Vorlage - VO/2014/01578  

Betreff: Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 04.40.00 ? Katharinenstraße/ Roddenkoppel
- Satzungsbeschluss über die Verlängerung der Geltungsdauer -
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in F. - P. Boden
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: von Klonczynski, Stefanie
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
02.06.2014 
Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.06.2014 
16. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.06.2014 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck /2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Satzung der Hansestadt Lübeck
Übersichtsplan über den Geltungsbereich der Veränderungssperre
Begründung zur Verlängerung der Veränderungssperre

I

Beschlussvorschlag

I.              Die Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 04.40.00 - Katharinenstraße/ Roddenkoppel wird gemäß § 17 (1) Satz 3 BauGB in der vorliegenden Fassung (siehe Anlage 1) beschlossen.

II.              Die Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre ist gemäß § 16 (2) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

Die bei der Aufstellung der Veränderungssperre beteiligten Bereiche wurden über die vorgesehene Verlängerung der Geltungsdauer informiert.

 

1.300 Recht

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

5.631 Bauordnung

5.691 Lübeck Port Authority

Ergebnis:

 

Zustimmend; keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht erforderlich, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die Ausnahme von der Verände-rungssperre nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durcheine Pflichtaufgabe der Gemeinde nach dem BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

siehe Anlage

Begründung

siehe Anlage

1

Anlagen

1              Satzung der Hansestadt Lübeck

2              Übersichtsplan über den Geltungsbereich der Veränderungssperre

3              Begründung zur Verlängerung der Veränderungssperre

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Satzung der Hansestadt Lübeck (45 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Übersichtsplan über den Geltungsbereich der Veränderungssperre (271 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Begründung zur Verlängerung der Veränderungssperre (52 KB)