Auszug - Änderungs- und Ergänzungsantrag von AM Bernhard Simon (CDU) und AM Peter Reinhardt (SPD) zu den Vorlagen VO/2020/09427-02, VO/2021/10105 und VO/2021/10209  

61. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.4.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 22.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
2020/09427-02-01 Änderungs- und Ergänzungsantrag von AM Bernhard Simon (CDU) und AM Peter Reinhardt (SPD) zu den Vorlagen VO/2020/09427-02, VO/2021/10105 und VO/2021/10209
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2020/09427-02
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

-          siehe Protokollierung unter TOP 5.3

 

 


Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt, die in den genannten Vorlagen beschriebenen Regelungen wie folgt zu ändern, bzw. zu ergänzen:

 

Standort Wochenmärkte:

Die Standorte Buntekuh und Moisling werden weiterhin von der Stadt betreut.

 

Markttage:

Am Standort Meesenplatz bleibt der Montag als Markttag erhalten.

 

Öffnungszeiten:

Als Öffnungszeiten wird einheitlich festgelegt: 07:30 13:00 Uhr.

Ausnahmen:

-          Die Märkte Am Brink und Brolingplatz öffnen Samstags bereits um 07:00 Uhr.

-          Der Markt Hasenweg öffnet  Mittwochs von 07:00 12:30 Uhr.

-          Der Markt Buntekuh öffnet freitags von 14:00 17:00 Uhr.

-          Markt auf dem Markt und Klingenberg (während des Weihnachtsmarktes): dieser Markt ist von 10:00 18:00 Uhr geöffnet. Der Fahrzeugverkehr muss bis 09:00 Uhr abgeschlossen sein. Ein vorzeitiger Verkaufsbeginn im Zeitfenster 09:00 10:00 Uhr wird toleriert, da die Fahrzeuge den Markt zu diesem Zeitpunkt bereits verlassen haben müssen. Für die Zu- und Abfahrt zum/vom Markt (von der Straße Schüsselbuden) ist eine Regelung zu schaffen, die es den Marktkaufleuten ab 18:00 Uhr ermöglicht, den Markt an- oder vom Markt abzufahren (Abbau Marktstände - bisher erst ab 19:00 Uhr).

 

Schlüssel für die Berechnung der Standgebühren:

Der bewährte und akzeptierte Verteilschlüssel „laufende Meter der Frontfläche“ eines Standes ist auch zukünftig anzuwenden. Die ergänzenden Flächenvorgaben gemäß Marktsatzung sind einzuhalten (Tiefe des Standes bis 4 Meter, Vordach max. 1,50 Meter). Markttypische Elemente (z.B. Sonnenschirme) werden toleriert, soweit die Verkaufsflächen nicht vorschriftswidrig eingeschränkt werden. Unter Vordächern und Sonnenschirme dürfen keine Waren zum Verkauf angeboten werden. Wird die Standtiefe in Einzelfällen wesentlich überschritten (mehr als 1,00 Meter in der Tiefe), so wird ein pauschaler Aufschlag auf das Standentgelt erhoben.

 

Standgebühr je laufender Meter:

Unsere Wochenmärkte übernehmen eine wichtige Funktion im Rahmen der Nahversorgung: unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten ist es wünschenswert, die Lübecker Wochenmärkte in den Stadtteilen in ihrem Bestand abzusichern. Aus diesem Grund wird die HL im Jahr 2022 abweichend von der kalkulierten Gebühr für Dauerhändler eine Standgebühr von 3,40 Euro/lfd. Meter in Rechnung stellen (bisherige Gebühr: 2,26 Euro, d.h. ca. 50% Anhebung). Die kalkulierte Gebühr je lfd. Meter beträgt 4,46 Euro. Der beschriebene Nachlass beträgt somit ca. 90 TE p.a. Hierfür ist im Haushalt eine entsprechende Gegenfinanzierung sicherzustellen.

 

Abweichend von der beschriebenen Regelung gilt:

-          Aufschlag bei wesentlichen Überschreitungen der Standtiefe (s.o.): +0,45 Euro auf die Gebühr je lfd. Meter

-          Tageshändler: Aufschlag von 0,60 Euro je lfd. Meter auf die Standgebühr für Dauerhändler.

 

Die Standgebühren sind künftig jährlich neu zu kalkulieren. Über evtl. Ermäßigungen entscheidet jeweils die Bürgerschaft.

 

Im Sinne einer Kostenoptimierung wird die Verwaltung aufgefordert, umgehend die „Digitalisierung des Marktwesens“ in Angriff zu nehmen. Standanmeldung/-Miete, Standplatzzuweisung, Ermittlung, Einzug und Verbuchung der Standgebühren, etc. sind künftig so in einer digitalen Anwendung zu bündeln, dass die aktuell anfallenden (Personal-)Kosten deutlich reduziert werden. Über die Fortschritte ist die Bürgerschaft jeweils zusammen mit den neu kalkulierten Standgebühren zu informieren.

 

Stromkosten:

Auch hier ist dringend eine Digitalisierung umzusetzen, um kostenaufwendige manuelle Ablesungen des Stromverbrauchs an jedem Markttag künftig zu vermeiden. Über die Fortschritte ist die Bürgerschaft jeweils zusammen mit den neu kalkulierten Standgebühren zu informieren.

 

Organisation Markt „Am Brink“:

-          Der Parksuchverkehr ist zu optimieren durch die Umkehr der Einfahrtrichtung auf den Parkplatz.

-          Das knappe Angebot an Parkplätzen ist zu erweitern durch Verlagerung aller Containerstellplätze auf Randflächen des Marktareals sowie eine Umwidmung der bisherigen Containerplätze in Kfz-Parkplätze.

-          Antoniestraße zwischen „Am Brink“ und Ratzeburger Allee: an den Markttagen ist hier zu den Marktzeiten (plus Vorlaufzeit) eine Halteverbotszone einzurichten mit Sondernutzungsrechten durch die Transportfahrzeuge der Markthändler.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

10

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

2

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum