Vorlage - VO/2022/10791  

Betreff: Projektfreigabe: Beteiligung beim Breitbandausbau - Erneuerung technisch abgängiger Beleuchtung in St. Lorenz Süd und St. Gertrud im Zuge des Breitbandausbaus
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Kayser, Mirjana
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
07.02.2022 
63. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
21.02.2022 
64. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
08.02.2022 
60. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
22.02.2022 
61. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag


Der Bürgermeister wird beauftragt, sich beim Breitbandausbau in den Stadtteilen St. Lorenz Süd und St. Gertrud mit der Erneuerung von Beleuchtungsstandorten zu beteiligen.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Beteiligung von Kindern und Jugendli- chen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch das Ausschreibungsverfahren nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

- § 10 StrWG (Verkehrssicherungspflicht)

- Gewährleistung der Verkehrssicherheit für Verkehrsteilnehmende in Dunkelstunden

- technisch notwendige Umrüstung auf LED innerhalb der nächsten 10 Jahre

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

- CO2 Einsparung durch höhere Energieeffizienz

- Schutz von nachtaktiven Insekten durch besseres Farbspektrum

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

In der Hansestadt Lübeck hat im letzten Jahr verstärkt der Breitbandausbau in den einzelnen Stadtteilen begonnen. Hier wird es notwendig, die Geh- und Radwege zur Verlegung der Breitbandkabel in Grabenbreite zu öffnen. Die Verwaltung hat neben einer großflächigen Beteiligung der Oberflächenwiederherstellung (vgl. Erhaltungsstrategie Gehwege, Radwege und Nebenflächen, VO/2021/10307) auch eine Beteiligung der Straßenbeleuchtung geprüft.

 

Viele Beleuchtungsanlagen sind weit über 30 Jahre alt und stehen zur Erneuerung an. Hierzu gehören Kabel, Masten, Schaltschränke und Leuchten. Beleuchtungsanlagen, die diese genannte sinnvolle technische Nutzungsdauer überschritten haben, müssen aufwendiger unterhalten bzw. bei Störungen instandgesetzt werden. Ausfälle kommen häufiger vor und binden verstärkt Kapazitäten der Betriebsmonteure.

Um die Einschränkungen für Bürger:innen so gering wie möglich zu halten, wird sich die Hansestadt Lübeck an den Tiefbauarbeiten der Telekommunikationsunternehmen beteiligen, um Kabel und Masten zu erneuern.

 

Dies ermöglicht eine nie dagewesene Erneuerungsquote. Allein im Stadtteil St. Lorenz Süd werden ca. 3 Mio. Euro in etwa 300 neue Leuchtstellen investiert. In St. Gertrud werden es voraussichtlich 550 einzelne Beleuchtungsstandorte einschließlich Verkabelung und Erneuerung der Schaltschränke sein, die für ca. 4 Mio. Euro erneuert werden.

 

Ohne Beteiligung an einer vergleichbaren Maßnahme war das Team Bau innerhalb des Sachgebietes Verkehrswegebeleuchtung zuletzt in der Lage, pro Jahr ca. 300 Leuchtstellen zu erneuern bzw. neu zu bauen. Mit diesem Projekt kann die Verwaltung die Umrüstung um knapp 3 Jahre beschleunigen. Dies bedeutet zudem eine große Kapazitätseinsparung beim eigenen Personal, welches dann in den kommenden Jahren bereits weitere Projekte planen und umsetzen kann.

 

Weiter fallen die Beeinträchtigungen für die Verkehrsteilnehmer:innen nur einmal an. Denn auch bei der Erneuerung von Beleuchtungsmasten muss die Verkabelung im Boden neu verlegt werden. Daher wären hier in wenigen Jahren ansonsten erneute Aufgrabungsarbeiten notwendig, die allein durchgeführt für die Hansestadt Lübeck deutlich teurer wären und zusätzliche Personalkapazitäten binden würden.

 

Neben der Erneuerung von abgängigen Masten, Kabeln und Schränken setzt die Verwaltung zusätzlich auf den Austausch alter Leuchtenköpfe mit konventioneller Lichttechnik. Denn nicht alle Masten und Kabel sind bereits technisch abgängig. An vielen Masten muss nur der Leuchtenkopf getauscht werden, um die Umstellung von konventioneller Leuchtentechnik auf LED vorzunehmen.

Für den Austausch diverser technisch abgängiger Leuchten wird derzeit im Zuge eines EU-weiten Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren über die Lieferung von insektenverträglichen, energieeffizienten LED-Leuchten mit einem geeigneten Leuchtenlieferanten vorbereitet (siehe dazu auch Vorlage VO/2021/09773).

In der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung sind dann zusätzlich Umstellungen von ca. 2.400 Leuchtköpfen pro Jahr vorgesehen, die neben den sowieso jährlich erneuerten ca. 300 Beleuchtungsstandorten und den dann jetzt zusätzlichen 850 Erneuerungen im Rahmen des Breitbandausbaus die Beleuchtung der Hansestadt Lübeck zukunftsfähig aufstellen werden.

 

Der Bauausschuss wurde bereits am 07.12.2020 umfassend zum Thema Straßenbeleuchtung in Lübeck informiert. Die vorgeführte Präsentation ist im Bürger- und Ratsinformationssystem unter TOP 6.4.3 abrufbar. Thematisiert wurde die unterschiedliche Lichtverteilung von Glühlampen und LED-Leuchten und die damit verbundene Reduzierung der „Lichtverschmutzung“ sowie Insektenfreundlichkeit.

 

Neben der wichtigen Erhaltung der Infrastruktur spielt auch die Beleuchtung eine immer größer werdende Rolle, wie die Online-Umfrage zum Thema Angsträume im vergangenen Jahr gezeigt hat. Die Bürger:innennschen sich gut ausgeleuchtete Straßen und Wege, die nicht nur für die Verkehrssicherheit wichtig sind, sondern auch für das subjektive Sicherheitsempfinden eine große Rolle spielen.

 

Neben der Energiekostenersparnis von bis zu 50 % durch die neuen LED Leuchten gegenüber den alten konventionellen Leuchtmitteln gibt es zudem noch die Kostenersparnis durch die gemeinsame Mitverlegung mit der Telekom und der TraveNetz.

Die Verwaltung rechnet mit einer einmaligen Ersparnis bei den Baukosten von bis zu 40 % gegenüber einer allein durchgeführten Maßnahme durch die Hansestadt Lübeck.

 

Diese Möglichkeit ist einmalig. Die Verwaltung hat die Chance aufgrund des enormen Mehrwerts für die Bürger:innen mit Blick auf die Kosten, die baustellenbedingten Einschränkungen und den großen Schritt zu mehr Umweltschutz erkannt und wird das Projekt gemeinsam mit den Leitungsträgern umsetzen.

 

Kosten/Finanzierung:

 

Die Kosten für die Maßnahmen sind nur teilweise im Haushaltsplan 2022 enthalten. Bisher stehen 1,2 Mio. Euro zur Verfügung. Die zusätzlichen Mittel werden im Laufe des Jahres geordnet und dann aus dem Bereichsbudget bzw. des Fachbereichsbudgets zur Verfügung gestellt. Die Kostenschätzung beträgt ca. 7 Mio. Euro. Zur Vereinfachung werden die finanziellen Mittel nur unter dem Produkt 541001 Gemeindestraßen geordnet.

 

  • Produktsachkonto 541001 000 5221105 Ersatzbeschaffung Festwert Straßenbeleuchtung

 

Eine Freigabe im Hauptausschuss am 08.02.2022 ist zwingend erforderlich, damit der Breitbandausbau in der Hansestadt Lübeck nicht verzögert wird.


 


Anlagen

1 Finanzielle Auswirkungen
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (103 KB)    
Stammbaum:
VO/2022/10791   Projektfreigabe: Beteiligung beim Breitbandausbau - Erneuerung technisch abgängiger Beleuchtung in St. Lorenz Süd und St. Gertrud im Zuge des Breitbandausbaus   5.660 - Stadtgrün und Verkehr   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2022/10791-01   Antrag des AM Michael Matthies (Die Unabhängigen): Änderungsantrag zur VO/20222/10791 Projektfreigabe: Beteiligung beim Breitbandausbau - Erneuerung technisch abgängiger Beleuchtung in St. Lorenz Süd und St. Gertrud im Zuge des Breitbandausbaus   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag eines Ausschussmitgliedes