| TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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| Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung |
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| Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 12.11.2013 |
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SI/2013/098 |
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| Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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| Ö 3.1 |
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Antwort FB 2 betr. Anzeigen der KWL (Gesamthafen)
(Nachfrage von AM Zander vom 29.10.13) (Zurückgestellt am 12.11.13.) |
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| Ö 3.2 |
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Fragenkatalog von AM Zander betr. Projekt "Kailine" (Zurückgestellt am 12.11.13.) |
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VO/2013/01020 |
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| Ö 3.2.1 |
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Antwort des FB 2 und des Koordinierungsbüros Wirtschaft in Lübeck GmbH (KWL)
(Zurückgestellt am 12.11.13.) |
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VO/2013/01047 |
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| Ö 3.3 |
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Antwort FB 5 betr. Werbeflächen; hier: Übersicht der bisherigen sowie neuen Standorte auf der Altstadtinsel
(Anfrage von AM Böhm vom 12.11.13) |
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| Ö 3.4 |
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Antwort FB 1 (Bereich POS) - Personalbericht 2013; Anfrage AM Herr Rottloff vom 29.10.13 zu Aufstiegen mD / gD; Abwanderungsbewegungen von Personal zu Umlandgemeinden |
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VO/2013/01064 |
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| Ö 3.5 |
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Antwort FB 5 betr. Vergabemitteilungen; hier: Aufträge über 25.000,-- EUR (Anfrage von AM Freitag vom 12.11.13) |
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| Ö 3.6 |
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Text der internen Stellenausschreibung "Leitung des Bereiches 2.500 - Soziale Sicherung" |
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VO/2013/01095 |
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| Ö 3.7 |
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Erhöhung der Vorhaltung im Rettungsdienst - Einstellung von 10 zusätzlichen Brandmeister-Anwärtern zur Besetzung eines zusätzlichen 24-Std. Rettungswagen an der Feuerwache 3 (Zur Information des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und des Hauptausschusses.) |
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VO/2013/01107 |
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| Ö 3.8 |
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Anfrage AM Lars Rottloff betr. Zinsderivate-VO/2013/01116 |
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| Ö 3.9 |
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Anfrage AM Lars Rottloff betr. Gewerbesteuer IKEA-VO/2013/01124 |
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| Ö 3.10 |
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Anfrage AM Marcel Niewöhner betr. Überlassung Dienstfahrzeugen zur privaten Nutzung bei den Stadtwerken - VO/2013/01115 |
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| Ö 3.11 |
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Anfrage AM Marcel Niewöhner betr. Haushaltsausgabereste |
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| Ö 3.12 |
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Anfrage AM Marcel Niewöhner betr. Weiterleitung einer Einladung des AsJ und MuVie an das Forum für Migrantinnen und Migranten |
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| Ö 3.13 |
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Anfrage AM Andreas Zander betr. Verlust eines Dienstsiegels |
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| Ö 3.14 |
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Anfrage AM Andreas Zander betr. Räumung eines Grundstücks in der Wielandstraße |
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| Ö 3.15 |
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Anfrage AM Andreas Zander betr. Erbpachtangelegenheit |
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| Ö 3.16 |
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Anfrage AM Andreas Zander betr. befristete Einstellung eines Bilanzbuchhalters/einer Bilanzbuchhalterin |
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| Ö 3.17 |
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Anfrage AM Anette Röttger betr. austretendes Sickerwasser Deponie Niemark |
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| Ö 4 |
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Berichte |
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| Ö 4.1 |
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Projektabschlussbericht NKF/Doppik (Zurückgestellt am 12.11.13.) |
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VO/2013/00900 |
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| Ö 4.2 |
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Zusammenlegungsmöglichkeiten der Gesellschaften KWL, WiFö, LTM und MuK |
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VO/2013/00987 |
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| Ö 4.3 |
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Unternehmensgegenstände und Marketingmaßnahmen städtischer Beteiligungsgesellschaften |
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VO/2013/00988 |
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| Ö 4.4 |
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Preiswerten Wohnraum erhalten |
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VO/2013/00966 |
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| Ö 4.5 |
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Entwicklung der Leerstände in den Kleingärten |
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VO/2013/00977 |
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| Ö 4.6 |
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Auswirkungen des Haushaltsbegleitbeschlusses 2012 auf die Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH |
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VO/2013/01012 |
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| Ö 4.7 |
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Neuordnung Gründungsviertel
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VO/2013/00734 |
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| Ö 4.8 |
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Mitteilung einer Eilentscheidung zur Aufhebung des Sperrvermerkes der Haushaltsmittel im Finanzplan 2012 ? Planungsleistungen für die Instandsetzung des Brückenbauwerkes sowie Instandsetzungsarbeiten Steuerstand und Ufermauer der Hafendrehbrücke (5.660) |
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VO/2013/00924 |
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| Ö 4.9 |
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Mitteilung über eine Eilentscheidung des Bgm. - Erteilung einer überplanmäßigen Bewilligung von Haushaltsmitteln für das Projekt "Umbau und Erweiterung Schule Tremser Teich" |
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VO/2013/01005 |
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| Ö 4.10 |
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Teilentwidmung des öffentlichen Hafengebietes der Hansestadt Lübeck für bestimmte radioaktive Stoffe |
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VO/2013/01015 |
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| Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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| Ö 5.1 |
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Haushaltssatzung 2014 mit Stellenplanänderungen 2014 (Zurückgestellt am 12.11.13.) |
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VO/2013/00991 |
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VORLAGE |
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1Beschlussvorschlag - Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.
Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 - Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 638.181.100 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 716.112.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 77.931.500 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 623.400.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 668.072.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 57.291.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 90.967.400 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 35.480.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 32.847.100 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 550.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.196,42 | Stand: 10/2013 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2014/EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.930.500 | | | die Aufwendungen auf | 24.807.600 | | | der Jahresverlust auf | 877.100 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 220.000 | | | die Ausgaben auf | 220.000 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.200.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen. 5. Stellenplan 5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen). 5.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben. 6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
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04.11.2013 - Bauausschuss |
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Ö 2.2 - zurückgestellt |
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Beschluss:Beschluss: - Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.
Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 - Anlage 2 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten - Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 638.181.100 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 716.112.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 77.931.500 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 623.400.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 668.072.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 57.291.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 90.967.400 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 35.480.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 32.847.100 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 550.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.196,42 | Stand: 10/2013 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2014/EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.930.500 | | | die Aufwendungen auf | 24.807.600 | | | der Jahresverlust auf | 877.100 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 220.000 | | | die Ausgaben auf | 220.000 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.200.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen. 5. Stellenplan 5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen). 5.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben. 6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Der Bauausschuss vertagt die Vorlage einstimmig auf den 18.11.2013.
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05.11.2013 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 7.6 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: - Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.
Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 - Anlage 2 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten - Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 638.181.100 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 716.112.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 77.931.500 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 623.400.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 668.072.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 57.291.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 90.967.400 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 35.480.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 32.847.100 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 550.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.196,42 | Stand: 10/2013 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2014/EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.930.500 | | | die Aufwendungen auf | 24.807.600 | | | der Jahresverlust auf | 877.100 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 220.000 | | | die Ausgaben auf | 220.000 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.200.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen. 5. Stellenplan 5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen). 5.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben. 6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Einstimmig Kenntnisnahme ohne Votum
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07.11.2013 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 9.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: - Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.
Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 - Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 638.181.100 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 716.112.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 77.931.500 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 623.400.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 668.072.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 57.291.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 90.967.400 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 35.480.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 32.847.100 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 550.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.196,42 | Stand: 10/2013 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2014/EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.930.500 | | | die Aufwendungen auf | 24.807.600 | | | der Jahresverlust auf | 877.100 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 220.000 | | | die Ausgaben auf | 220.000 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.200.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen. 5. Stellenplan 5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen). 5.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben. 6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen.
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11.11.2013 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 11 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: - Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.
Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 - Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 638.181.100 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 716.112.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 77.931.500 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 623.400.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 668.072.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 57.291.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 90.967.400 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 35.480.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 32.847.100 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 550.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.196,42 | Stand: 10/2013 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2014/EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.930.500 | | | die Aufwendungen auf | 24.807.600 | | | der Jahresverlust auf | 877.100 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 220.000 | | | die Ausgaben auf | 220.000 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.200.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen. 5. Stellenplan 5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen). 5.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben. 6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
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11.11.2013 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 5.7 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: - Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.
Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 - Anlage 2 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten - Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 638.181.100 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 716.112.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 77.931.500 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 623.400.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 668.072.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 57.291.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 90.967.400 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 35.480.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 32.847.100 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 550.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.196,42 | Stand: 10/2013 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2014/EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.930.500 | | | die Aufwendungen auf | 24.807.600 | | | der Jahresverlust auf | 877.100 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 220.000 | | | die Ausgaben auf | 220.000 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.200.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen. 5. Stellenplan 5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen). 5.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben. 6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
Der Wirtschaftsausschuss und AusschussDer Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" nimmt die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis.
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12.11.2013 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zurückgestellt |
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Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
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18.11.2013 - Bauausschuss |
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Ö 2.3 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorlage:Beschlussvorlage: - Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.
Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 - Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 638.181.100 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 716.112.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 77.931.500 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 623.400.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 668.072.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 57.291.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 90.967.400 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 35.480.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 32.847.100 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 550.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.196,42 | Stand: 10/2013 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2014/EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.930.500 | | | die Aufwendungen auf | 24.807.600 | | | der Jahresverlust auf | 877.100 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 220.000 | | | die Ausgaben auf | 220.000 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.200.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen. 5. Stellenplan 5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen). 5.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben. 6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
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19.11.2013 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss: - Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.
Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 - Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 638.181.100 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 716.112.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 77.931.500 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 623.400.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 668.072.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 57.291.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 90.967.400 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 35.480.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 32.847.100 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 550.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.196,42 | Stand: 10/2013 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2014/EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.930.500 | | | die Aufwendungen auf | 24.807.600 | | | der Jahresverlust auf | 877.100 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 220.000 | | | die Ausgaben auf | 220.000 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.200.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen. 5. Stellenplan 5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen). 5.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben. 6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 10-Jastimmen, 3-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltungen mehrheitlich ohne Votum zur KenntnisDer Ausschuss nimmt die Vorlage bei 10-Jastimmen, 3-Neinstimmen und 0-Stimmenthaltungen mehrheitlich ohne Votum zur Kenntnis.
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21.11.2013 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Der Ausschuss beschließt einstimmig antragsgemäßDer Ausschuss beschließt einstimmig antragsgemäß.
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26.11.2013 - Hauptausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: - Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.
Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 - Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 638.181.100 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 716.112.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 77.931.500 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 623.400.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 668.072.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 57.291.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 90.967.400 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 35.480.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 32.847.100 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 550.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.196,42 | Stand: 10/2013 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2014/EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.930.500 | | | die Aufwendungen auf | 24.807.600 | | | der Jahresverlust auf | 877.100 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 220.000 | | | die Ausgaben auf | 220.000 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.200.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen. 5. Stellenplan 5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen). 5.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben. 6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
Der Hauptausschuss leitet die VorlageDer Hauptausschuss leitet die Vorlage einstimmig ohne Votum an die Bürgerschaft weiter.
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28.11.2013 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.14 - geändert beschlossen |
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Dieser TO-Punkt wurde nach den Vorlagen der Fraktionen zur Haushaltssatzung, konkret nach VO/2013/01177 beratenDieser TO-Punkt wurde nach den Vorlagen der Fraktionen zur Haushaltssatzung, konkret nach VO/2013/01177 beraten. Beschluss: - Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und wird mit den Veränderungen lt.
Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan - Spalte 11 - Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2014 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 638.181.100 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 716.112.600 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 77.931.500 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 623.400.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 668.072.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 57.291.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 90.967.400 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: gedruckter Entwurf 2014, aktueller Stand siehe ggf. Anlage 1 und 2a) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 35.480.300 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 32.847.100 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 550.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.196,42 | Stand: 10/2013 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 430 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5
Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2014/EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.930.500 | | | die Aufwendungen auf | 24.807.600 | | | der Jahresverlust auf | 877.100 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einnahmen auf | 220.000 | | | die Ausgaben auf | 220.000 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.200.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2014 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Grundsatzbeschluss zur Aufnahme von Kassenkrediten Der Bürgermeister der Hansestadt Lübeck wird ermächtigt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit der Aufnahme von Kassenkredite über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Ende der mittelfristigen Ergebnisplanung Gebrauch zu machen. 5. Stellenplan 5.1 Der Stellenplan 2013 (3.185,50 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2014 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 festgesetzt (3.196,42 Planstellen). 5.2 Die sich aus der Anlage 5b ergebenden Stellenplanveränderungen (Hebungen) gem. erfolgter Bewertung werden im Stellenplan 2014 festgeschrieben. 6. Haushaltsbegleitbeschluss 2014 Die in der Anlage 6 genannten neuen Konsolidierungsmaßnahmen werden beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung dieser Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten, um die kalkulierten Haushaltsverbesserungen zu realisieren. Über die Umsetzung der Maßnahmen ist halbjährlich zu berichten. Soweit es sich um strukturelle Maßnahmen im Sinne des Haushaltskonsolidierungsgesetzes des Landes S.-H. und der dazu erlassenen Richtlinien handelt, werden diese je nach Kassenwirksamkeit der Umsetzung Bestandteil des Konsolidierungskonzeptes 2012-2015 bzw. 2016-2018.
Abstimmungsergebnis in ergänzter, ausgetauschter und geänderter Fassung:Abstimmungsergebnis in ergänzter, ausgetauschter und geänderter Fassung: Mehrheitliche Annahme bei Ja-Stimmen: 25 Nein-Stimmen: 24 Enthaltungen: 0 Die Vorlage wurde bei den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem, Original der Niederschrift an.
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| Ö 5.2 |
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Hansestadt Lübeck als Gesellschafterin der Hamburg Marketing GmbH (HMG) (Zurückgestellt am 12.11.13.) |
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VO/2013/00950 |
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| Ö 5.3 |
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Preistarif für die Museen der Hansestadt Lübeck (Zurückgestellt am 12.11.13.) |
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VO/2013/00851 |
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| Ö 5.4 |
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Preistarif für die Nordischen Filmtage Lübeck (Zurückgestellt am 12.11.13.) |
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VO/2013/00945 |
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| Ö 5.5 |
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Erhöhung der Beteiligung der KWL GmbH an der Hochschulstadtteil-Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG); Beendigung des Geschäfts der HEG |
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VO/2013/00940 |
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| Ö 5.6 |
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Bestellung eines Rechnungsprüfers |
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VO/2013/00970 |
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| Ö 5.7 |
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Entwicklungskonzept Wissenschaftsmanagement Lübeck
- Schwerpunkte 2013 und 2014 -
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VO/2013/01010 |
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| Ö 5.8 |
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Haushaltspläne der Stiftungen für das Haushaltsjahr 2014
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VO/2013/01056 |
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| Ö 5.9 |
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INTERREG 5 A
hier: Beteiligung am INTERREG 5 A Programm |
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VO/2013/00969 |
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| Ö 5.10 |
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Jahresabschluss der Entsorgungsbetriebe für das Jahr 2012 |
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VO/2013/01017 |
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| Ö 5.11 |
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Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2014 |
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VO/2013/00952 |
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| Ö 5.12 |
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Haushaltsplan der Kulturstiftung Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2014 |
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VO/2013/01021 |
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| Ö 5.13 |
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Hafenentwicklungsplan 2030 (5.691)
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VO/2013/00904 |
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| Ö 5.14 |
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Bebauungsplan 22.55.08 ? Herrenholz Einkaufszentrum - Satzungsbeschluss
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VO/2013/00963 |
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| Ö 5.15 |
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Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.300.000,00 EUR (5.660) |
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VO/2013/01013 |
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| Ö 5.16 |
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Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein
Planstraße A zum IKEA-Fachmarkt und Aufweitung der Dänischburger Landstraße (5.660)
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VO/2013/01063 |
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| Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft (Es liegt nichts vor.) |
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| Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern (Es liegt nichts vor.) |
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| Ö 8 |
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Verschiedenes (Es liegt nichts vor.) |
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| Ö 8.1 |
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Anfrage AM Thomas Rathcke betr. Nachforderungen der FB zum Haushalt |
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| Ö 9 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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| N 10 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 12.11.2013 |
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| N 11 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen (Es liegt nichts vor.) |
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| Ö 11.1 |
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Anfrage AM Andreas Zander betr. Unbefristete Niederschlagung: Vorlage: VO/2013/01008 Sitzung HA 12.11.2013 |
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| Ö 11.2 |
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Anfrage AM Andreas Zander betr. Gewerbesteuer IKEA |
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| Ö 11.3 |
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Anfrage AM Thomas Rathcke betr. Verkauf eines Erbpachtgrundstücks in der Kahlhorststraße |
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| N 12 |
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Berichte |
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| N 12.1 |
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Quartalsbericht III/2013 der städtischen Gesellschaften und Betriebe (Die angekündigte Anlage wird hiermit nachgereicht.) |
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| N 12.2 |
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Erbbaurechtsverträge |
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| N 12.3 |
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Mitteilung einer Eilentscheidung zum Beginn der Ausschreibung der Bauleistungen für den Ersatzneubau Possehlbrücke (5.660)
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| N 12.4 |
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Vergabemitteilungen über bereits erteilte Aufträge im Wert von 10.000,-- EUR bis 175.000,-- EUR netto |
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| N 13 |
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Beschlussvorlagen |
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| N 13.1 |
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Gründung der "Trave Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG" und der "Trave Erneuerbare Energien Verwaltung GmbH" (Zurückgestellt am 12.11.13.) |
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| N 13.2 |
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Weiterbeschäftigung einer Bereichsleitung über die Regelaltersgrenze hinaus |
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| N 13.3 |
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Verkauf eines Erbbaurechtsgrundstückes; hier: Fahlenkampsweg |
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| N 13.4 |
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Verkauf eines Gewerbegrundstückes im Gewerbegebiet Genin |
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| N 13.5 |
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KAILINE - Vereinbarung zu den Baufeldern 3A und 5B in Lübeck, Nördliche Wallhalbinsel |
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| N 13.6 |
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Vergabe von Planungsleistungen zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Bereich Wakenitz/Dükerkananl/Kanaltrave (5.691) (Zurückgestellt am 12.11.13.) |
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| N 13.7 |
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Auftragsvergabe gemäß HOAI: topografische Vermessungen zur Ergänzung der "Digitalen Stadtgrundkarte" (DSGK) und für das Pavement-Management-System PMS (660) |
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| N 13.8 |
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Genehmigung der Ausschreibung der Bauleistungen für den Ersatzneubau Straßenbrücke Reecke sowie der zugehörigen Inge-nieurleistungen (5.660) |
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| N 13.9 |
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Vergabe von Planungsleistungen für die Erneuerung der Spundwand im Vorwerker Hafen, Anleger 4 (5.691) |
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| N 13.10 |
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Abschluss eines Geschäftsführer-Dienstvertrages (Es ist vorgesehen, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um diesen Punkt zu erweitern.) |
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| N 14 |
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Verschiedenes (Es liegt nichts vor.) |
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| Ö 15 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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