Vorlage - VO/2021/10558-07
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Beschlussvorschlag
Die Vorlage VO/2021/10558 wird wie folgt geändert:
Die Beschlüsse der Lübecker Bürgerschaft zur Halbierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 (Basis: 2019) und zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 setzen den verbindlichen Rahmen für den Flächennutzungsplan (FNP) und den verkehrsentwicklungsplan (VEP):
Basierend auf den Inhalten des Stadtentwicklungsdialogs wird der Bürgermeister beauftragt, bei der Erstellung eines neuen FNP und VEP folgende Grundsätze umzusetzen:
- Im Entwurf des FNP werden in Anlehnung an die Szenarien 35 ha Wohnbaufläche und 210 ha Gewerbefläche (jeweils netto; zusätzlich zu den bereits laufenden B-Plänen und den bereits im Wartestand befindlichen Planungsvorhaben) dargestellt. Zudem ist eine gesonderte Gewerbefläche von ca. 30 ha als Vorrat für einen übergeordneten Bedarf (z.B. für größere Unternehmensansiedlungen) auszuweisen. Eine Erschließbarkeit durch Wasserstraße oder Schienenverkehr sollte berücksichtigt werden.
- Für den VEP werden in Anlehnung an die Szenarien folgende Modal-Split-Zielwerte zugrunde gelegt: 38% Kfz (davon mindestens die Hälfte mit emissionsfreiem Antrieb), 24% Fahrrad, 14% ÖPNV, 24% Fußverkehr. Die Werte können variieren, solange der Zielwert von über 80% für den Umweltverbund gewahrt bleibt.
- Zusätzliche Bauflächen werden vorzugsweise in städtebaulich integrierten Lagen oder unter Anwendung der aktiven Baulandentwicklung durch die Hansestadt Lübeck (gemäß Grundsatzbeschluss zur aktiven Baulandentwicklung Anhang Anl. C) umgesetzt. Eine Ausweisung von schnell entwickelbaren Bauflächen im Außenbereich ist gleichrangig zu betreiben.
- Die Anlage D wird als mögliches Konzept zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird gebeten, dazu konkrete Umsetzungsvorschläge zu benennen, deren Auswirkungen umfassend zu beschreiben und hierfür entsprechende Finanzierungsvorschläge zu unterbreiten.
Begründung
Anlagen