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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 1.1 |
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Verpflichtung von nicht der Bürgerschaft angehörenden Ausschussmitgliedern |
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Ö 1.2 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 1.3 |
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Anträge und Beschlüsse zur Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Niederschrift Nr. 17 vom 12.10.2015 - öffentlicher Teil |
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SI/2015/596 |
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Ö 2.1 |
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Haushaltssatzung 2016 mit Stellenplanänderungen 2016
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VO/2015/03069 |
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VORLAGE |
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1Beschlussvorschlag 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2016 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen (Änderungen zu vorherigen Ständen in Kursivschrift): § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 742.976.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 804.314.500 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 61.338.300 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 731.113.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 784.092.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 69.263.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 103.172.500 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: 25.11.2015 ) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 35.780.500 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 44.437.800 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.276,65 | Stand: 11/2015 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2015 (3.205,06 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2016 um die sich aus den Anlagen 5a und 5b ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungslisten) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzt (3.276,65 Planstellen). 5. Die SeniorInneneinrichtungen werden (wie bisher) als Sondervermögen der Hansestadt Lübeck geführt.
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02.11.2015 - Bauausschuss |
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Ö 2.1 - zurückgestellt |
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Beschluss:
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03.11.2015 - Ausschuss für Soziales |
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Ö 7.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss:Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2016 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 733.527.000 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 789.590.100 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 56.063.100 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 721.664.300 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 769.372.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 65.321.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 99.230.200 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: 21.10.2015 ) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 33.703.200 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 29.185.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.247,94 | Stand: 10/2015 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2016/EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.902.400 | | | die Aufwendungen auf | 26.072.900 | | | der Jahresverlust auf | 2.170.500 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einzahlungen auf | 264.000 | | | die Auszahlungen auf | 264.000 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.475.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2015 (3.205,06 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2016 um die sich aus der Anlage 5a ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzt (3.247,94 Planstellen).
Der Ausschuss nimmt den Beschlussvorschlag einvernehmlich ohne Votum zur KenntnisAuf Vorschlag des Vorsitzenden nimmt der Ausschuss den Beschlussvorschlag einvernehmlich ohne Votum zur Kenntnis.
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09.11.2015 - Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege |
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Ö 5.6 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss:Beschluss: Der Kulturausschuss beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Einstimmig
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09.11.2015 - Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" |
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Ö 2.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2016 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 737.759.900 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 805.294.700 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 67.534.800 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 725.897.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 785.072.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 65.286.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 99.195.200 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: 10.11.2015 ) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 33.768.200 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 31.835.000 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.276,65 | Stand: 11/2015 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Für die Wirtschaftspläne der städt. SeniorInneneinrichtungen werden festgesetzt: | 2016/EUR | 1. | im Erfolgsplan | die Erträge auf | 23.902.400 | | | die Aufwendungen auf | 26.072.900 | | | der Jahresverlust auf | 2.170.500 | | | | | .2. | im Vermögensplan | die Einzahlungen auf | 264.000 | | | die Auszahlungen auf | 264.000 | | | | | 3. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 0 | | | | 4. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 | | | | 5. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 3.475.000 |
§ 6 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2015 (3.205,06 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2016 um die sich aus den Anlagen 5a und 5b ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzt (3.276,65 Planstellen).
Der Wirtschaftsausschuss und AusschussDer Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen.
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10.11.2015 - Hauptausschuss |
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Ö 5.4 - zurückgestellt |
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12.11.2015 - Jugendhilfeausschuss |
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Ö 6.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschluss:Beschluss: Der Ausschuss beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Votum zur Kenntnis zu nehmen.
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12.11.2015 - Rechnungsprüfungsausschuss |
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Ö 5.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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16.11.2015 - Bauausschuss |
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Ö 2.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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17.11.2015 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 6.1 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Der Ausschuss nimmt die Vorlage bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen undDer Ausschuss nimmt die Vorlage bei 13 - Jastimmen, 0 - Neinstimmen und 0 - Stimmenthaltungen ohne Votum zur Kenntnis.
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19.11.2015 - Schul- und Sportausschuss |
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Ö 5.2 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Der Ausschuss beschließt einstimmig antragsgemäßDer Ausschuss beschließt einstimmig antragsgemäß.
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24.11.2015 - Hauptausschuss |
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Ö 5.13 - zur Kenntnis genommen / ohne Votum |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2016 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen (Änderungen zu vorherigen Ständen in Kursivschrift): § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 742.976.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 804.314.500 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 61.338.300 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 731.113.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 784.092.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 69.263.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 103.172.500 | EUR | | | | |
festgesetzt. (Stand: 25.11.2015 ) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 35.780.500 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 44.437.800 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.276,65 | Stand: 11/2015 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2015 (3.205,06 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2016 um die sich aus den Anlagen 5a und 5b ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungslisten) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzt (3.276,65 Planstellen). 5. Die SeniorInneneinrichtungen werden (wie bisher) als Sondervermögen der Hansestadt Lübeck geführt.
Der Hauptausschuss leitet die VorlageDer Hauptausschuss leitet die Vorlage einstimmig ohne Votum an die Bürgerschaft weiter.
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26.11.2015 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 10.25 - geändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: 1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan incl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten wird mit den Veränderungen lt. Anlage 1 - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Ergebnisplan– Spalte 11 Anlage 2a - Veränderungen aus Ausgleichsvorschlägen, Nachmeldungen und Fachausschussempfehlungen zum Finanzplan/Investitions- und Finanzierungstätigkeiten- Spalte 10 - beschlossen. 1a. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den Maßnahmenlisten der Fachbereiche (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2016 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren. 2. Die Durchführungsbestimmungen (DB) zur Haushaltssatzung werden in der als Anlage 0 beigefügten Fassung festgesetzt. 3. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen (Änderungen zu vorherigen Ständen in Kursivschrift): § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird | | | | 1. | im Ergebnisplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 742.976.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 804.314.500 | EUR | | einen Jahresüberschuss von | | | | einen Jahresfehlbetrag von | 61.338.300 | EUR | | | | | 2. | im Finanzplan mit | | | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 731.113.500 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 784.092.200 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 69.263.400 | EUR | | einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 103.172.500 | EUR | | | | | | | | | | |
festgesetzt. (Stand: 25.11.2015 ) § 2 Es werden festgesetzt: | | | 1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 35.780.500 | EUR | 2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 44.437.800 | EUR | 3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 450.000.000 | EUR | 4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.276,65 | Stand: 11/2015 |
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 % 2. Gewerbesteuer 450 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten. Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen. § 5 Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2016 auf 50 Mio. EUR festgesetzt. _______________________ Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt. (Ende des Satzungstextes) 4. Stellenplan Der Stellenplan 2015 (3.205,06 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2016 um die sich aus den Anlagen 5a und 5b ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungslisten) ergänzt und in der sich daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 festgesetzt (3.276,65 Planstellen). 5. Die SeniorInneneinrichtungen werden (wie bisher) als Sondervermögen der Hansestadt Lübeck geführt.
AbstimmungsergebnisAbstimmungsergebnis in ergänzter, geänderter und ausgetauschter Fassung: Mehrheitliche Annahme bei Ja-Stimmen: 42 Nein-Stimmen: 6 Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift bei.
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Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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Ö 3.1 |
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Einzelhandelsentwicklung |
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Ö 3.2 |
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Präsentation "HanseKulturFestival" (mündlich durch LTM GmbH (Herr Lukas)) |
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Ö 3.3 |
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Präsentation "Weihnachtswunderland" (mündlich durch LTM GmbH (Herr Lukas)) |
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Ö 3.4 |
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Anfrage AM Jörg Hundertmark:
"Lübeck Cruise" und "Fortführung Schlepperkonzept im Hafen" (vertagt in der Sitzung des WiA & KBT-A am 12.10.2015
(liegt bereits vor)) |
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VO/2015/03053 |
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Ö 3.5 |
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Anfrage AM Jörg Hundertmark:
Sachstand "Kurabgabe" und "Städteranking" (mündliche Anfrage aus der 17. Sitzung des WiA & KBT-A
vom 12.10.2015 - TOP 3.3.2.) |
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Ö 3.6 |
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Anfrage AM Peter Reinhardt:
Sachstand "Immobilienvorgänge" (mündliche Anfrage aus der 17. Sitzung des WiA & KBT-A
vom 12.10.2015 - TOP 3.3.3.) |
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Ö 3.7 |
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WiA & KBT-A - Sitzungstermine 2016 (Übersicht ist der Einladung beigefügt) |
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Ö 3.8 |
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Neue Anfragen |
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Ö 4 |
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Beschlussvorlagen |
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Ö 4.1 |
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Haushaltspläne der Stiftungen für das Haushaltsjahr 2016 |
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VO/2015/03039 |
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Ö 4.2 |
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Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Kurbetrieb Travemünde |
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VO/2015/02899 |
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Ö 4.3 |
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Haushaltssatzung 2016 mit Stellenplanänderungen 2016
Vorlage: VO/2015/03069 |
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Ö 4.4 |
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Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kurbetrieb Travemünde für das Wirtschaftsjahr 2014 |
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VO/2015/02909 |
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Ö 4.5 |
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Fortführung der Finanzmittel Akquisition in der Hansestadt Lübeck - hier Schaffung eines Förderlotsens |
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VO/2015/03057 |
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Ö 4.6 |
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Beitritt der Hansestadt Lübeck - Bereich Lübeck Port Authority als Mitglied zu dem Verein "Lübeck Cruise" ? Verein zur Förderung der Kreuzfahrtschifffahrt in Lübeck e.V." (5.691) |
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VO/2015/03045 |
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Ö 4.7 |
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Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Leistungen des Gutachterauschusses |
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VO/2015/03046 |
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Ö 4.8 |
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Ankauf eines Grundstücks in Lübeck, Gewerbegebiet Herrenwyk durch die Entsorgungsbetriebe Lübeck von der Grundstücksgesellschaft Metallhüttengelände mbH |
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VO/2015/03060 |
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Ö 4.9 |
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Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 300.000,00 EUR für das 1. Hanse-Kultur-Festival in Lübeck (20. - 22.05.2016) wird angenommen. |
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VO/2015/03112 |
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Ö 4.10 |
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Annahme einer Geldspende in Höhe von 50.000,00 EUR der Possehl-Stiftung Lübeck für das Weihnachtswunderland an der Obertrave 2015 |
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VO/2015/03111 |
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Ö 5 |
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Verschiedenes |
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N 6 |
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Niederschrift Nr. 17 vom 12.10.2015 - nicht öffentlicher Teil |
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N 7 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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N 7.1 |
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Einzelhandelsentwicklung |
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N 7.2 |
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Anfrage AM Jörg Hundertmark:
"Lübeck Cruise" und "Fortführung Schlepperkonzept im Hafen" (vertagt in der Sitzung des WiA & KBT-A am 12.10.2015
(liegt bereits vor)) |
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N 7.3 |
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Neue Anfragen |
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N 8 |
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Beschlussvorlagen |
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N 8.1 |
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Freigabe zur Umsetzung der Maßnahme Verlagerung Bauhof und Lagerplatz Trave (5.691) |
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N 8.2 |
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Verkauf eines Grundstücks in Lübeck-Travemünde, Parkallee 1
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N 8.3 |
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Verkauf eines Grundstücks in Lübeck, Am Wasserbau, sowie Einräumung eines Ankaufsrechtes für eine Teilfläche aus dem angrenzenden Grundstück |
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N 8.4 |
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Verkauf eines Gewerbegrundstückes im Hutmacherring |
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N 8.5 |
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Vergabe eines Auftrages von mehr als 100.000 ? - Durchführung der Sicherung des Badebetriebes an den Travemünder Stränden (Stadtseite) |
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N 9 |
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Verschiedenes |
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Ö 10 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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