Art der Ausschreibung: öffentliche Ausschreibungen nach VOB
Die Sanierung der im Folgenden genannten Straßenabschnitte Nr. 1 bis 11 ist aus Gründen der Werterhaltung des Infrastrukturvermögens aber auch zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit gem. § 10 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein unabdingbar. Die Sanierungsart ist in Abhängigkeit des Schädigungsgrades, der Verkehrsbelastung und der für 2022 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewählt worden.
Die gewählten Abschnitte sind Straßen mit unterschiedlicher Verkehrsbedeutung. Bei der Auswahl der Straßen wurde neben dem Schadensbild auch die Auswirkung der Baumaßnahme auf den Verkehrsfluss in der Hansestadt Lübeck berücksichtigt.
Die Sanierungsmaßnahmen im Straßennetz der Hansestadt Lübeck werden durch eine systematische und flächendeckende Erhaltungsstrategie festgelegt.
Nach der in 2018 durchgeführten Zustandserfassung- und Bewertung aller Lübecker Straßen wurde festgestellt, dass für alle genannten Straßenabschnitte Sanierungsbedarf besteht, alle Maßnahmen sind außerdem im Masterplan Straßen 2021 bis 2025 enthalten.
Im Rahmen der Bauvorbereitung hat der Bereich Stadtgrün und Verkehr eine Ortsbesichtigung aller geplanten Maßnahmen durchgeführt. In diesem Zuge wurden u.a. Schadensbilder in Form von Längs-, Quer- und Netzrissen festgestellt sowie Ausmagerungen, Splittverluste, Ausbrüche, Verdrückungen, Flickstellen und Abplatzungen.
Die Maßnahmen sind aus Sicht des Straßenbaulastträgers zwingend 2022 auszuführen. Sollte 2022 keine Ausführung möglich sein, ist es bei einem entsprechenden Winter 2022 / 2023 mit vielen Frost-Tauwechselperioden durchaus möglich, dass ein Teil dieser Straßen auf unabsehbare Zeit gesperrt werden muss, bzw. erhebliche den fließenden Verkehr betreffende Maßnahmen getroffen werden müssten, da die gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssicherungspflicht nicht mehr erfüllt werden kann.
Alle Bauvorhaben sind im Vorfeld mit der Abteilung 5.660.6 Urbane Mobilitätsprojekte bezüglich Zustand und Anforderung an die Nebenflächen (Rad- und Fußwege) abgestimmt worden.
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
Kurzbeschreibung der Maßnahmen:
1.) Grundhafte Sanierung K9, Dänischburger Landstraße
Die K9, Dänischburger Landstraße besitzt als Verbindungsstraße innerhalb von Lübeck Dänischburg eine hohe Verkehrsbedeutung für den innerörtlichen Verkehr zwischen Kücknitz und Dänischburg. Gleichzeitig dient die K9, Dänischburger Landstraße als Autobahnzubringer zur Anschlussstelle Lübeck-Süd der BAB A 226. Gleichzeitig hat die K9 eine Erschließungsfunktion für die dort ansässigen Gewerbebetriebe.
Gemäß der städtischen Erhaltungsstrategie Masterplan Straßen 2021 bis 2025, sowie der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist die Sanierung der Straße für das Jahr 2025 vorgesehen. Da die Moislinger Allee zurzeit als Ausweichstrecke für den Neubau der Bahnhofsbrücke dient und diese erst 2024 fertiggestellt wird, beabsichtigt der Bereich Stadtgrün und Verkehr die Sanierung der Dänischburger Landstraße bereits 2022 durchzuführen und die Maßnahme mit der eigentlich geplanten Sanierung Moislinger Allee zu tauschen.
Es ist geplant die Fahrbahn ab April 2022 auf einer Fläche von ca. 2.500 m² vom Klettenweg in Richtung Kücknitz bis zum Bahnübergang grundhaft zu sanieren. Der Rad- und Gehweg befindet sich in einem guten Zustand und bedarf zum jetzigen Zeitpunkt keiner Sanierung. Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten (z.B. Entsorgungskosten) werden mit ca. 390.000,00 € brutto veranschlagt.
Aufgrund einer positiv beschiedenen Fördervoranfrage ist eine Förderung nach GVFG in Höhe von 75% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt worden. Somit ist mit einer Einnahme in Höhe von ca. 265.000,00 € für diese Maßnahme zu rechnen.
2.) Fahrbahndeckenerneuerung K15, Baltische Allee
Der Straßenzug K15 Baltische Allee hat für die Hansestadt Lübeck eine sehr große Verkehrsbedeutung, da über die K15 der Lübecker Westen mit dem Lübecker Ostbereich verbunden wird. Gleichzeitig wird ein hoher Anteil des überregionalen Verkehrs zwischen der BAB A 20 und der BAB A1 über die K15 abgewickelt.
Gemäß der städtischen Erhaltungsstrategie Masterplan Straßen 2021 bis 2025, sowie der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist die Sanierung der Straße für das Jahr 2025 vorgesehen. Da die Moislinger Allee zurzeit als Ausweichstrecke für den Neubau der Bahnhofsbrücke dient und diese erst 2024 fertiggestellt wird, beabsichtigt der Bereich Stadtgrün und Verkehr die Sanierung der Baltischen Allee bereits 2022 durchzuführen und die Maßnahme mit der eigentlich geplanten Sanierung Moislinger Allee zu tauschen.
Es ist geplant die Fahrbahn ab Mai 2022 auf einer Fläche von ca. 10.400 m² im Bereich zwischen der Malmöstraße und dem Kreisverkehr im Tiefeinbau zu sanieren. Der Rad- und Gehweg befindet sich in einem guten Zustand und bedarf zum jetzigen Zeitpunkt keiner Sanierung. Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten (z.B. Entsorgungskosten) werden mit ca. 800.000,00 € brutto veranschlagt.
Aufgrund einer positiv beschiedenen Fördervoranfrage ist eine Förderung nach GVFG in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt worden. Somit ist mit einer Einnahme in Höhe von ca. 249.500,00 € für diese Maßnahme zu rechnen.
3.) Fahrbahndeckenerneuerung K15, Geniner Straße
Der Straßenzug K15 Geniner Straße hat für die Hansestadt Lübeck eine sehr große Verkehrsbedeutung, da über die K 15 der Lübecker Westen mit dem Lübecker Ostbereich verbunden wird. Gleichzeitig wird ein hoher Anteil des überregionalen Verkehrs zwischen der BAB A 20 und der BAB A1 über die K15 abgewickelt.
Es ist geplant die Fahrbahn ab September / Oktober 2022 auf einer Fläche von ca. 14.200 m² im Bereich zwischen der Siemensstraße und dem Kreisverkehr Berliner Platz im Tiefeinbau zu sanieren. Der Rad- und Gehweg befindet sich in einem guten Zustand und bedarf zum jetzigen Zeitpunkt keiner Sanierung. Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten (z.B. Entsorgungskosten) werden mit ca. 1.270.000,00 € brutto veranschlagt.
Aufgrund einer positiv beschiedenen Fördervoranfrage ist eine Förderung nach GVFG in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt worden. Somit ist mit einer Einnahme in Höhe von ca. 383.800,00 € für diese Maßnahme zu rechnen.
4.) Grundhafte Sanierung K18, Moltkeplatz
Der K18 Moltkeplatz hat für die Hansestadt Lübeck eine sehr große Verkehrsbedeutung, da die Innenstadt mit der B 75 verbunden wird.
Es ist geplant die Fahrbahn ab August 2022 auf einer Fläche von ca. 3.400 m² im Bereich zwischen der Moltkebrücke und Walderseestraße grundhaft zu sanieren. Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten (z.B. Entsorgungskosten) werden mit ca. 574.900,00 € brutto veranschlagt. Die Nebenflächen sind derzeit mit dem Ziel der Radwegentsiegelung in der Überplanung. Eine Entsiegelung des Radweges wird voraussichtlich im Jahr 2023 vorgenommen.
Aufgrund einer positiv beschiedenen Fördervoranfrage ist eine Förderung nach GVFG in Höhe von 75% der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt worden. Somit ist mit einer Einnahme in Höhe von ca. 391.970,00 € für diese Maßnahme zu rechnen.
5.) Fahrbahndeckenerneuerung Am Binsenhorst
Die Straße Am Binsenhorst ist eine Verbindungsstraße zwischen Moisling und Lübeck Niendorf und wird häufig als Ausweichstrecke zu verkehrsstarken Zeiten genutzt. Außerdem dient sie als Erschließungsstraßen für die ansässigen Landwirte.
Es ist geplant die Fahrbahn ab Juni 2022 auf einer Fläche von ca. 3.100 m² im Hocheinbau zu sanieren. Nebenflächen sind in dieser Straße nicht vorhanden. Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten (z.B. Entsorgungskosten) werden mit ca. 190.000,00 € brutto veranschlagt.
6.) Grundhafte Sanierung Kruppstraße
Die Kruppstraße besitzt als Verbindungsstraße innerhalb von Lübeck St. Jürgen eine geringe Verkehrsbedeutung für den innerörtlichen Verkehr. Gleichzeitig hat die Kruppstraße eine Erschließungsfunktion für die dort ansässigen Gewerbebetriebe.
Es ist geplant die Fahrbahn incl. Parkstreifen ab Juli 2022 auf einer Fläche von ca. 2.660 m² grundhaft zu sanieren. Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten (z.B. Entsorgungskosten) werden mit ca. 500.000,00 € brutto veranschlagt.
Im Zuge der Fahrbahnsanierung sollen auch die Gehwege saniert werden. Die hierfür zusätzlich benötigten Kosten von ca. 90.000,00 € brutto stehen über das Produktsachkonto 541001625 für Geh- und Radwege zur Verfügung.
7.) Grundhafte Sanierung Siemensstraße
Die Siemensstraße besitzt als Verbindungsstraße innerhalb von Lübeck St. Jürgen eine geringe Verkehrsbedeutung für den innerörtlichen Verkehr. Gleichzeitig hat die Siemensstraße eine Erschließungsfunktion für die dort ansässigen Gewerbebetriebe.
Gemäß der städtischen Erhaltungsstrategie Masterplan Straßen 2021 bis 2025, sowie der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist die Sanierung der Straße für das Jahr 2025 vorgesehen. Da die Moislinger Allee zurzeit als Ausweichstrecke für den Neubau der Bahnhofsbrücke dient und diese erst 2024 fertiggestellt wird, beabsichtigt der Bereich Stadtgrün und Verkehr die Sanierung der Siemensstraße bereits 2022 durchzuführen und die Maßnahme mit der eigentlich geplanten Sanierung Moislinger Allee zu tauschen.
Es ist geplant die Fahrbahn ab Juli 2022 auf einer Fläche von ca. 2.730 m² grundhaft zu sanieren. Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten (z.B. Entsorgungskosten) werden mit ca. 400.000,00 € brutto veranschlagt.
Im Zuge der Fahrbahnsanierung sollen auch die Gehwege saniert werden. Die hierfür zusätzlich benötigten Kosten von ca. 100.000,00 € brutto stehen über das Produktsachkonto 541001625 für Geh- und Radwege zur Verfügung.
8.) Grundhafte Sanierung Prassekstraße
Die Prassekstraße besitzt als Verbindungsstraße innerhalb von Lübeck St. Gertud eine geringe Verkehrsbedeutung für den innerörtlichen Verkehr.
Gemäß der städtischen Erhaltungsstrategie Masterplan Straßen 2021 bis 2025, sowie der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist die Sanierung der Straße für das Jahr 2025 vorgesehen. Da die Moislinger Allee zurzeit als Ausweichstrecke für den Neubau der Bahnhofsbrücke dient und diese erst 2024 fertiggestellt wird, beabsichtigt der Bereich Stadtgrün und Verkehr die Sanierung der Prassekstraße bereits 2022 durchzuführen und die Maßnahme mit der eigentlich geplanten Sanierung Moislinger Allee zu tauschen.
Es ist geplant die Fahrbahn ab Mai 2022 auf einer Fläche von ca. 4.690 m² grundhaft zu sanieren. Der Gehweg befindet sich in einem guten Zustand und bedarf zum jetzigen Zeitpunkt keiner Sanierung. Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten (z.B. Entsorgungskosten) werden mit ca. 700.000,00 € brutto veranschlagt.
9.) Grundhafte Sanierung Rathenaustraße
Die Rathenaustraße besitzt als Verbindungsstraße innerhalb von Lübeck St. Gertrud eine geringe Verkehrsbedeutung für den innerörtlichen Verkehr.
Es ist geplant die Fahrbahn ab August 2022 auf einer Fläche von ca. 1.750 m² grundhaft zu sanieren. Der Gehweg befindet sich in einem guten Zustand und bedarf zum jetzigen Zeitpunkt keiner Sanierung. Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten (z.B. Entsorgungskosten) werden mit ca. 240.000,00 € brutto veranschlagt.
10.) Grundhafte Sanierung Waisenhofstraße
Die Waisenhofstraße besitzt als Verbindungsstraße innerhalb von Lübeck St. Lorenz eine geringe Verkehrsbedeutung für den innerörtlichen Verkehr.
Es ist geplant die Fahrbahn ab Juli 2022 auf einer Fläche von ca. 2.090 m² grundhaft zu sanieren. Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten (z.B. Entsorgungskosten) werden mit ca. 330.000,00 € brutto veranschlagt.
Im Zuge der Fahrbahnsanierung sollen auch ein Teilbereich der Gehwege saniert werden. Die hierfür zusätzlich benötigten Kosten von ca. 80.000,00 € brutto stehen über das Produktsachkonto 541001625 für Geh- und Radwege zur Verfügung.
11.) Fahrbahndeckenerneuerung Rübenkoppel
Die Straße Rübenkoppel besitzt als Verbindungsstraße innerhalb von St. Gertud eine geringe Verkehrsbedeutung. Gleichzeitig hat sie eine Erschließungsfunktion für die ansässigen Kleingärten.
Es ist geplant die Fahrbahn ab Juni 2022 auf einer Fläche von ca. 2.050 m² im Hocheinbau zu sanieren. Nebenflächen sind in dieser Straße nicht vorhanden. Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten (z.B. Entsorgungskosten) werden mit ca. 70.000,00 € brutto veranschlagt.
Zeitplan:
Aufgrund der zum Teil erheblichen Eingriffe in den Straßenverkehr erfolgt die Ausführung nur nach intensiver Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde, Stadtverkehr Lübeck und der Polizei, sowie unter Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten.
Gemäß Forderung der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und des Stadtverkehrs ist eine Ausführung der Maßnahmen teilweise in den Sommerferien 2022 anzustreben, da dann die Verkehrsbelastung durch den Berufsverkehr weniger ausgeprägt ist und die Schülerbeförderung entfällt.
Die geplanten Maßnahmen wurden im Vorwege bereits mit dem Brückenbau und den Lübecker Ver- und Entsorgern in Bezug auf deren anstehende Maßnahmen abgestimmt.
Bei Verschiebungen innerhalb des Masterplanes bestehen insbesondere Abhängigkeiten von den Entsorgungsbetrieben, da der gesamte Masterplan bis 2025 im Vorwege mit deren Maßnahmen abgestimmt ist. In vielen Straßen steht zunächst eine Sanierung des Kanalnetzes an. Die Maßnahmen können nicht beliebig verschoben werden, sondern müssen koordiniert werden, um nicht erst eine Straße und im Nachgang dann den Kanal zu sanieren. Aus diesem Grund konnten keine Maßnahmen aus den Jahren 2023 und 2024 vorgezogen werden.
Kosten / Finanzierung:
Die Kosten von derzeit geschätzten 5.465.000,00 € für die Maßnahmen sind im Finanzplan 2022 enthalten. Eine Ausschreibung und Vergabe erfolgt nur nach vorheriger Freigabe der Haushaltsmittel auf dem jeweiligen Produktsachkonto durch den Bereich Haushalt & Steuerung.
- Produktsachkonto 542001 149 7852000 K 9, Dänischburger Landstraße
- Produktsachkonto 542001 071 7852000 K15, Baltische Allee
- Produktsachkonto 542001 093 7852000 K15, Geniner Straße
- Produktsachkonto 542001 148 7852000 K18, Moltkeplatz
- Produktsachkonto 541001 789 7852000 Am Binsenhorst
- Produktsachkonto 541001 787 7852000 Kruppstraße
- Produktsachkonto 541001 782 7852000 Siemensstraße
- Produktsachkonto 541001 783 7852000 Prassekstraße
- Produktsachkonto 541001 786 7852000 Rathenaustraße
- Produktsachkonto 541001 784 7852000 Waisenhofstraße
- Produktsachkonto 541001 785 7852000 Rübenkoppel
Unmittelbar nach der Projektfreigabe wird ausgeschrieben, damit die Maßnahmen ab dem Frühjahr durchgeführt werden können.