Auszug - Anfragen aus vorangegangenen Sitzungen  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 02.06.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:26 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

5

5.1.1              Verkehrsflächen und Beschilderung bei IKEA (Herr Goldschmidt) (5.660)

(TOP 5.2.5 am 05.04.2014)

Herr Goldschmidt möchte wissen, ob noch eine Beschilderung mit Hinweis auf Lübeck/Zentrum bzw. die A1 beim Verlassen des IKEA-Geländes geplant sei und ob die Verwaltung Möglichkeiten der Verbesserung sehe, um auf dem IKEA-Gelände von LUV-Center bzw. von IKEA selber zum Baumarkt Hornbach zu kommen, da hier weder Ampeln noch Zebrastreifen seien.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Die Straßenverkehrsbehörde hat die o.a. aufgestellten Fragen mit dem Sachgebiet 1.3 der Polizeidirektion Lübeck abgestimmt. Hieraus resultiert folgende, gemeinsame Stellungnahme und fachlich abschließende Antwort:

 

„Bei Planung der Befahrung des IKEA-Geländes wurde vorrangig durch das privat beauftragte Planungsbüro das Ziel verfolgt, dass keine Behinderungen des Verkehrs im öffentlichen Verkehrsraum (Dänischburger Landstraße / BAB 226) entstehen. Dieses Ziel wurde durch die jetzt bestehende Anordnung der Beschilderung und Signalanlagen vollumfänglich erreicht, selbst an den Eröffnungstagen waren keine Behinderungen im öffentlichen Verkehrsraum entstanden. Die Anordnung erfolgte in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde Ostholstein, der Polizei, der Verkehrsplanung der HL, der Verkehrssicherung der HL und des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr SH.

 

Fußläufige Verkehre zwischen dem LUV-Center/IKEA und dem Baumarkt Hornbach wurde seitens der Planer immer als gering und vernachlässigbar beurteilt, zumal der Baumarkt als Drive-In konzipiert wurde. Dass nunmehr tatsächlich fußläufige Verkehre stattfinden, wurde dem Planungsbüro durch die Lübecker Verkehrsplanung SG 610.4 mitgeteilt.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich weiterhin um Privatflächen der dort ansässigen Firmen handelt, die auch privat beplant werden.

 

Sowohl bei der Straßenverkehrsbehörde als auch der PD Lübeck sind nur vereinzelte Hinweise auf die unkomfortable fußläufige Anbindung des Baumarktes bekannt geworden.

 

Auf dem Parkplatzgelände besteht sowohl an den Ausfahrten als auch beim Kreisverkehr eine wegweisende Beschilderung Richtung Autobahn. Die hintere Ausfahrt (hinter dem Baumarkt) wird Richtung A 1 geführt, die vordere Ausfahrt Richtung A 226. Auch hier hat man sich bewusst für die Trennung von Verkehrsflüssen entschieden, damit keine Kreuzung von starken Verkehrsflüssen im öffentlichen Verkehrsraum entsteht.

 

Die Beschilderung am Kreisverkehr erscheint dennoch verbesserungswürdig, da sie klein ausgeführt wurde und durchaus übersehen werden kann. Hier wird an Verbesserungsmöglichkeiten gearbeitet.“

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.2              Straßenbeleuchtung Thomas-Mann-Straße & Stresemannstraße (Herr Freitag) (5.660)

(TOP 5.2.8 am 07.04.2014)

Herr Freitag spricht das Entfernen der Straßenbeleuchtung in der Thomas-Mann-Straße und der Stresemannstraße an und möchte hierzu wissen, ob dort eine Ersatzbeleuchtung erfolgt oder ob es sich hierbei um eine endgültige Maßnahme handelt.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Das zuständige Sachgebiet 5.660.5-2 Flächenübergreifende Bewirtschaftung, das für die Unterhaltung der Verkehrswegebeleuchtung in der Hansestadt Lübeck zuständig ist, hat die Anfrage geprüft und gibt dazu folgende Stellungnahme und fachlich abschließende Antwort an den Bauausschuss::

 

„Im Zuge von regelmäßigen Wartungsarbeiten, die durch die Mitarbeiter der Flächenübergreifenden Bewirtschaftung in der Thomas-Mann-Straße und in der Stresemannstraße durchgeführt wurden, musste Ende März festgestellt werden, dass einige Beleuchtungsmasten nicht mehr standsicher waren. Die defekten Masten mussten umgehend abgeräumt werden. Alle entfernten Masten wurden aber bereits Mitte April in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Lübeck neu aufgestellt. Die Straßenbeleuchtung funktioniert seitdem störungsfrei.“

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.3              Unterer Schrangen (Herr Stüttgen) (5.660)

(TOP 5.2.2 am 19.05.2014)

Bei meiner Anfrage geht es um den östlichen, "unteren", stärker abschüssigen Teil des Schrangens:

  1. Hat die Verwaltung von Schäden Kenntnis, die möglicherweise im Zuge der Baumaßnahmen (Pflastern, Asphaltieren, ...) zu "Mitten in Lübeck" am sich unter diesem Teil des Schrangens befindlichen Untergeschoss, das die beiden Karstadt-Häuser miteinander verbindet, entstanden sind?
  2. Teilt die Verwaltung die Einschätzung über die genannte mögliche Schadensursache oder sieht sie auch beziehungsweise eher andere Ursachen?
  3. Welche Art und welchen Umfang haben die Schäden und in welchem finanziellen Rahmen wird ihre Behebung sich voraussichtlich bewegen?
  4. Gibt es bereits Erkenntnisse darüber, wer für das Beheben der Schäden wird haften müssen und welche finanziellen Belastungen auf die Hansestadt Lübeck zukommen würden oder könnten?

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Die Bauverwaltung und insbesondere das für die Bauausführung zuständige Sachgebiet 5.660.3-5 Sonderprojekt „Mitten in Lübeck“ hat keine Kenntnis von den oben beschriebenen Schäden während der Baumaßnahmen. Bekannt ist, dass das Karstadt-Haus vor geraumer Zeit einen eigenen Wassereinbruch im Bereich oberhalb des Verbindungstunnels zwischen den beiden Häusern hatte, der vermutlich auf die alte, schlechte Bausubstanz zurückzuführen war und in einer Tiefe von etwa 4,50 m auftrat. Da sich die Baumaßnahmen des Projektes „Mitten in Lübeck“ aber allein auf einer Tiefe von max. 50cm bewegten, konnte ein Zusammenhang damals ausgeschlossen werden. Der Verwaltung entstanden demzufolge keine Kosten, auch eine Schadenshaftung konnte ausgeschlossen werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.4              Spielplatz Heiweg (Herr Stolzenberg) (5.060)

(TOP 5.2.3 am 19.05.2014)

In den LN am 09.05.2014 wurde berichtet, dass in der Liste der geprüften und zu Verkauf stehenden Spielplätze aus dem Jahr 2010 der Spielplatz Heiweg nicht aufgeführt gewesen sei. Dies steht den Erklärungen im Bauausschuss entgegen, dass seinerzeitig auch zu diesem Spielplatz eine Bürgerbeteiligung und eine Prüfung stattgefunden hat.

Um den Sachverhalt nachzuvollziehen bitte ich Sie mir die Liste von 2010 zur Verfügung zu stellen. Bitte fügen Sie auch die Protokolle und Entscheidungen zur seinerzeitigen Beteiligung der Bürger bei.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Herr Senator Boden wird diese Frage im Bauausschuss am 16.06.2014 mündlich beantworten, ggf. mit dem Ergebnis der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vom 05.06.2014.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.5              Jugendtreff Buntekuh (Herr Stolzenberg) (5.610)

(TOP 5.2.1 am 19.05.2014)

  • Hat die Stadt ein zurzeit nicht genutztes Grundstück im Umkreis von 3 Km um das EKZ Buntekuh, das mindestens für die nächsten 5 Jahre zur Verfügung stehen würde?
  • Welche Möglichkeiten der Sondernutzung als Treffpunkt für Jugendliche (Wohncontainer, Bauwagen usw.) könnten von der Bürgerschaft / dem Ausschuss zunächst befristet akzeptiert werden?
  • Wie könnte solch ein Grundstück in ein Projekt der Jugendförderung eingebunden werden, um einen größeren Kreis von Jugendlichen einzubinden?

 

Falls keine festen Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, sollte nach Alternativen gesucht werden. Die Möglichkeit der eigenen Gestaltung und Verantwortung könnten möglicherweise sogar größer werden.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Generell ist bei dieser Anfrage auf die grundsätzliche fachliche Zuständigkeit des städtischen Bereichs 4.513 Jugendarbeit zu verweisen. Zudem werden Zuständigkeiten von 2.280 Wirtschaft und Liegenschaften berührt. Von 5.610 kann – insbesondere vor dem Hintergrund der Programmumsetzung „Soziale Stadt Buntekuh“ – folgende Stellungnahme abgegeben werden:

In Buntekuh befindet sich der Bauspielplatz (Fregattenstraße/Seitenstraße) als städtische Einrichtung der Jugendarbeit. Zudem setzt die Stadtverwaltung mobile Jugendarbeit durch eine Jugendsozialarbeiterin ein und verfolgt damit ein aufsuchendes Handlungskonzept im Stadtteil. Die mobile Jugendarbeit nutzt Räumlichkeiten in der Baltic-Schule.

Die städtische Jugendarbeit wird durch Angebote sozialer Träger ergänzt: Der Internationale Bund führt Straßensozialarbeit durch und Sprungtuch e.V. bietet in seiner Außenstelle (zukünftig im Familienzentrum Korvettenstraße) den offenen Mädchentreff „Ciao Bella“ an.

zu 1.

Eine abschließende Prüfung von kommunalen Grundstücken ohne Nutzung wurde nicht vorgenommen. Der o.g. geographische Umkreis von 3 km um das Einkaufszentrum Buntekuh umfasst die gesamten Stadtteile Buntekuh und St. Lorenz Süd sowie Bereiche der Stadtteile Innenstadt, St. Lorenz Nord und St. Jürgen. Es ist davon auszugehen, dass sich in diesem Umkreis durchaus kommunale Grundstücke ohne Nutzung befinden, die allerdings auf zweckmäßige Eignung und Standortqualitäten zu prüfen wären.

In einer fußläufigen – und für die o.g. Nutzung fachlich angemessenen – Entfernung um das Einkaufszentrum Buntekuh bzw. im Quartier (umgrenzt von Ziegelstraße, Buntekuhweg, Moislinger Allee und Bahnflächen) sind aktuell keine kommunalen Grundstücke bekannt, welche nicht genutzt werden (Brachflächen). Die (Aus-)Nutzung von öffentlichen Grün- und Freiflächen wäre ggf. gesondert zu beurteilen.

zu 2.

Diese Frage ist pauschal nicht zu beantworten. Generell ist ein Vorhaben zur Errichtung von baulichen Anlagen auf Dauer, in diesem Fall das Aufstellen eines  Bauwagens oder Wohncontainers, bauordnungs- und planungsrechtlich zu beurteilen. Dementsprechend wären im konkreten Einzelfall die rechtliche Zulässigkeit und die inhaltliche Zielrichtung zu prüfen. Die formal-rechtlichen Grundlagen und die grundsätzliche inhaltliche Ausrichtung zur Nutzung von kommunalen Grundstücken können im Grundsatz politisch beschlossen werden.

zu 3.

Bzgl. der konzeptionellen Ausrichtung von Projekten der Jugendarbeit wird auf die Zuständigkeit von FB 4 verwiesen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.6              Stand Wohnbebauung Stettiner Straße (Frau Metzner) (5.610)

(TOP 5.2.9 am 19.05.2014)

Auf einer Infoveranstaltung am 26.03.2014 mit der Trave wurde darüber informiert, dass in der Stettiner Straße im Herbst 2014 mit der Wohnbebauung begonnen werden soll. Die Bürger waren aufgefordert, sich in Wartelisten für die Wohnungen vormerken zu lassen. Prospekte waren für ca. Anfang Juli 2014 angekündigt.

 

Nach Rückmeldungen von Bürgern, die bei der Trave vorstellig waren,

  • soll der Baubeginn doch nicht in 2014 erfolgen
  • ist es nicht möglich, sich in Wartelisten eintragen zu lassen.

 

    1. Wie ist der aktuelle Stand?
    2. Warum kommt es zu Verzögerungen?
    3. Kann darüber Auskunft erteilt werden?

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Zur Klärung dieser Fragen, die die Grundstücks-Gesellschaft „Trave“ mbH betreffen, ist es dem FB5 nicht möglich eine Antwort zu geben, da es sich hierbei um reine interne Angelegenheiten der Gesellschaft handelt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.7              Brandschutzgutachten Trave Schulzentrum (Herr Prieur) (5.651)

(TOP 5.2.5 am 19.05.2014)

Herr Prieur spricht die geplante Sanierung des Belüftungssystems des Schulzentrums an und möchte wissen, ob das geplante Brandschutzgutachten vorab geschoben wurde.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

Die Aufstellung eines Brandschutzkonzeptes wurde vorab geschoben. Es bildet die Grundlage um bei der Sanierung der Lüftungsanlagen die Belange des Brandschutzes im erforderlichen Umfang zu berücksichtigen, z. B Festlegung von Brandabschnitten für den Einbau von Brandschutzklappen oder Abschaltung einer Lüftungsanlage bei Auslösung der vorhandenen Brandmeldeanlage.

 

Weitere Fragen:

Herr Prieur möchte wissen, warum es ein neues Gutachten nur bei einem Austausch geben müsse und ob es überhaupt notwendig sei. Er fragt nach, ob es hierdurch nicht zu zeitlichen Verschiebungen in der Umsetzung der Baumaßnahme komme.

 

Herr Bunk erklärt, dass das neue Belüftungssystem den aktuellen Anforderungen des Brandschutzes genügen müsse. Ein Brandschutzkonzept berücksichtigt die baulichen und technischen Aspekte eines Gebäudes. Die Lüftungsanlage mit den Kanälen und Brandschutzklappen spielt dabei eine wichtige Rolle. Wenn die RLT-Anlage jetzt ertüchtigt wird, muss man auch darauf achten, dass die Belange des Brandschutzes in dieser Schule entsprechend berücksichtigt und umgesetzt werden.

Für 2014 sind im konsumtiven Haushalt bei der Bauunterhaltung 350.000,- Euro für die Ertüchtigung der Lüftungsanlage berücksichtigt. Nach Vorlage des Brandschutzkonzeptes werden wir sehen, ob ggf. weitere Maßnahmen an diesem Gebäude erforderlich sind. Die Fertigstellung des Konzeptes wird zu den Sommerferien 2014 erwartet. Die Umsetzung der Maßnahmen an der RLT-Anlage soll im September 2014 beginnen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

5.1.8              Steinrade (Herr Goldschmidt) (5.651)

(TOP 5.2.4 am 19.05.2014)

Herr Goldschmidt spricht die Nutzung der Dorfgemeinschaft des Dorfgemeinschaftshauses auf dem Schulhof der Schule Steinrade zur Nachmittagsbetreuung an und möchte wissen, wie es hiermit bei der Containerlösung aussehe, ob dort auch die Kapazitäten vorgesehen seien und ob das Haus dann für seine Zwecke auch weiterhin nutzbar sei und ob es schon einen Termin für die Containergestellung gäbe.

 

Zwischenantwort:

Herr Senator Boden sagt eine Beantwortung zu einer der nächsten Sitzungen zu.

 

Abschließende Antwort:

              1.) Sind die Container geeignet und so dimensioniert, dass auch der Ganztagsunterricht dort stattfinden kann?

 

Nach Rücksprache mit dem FB4:

Die Container sind so ausgelegt, dass die betreute Grundschule die vorhandenen Klassenräume am Nachmittag nutzen kann. Es ist eine kleine Pantry-Küche (Spülbecken, Spülmaschine) vonnöten, keine Herdplatten, da das Mittagessen warm angeliefert wird. Insgesamt ist eine Containeranlage mit 3 Klassenräumen, Flur(en), Lehrerzimmer und WC-Anlage ausgeschrieben worden.

 

2.) Wann genau ist der Aufstellungstermin für die Container?

 

Der Submissionstermin für die ausgeschriebene Containeranlage ist am 18.06.2014 Nach Prüfung durch das Architekturbüro und anschließend durch das GMHL ist eine Einspruchsfrist von 14 Tagen einzuhalten, so dass eine Auftragsvergabe für Anfang Juli 2014 avisiert ist. Die der Ausschreibung beigefügten Vorbemerkungen enthalten eine verbindliche Vorgabe mit Hinweis auf den Zeitplan zur schnellstmöglichen Containerstellung nach Auftragsvergabe, spätestens jedoch in der 31.KW.

Die Baugenehmigung für die Containerschule ist noch nicht erteilt. Sie wird unseres Erachtens nach bis zur Stellung der Container vorliegen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

 

Herr Prieur bemängelt, dass er noch keine Beantwortung seiner Frage bezüglich der Seelandstraße habe und möchte wissen, warum dies so lange dauert.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.