Tagesordnung - 61. Sitzung des Hauptausschusses  

Bezeichnung: 61. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Di, 22.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
Anlagen:
Protokoll 08.02.22 öffentl. Teil

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen    
Ö 2     Genehmigung der Niederschrift    
Ö 2.1  
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.02.2022 (Liegt jetzt vor)
SI/2022/086  
Ö 3     Anfragen / Antworten / Mitteilungen    
Ö 3.1  
Aktuelle Lage Coronavirus (Bgm)    
Ö 3.2  
Anfrage des AM Thomas Rathcke zu Kindertagesstätten
VO/2022/10842  
Ö 3.3  
Anfrage des AM Lars Lehrke (Die Unabhängigen) und Birte Duggen (Bündnis90/Die Grünen): Verkauf von Datenträger mit personenbezogenen Daten der Hansestadt auf Ebay
VO/2022/10854  
Ö 3.4  
Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP):Fragen zum TO 13.9 (VO/2021/10698) zur Wirtschaftsausschuss-Sitzung am 14.02.2022
VO/2022/10855  
Ö 3.5  
NEU: mündliche Mitteilung von Herrn Bürgermeister Lindenau betr. die Berichterstattung zum städtischen Bereich Informationstechnik    
Ö 3.6  
NEU: mündl. Mitteilung von Frau Senatorin Hagen betr. die Änderung der Mauthöheverordnung zum Herrentunnel    
Ö 3.7  
NEU: mündl. Anfrage des AM Rathcke (FDP) betr. den Sachstand der Umsetzung des Aktionsplans Antisemitismus    
Ö 4     Berichte    
Ö 4.1  
Bericht über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für das Jahr 2020 gemäß § 76 Absatz 4 der Gemeindeordnung SH
Enthält Anlagen
VO/2022/10777  
Ö 4.2  
Bildungsbericht hier: Schulstatistik der allgemeinbildenden Schulen der Hansestadt Lübeck Schuljahr 2021/22 (Zurückgestellt am 25.01.22)
Enthält Anlagen
VO/2021/10671  
Ö 4.3  
Bericht zu den Erfahrungen mit der Doppelraumnutzung in Schulen
Enthält Anlagen
VO/2021/10708  
Ö 4.4  
Statusbericht zum Umsetzungsstand des Hafenentwicklungsplans 2030 (Zurückgestellt am 25.01.22)
Enthält Anlagen
VO/2021/10686  
Ö 4.5  
Experimenteller Verkehrsversuch "Gute Mobilität für alle" in der Fackenburger Allee/Bahnhofsbrücke bis Krempelsdorfer Allee/Stockelsdorfer Straße/Friedhofsallee (Zurückgestellt am 25.01.22)
VO/2022/10745  
Ö 4.6  
Bericht "Konzept zur Steuerung von Ferien- und Zweitwohnungen in Travemünde" (Zurückgestellt am 08.02.22)
Enthält Anlagen
VO/2021/10517  
Ö 4.6.1  
Änderungsantrag des AM Dr. Axel Flasbarth (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) & AM Lars Lehrke (Die Unabhängigen) zur VO/2021/10517 Bericht "Konzept zur Steuerung von Ferien- und Zweitwohnungen in Travemünde" (Zurückgestellt am 08.02.22)
VO/2021/10517-01  
Ö 4.7  
Fahrradverleihsystem für Lübeck (Zurückgestellt am 08.02.22)
VO/2021/10481  
Ö 4.8  
E-Bike Garagen
VO/2022/10800  
Ö 5     Beschlussvorlagen    
Ö 5.1  
Possehl Förderung für das Digitales Kulturwerk Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2021/10495  
Ö 5.2  
Lübecker Mietspiegel 2021
Enthält Anlagen
VO/2021/10706  
Ö 5.3  
AUSTAUSCHVORLAGE zu VO/2020/08956: Konzept zur Modernisierung des Wochenmarktwesens in der Hansestadt Lübeck (Zurückgestellt am 23.11.21)
Enthält Anlagen
VO/2021/10105  
Ö 5.4  
Neufassung der Wochenmarktsatzung der Hansestadt Lübeck (Zurückgestellt am 23.11.21)
Enthält Anlagen
VO/2020/09427-02  
Ö 5.4.1  
Änderungs- und Ergänzungsantrag von AM Bernhard Simon (CDU) und AM Peter Reinhardt (SPD) zu den Vorlagen VO/2020/09427-02, VO/2021/10105 und VO/2021/10209
2020/09427-02-01  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, die in den genannten Vorlagen beschriebenen Regelungen wie folgt zu ändern, bzw. zu ergänzen:

 

Standort Wochenmärkte:

Die Standorte Buntekuh und Moisling werden weiterhin von der Stadt betreut.

 

Markttage:

Am Standort Meesenplatz bleibt der Montag als Markttag erhalten.

 

Öffnungszeiten:

Als Öffnungszeiten wird einheitlich festgelegt: 07:30 13:00 Uhr.

Ausnahmen:

-          Die Märkte Am Brink und Brolingplatz öffnen Samstags bereits um 07:00 Uhr.

-          Der Markt Hasenweg öffnet  Mittwochs von 07:00 – 12:30 Uhr.

-          Der Markt Buntekuh öffnet freitags von 14:00 – 17:00 Uhr.

-          Markt auf dem Markt und Klingenberg (während des Weihnachtsmarktes): dieser Markt ist von 10:00 – 18:00 Uhr geöffnet. Der Fahrzeugverkehr muss bis 09:00 Uhr abgeschlossen sein. Ein vorzeitiger Verkaufsbeginn im Zeitfenster 09:00 – 10:00 Uhr wird toleriert, da die Fahrzeuge den Markt zu diesem Zeitpunkt bereits verlassen haben müssen. Für die Zu- und Abfahrt zum/vom Markt (von der Straße Schüsselbuden) ist eine Regelung zu schaffen, die es den Marktkaufleuten ab 18:00 Uhr ermöglicht, den Markt an- oder vom Markt abzufahren (Abbau Marktstände - bisher erst ab 19:00 Uhr).

 

Schlüssel für die Berechnung der Standgebühren:

Der bewährte und akzeptierte Verteilschlüssel „laufende Meter der Frontfläche“ eines Standes ist auch zukünftig anzuwenden. Die ergänzenden Flächenvorgaben gemäß Marktsatzung sind einzuhalten (Tiefe des Standes bis 4 Meter, Vordach max. 1,50 Meter). Markttypische Elemente (z.B. Sonnenschirme) werden toleriert, soweit die Verkaufsflächen nicht vorschriftswidrig eingeschränkt werden. Unter Vordächern und Sonnenschirme dürfen keine Waren zum Verkauf angeboten werden. Wird die Standtiefe in Einzelfällen wesentlich überschritten (mehr als 1,00 Meter in der Tiefe), so wird ein pauschaler Aufschlag auf das Standentgelt erhoben.

 

Standgebühr je laufender Meter:

Unsere Wochenmärkte übernehmen eine wichtige Funktion im Rahmen der Nahversorgung: unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten ist es wünschenswert, die Lübecker Wochenmärkte in den Stadtteilen in ihrem Bestand abzusichern. Aus diesem Grund wird die HL im Jahr 2022 abweichend von der kalkulierten Gebühr für Dauerhändler eine Standgebühr von 3,40 Euro/lfd. Meter in Rechnung stellen (bisherige Gebühr: 2,26 Euro, d.h. ca. 50% Anhebung). Die kalkulierte Gebühr je lfd. Meter beträgt 4,46 Euro. Der beschriebene Nachlass beträgt somit ca. 90 TE p.a. Hierfür ist im Haushalt eine entsprechende Gegenfinanzierung sicherzustellen.

 

Abweichend von der beschriebenen Regelung gilt:

-          Aufschlag bei wesentlichen Überschreitungen der Standtiefe (s.o.): +0,45 Euro auf die Gebühr je lfd. Meter

-          Tageshändler: Aufschlag von 0,60 Euro je lfd. Meter auf die Standgebühr für Dauerhändler.

 

Die Standgebühren sind künftig jährlich neu zu kalkulieren. Über evtl. Ermäßigungen entscheidet jeweils die Bürgerschaft.

 

Im Sinne einer Kostenoptimierung wird die Verwaltung aufgefordert, umgehend die „Digitalisierung des Marktwesens“ in Angriff zu nehmen. Standanmeldung/-Miete, Standplatzzuweisung, Ermittlung, Einzug und Verbuchung der Standgebühren, etc. sind künftig so in einer digitalen Anwendung zu bündeln, dass die aktuell anfallenden (Personal-)Kosten deutlich reduziert werden. Über die Fortschritte ist die Bürgerschaft jeweils zusammen mit den neu kalkulierten Standgebühren zu informieren.

 

Stromkosten:

Auch hier ist dringend eine Digitalisierung umzusetzen, um kostenaufwendige manuelle Ablesungen des Stromverbrauchs an jedem Markttag künftig zu vermeiden. Über die Fortschritte ist die Bürgerschaft jeweils zusammen mit den neu kalkulierten Standgebühren zu informieren.

 

Organisation Markt „Am Brink“:

-          Der Parksuchverkehr ist zu optimieren durch die Umkehr der Einfahrtrichtung auf den Parkplatz.

-          Das knappe Angebot an Parkplätzen ist zu erweitern durch Verlagerung aller Containerstellplätze auf Randflächen des Marktareals sowie eine Umwidmung der bisherigen Containerplätze in Kfz-Parkplätze.

-          Antoniestraße zwischen „Am Brink“ und Ratzeburger Allee: an den Markttagen ist hier zu den Marktzeiten (plus Vorlaufzeit) eine Halteverbotszone einzurichten mit Sondernutzungsrechten durch die Transportfahrzeuge der Markthändler.

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

   
    22.02.2022 - Hauptausschuss
    Ö 5.4.1 - unverändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt, die in den genannten Vorlagen beschriebenen Regelungen wie folgt zu ändern, bzw. zu ergänzen:

 

Standort Wochenmärkte:

Die Standorte Buntekuh und Moisling werden weiterhin von der Stadt betreut.

 

Markttage:

Am Standort Meesenplatz bleibt der Montag als Markttag erhalten.

 

Öffnungszeiten:

Als Öffnungszeiten wird einheitlich festgelegt: 07:30 13:00 Uhr.

Ausnahmen:

-          Die Märkte Am Brink und Brolingplatz öffnen Samstags bereits um 07:00 Uhr.

-          Der Markt Hasenweg öffnet  Mittwochs von 07:00 12:30 Uhr.

-          Der Markt Buntekuh öffnet freitags von 14:00 17:00 Uhr.

-          Markt auf dem Markt und Klingenberg (während des Weihnachtsmarktes): dieser Markt ist von 10:00 18:00 Uhr geöffnet. Der Fahrzeugverkehr muss bis 09:00 Uhr abgeschlossen sein. Ein vorzeitiger Verkaufsbeginn im Zeitfenster 09:00 10:00 Uhr wird toleriert, da die Fahrzeuge den Markt zu diesem Zeitpunkt bereits verlassen haben müssen. Für die Zu- und Abfahrt zum/vom Markt (von der Straße Schüsselbuden) ist eine Regelung zu schaffen, die es den Marktkaufleuten ab 18:00 Uhr ermöglicht, den Markt an- oder vom Markt abzufahren (Abbau Marktstände - bisher erst ab 19:00 Uhr).

 

Schlüssel für die Berechnung der Standgebühren:

Der bewährte und akzeptierte Verteilschlüssel „laufende Meter der Frontfläche“ eines Standes ist auch zukünftig anzuwenden. Die ergänzenden Flächenvorgaben gemäß Marktsatzung sind einzuhalten (Tiefe des Standes bis 4 Meter, Vordach max. 1,50 Meter). Markttypische Elemente (z.B. Sonnenschirme) werden toleriert, soweit die Verkaufsflächen nicht vorschriftswidrig eingeschränkt werden. Unter Vordächern und Sonnenschirme dürfen keine Waren zum Verkauf angeboten werden. Wird die Standtiefe in Einzelfällen wesentlich überschritten (mehr als 1,00 Meter in der Tiefe), so wird ein pauschaler Aufschlag auf das Standentgelt erhoben.

 

Standgebühr je laufender Meter:

Unsere Wochenmärkte übernehmen eine wichtige Funktion im Rahmen der Nahversorgung: unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten ist es wünschenswert, die Lübecker Wochenmärkte in den Stadtteilen in ihrem Bestand abzusichern. Aus diesem Grund wird die HL im Jahr 2022 abweichend von der kalkulierten Gebühr für Dauerhändler eine Standgebühr von 3,40 Euro/lfd. Meter in Rechnung stellen (bisherige Gebühr: 2,26 Euro, d.h. ca. 50% Anhebung). Die kalkulierte Gebühr je lfd. Meter beträgt 4,46 Euro. Der beschriebene Nachlass beträgt somit ca. 90 TE p.a. Hierfür ist im Haushalt eine entsprechende Gegenfinanzierung sicherzustellen.

 

Abweichend von der beschriebenen Regelung gilt:

-          Aufschlag bei wesentlichen Überschreitungen der Standtiefe (s.o.): +0,45 Euro auf die Gebühr je lfd. Meter

-          Tageshändler: Aufschlag von 0,60 Euro je lfd. Meter auf die Standgebühr für Dauerhändler.

 

Die Standgebühren sind künftig jährlich neu zu kalkulieren. Über evtl. Ermäßigungen entscheidet jeweils die Bürgerschaft.

 

Im Sinne einer Kostenoptimierung wird die Verwaltung aufgefordert, umgehend die „Digitalisierung des Marktwesens“ in Angriff zu nehmen. Standanmeldung/-Miete, Standplatzzuweisung, Ermittlung, Einzug und Verbuchung der Standgebühren, etc. sind künftig so in einer digitalen Anwendung zu bündeln, dass die aktuell anfallenden (Personal-)Kosten deutlich reduziert werden. Über die Fortschritte ist die Bürgerschaft jeweils zusammen mit den neu kalkulierten Standgebühren zu informieren.

 

Stromkosten:

Auch hier ist dringend eine Digitalisierung umzusetzen, um kostenaufwendige manuelle Ablesungen des Stromverbrauchs an jedem Markttag künftig zu vermeiden. Über die Fortschritte ist die Bürgerschaft jeweils zusammen mit den neu kalkulierten Standgebühren zu informieren.

 

Organisation Markt „Am Brink“:

-          Der Parksuchverkehr ist zu optimieren durch die Umkehr der Einfahrtrichtung auf den Parkplatz.

-          Das knappe Angebot an Parkplätzen ist zu erweitern durch Verlagerung aller Containerstellplätze auf Randflächen des Marktareals sowie eine Umwidmung der bisherigen Containerplätze in Kfz-Parkplätze.

-          Antoniestraße zwischen „Am Brink“ und Ratzeburger Allee: an den Markttagen ist hier zu den Marktzeiten (plus Vorlaufzeit) eine Halteverbotszone einzurichten mit Sondernutzungsrechten durch die Transportfahrzeuge der Markthändler.


 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

10

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

2

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

Ö 5.5  
Gebührensatzung für Wochenmärkte der Hansestadt Lübeck (Zurückgestellt am 23.11.21)
Enthält Anlagen
VO/2021/10209  
Ö 5.6  
5. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom 1. Dezember 2014 und 2. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck vom 13. Dezember 2017
Enthält Anlagen
VO/2022/10761  
Ö 5.7  
Freiwillige Restitution von Objekten aus der Völkerkundesammlung der Hansestadt Lübeck (Zurückgestellt am 25.01.22)
Enthält Anlagen
VO/2021/10537  
Ö 5.8  
Beschluss zur Neukonzeption des Museums für Natur und Umwelt - Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie (Zurückgestellt am 25.01.22)
Enthält Anlagen
VO/2021/10699  
Ö 5.9  
Sportentwicklungsplanung für die Hansestadt Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2021/10424  
Ö 5.10  
Ausschreibung des Rahmenvertrages über die Lieferung von Schulbüchern über 1.830.000,00 Euro
Enthält Anlagen
VO/2022/10749  
Ö 5.11  
Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von insgesamt 70.000 EUR zugunsten der Stadtbibliothek Lübeck
Enthält Anlagen
VO/2022/10796  
Ö 5.12  
Tarif für die Benutzung und Besichtigung der Viermastbark "Passat" in Lübeck-Travemünde/Priwall
Enthält Anlagen
VO/2022/10799  
Ö 5.13  
Travemünder Woche 2022
Enthält Anlagen
VO/2022/10819  
Ö 5.14  
Grundlagenbeschluss für den Entwurf des Flächennutzungsplans und den Verkehrsentwicklungsplan (Zurückgestellt am 25.01.22)
Enthält Anlagen
VO/2021/10558  
Ö 5.15  
Beschluss Bundesförderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" INNOVATIONSKONTOR.LÜBECK
VO/2022/10829  
Ö 5.16  
Projektfreigabe Fahrbahnsanierungen in der Hansestadt Lübeck 2022 - investiv (Zurückgestellt am 08.02.22)
Enthält Anlagen
VO/2022/10764  
Ö 5.17  
Projektfreigabe: Beteiligung beim Breitbandausbau - Erneuerung technisch abgängiger Beleuchtung in St. Lorenz Süd und St. Gertrud im Zuge des Breitbandausbaus (Zurückgestellt am 08.02.22)
Enthält Anlagen
VO/2022/10791  
Ö 5.18  
Projektfreigabe "Trave Grund- und Gemeinschaftsschule - Sanierung und Erweiterung" Kirchplatz 7, 23569 Lübeck (Kücknitz), über 175.000,- EUR (Zurückgestellt am 08.02.22)
Enthält Anlagen
VO/2022/10792  
Ö 6     Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft    
Ö 7     Anträge von Ausschussmitgliedern    
Ö 7.1  
AM Antje Jansen (GAL): Masken für Schüler*innen
VO/2022/10843  
Ö 8  
Gleichstellung    
Ö 9  
Verschiedenes    
Ö 10  
Ende des öffentlichen Teils    
N 11     Genehmigung der Niederschrift      
N 11.1     Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 08.02.2022 (Liegt jetzt vor)      
N 12     Anfragen / Antworten / Mitteilungen      
N 12.1     AM Bernhard Simon (CDU): Anfrage zu VO/2021/10698 - Vermarktung des Schuppen 9      
N 12.2     NEU: mündl. Mitteilung von Herrn Bürgermeister Lindenau zum Flughafen Lübeck      
N 13     Berichte      
N 14     Beschlussvorlagen      
N 14.1     Gründung der Windpark Heilshoop GmbH & Co. KG durch die Stadtwerke Lübeck GmbH      
N 14.2     Ausübung eines Wiederkaufsrechtes      
N 14.3     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Am Heidkoppelgraben      
N 14.4     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Am Landgraben      
N 14.5     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Lembkestraße      
N 14.6     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Wilhelm-Wisser-Weg      
N 14.7     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Pamirweg      
N 14.8     Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks Lübeck, Reetweg      
N 14.9     Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Binnenland      
N 14.10     Freigabe zur Auftragsvergabe Deichöffnung der Trave bei Hansfelde      
N 14.11     Vermarktung des Schuppen 9      
N 15     Verschiedenes      
Ö 16  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Protokoll 08.02.22 öffentl. Teil (166 KB)