stellplätze unter bestimmten Bedingungen zulässig sei.

Herr Senator Boden erläutert weiter, dass hier keine konkreten Zahlen genannt werden können und sagt zu die Vorgaben der LBO-SH zur Entscheidung in den Hauptausschuss zu geben.

 

Herr Pluschkell erklärt, dass der Deutsche Städtetag Interessengebunden seine Entscheidungen treffe und es auch andere gäbe, die sich mit diesem Thema befassen würden und auch zu anderen Ergebnissen kommen würden. Seiner Meinung nach trifft diese Stellungnahme nicht die Intentionen des Gesetzes.

 

Herr Senator Boden erläutert, dass nicht die Rede davon sei, grundsätzlich keinen Fernwärmeanschluss zu ermöglichen. Einen Anschlusszwang für dieses Gebiet festzulegen sieht Herr Senator Boden als nicht gesetzeskonform an. Die Haltung des Deutschen Städtetages ist grundsätzlich fachlich begründet und nicht Interessen gebunden.

 

Herr Pluschkell verweist auf einen nicht gewollten Anschlusszwang für den Altbestand und erklärt die Zweckmäßigkeit des emissionsarmen Bauens.

 

Herr Lötsch merkt an, dass bisher keiner einen konkreten Antrag zur Änderung der Vorlage gestellt habe und seitens der Verwaltung eine klare Aussage bestehe, dass es rechtlich nicht möglich sei und trotzdem der Ausschuss aufgefordert werde dies zu beschließen. Weiterhin hinterfragt Herr Lötsch bei Herrn Pluschkell eine Betroffenheit.

 

Herr Pluschkell erwähnt, dass er hier als Bürgerschaftsmitglied die Interessen der Bürgerinnen und Bürger und auch verschiedenster städtischer Einrichtungen und Gremien abzuwägen habe.

 

Herr Goldschmidt empfindet es als unpassend hier im BA eine juristische Diskussion zu führen und würde dies an Fachleute verweisen. Er merkt weiterhin an, dass er sich inhaltlich auch gegen jeden Anschlusszwang wehre. Für Herrn Goldschmidt sei es wichtig das Ziel zu erreichen und den Weg dorthin solle man den Bauherren überlassen.

 

Herr Howe erwähnt, dass ein neuer B-Plan zu einer Verbesserung führen solle, aber auch Einwände von Naturschutz und Umwelt zu berücksichtigen seien. In diesem Zusammenhang spricht er diverse Einwände an, die nicht oder nur teilweise berücksichtigt wurden. Weiterhin unterstützt Herr Howe die Meinung von Herrn Pluschkell im Bezug auf zukunftsträchtige Energie.

 

Herr Senator Boden merkt an, dass zu bedenken sei, dass dort momentan weder Fernwärmeleitungen liegen, noch ein BHKW in unmittelbarer Nähe stehe. Weiterhin verweist Herr Senator Boden auf die für alle Bauherren gültige Energieeinsparverordnung (ENEV) und das Erneuerbare Energien Wärme Gesetz (EEWärmG), in denen Regelungen zu optimalen Heizwerten festgesetzt sind. Bezüglich der angesprochenen Einwände der Umweltverbände stellt Herr Senator Boden fest, dass die Anzahl der Einwände nichts über deren Qualität aussage. Die hier gemachten Einwände wurden gerecht gegeneinander abgewogen.

 

Frau Jansen möchte wissen, woher Herr Senator Boden das Vertrauen nehme, dass ein Investor auch emissionsarm bauen werde, wenn es günstigere Möglichkeiten gäbe.

Herr Schröder erläutert, dass dem energetischen Fachrecht vertraut werden könne, dieses wie jedes Gesetz für jeden Gültigkeit besitze und vor allem regelmäßig an die aktuellen Erfordernisse angepasst werde.

 

Herr Pluschkell stellt folgenden Antrag:

Auf der ersten Seite der Beschlussvorlage müsse die erste Spiegelstrichaufzählung unter Punkt 1a) („-Einwender Nr.1, vorgebracht mit Schreiben vom 08.05.2014, zu Ziffer 1.8“) neu unter Punkt 1d) versetzt werden und der Text des damals ausgelegten B-Planes inklusive der Begründung wieder aufzunehmen sei.

 

Frau Koretzky bemängelt, dass diese textliche Festsetzung nicht ausreichend bestimmt bzw. in dieser Form nicht zulässig sei.

 

Herr Freitag beantragt eine Vertagung der Vorlage und der Zusage einer Prüfung durch das Rechtsamt zur nächsten BA-Sitzung einzuholen.

 

Herr Pluschkell unterstützt den Antrag von Herrn Freitag und möchte zusätzlich ein Rechtsgutachten der Stadtwerke einholen.

 

Herr Freitag entgegnet, dass die reinen rechtlichen Aspekte entscheidend seien.

 

Herr Senator Boden moniert das von Herrn Pluschkell angeforderte Rechtsgutachten der Stadtwerke als nicht objektiv.

 

Herr Lötsch lässt über den Antrag von Herrn Freitag auf Vertagung der Vorlage, inklusive einer Stellungnahme des Bereiches Recht abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag:                            14 Stimmen

 

Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig auf den 16.06.2014.

 

Herr Lötsch bittet darum, dass die rechtliche Stellungnahme des Rechtsamtes den BA-Mitgliedern vorab zur Kenntnis zugestellt wird.

 

Beschluss: